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PRESSEMITTEILUNG

UMSETZUNGSFRAGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN ÄNDERUNGEN DES GELDPOLITISCHEN HANDLUNGSRAHMENS DES EUROSYSTEMS UND UNVERBINDLICHER KALENDER FÜR DIE MINDESTRESERVE-ERFÜLLUNGSPERIODEN IM JAHR 2004

1. August 2003

Die Europäische Zentralbank (EZB) veröffentlicht heute einige praktische Informationen zur Umsetzung der Änderungen des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems sowie den unverbindlichen Kalender für die Mindestreserve-Erfüllungsperioden im Jahr 2004.

Diese Informationen sollen die Kreditinstitute bei der Anpassung an die Änderungen des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems unterstützen, die am 23. Januar 2003 vom EZB-Rat beschlossen wurden:

  1. Der Zeitplan der Mindestreserve-Erfüllungsperiode wird geändert. Künftig beginnt diese immer am Abwicklungstag des Hauptrefinanzierungsgeschäfts (HRG), das auf die Sitzung des EZB-Rats folgt, für die die monatliche Erörterung der Geldpolitik vorgesehen ist. Darüber hinaus werden Änderungen der für die ständigen Fazilitäten geltenden Sätze und der Beginn der neuen Mindestreserve-Erfüllungsperiode grundsätzlich zusammenfallen.
  2. Die Laufzeit der HRGs wird von zwei Wochen auf eine Woche verkürzt.

Zu dem besagten Zeitpunkt wurde bekannt gegeben, dass diese Änderungen des geldpolitischen Handlungsrahmens im ersten Quartal des Jahres 2004 in Kraft treten sollen und dass der Kalender für die Mindestreserve-Erfüllungsperioden mindestens drei Monate im Voraus veröffentlicht wird.

Weitere Informationen finden sich im Anhang zu dieser Pressemitteilung auf der Website der EZB.

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