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Vorwort

2016 war in vielerlei Hinsicht ein schwieriges Jahr, aber es gab auch Anzeichen für Fortschritte. Herrschte zu Jahresbeginn noch wirtschaftliche Unsicherheit, stand die Wirtschaft zum Jahresende so solide da wie seit der Krise nicht mehr.

Doch während die wirtschaftliche Unsicherheit nachließ, nahm die politische Unge­wissheit zu. Wir waren mit einer Reihe geopolitischer Ereignisse konfrontiert, die die politische Landschaft über Jahre hinweg prägen werden. Im vorliegenden Jahres­bericht wird dargelegt, wie die EZB durch diese unruhigen Zeiten steuerte.

Anfang 2016 schlug sich die Furcht vor einer erneuten globalen Konjunktur­abschwächung in einer ausgeprägten Volatilität an den Finanzmärkten nieder. Die Rückkehr der Inflationsraten zu unserem Zielwert drohte sich weiter zu verzögern, und angesichts einer bereits sehr niedrigen Inflation bestand ein erhebliches Deflationsrisiko. Der EZB-Rat war wie schon im Jahr 2015 entschlossen, alle im Rahmen seines Mandats verfügbaren Instrumente einzusetzen, um sein Ziel zu erreichen.

Im März führten wir daher einige neue Maßnahmen ein, um zusätzliche geldpoli­tische Impulse zu setzen: Unter anderem senkten wir erneut unsere Leitzinsen, erhöhten das Volumen der monatlichen Käufe im Rahmen des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten von 60 Mrd € auf 80 Mrd €, erwarben erstmals Unternehmensanleihen und begannen mit neuen gezielten längerfristigen Refinan­zierungsgeschäften.

Wie im Bericht dargelegt, erweisen sich diese Maßnahmen als äußerst wirksam: Sie verbessern die Finanzierungsbedingungen, stützen die Konjunkturerholung und tragen letztlich dazu bei, die Inflationsraten allmählich näher an das angestrebte Niveau heranzuführen.

Angesichts des Erfolgs unserer Maßnahmen wurde das Ankaufprogramm im Dezember um neun Monate verlängert, um eine längere Förderung der Finanzie­rungsbedingungen und eine nachhaltige Rückkehr der Inflation auf einen Wert nahe bei, aber unter 2 % sicherzustellen. Der Umfang der Käufe wurde jedoch auf das ursprüngliche Niveau von 60 Mrd € pro Monat zurückgeführt, da die zuvor ergrif­fenen Maßnahmen Wirkung zeigten: Das Vertrauen in die Wirtschaft des Euroraums stieg und die Deflationsrisiken fielen weg.

Doch wie immer waren die positiven Effekte der Geldpolitik auch mit Nebenwir­kungen verbunden. Diese standen im Jahr 2016 häufig im Mittelpunkt der Aufmerk­samkeit. Im diesjährigen Bericht gehen wir auf einige Fragen und Bedenken im Zusammenhang mit den unbeabsichtigten Folgen unserer Maßnahmen ein.

Unter anderem geht es dabei um Verteilungseffekte, vor allem unter dem Gesichts­punkt der Vermögens- und Einkommensungleichheit. Wir zeigen, dass die Geld­politik über eine Verringerung der Arbeitslosigkeit mittelfristig positive Verteilungs­effekte hat, wovon weniger wohlhabende Haushalte am meisten profitieren. Schließlich gibt es kaum einen wirkungsvolleren Weg zur Verringerung der Ungleichheit als über den Arbeitsmarkt.

Ein weiteres Thema ist die Rentabilität der Banken, Versicherungsgesellschaften und Pensionsfonds. Wir erörtern, wie sich das Niedrigzinsumfeld auf Finanzinstitute ausgewirkt hat. Außerdem zeigen wir, dass die Anpassungsfähigkeit der Banken von ihren jeweiligen Geschäftsmodellen abhängt.

Im Zusammenhang mit anderen Herausforderungen, denen der Finanzsektor 2016 gegenüberstand, beschäftigen wir uns insbesondere mit dem Problem der notlei­denden Kredite, der Frage des diesbezüglichen Handlungsbedarfs und den verblei­benden Hürden. Zudem verweisen wir in dem Bericht auf einen Beitrag, der sich neuen Technologien und Innovationen im Finanzsektor widmet und die entsprech­enden Konsequenzen für Struktur und Funktionsweise des Sektors sowie für Aufsicht und Regulierungsinstanzen beleuchtet.

Der Jahresrückblick 2016 wäre unvollständig, ließe man die radikalen politischen Veränderungen außer Acht, die sich im Berichtszeitraum vollzogen haben. Dazu gehört nicht zuletzt die Entscheidung des Vereinigten Königreichs, aus der Europä­ischen Union auszutreten. Der Bericht befasst sich daher mit dem Brexit aus Sicht der EZB und betont, wie wichtig es ist, die Integrität des Binnenmarkts und die Einheitlichkeit seiner Regeln sowie deren Durchsetzung zu wahren.

Die politische Ungewissheit dürfte im Jahr 2017 bestehen bleiben. Wir sind jedoch nach wie vor zuversichtlich, dass sich die wirtschaftliche Erholung – gestützt durch unsere Geldpolitik – fortsetzen wird. Die EZB hat ein klares Mandat für ihr Handeln: die Gewährleistung von Preisstabilität. Es hat uns erfolgreich durch das Jahr 2016 geleitet und wird es auch im kommenden Jahr tun.

Frankfurt am Main im April 2017

Mario Draghi

Präsident

Die Wirtschaft im Euroraum, die Geldpolitik der EZB und der europäische Finanzsektor im Jahr 2016

Die Wirtschaft des Euroraums

Internationales gesamtwirtschaftliches Umfeld

Das internationale Umfeld für die Wirtschaft des Euroraums war 2016 schwierig. Sowohl in den fortgeschrittenen als auch in den aufstrebenden Volkswirtschaften war das Wachstum im historischen Vergleich niedrig, und insbesondere nach dem Referendum über die EU-Mitgliedschaft im Vereinigten Königreich im Juni und den US-Präsidentschaftswahlen im November kam es zu Phasen erhöhter Unsicherheit und kurzfristigen Volatilitätsausschlägen an den Finanzmärkten. Die globale Inflation war aufgrund der auslaufenden Basiseffekte vergangener Ölpreissenkungen und der weiterhin beträchtlichen weltweiten Kapazitätsreserven gedämpft.

Weltwirtschaftswachstum blieb moderat

Die sukzessive Erholung der weltweiten Konjunktur setzte sich 2016 fort, wenn auch aufgrund der Verlangsamung des Wachstums in den fortgeschrittenen Volkswirt­schaften in einem etwas geringeren Tempo als im Vorjahr. Erst in der zweiten Jahreshälfte gewann die Konjunktur – vor allem in den aufstrebenden Volkswirt­schaften – an Fahrt. Insgesamt blieb das globale BIP-Wachstum unter dem Vorkrisenniveau (siehe Abbildung 1).

Die weltweiten Wirtschaftsaussichten wurden 2016 von einigen bedeutsamen politischen Ereignissen überschattet. Im Juni sorgte der Ausgang des EU-Referendums im Vereinigten Königreich für Unsicherheiten im Hinblick auf die Konjunkturaussichten des Landes; letztlich erwiesen sich die unmittelbaren Auswir­kungen auf die Wirtschaft und die Finanzmärkte aber als geringfügig und von vorübergehender Natur. Gegen Jahresende kam es infolge des Ergebnisses der US-Präsidentschaftswahlen zu einer Verschiebung der Erwartungen hinsichtlich des politischen Kurses der künftigen US-Regierung, was eine weitere Phase erhöhter politischer Unsicherheiten einleitete.

