Veröffentlichung des Dokuments „Durchführung der Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet: Allgemeine Regelungen für die geldpolitischen Instrumente und Verfahren des Eurosystems“
Die Europäische Zentralbank (EZB) veröffentlicht heute ein Dokument mit dem Titel „Durchführung der Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet: Allgemeine Regelungen für die geldpolitischen Instrumente und Verfahren des Eurosystems“ (hierbei handelt es sich um eine Überarbeitung des üblicherweise als „Allgemeine Regelungen“ bezeichneten Dokuments). Darin werden die vom Eurosystem verwendeten geldpolitischen Instrumente und Verfahren ausführlich dargestellt.
Die überarbeitete Fassung der „Allgemeinen Regelungen“ tritt an die Stelle des im April 2002 veröffentlichten Dokuments „Die einheitliche Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet: Allgemeine Regelungen für die geldpolitischen Instrumente und Verfahren des Eurosystems“. Sie enthält die vom EZB-Rat im Laufe des vergangenen Jahres beschlossenen Änderungen am geldpolitischen Handlungsrahmen des Eurosystems. In einer Pressemitteilung vom 12. Januar 2004 mit dem Titel „Umsetzung der Änderungen des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems Anfang 2004“ wurden diese Neuerungen einschließlich ihres jeweiligen Umsetzungsdatums im Einzelnen aufgeführt. Die aktualisierte Fassung der „Allgemeinen Regelungen“ tritt am 8. März 2004 in Kraft (das erste nach den neuen Regeln durchgeführte längerfristige Refinanzierungsgeschäft (LRG) findet jedoch bereits am 25. Februar statt).
Das Dokument ist ab heute, 15.00 Uhr EZB-Zeit (MEZ), in allen Amtssprachen der Europäischen Gemeinschaft auf der Website der EZB abrufbar (pdf 1,22 MB). Kostenlose Druckexemplare können ab 8. März 2004 schriftlich bei der Abteilung Presse und Information der EZB angefordert werden. Darüber hinaus ist das Dokument bei allen nationalen Zentralbanken der EU erhältlich.
Europäische Zentralbank
Generaldirektion Kommunikation
- Sonnemannstraße 20
- 60314 Frankfurt am Main, Deutschland
- +49 69 1344 7455
- media@ecb.europa.eu
Nachdruck nur mit Quellenangabe gestattet.
Ansprechpartner für Medienvertreter