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PRESSEMITTEILUNG

Erster Schritt zur Einführung des einheitlichen sicherheitenverzeichnisses gemäss der überarbeiteten Fassung der „Allgemeinen Regelungen”

30. Mai 2005

Wie in einer Pressemitteilung vom 21. Februar 2005 bekannt gegeben, ist die überarbeitete Fassung der EZB-Publikation „Durchführung der Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet: Allgemeine Regelungen für die geldpolitischen Instrumente und Verfahren des Eurosystems“ (allgemein als „Allgemeine Regelungen“ bezeichnet) heute in Kraft getreten. Die neue Fassung berücksichtigt alle Änderungen am geldpolitischen Handlungsrahmen des Eurosystems, die seit Februar 2004 vom EZB-Rat gebilligt worden sind. Diese Änderungen beziehen sich hauptsächlich auf die Regelungen für notenbankfähige Sicherheiten und ergeben sich aus der Umsetzung der ersten Phase des „einheitlichen Sicherheitenverzeichnisses“ als Bestandteil des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems. Die wichtigsten Änderungen werden im Folgenden zusammengefasst.

Aufnahme von auf Euro lautenden Schuldverschreibungen, die von Emittenten mit Sitz in den G‑10‑Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums begeben werden, in das Verzeichnis der Kategorie-1-Sicherheiten

Zum 1. Juli 2005 werden ausgewählte Schuldtitel, die von Emittenten begeben werden, die in den G‑10‑Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (zurzeit sind dies die Vereinigten Staaten, Kanada, Japan und die Schweiz) ansässig sind, in das Verzeichnis der notenbankfähigen Sicherheiten aufgenommen, das auf der Website der EZB veröffentlicht wird.

Zu beachten ist, dass nur diejenigen Schuldtitel zum genannten Zeitpunkt aufgenommen werden, die die Zulassungskriterien des Eurosystems für Kategorie‑1-Sicherheiten erfüllen (unter anderem müssen sie auf Euro lauten). Darüber hinaus müssen sie Gegenstand einer Rechtsprüfung gewesen sein, die sich auf den rechtlichen Rahmen und die für die Durchsetzung der Rechte des Eurosystems geltenden Regeln erstreckt.

Möchte ein Geschäftspartner Schuldtitel als Sicherheiten nutzen, die zu der hier definierten Gruppe gehören, aber noch nicht mit Wirkung vom 1. Juli 2005 in das Verzeichnis der notenbankfähigen Sicherheiten aufgenommen sind, sollte er sich mit seiner nationalen Zentralbank (NZB) in Verbindung setzen, um Informationen über die Verfahren für deren mögliche Aufnahme zu erhalten.

Von Kreditinstituten begebene Schuldtitel

Das Kriterium, wonach unbesicherte, von Kreditinstituten begebene Schuldtitel ein Emissions-Rating oder ein Programm-Rating aufweisen müssen, entfällt; ab sofort ist ein Emittenten-Rating ausreichend. Die Schuldtitel, die aufgrund dieser Änderung nunmehr notenbankfähig sind, werden damit in das auf der Website der EZB veröffentlichte Verzeichnis der notenbankfähigen Sicherheiten aufgenommen.

An einem nicht geregelten Markt zugelassene, notierte oder gehandelte Schuldtitel

Nach der Veröffentlichung eines vorläufigen Verzeichnisses der nicht geregelten Märkte, die vom Eurosystem zugelassen sind, da sie dem Sicherheitenrahmen entsprechen (siehe auch die Pressemitteilung „Überprüfung des Sicherheitenrahmens des Eurosystems: erster Schritt zu einem einheitlichen Sicherheitenverzeichnis“ vom 10. Mai 2004), veröffentlicht die EZB heute das vollständige Verzeichnis der zulässigen nicht geregelten Märkte (siehe Tabelle 1). An einem zulässigen nicht geregelten Markt zugelassene, notierte oder gehandelte Sicherheiten sind mit sofortiger Wirkung notenbankfähig, sofern sie alle anderen Zulassungskriterien erfüllen, die in Abschnitt 6.2 der „Allgemeinen Regelungen“ dargelegt sind.

Tabelle 1

Standort des Marktes Bezeichnung des Marktes
Belgien OTC-Markt für Belgische Schatzwechsel (BTBs)
Deutschland Der „Freiverkehr“ einer deutschen Börse
MTS Deutschland für unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes (Bubills)
Frankreich Markt für Staatsanleihen (Bons du Trésor: BTF/BTAN)
Französischer Markt für Commercial Paper (billets de trésorerie)
Französischer Markt für Medium-Term Notes (BMTN)
Niederlande OTC-Markt für niederländische Schatzanweisungen (DTCs)
Österreich Dritter Markt
Finnland Geldmarkt für Schatzwechsel (Finnisches Schatzwechselprogramm)
MTS Finnland
Vereinigtes Königreich OTC-Markt für Euro-Schatzwechsel der Bank of England

Das Verzeichnis in Tabelle 1 wird mindestens in jährlichen Abständen aktualisiert. Es sei nochmals darauf hingewiesen, dass derzeit notenbankfähige Sicherheiten, die nicht an einem der oben angegebenen nicht geregelten Märkte zugelassen sind, notiert oder gehandelt werden und dieses Kriterium somit nicht erfüllen, bis Mai 2007 ihren Status der Notenbankfähigkeit behalten. Nach diesem Zeitpunkt verlieren alle Sicherheiten, die weiterhin nur an nicht zulässigen Märkten gehandelt werden, ihre Notenbankfähigkeit.

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Europäische Zentralbank

Generaldirektion Kommunikation

Nachdruck nur mit Quellenangabe gestattet.

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