Abbildung 1

Wichtige Entwicklungen in ausgewählten Volkswirtschaften

(Veränderung gegen Vorjahr in %; Quartalswerte; Monatswerte)

Quellen: Eurostat und nationale Daten.
Anmerkung: Die BIP-Zahlen sind saisonbereinigt. HVPI für den Euroraum und das Vereinigte Königreich; VPI für die Vereinigten Staaten, China und Japan.

Die fortgeschrittenen Volkswirtschaften verzeichneten 2016 anhaltendes, im Vorjahrsvergleich aber etwas schwächeres Wachstum. Gestützt wurde die Kon­junktur von weiterhin günstigen Finanzierungsbedingungen und einer Erholung am Arbeitsmarkt. Auch in den aufstrebenden Volkswirtschaften blieb das Wachstum insgesamt moderat, wobei sich die Aussichten in der zweiten Jahreshälfte deutlich aufhellten. Zwei Faktoren zeigten besondere Wirkung: das anhaltende Abflauen der chinesischen Konjunktur sowie das kontinuierliche Nachlassen der tiefen Rezession in wichtigen rohstoffexportierenden Volkswirtschaften. Wachstumshemmend wirkten allerdings weiterhin die geopolitischen Spannungen, der zu hohe Verschuldungs­grad, Anfälligkeiten gegenüber dem Abzug von Kapital sowie – im Fall der roh­stoffexportierenden Länder – die langsame Anpassung an geringere Erträge.

Der Welthandel entwickelte sich 2016 schwach: die Jahreswachstumsrate der weltweiten Importe belief sich auf nur 1,7 % gegenüber 2,1 % im Jahr zuvor. Vieles deutet darauf hin, dass bestimmte strukturelle Entwicklungen, die den Handel in der Vergangenheit angetrieben haben (z. B. sinkende Transportkosten, Liberalisierung des Handels, Ausweitung der globalen Wertschöpfungsketten, Vertiefung der Finanzmärkte), ihre Wirkung auf mittlere Sicht nicht im gleichen Ausmaß beibehalten werden. Demzufolge dürfte der Welthandel in absehbarer Zukunft kaum rascher als die globale Konjunktur wachsen.

Die globalen Finanzierungsbedingungen blieben das ganze Jahr hindurch günstig. Die Zentralbanken in den großen fortgeschrittenen Volkswirtschaften behielten ihren akkommodierenden geldpolitischen Kurs bei; so setzten die Bank of England, die Bank of Japan und die EZB weiterhin auf monetäre Expansion. In den Vereinigten Staaten leitete das Federal Reserve System mit der Anhebung des Zielkorridors für den Tagesgeldsatz um 25 Basispunkte im Dezember 2016 die nächste Phase der geldpolitischen Normalisierung ein. Die Finanzmärkte zeigten sich ungeachtet der phasenweise erhöhten, politisch bedingten Unsicherheiten insgesamt robust. Gegen Jahresende stiegen die langfristigen US-Anleiherenditen deutlich; ob diese Ent­wicklung höheren Wachstums- und Inflationserwartungen geschuldet war oder vielmehr einen Ausschlag im Verlauf der Laufzeitprämien für langfristige US-Anleihen widerspiegelte, ist noch nicht klar. Die meisten aufstrebenden Volkswirt­schaften profitierten bis zu den US-Präsidentschaftswahlen im November von einer Verbesserung der Außenfinanzierungsbedingungen. Danach begannen Investoren jedoch damit, Gelder aus den aufstrebenden Volkswirtschaften wieder abzuziehen, wobei sich die Renditeabstände bei Staatsanleihen vergrößerten und in einer Reihe von Ländern der Druck auf die Währung zunahm.

Weiterhin Abwärtsdruck auf globale Inflation durch umfangreiche Kapazitätsreserven

Die weltweite Inflation stand im Jahr 2016 weiterhin im Zeichen der niedrigen Öl­preise und nach wie vor beträchtlicher globaler Kapazitätsreserven (siehe Abbil­dung 2). Im OECD-Raum zog die jährliche Gesamtinflationsrate gegen Jahresende allmählich an und kletterte auf 1,1 % (nach 0,6 % im Jahr 2015), und die jährliche Kerninflationsrate (ohne Nahrungsmittel und Energie) stieg leicht – auf 1,8 % – an (siehe Abbildung 1).

Abbildung 2

Rohstoffpreise

(Tageswerte)

Quellen: Bloomberg und Hamburgisches WeltWirtschaftsInstitut.

Die Rohölpreise erholten sich von einem Tiefstand von 33 USD je Barrel Ende Januar 2016 auf 55 USD je Barrel Ende Dezember. Zurückzuführen war dieser Anstieg auf die geringere Investitionstätigkeit von US-Ölkonzernen und eine jähe Häufung globaler Ölliefer­engpässe in der ersten Jahreshälfte.[1] Gegen Ende des Jahres wurde die Ölpreisentwicklung ganz wesentlich von der Angebotsstrategie der OPEC beeinflusst. Infolge des Beschlusses vom 30. November, in der ersten Jahreshälfte 2017 unter den OPEC-Ländern eine Förderbeschränkung (im Ausmaß von täglich 1,2 Millionen Barrel) umzusetzen, zog der Preis für Rohöl der Marke Brent an. Zusätzlich kam dabei eine am 10. Dezember getroffene Übereinkunft zwischen den OPEC-Staaten und einigen Nicht-OPEC-Produ­zenten über eine weitere Drosselung der Ölförderung (um 0,6 Millionen Barrel pro Tag) zum Tragen.

Die Preise für sonstige Rohstoffe erholten sich im Berichtsjahr, wobei die Notie­rungen bei Lebensmitteln und Metallen allerdings eine gegenläufige Dynamik aufwiesen. So erhöhten sich die Preise für Agrarrohstoffe in den ersten Monaten des Jahres 2016 witterungsbedingt, um über den Sommer dank guter Getreideernten wieder nachzugeben. Die Metallnotierungen wiederum verharrten in den ersten Monaten des Berichtsjahrs auf niedrigem Niveau – eine Folge der Ankündigung Chinas, umweltpolitische Maßnahmen zur Beschränkung des Metallverbrauchs zu ergreifen – und zogen im weiteren Jahresverlauf zum Teil wieder an, nachdem sich im Zusammenhang mit potenziellen neuen Infrastrukturinvestitionen in China und den Vereinigten Staaten wieder mit einer Nachfragebelebung zu rechnen war.

Insgesamt war in der zweiten Jahreshälfte ein geringfügiger Aufwärtsdruck auf die globale Inflation zu verzeichnen. Dieser war Ausdruck sich langsam schließender Produktionslücken in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften, eines leichten Rückgangs der umfangreichen Kapazitätsreserven in einer Reihe aufstrebender Volkswirtschaften und der auslaufenden Basiseffekte bei Öl und anderen Rohstoffen.

Anhaltendes Wachstum in den großen Volkswirtschaften

In den Vereinigten Staaten verlor die Konjunktur 2016 an Schwung. Nach einem bescheidenen Wachstum in den ersten sechs Monaten legte das reale BIP in der zweiten Jahreshälfte kräftiger zu. Für das Wachstum hauptverantwortlich waren die Konsumausgaben, Beschäftigungszuwächse und die gestärkten Bilanzen der privaten Haushalte. Der noch in der ersten Jahreshälfte spürbare negative Einfluss von Lageranpassungen und rückläufigen Investitionen im Energiebereich ließ gegen Jahresende nach und trug damit zum Anziehen der Konjunktur bei. Insgesamt verlangsamte sich das BIP-Wachstum von 2,6 % im Jahr 2015 auf 1,6 % im Jahr 2016. Die Dynamik am Arbeitsmarkt blieb robust, was sich in einem weiteren Rückgang der Arbeitslosenrate auf 4,7 % und einer Steigerung des Lohnwachstums am Ende des Jahres niederschlug. Die Inflation lag weiterhin deutlich unter dem Zielwert des Offenmarktausschusses der US-Notenbank. Die jährliche am Verbrau­cherpreisindex (VPI) gemessene Teuerung lag 2016 bei 2,1 %, während die Kern­inflation nach dem VPI (ohne Nahrungsmittel und Energie) auf 2,2 % kletterte.

Der geldpolitische Kurs blieb 2016 in hohem Maß akkommodierend. Im Dezember beschloss der Offenmarktausschuss, den Zielkorridor für den Tagesgeldsatz um 25 Basispunkte auf 0,5 % bis 0,75 % anzuheben – ein Schritt, der von den Finanz­märkten größtenteils erwartet worden war. Der fiskalpolitische Kurs war im Haus­haltsjahr 2016 leicht expansiv; das Haushaltsdefizit weitete sich infolge gestiegener Ausgaben im Gesundheitswesen und höheren Nettozinszahlungen geringfügig aus (auf 3,2 % des BIP).

Japan verzeichnete 2016 ein robustes Wachstum, das sich auf einen expansiven geld- und fiskalpolitischen Kurs sowie günstigere Finanzierungsbedingungen und eine Verknappung des Arbeitskräfteangebots stützte. Das durchschnittliche reale BIP-Wachstum ging etwas zurück (von 1,2 % im Jahr 2015 auf 1 % im Jahr 2016). Die Arbeitslosenrate sank auf 3,1 %, während das Lohnwachstum allerdings verhalten blieb. Der durchschnittliche Anstieg der Verbraucherpreise kehrte sich im Berichtsjahr ins Negative und erreichte -0,1 %. Diese Entwicklung war in erster Linie den fallenden Rohstoffpreisen und dem erstarkten japanischen Yen geschuldet. Die VPI-Teuerungsrate ohne frische Nahrungsmittel und Energie, die von der Bank of Japan bevorzugte Messgröße der Kerninflation, ging im Vergleich zum Vorjahr etwas zurück und belief sich 2016 auf 0,6 %. Im September schlug die Zentralbank einen Kurs der quantitativen und qualitativen geldpolitischen Lockerung mit Kontrolle der Zinsstrukturkurve ein. Ferner verpflichtete sich die Bank of Japan, die monetäre Basis so lange zu erweitern, bis die Inflationswerte das Preisstabilitätsziel über­schreiten und sich über dem Zielwert stabilisieren.

Im Vereinigten Königreich blieb die Konjunktur trotz der Unsicherheiten im Zusam­menhang mit dem Referendum über die EU-Mitgliedschaft des Landes robust. Das reale BIP weitete sich 2016 vor allem dank einer kräftigen privaten Konsumnach­frage vorläufigen Schätzungen zufolge um 2,0 % aus.[2] An den Finanzmärkten war die markante Abwertung des Pfund Sterling die auffälligste Reaktion auf den Aus­gang des Referendums. Ausgehend von einem sehr niedrigen Niveau zog die Inflation an. Die Geldpolitik blieb im Berichtsjahr expansiv. Im August senkte der geldpolitische Ausschuss der Bank of England den Leitzins um 25 Basispunkte auf 0,25 %, weitete das Wertpapierankaufprogramm aus und führte ein „Term Funding Scheme“ ein, um die Weitergabe der Leitzinssenkung an die Wirtschaft zu unter­stützen. Die Regierung kündigte im November eine haushaltspolitische Neuaus­richtung und gezielte Maßnahmen – speziell in den Bereichen Wohnbau- und Infra­strukturpolitik – an, womit die Wirtschaft während der Übergangsphase gestützt werden sollte.

In China stabilisierte sich 2016 das Wachstum dank einer robusten Konsument­wicklung und beträchtlicher Infrastrukturausgaben. Das jährliche BIP-Wachstum ging von 6,9 % im Vorjahr auf 6,7 % zurück. Während die Investitionen im verarbeitenden Gewerbe verhalten blieben, zogen die Immobilieninvestitionen leicht an. Die Import­nachfrage erholte sich zwar nach dem Tief von 2015, konnte jedoch nicht an frühere Wachstumsraten anschließen. Die relativ gedämpfte Auslandsnachfrage drückte das Exportwachstum, was sich über die Lohnveredelung wiederum negativ auf die Importe auswirkte. Die jährliche am VPI gemessene Inflationsrate stieg auf 2 %, während die jährliche Änderungsrate der Erzeugerpreise, die seit März 2012 ein negatives Vorzeichen aufweist, auf -1.4 % kletterte.

Effektiver Wechselkurs des Euro blieb weitgehend stabil

Der nominale effektive Wechselkurs des Euro war 2016 weitgehend stabil (siehe Abbildung 3), während der bilaterale Wechselkurs des Euro gegenüber einzelnen anderen wichtigen Währungen sehr wohl schwankte. Gegenüber dem US-Dollar blieb der Euro vor dem Hintergrund mehr oder weniger unveränderter Renditen dies- und jenseits des Atlantiks die meiste Zeit des Jahres bemerkenswert stabil; gegen Jahresende verlor der Euro aber an Boden. Die Schwächung des Euro gegenüber dem japanischen Yen wurde durch seine Aufwertung gegenüber dem Pfund Sterling zum Teil ausgeglichen.

Abbildung 3

Entwicklung des Euro-Wechselkurses

(Tageswerte)

Quelle: EZB.
Anmerkung: Nominaler effektiver Wechselkurs gegenüber den Währungen von 38 wichtigen Handelspartnern.

Die einzige derzeit im Europäischen Wechselkursmechanismus II (WKM II) befindliche Währung, die dänische Krone, notierte im Berichtsjahr nahe bei ihrem WKM-II-Leitkurs. Die dänische Zentralbank hob im Januar 2016 ihren Leitzins an und tätigte im Jahresverlauf Nettoankäufe von Devisen. Die tschechische Zentral­bank hielt an ihrer Zusage, an den Devisenmärkten zu intervenieren, um ein Auf­werten der tschechischen Krone über einen bestimmten Wert zu verhindern, fest und tätigte weiterhin entsprechende Devisenankäufe. Ebenso intervenierte die kroatische Zentralbank im Rahmen ihres kontrollierten Floating weiter an den Devisenmärkten. Der bulgarische Lew blieb an den Euro gekoppelt, und der Euro notierte weitgehend stabil gegenüber dem Schweizer Franken, dem ungarischen Forint und dem rumä­nischen Leu; gegenüber der schwedischen Krone und – in geringerem Ausmaß – dem polnischen Zloty wertete der Euro auf.

Finanzmarktentwicklungen

Die Entwicklungen an den Finanzmärkten des Euroraums waren auch im Jahr 2016 in hohem Ausmaß von weiteren geldpolitischen Lockerungsmaßnahmen der EZB geprägt. In den ersten drei Quartalen trugen sie zu einem allmählichen Rückgang der Renditen von Staatsanleihen im Euroraum bei. Aufgrund globaler Faktoren kam es gegen Ende des Jahres allerdings zum Teil wieder zu einer gegenläufigen Ent­wicklung. Die Geldmarktsätze und die Außenfinanzierungskosten nichtfinanzieller Unternehmen fielen weiter und erreichten historische Tiefstände. Für nichtfinanzielle Unternehmen und private Haushalte kam es neuerlich zu einer Verbesserung der Finanzierungsbedingungen.

Rückgang der Euro-Geldmarktsätze

Die Geldmarktsätze setzten im Berichtsjahr vor allem infolge der weiteren geld­politischen Lockerung durch die EZB ihre Abwärtsentwicklung fort.

Eine nähere Erläuterung der geldpolitischen Maßnahmen findet sich in Abschnitt 2.1. Die Senkung des Zinssatzes für die Einlagefazilität wurde rasch und vollständig an den EONIA weitergegeben, der sich im Anschluss bei etwa -35 Basispunkten stabilisierte (siehe Abbildung 4). Dem historischen Verlaufsmuster folgend stieg der EONIA jeweils am Monatsende vorübergehend an, allerdings weniger stark als in den ersten Monaten des Vorjahrs, bevor mit der Umsetzung des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (Asset Purchase Programme – APP) eine starke Ausweitung der Überschussliquidität einsetzte.

Abbildung 4

Geldmarktsätze und Überschussliquidität

(in Mrd €; in % p. a.; Tageswerte)

Quellen: EZB und Bloomberg.
Anmerkung: Die letzten Angaben beziehen sich auf den 30. Dezember 2016.

Der Dreimonats- und der Sechsmonats-EURIBOR rutschten noch weiter in den negativen Bereich. Der Rückgang der EURIBOR-Zinssätze folgte auf eine weitere Lockerung der Geldpolitik, wobei sich ein zusätzlicher Abwärtsdruck aus dem Aufwärtstrend bei der Überschussliquidität ergab. Die Ausweitung der Überschuss­liquidität im Lauf des Jahres um mehr als 500 Mrd € war vor allem auf die Ankäufe im Rahmen des APP und – in geringerem Ausmaß – die neue Serie der gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (GLRG II) zurückzuführen. Die Über­schussliquidität erreichte bis Jahresende ein Ausmaß von 1 200 Mrd € (siehe Abbildung 4).

Auf dem besicherten Geldmarkt gingen die Repo-Sätze infolge der EZB-Leitzins­senkungen, reichlich vorhandener Liquidität und der Nachfrage nach hochquali­tativen Sicherheiten ebenfalls weiter zurück. Die Repo-Sätze auf von einigen Euro-Ländern begebene Sicherheiten lagen die meiste Zeit des Jahres unter dem Niveau des Einlagensatzes und spiegelten so die Nachfrage nach hochliquiden Sicherheiten wider.

Die Euro-Geldmarktterminsätze erreichten nach dem britischen Referendum zur EU-Mitgliedschaft Ende Juni und angesichts vermehrter Markterwartungen einer wei­teren geldpolitischen Lockerung durch die EZB einen Tiefstand. Zum Jahresende hatte sich die Entwicklung der Terminsätze jedoch wieder umgekehrt, da die Markt­erwartungen in Bezug auf weitere Leitzinssenkungen nachließen und die EONIA-Terminzinskurve einen steileren Verlauf annahm. Zusammen mit der Ausweitung der Renditen von Staatsanleihen im Euroraum war dieser steilere Verlauf Ausdruck der weltweiten Entwicklung der Langfristrenditen, die in den Vereinigten Staaten am stärksten war.

Anstieg der Staatsanleiherenditen im Euroraum gegen Jahresende

Die Staatsanleiherenditen im Euroraum waren 2016 infolge der anhaltenden Unterstützung durch die Ankäufe von Staatsanleihen des Euroraums durch die EZB und anderer geldpolitischer Maßnahmen insgesamt niedriger als 2015. Globale Entwicklungen sorgten sowohl im Euroraum als auch in den Vereinigten Staaten für eine deutliche Korrektur der Renditen (siehe Abbildung 5). Die gestiegenen Unsicherheiten im Zusammenhang mit den weltweiten Wachstumsaussichten zu Jahresbeginn führten zu einem markanten Rückgang der risikofreien Zinssätze. Der Ausgang des Referendums im Vereinigten Königreich drückte die Renditen noch weiter, ehe optimistischere Aussichten für die Weltwirtschaft und das Ergebnis der US-Präsidentschaftswahlen sowohl im Euroraum als auch in den USA für ein Anziehen der Renditen sorgten. Insgesamt verringerte sich die BIP-gewichtete Durchschnittsrendite zehnjähriger Staatsanleihen im Euroraum im Berichtsjahr um rund 30 Basispunkte und lag zum Jahresende bei ca. 0,9 %. Innerhalb des Euroraums veränderten sich die Zinsdifferenzen bei Staatsanleihen 2016 – bei gewissen nationalen Unterschieden – relativ wenig.

Abbildung 5

Renditen zehnjähriger Staatsanleihen

(in % p. a.; Tageswerte)

Quellen: Bloomberg, Thomson Reuters und EZB-Berechnungen.
Anmerkung: Die Angaben für den Euroraum beziehen sich auf den BIP-gewichteten Durchschnitt der Renditen zehnjähriger Staatsanleihen. Die letzten Angaben beziehen sich auf den 30. Dezember 2016.

Aktienkurse im Euroraum weitgehend unverändert – Rückgang nur vorübergehend

An den globalen Aktienmärkten begann das Jahr 2016 mit beträchtlichen Kursverlusten. Grund hierfür waren Bedenken hinsichtlich der Wachstumsaussichten für die Weltwirtschaft angesichts der Entwicklungen in China (siehe Abbildung 6). Mit dem Schwinden dieser Beden­ken erreichten die Aktienkurse bis etwa April wieder das Niveau von Anfang 2016. Nach dem EU-Referendum im Vereinigten Königreich war ein ähnliches Verlaufs­muster zu erkennen; in den ersten Tagen kam es zu einem drastischen Rückgang der Aktienkurse, der in den darauf folgenden Monaten wieder wettgemacht wurde. In der zweiten Jahreshälfte zog der Aktienmarkt im Euroraum dank verbesserter Aussichten deutlich an. Insgesamt zeigte er sich ungeachtet der relativ starken Bewegungen im Jahresverlauf weitgehend unverändert: der marktbreite Euro-STOXX-Index legte rund 1 % zu. Hinter dem geringen Anstieg des Gesamtindex verbarg sich ein Kursrückgang bei Bankaktien, der u. a. auf die Bestände an notleidenden Krediten und die anhaltend niedrige Ertragskraft der Banken zurückzuführen war.

Abbildung 6

Aktienindizes für den Euroraum und die Vereinigten Staaten

(Index: 1. Januar 2016 = 100; Tageswerte)

Quelle: Thomson Reuters.
Anmerkung: Euro-STOXX-Index für den Euroraum, Standard-&-Poor‘s-500-Index für die Vereinigten Staaten. Die Indizes sind per 1. Januar 2016 auf 100 normiert.

Die letzten Angaben beziehen sich auf den 30. Dezember 2016.

Die Aktienkurse in den Vereinigten Staaten entwickelten sich im Jahresverlauf weit­gehend parallel, allerdings insgesamt besser, und legten im Berichtsjahr knapp 10 % zu. Im Dezember kletterten die wichtigsten US-Aktienindizes auf neue Rekordhöhen.

Nichtfinanzielle Unternehmen profitierten von geringeren Außenfinanzierungskosten

Die 2016 ergriffenen geldpolitischen Maßnahmen schlugen sich auch in den nominalen Außenfinanzierungskosten für nichtfinanzielle Unternehmen insgesamt nieder, die im Sommer einen historischen Tiefstand erreichten (siehe Abbildung 7). Insbesondere die negativen Einlagensätze und die im März angekündigten neuen GLRG-II-Geschäfte trugen zu einer weiteren Senkung der Kosten von Bankkrediten für nichtfinanzielle Unternehmen bei. Die neu eingeführte Möglichkeit zum Ankauf von auf Euro lautenden Investment-Grade-Anleihen von Unternehmen (ohne Banken) aus dem Euroraum sorgte gemeinsam mit anderen Elementen des APP dafür, dass die Kosten der marktbasierten Fremdfinanzierung deutlich unter das im Vorjahr verzeichnete Niveau und auch unter jenes der Bankkreditzinsen fielen. Aufgrund der nach wie vor erhöhten Aktienrisikoprämien gingen die Kosten für die Eigenkapitalfinanzierung 2016 allerdings nur geringfügig zurück. Der stark expansive geldpolitische Kurs trug zu einer Reduktion der Außenfinanzierungskosten und zu einem Abbau der Unterschiede bei diesen Kosten zwischen den einzelnen Euro-Ländern und zwischen Unternehmen verschiedener Größen bei.

Abbildung 7

Nominale Außenfinanzierungskosten nichtfinanzieller Unternehmen im Euroraum insgesamt

(in % p. a.; gleitender Dreimonatsdurchschnitt)

Quellen: EZB, Merrill Lynch, Thomson Reuters und EZB-Berechnungen.
Anmerkung: Die gesamten Außenfinanzierungskosten nichtfinanzieller Unternehmen entsprechen dem gewichteten Mittel der Kosten für Bankkredite, marktbasierte Fremdfinanzierung und Eigenkapital, bezogen auf den anteiligen Finanzierungsumfang laut den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für das Euro-Währungsgebiet. Die Eigenkapitalkosten werden anhand eines Dreistufen­modells zur Dividendendiskontierung berechnet und basieren auf dem Datastream-Aktienmarktindex (ohne Finanzwerte). Die letzten Angaben beziehen sich auf Dezember 2016.

Stabilisierung der Außenfinanzierungsströme im Berichtsjahr

Die Außenfinanzierungsströme nichtfinanzieller Unternehmen stabilisierten sich in den ersten drei Quartalen 2016 annähernd auf dem Durchschnittsniveau des Vorjahrs (siehe Abbildung 8). Eine Analyse aus einer längerfristigen Perspektive zeigt, dass die Erholung der Außenfinanzierungsströme von ihrem Tiefstand im ersten Quartal 2014 nach wie vor von folgende Faktoren unterstützt wird: a) dem neuerlichen Rückgang der Finanzierungskosten, b) einer Lockerung der Kredit­beschränkungen, c) dem anhaltenden Konjunkturaufschwung sowie d) vermehrten Fusionen und Übernahmen. Außerdem erleichterte auch die expansive Geldpolitik der EZB den nichtfinanziellen Unternehmen den Zugang zu marktbasierten Finanzierungen. Insbesondere wurde durch die Einbeziehung von Unternehmens­anleihen in das APP im Juni 2016 die Begebung von Schuldverschrei­bungen im Berichtsjahr erleichtert. Dank der günstigeren Kreditkonditionen[3] und der niedrigeren Zinsen griffen die nichtfinanziellen Unternehmen etwas häufiger auf bankbasierte Finanzierungsformen zurück, während Kredite von Nicht-MFIs und aus der übrigen Welt im Jahresverlauf deutlich abnahmen. Gestützt durch hohe einbe­haltene Gewinne blieben nicht börsennotierte Aktien und sonstige Anteilsrechte die größten Komponenten der Außenfinanzierungsströme nichtfinanzieller Unter­nehmen. Die Emission börsennotierter Aktien wurde durch die relativ hohen Eigenkapitalkosten gebremst. Die allgemeine Verbesserung des Außenfinanzie­rungszugangs für nichtfinanzielle Unternehmen dämpfte ferner die Vergabe von Handelskrediten und die Kreditgewährung zwischen Unternehmen.

Abbildung 8

Netto-Außenfinanzierungsströme an nichtfinanzielle Unternehmen im Euroraum

(jährliche Ströme; in Mrd €)

Quellen: Eurostat und EZB.
Anmerkung: „Sonstige Kredite“ umfassen Kredite von Nicht-MFIs (sonstige Finanzintermediäre, Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen) und Kredite aus der übrigen Welt. MFI-Kredite und Kredite von Nicht-MFIs sind um Kreditverkäufe und ‑verbrief­ungen bereinigt. Der Posten „Sonstige“ entspricht dem Unterschied zwischen dem gesamten Finanzierungsaufkommen und den hier dargestellten Instrumenten und umfasst Kredite zwischen Unternehmen und Handelskredite. Die letzten Angaben beziehen sich auf das dritte Quartal 2016.

Rascherer Anstieg des Reinvermögens der privaten Haushalte

Der Zuwachs des Nettovermögens der privaten Haushalte beschleunigte sich in den ersten drei Quartalen 2016 weiter (siehe Abbildung 9). Vor allem anhaltende Preissteigerungen bei Wohnimmobilien sorgten für beträchtliche Zugewinne beim Immobilienvermögen der privaten Haushalte. Das Anziehen der Aktienkurse im Jahr 2016 führte zu einem Anstieg des Geldvermögens der privaten Haushalte und leistete einen positiven Beitrag zum Wachstum des Reinvermögens.

Abbildung 9

Entwicklung des Reinvermögens der privaten Haushalte

(jährliche Ströme; in % der verfügbaren Bruttoeinkünfte)

Quellen: Eurostat und EZB.
Anmerkung: Bei den Angaben zum Sachvermögen handelt es sich um Schätzungen der EZB. Die letzten Angaben beziehen sich auf das dritte Quartal 2016.

1) Umfasst die Nettoersparnis, Zugänge aus Vermögensübertragungen (Saldo) und die Differenz zwischen den nichtfinanziellen Konten und den finanziellen Konten.
2) In erster Linie Bewertungsgewinne und -verluste bei Aktien und sonstigen Anteilsrechten.
3) In erster Linie Bewertungsgewinne und -verluste bei Gebäuden und Grundstücken.

Die Kreditfinanzierungskosten für private Haushalte im Euroraum fielen auf ein Rekordtief. Allerdings bestanden weiterhin Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern und zwischen den Krediten je nach Laufzeiten. Die Kosten für langfristige Kredite gingen stärker zurück als jene für kurzfristige Kredite. Bei der Aufnahme von Bankkrediten durch private Haushalte war 2016 eine weitere Erholung zu verzeichnen.

Kasten 1 Die Auswirkungen niedriger Zinsen auf Banken und Finanzstabilität

Sowohl globale als auch euroraumspezifische Faktoren waren die Ursachen des Niedrigzins­umfelds, in dessen Zeichen das gesamte Berichtsjahr stand. Einige dieser Faktoren sind lang­fristiger Natur und hängen mit strukturellen Veränderungen wie etwa aktuellen demografischen Entwicklungen oder einem niedrigeren Produktivitätswachstum zusammen. Andere wiederum stehen mit dem Abbau der Verschuldung nach der Finanzkrise in Verbindung oder sind im Zusam­menhang damit zu sehen, dass die Sparabsichten 2016 gegenüber den Investitions- und Konsum­plänen überwogen. In diesem Umfeld kam der expansive geldpolitische Kurs der EZB mit dem vorrangigen Ziel der Preisstabilität zum Tragen. Die EZB ist bestrebt, mit ihrer Geldpolitik das nominale Wirtschaftswachstum im Euroraum zu unterstützen, um das Ziel der Preisstabilität zu erreichen; in weiterer Folge sollten mit der sich verfestigenden wirtschaftlichen Erholung letztlich auch die Zinsen wieder ansteigen.

Die Ergebnisse der Umfrage zum Kreditgeschäft im Euro-Währungsgebiet belegen, dass das EZB-Programm zum Ankauf von Vermögenswerten, die gezielten längerfristigen Refinanzierungs­geschäfte (GLRGs) und der negative Einlagenzinssatz im Berichtsjahr zu günstigeren Kredit­konditionen und dadurch zu einem Anziehen des Kreditwachstums beitrugen.[4] Das Niedrigzins­umfeld hat allerdings nicht nur positive Seiten, sondern bringt die Finanzinstitute auch unter Druck.[5] Gemeinsam mit dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) zeigte die EZB entspre­chende Risiken für Banken, Versicherungsunternehmen und Pensionskassen im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeit ihrer Geschäftsmodelle und der Übernahme von Risiken auf. Für die Eindäm­mung einiger dieser Risiken könnte das Ergreifen spezifischer makro- und mikroprudenzieller Maß­nahmen notwendig werden.[6]

Wenn über einen längeren Zeitraum und insbesondere bei schwachem Wirtschaftswachstum niedrige Zinsen vorherrschen, können Ertragslage und Solvenz von Finanzinstituten, die Produkte mit langfristig garantierten Erträgen anbieten, unter Druck geraten. Außerhalb des Bankensystems können niedrige Zinsen also klassische Versicherungs- und Pensionskassenprodukte mit Ertrags­garantien unrentabel machen. Im Versicherungs- und Pensionskassensektor hat mittlerweile nachweislich eine Geschäftsmodellverlagerung weg von Produkten mit Ertragsgarantie hin zu fondsgebundenen Produkten eingesetzt; damit sollen die langfristigen Verbindlichkeiten aus Ertragsgarantien reduziert werden. Dementsprechend verkleinert der Finanzsektor sein Angebot an Produkten mit längerfristig garantierten Erträgen. Das Niedrigzinsumfeld kann des Weiteren zu einem Rückgang des Nettozinsertrags der Banken beitragen – und zwar vor allem über eine Schmälerung der Nettozinsmargen, da für die Einlagenzinsen eine effektive Untergrenze gelten kann – und ihre Ertragskraft schwächen. Der Nettozinsertrag stellt für die meisten Banken zwar die wichtigste Einkommensquelle dar, doch bestimmen auch andere Faktoren die Ertragskraft einer Bank, etwa Erträge aus Gebühren und Provisionen oder die Kosteneffizienz im Vergleich zu anderen Banken.

In ihrem Bestreben, ihre Gewinnspannen wieder zu verbessern, haben die Finanzinstitute mittler­weile begonnen, alternative Ertragsquellen zu erschließen und ihre Geschäftsmodelle schrittweise anzupassen. Der Ertragsanteil aus dem Provisionsgeschäft ist für auf Kreditvergabe spezialisierte Banken geringer, für Banken, die Depotdienstleistungen anbieten, höher. [7] So bauten jüngsten Daten zufolge einige Banken ihr Provisionsgeschäft aus. Gebühren aus frühzeitigen Hypotheken­rückzahlungen bzw. -umschuldungen waren in den letzten Jahren eine wichtige Ertragsquelle. Die Kreditnehmer profitieren von den rückläufigen langfristigen Zinsen, vor allem in Ländern, wo Hypothekarkredite mit festen Zinssätzen üblich sind. In Zukunft dürften Gebühren aus frühzeitigen Rückzahlungen und Umschuldungen eine kleinere Rolle spielen, da diese nur einmalig zum Zeitpunkt der Neuverhandlung anfallen. Die Banken müssen daher ihre Geschäftsmodelle weiter adaptieren und die Kosteneffizienz optimieren, um weiter profitabel arbeiten zu können. Schon jetzt verfolgen Banken kostensenkende Strategien, einschließlich Umstrukturierungen, Personal­kürzungen, Zweigstellenschließungen und verstärkte Digitalisierung. Die Fortschritte bei der Umsetzung solcher Maßnahmen sind jedoch von Land zu Land und von Bank zu Bank nach wie vor heterogen.[8]

Die schrumpfenden Zinserträge in einem Umfeld niedriger Zinsen und begrenzte Fortschritte bei der Verbesserung der Ertragskraft könnten die Bereitschaft der Banken, auf breiterer Basis mehr bzw. höhere Risiken einzugehen, erhöhen. Dies gilt vor allem für jene Institute, deren Erträge in der Vergangenheit zu einem Gutteil aus Nettozinseinnahmen stammten. Durch risikoreichere Anlagen bzw. Anlagen mit längeren Laufzeiten besteht die Gefahr, dass die Banken ihre Investitionen in illiquide Finanzinstrumente aufstocken, wodurch sie erhöhten Neubewertungsrisiken ausgesetzt sind und auch das Ansteckungsrisiko steigt.

Als bankenaufsichtliches und makroprudenzielles Organ, das für die Gewährleistung der Finanz­stabilität in den der europäischen Bankenaufsicht unterliegenden Ländern zuständig ist, beobachtet die EZB die Anpassungsprozesse bei den Geschäftsmodellen der Banken sehr genau. In diesem Zusammenhang kann die EZB aufsichtliche und makroprudenzielle Maßnahmen für den Banken­sektor ergreifen, um systemische Risiken gering zu halten und die Finanzstabilität zu sichern, die eine Voraussetzung für eine nachhaltige wirtschaftliche Erholung ist.

Wirtschaftliche Erholung auf breiter Basis

Der seit Anfang 2013 von der Inlandsnachfrage getragene Konjunkturaufschwung im Euro-Währungs­gebiet hielt auch 2016 an. Die Analyse der Wachstums­impulse deutet auf eine zunehmend robustere wirt­schaftliche Dynamik hin (siehe Kasten 2). Gleichzeitig wirkt die angesichts erhöhter globaler Unsicherheiten nach wie vor verhaltene Auslandsnachfrage dämpfend auf die wirtschaftliche Entwicklung im Euroraum. Im Schnitt lag das jährliche Wachstum 2016 bei 1,7 % (siehe Abbildung 10) und somit nur knapp unter dem 2015 verzeichneten Wert von 2,0 %, der vor allem das Ergebnis der besonders starken BIP-Ausweitung in Irland gewesen war. Die privaten Konsumausgaben wuchsen wieder dank der steigenden verfügbaren Einkommen etwa gleich schnell wie im Vorjahr, während die Investitionstätigkeit ungeachtet der posi­tiven Entwicklung im Baugewerbe etwas langsamer als 2015 zunahm. Gleichzeitig stiegen die Konsumaus­gaben des Staates 2016 kräftiger und leisteten somit einen positiven Beitrag zum Wirtschaftswachstum (siehe Kapitel 1 Abschnitt 1.6). Die konjunkturelle Erholung war auf verhältnismäßig breiter Basis im gesamten Euro-Währungsgebiet zu verzeichnen.

Abbildung 10

Reales BIP des Euroraums

(Veränderung gegen Vorjahr in %; Beiträge zum Vorjahrswachstum in Prozentpunkten)

Quellen: Eurostat und EZB-Berechnungen.
Anmerkung: Das BIP-Jahreswachstum für das vierte Quartal 2016 beruht auf der vorläufigen Schnellschätzung.

Wirtschaft des Euroraums weiter auf Wachstumskurs

Der sehr expansive geldpolitische Kurs der EZB übertrug sich weiterhin auf die Realwirtschaft und stützte die Binnennachfrage. Eine verbesserte Ertragslage der Unternehmen und sehr günstige Finanzierungsbedingungen trugen erneut zu einer Erholung der Investitionstätigkeit bei. Zusätzliche Wachstumsimpulse kamen vom anhaltenden Beschäftigungszuwachs, der unter anderem auf schon umgesetzte Strukturreformen zurückzuführen ist, sowie vom nach wie vor relativ niedrigen Öl­preis. Gleichzeitig wirkten aber die teilweise noch immer hohe Verschuldung des öffentlichen und privaten Sektors und die damit einhergehende Notwendigkeit des Schuldenabbaus dämpfend auf die Binnennachfrage. Auch die zögerliche Umset­zung von Strukturreformen belastete weiterhin das Wachstum.

Die privaten Konsumausgaben im Euroraum zogen 2016 neuerlich an und erreichten mit einem durchschnittlichen Jahresanstieg von rund 2,0 % in etwa das Vorjahrs­wachstum. Getrieben wurde diese Entwicklung in erster Linie von dem niedrigen Ölpreis (vor allem zu Jahresbeginn) sowie einer Verbesserung der Arbeitsmarktlage im Euroraum und dem damit einhergehenden Anstieg des Erwerbseinkommens. Verantwortlich für das Wachstum des gesamtwirtschaftlichen nominalen Arbeits­einkommens im Berichtsjahr war allerdings hauptsächlich die Schaffung neuer Arbeitsplätze und nicht das Lohnwachstum. Die niedrigen Zinsen stützten weiterhin den privaten Konsum, indem sie für günstigere Kredite sorgten und das Sparen weniger attraktiv machten. Und während das Nettozinseinkommen der privaten Haushalte geringfügig sank, kam es in dem Niedrigzinsumfeld gleichzeitig zu einer Umverteilung der Ressourcen weg von Nettosparern hin zu Nettokreditnehmern, die typischerweise eine höhere Konsumneigung aufweisen als Nettosparer.[9]

Die von der EZB in den letzten Jahren umgesetzten geldpolitischen Maßnahmen, einschließlich des im März 2016 angekündigten Programms zum Ankauf von Wert­papieren des Unternehmenssektors (CSPP), haben die Nachfrage und somit auch die Investitionstätigkeit angekurbelt. Damit leisteten die Investitionen auch 2016 einen bedeutenden Beitrag zum Wachstum; dies war unter anderem die Folge einer besseren Gewinnentwicklung der Unternehmen, einer weniger verhaltenen Nach­frage und einer steigenden Kapazitätsauslastung. Die Geldpolitik stärkte überdies das Unternehmervertrauen, verringerte die Zinslast der Unternehmen und erleich­terte die Finanzierungsbedingungen, einschließlich jener für kleine und mittlere Firmen, wodurch die Unternehmensinvestitionen zusätzlich angekurbelt wurden. Deren Anziehen war vor allem den Investitionen in Fahrzeuge geschuldet. Nichts­destoweniger dürften auch einige Faktoren investitionshemmend gewirkt haben, etwa die schon länger rückläufigen langfristigen Wachstumserwartungen im Euroraum, durch die hohe Verschuldung der Unternehmen bedingte Bilanzan­passungen und ein schwächerer Welthandel.

Mit der Erholung an den Wohnimmobilienmärkten zogen – allerdings ausgehend von einem niedrigen Niveau – auch im Baugewerbe die Investitionen an. Die positive Entwicklung bei den Wohnimmobilien war Ausdruck der gestiegenen Nachfrage, die wiederum vom Wachstum der Realeinkommen sowie von den günstigen Hypothe­kenzinsen und Kreditvergabebedingungen infolge der geldpolitischen Maßnahmen gestützt wurde; in einigen Ländern kamen zusätzlich fiskalische Anreize zum Tragen. Die Investitionen in den Wohnungsbau profitierten ferner davon, dass private Haus­halte mit anderen Anlageformen derzeit nur geringe Erträge erzielen können. Die Bele­bung der Wohnimmobilienmärkte war in großen Teilen des Euroraums zu verzeich­nen.

Die konjunkturelle Dynamik wurde auch 2016 von dem schwachen außenwirt­schaftlichen Umfeld belastet, das die positiven Effekte der verzögert zum Tragen kommenden deutlichen Euro-Abwertung im Zeitraum 2014-15 zunichte machte und darüber hinaus wirkte (siehe Kapitel 1 Abschnitt 1.1). Die Euroraum-Exporte in die Vereinigten Staaten, nach Asien (ohne China) und in aufstrebende Volkswirtschaften entwickelten sich im Berichtsjahr weiter verhalten. Demgegenüber zeichneten die Handelspartner in Europa und China für einen größeren Anteil an den Exporten des Euroraums verantwortlich. Der Binnenhandel im Euroraum legte 2016 angesichts der steigenden Nachfragedynamik zu.

Die sektorale Betrachtung zeigt für 2016 eine Aus­weitung der Wirtschaftsleistung auf breiter Basis (siehe Abbildung 11). Die gesamte Bruttowert­schöpfung, die im zweiten Quartal 2015 den im ersten Quartal 2008 verzeichneten Vorkrisenhöchststand übertroffen hatte, weitete sich 2016 durchschnittlich um rund 1,7 % aus. Das Wachstum der Wert­schöpfung in der Industrie (ohne Baugewerbe) verlangsamte sich im Berichtsjahr auf rund 1,6 %, jenes im Dienstleistungs­sektor hin­gegen beschleunigte sich gegenüber dem Vorjahr leicht auf 1,8 %. Im Baugewerbe lag die Wert­schöpfung noch weit unter dem Vorkrisenniveau, gewann jedoch etwas an Dynamik; mit rund 2,0 % wurde die höchste Wachs­tumsrate seit 2006 erreicht. Dies zeigt, dass nach der seit 2008 anhaltenden Phase negativer oder geringer Wachstumsraten im Bauge­werbe wieder eine zuneh­mend positive Entwicklung zu verzeichnen ist.

Abbildung 11

Reale Bruttowertschöpfung im Euroraum nach Wirtschaftszweigen

(Index: Q1 2010 = 100)

Quellen: Eurostat und EZB-Berechnungen.

Weiter steigende Beschäftigung im Euroraum

Die Lage am Arbeitsmarkt verbesserte sich 2016 weiter (siehe Abbildung 12). Die Zahl der Beschäftigten im Euroraum lag zum dritten Quartal 2016 um 1,2 % über jener des Vergleichszeitraums 2015 bzw. mehr als 3 % über dem im zweiten Quartal 2013 beobachteten jüngsten Tiefstand. Dennoch blieb die Beschäftigung noch rund 0,5 % unter ihrem im ersten Quartal 2008 verzeichneten Höchststand vor der Krise. Die Beschäf­tigung stieg vor allem im Dienstleistungssektor sowie – in geringerem Ausmaß – in der Industrie (ohne Bauge­werbe) und blieb im Baugewerbe weitgehend stabil.

Abbildung 12

Arbeitsmarktindikatoren

(vierteljährliche Wachstumsrate; in % der Erwerbspersonen; saisonbereinigt)

Quelle: Eurostat.

Ähnlich stark wie die Zahl der Beschäftigten stieg in den ersten drei Quartalen 2016 die Anzahl der insge­samt geleisteten Arbeitsstunden. Der jährliche Produkti­vitätszuwachs je Beschäftigten blieb niedrig und betrug im Schnitt vierteljährlich rund 0,4 % in den ersten drei Quartalen 2016, nach einem Jahreswert von 1,0 % im Jahr 2015 (der allerdings von der Revision der irischen BIP-Zahlen beeinflusst war).

Die Arbeitslosenquote fiel 2016 erneut und lag im Dezember mit 9,6 % auf dem niedrigsten Stand seit Mitte 2009. Der Rückgang der Arbeitslosigkeit, der im zweiten Halbjahr 2013 eingesetzt hatte, ist praktisch in allen Altersgruppen und bei Männern wie Frauen zu beobachten. Für das Gesamtjahr 2016 belief sich die durchschnittli­che Arbeitslosenquote auf 10,0 %, verglichen mit 10,9 % und 11,6 % im Jahr 2015 bzw. 2014. Umfassenderen Indikatoren zufolge liegt die Unterauslastung am Arbeits­markt allerdings nach wie vor im erhöhten Bereich.

Kasten 2 Welche Faktoren tragen den aktuellen Konjunktur-aufschwung?

Trotz erhöhter globaler Unsicherheiten blieb die Wirtschaft des Euroraums 2016 auf Wachstums­kurs. Die wichtigste Triebkraft der seit dem zweiten Quartal 2013 anhaltenden BIP-Ausweitung ist die positive Entwicklung des privaten Konsums. Kräftige Beschäftigungszuwächse unterstützten den stetigen Anstieg der real verfügbaren Einkommen und damit die starke Konsumdynamik und den laufenden Schuldenabbau der privaten Haushalte. Diese Faktoren deuten darauf hin, dass der Konjunkturaufschwung eine gewisse Robustheit aufweist. Des Weiteren verbreiterte sich nicht zuletzt aufgrund der sehr expansiven Geldpolitik der EZB die Palette der Wachstumsfaktoren im Euroraum; auch dies ist ein Hinweis auf die Nachhaltigkeit des Konjunkturaufschwungs.

Beinahe die Hälfte des kumulierten BIP-Wachstums im Euroraum seit dem zweiten Quartal 2013 ist auf den Beitrag des Konsums zurückzuführen (siehe Abbildung A, linke Grafik).[10] Das mag bis zu einem gewissen Grad normal erscheinen, stellt der Konsum doch die größte Ausgabenkomponente dar (rund 55 % des Euroraum-BIP), steht aber in starkem Kontrast zur Struktur des Aufschwungs in den Jahren 2009 bis 2011, als nur 11 % des kumulierten BIP-Wachstums mit der Konsumentwick­lung zu erklären waren (siehe Abbildung A, rechte Grafik). Die aktuelle Erholung stützt sich viel weniger auf den Nettoexport, als dies beim vorangegangenen Aufschwung der Fall war. Gleichzeitig verläuft der Aufschwung diesmal vergleichsweise langsam und kontinuierlich.

Abbildung A

BIP-Wachstumsbeiträge

(in Prozentpunkten, kumuliert)

Quellen: Eurostat und EZB-Berechnungen.

Einer der entscheidenden Faktoren im Hinblick auf die Nachhaltigkeit des gegenwärtigen Auf­schwungs ist die Zusammensetzung des Wachstums der verfügbaren Bruttoeinkommen. Diese unterscheidet sich deutlich von jener während des Aufschwungs vom dritten Quartal 2009 bis zum dritten Quartal 2011 (siehe Abbildung B). In der gegenwärtigen Erholungsphase wird die Zunahme der verfügbaren Einkommen von einem relativ starken Beschäftigungswachstum gestützt. Im letzten Konjunkturaufschwung trieb hingegen beinahe ausschließlich das Lohnwachstum die Ent­wicklung der verfügbaren Einkommen, während die Beschäftigung sogar rückläufig war. Darüber hinaus schmälert die Inflation die Zunahme der Nominaleinkommen aktuell in weit geringerem Ausmaß, als dies in der vorangegangenen Erholungsphase der Fall gewesen war. Zurückzuführen ist dies auf den seit der zweiten Jahreshälfte 2014 verzeichneten Rückgang des Ölpreises, wo­durch sich die reale Kaufkraft der privaten Haushalte unerwartet stark erhöhte.

Abbildung B

Beiträge zum Wachstum der real verfügbaren Einkommen

(in Prozentpunkten, kumuliert)

Quellen: Eurostat und EZB-Berechnungen.

Die Wirtschaftstheorie besagt, dass der Konsum der privaten Haushalte stärker auf ein Ansteigen der Beschäftigung als auf einen Reallohnzuwachs reagieren sollte, nicht zuletzt weil Ersteres nachhaltiger als Letzterer ist.[11] Ein aktueller Anstieg der Beschäftigung kann also auf einen stär­keren Zuwachs des permanenten Einkommens hindeuten als ein Lohnanstieg in vergleichbarer Höhe. Das ist eine Erklärung dafür, warum Verbraucher auf Veränderungen im aktuellen Beschäfti­gungswachstum stärker reagieren als auf Veränderungen im aktuellen Lohnwachstum.[12] Ferner lässt sich aus mikroökonomischen Daten ablesen, dass arbeitslose bzw. nicht erwerbstätige Menschen eine höhere Konsumneigung aufweisen als solche, die erwerbstätig sind.[13] Da von den Zuwächsen beim aggregierten Arbeitseinkommen aufgrund der Beschäftigungs­entwicklung in erster Linie die Gruppe der Menschen ohne Erwerbstätigkeit bzw. Arbeitslosen profitiert, ist dies eine weitere Erklärung dafür, warum der Konsum insgesamt unmittelbar stärker auf Veränderungen im Beschäftigungswachstum als auf Veränderungen im Lohnwachstum reagiert. Der größere Beitrag der Beschäftigung zum real verfügbaren Einkommen in der aktuellen Auf­schwungphase steht also mit stärkerem Konsumwachstum im Einklang.

Auch die niedrigeren Energiepreise tragen im gegenwärtigen Aufschwung zum kräftigen Konsum­wachstum bei. Da der Ölpreis seit der zweiten Jahreshälfte 2014 insgesamt gefallen ist, verbuchten die privaten Haushalte einen unerwarteten Zuwachs ihrer realen Kaufkraft, der wiederum sowohl für das stetige Konsumwachstum als auch für ein leichtes Ansteigen der Sparquote mitverantwortlich zeichnet. Die konsumsteigernde Wirkung des niedrigeren Ölpreises beginnt allerdings bereits nachzulassen, da die dazugewonnene Kaufkraft bereits größtenteils in den Konsum fließt. Historisch gesehen reagiert der Konsum typischerweise mit einer gewissen Verzögerung auf Ölpreisveränderungen. Zuletzt haben die Konsumenten allerdings rascher auf den Rückgang des Ölpreises reagiert, als dies in vergangenen Phasen rückläufiger Ölpreise der Fall gewesen war; davon zeugt die vergleichsweise verhaltene Reaktion der Sparquote der Privathaushalte auf die Steigerung der Kaufkraft (siehe Abbildung C).

Abbildung C

Sparquote und Ölpreis

(in € bzw. %)

Quellen: Bloomberg Finance L.P., Eurostat und EZB-Berechnungen.

Abbildung D

Verschuldung der privaten Haushalte und Konsum

(in Prozentpunkten und %; Veränderung gegen Vorjahr auf Basis von Quartalsdaten)

Quellen: Eurostat und EZB-Berechnungen.
Anmerkung: Die Verschuldung der privaten Haushalte wird am Verhältnis der Kredite zum nominal verfügbaren Bruttoeinkommen gemessen.

Zur Nachhaltigkeit der gegenwärtigen Erholung trägt auch die Tatsache bei, dass das aktuelle konsumgetriebene Wachstum nicht durch einen Anstieg der Verschuldung der privaten Haushalte (gemessen am Verhältnis der Kredite an private Haushalte zu deren nominal verfügbarem Brutto­einkommen) verstärkt wird. Tatsächlich geht das Konsumwachstum im Euroraum – anders als in den Vorkrisenjahren – mit einem allmählichen Rückgang der Verschuldung der privaten Haushalte einher (siehe Abbildung D). Diese Tatsache unterstreicht die Nachhaltigkeit und Robustheit der konsumgestützten wirtschaftlichen Erholung.

Davon abgesehen weist der Aufschwung eine zunehmend breite Basis auf: nicht zuletzt dank dem sehr expansiven geldpolitischen Kurs der EZB leisten die heimischen Investitionen einen wach­senden Beitrag zur Konjunktur. So zeichneten die Bruttoanlageinvestitionen vom zweiten Quartal 2013 bis zum dritten Quartal 2016 für annähernd ein Drittel des kumulierten BIP-Wachstums verantwortlich.

Gleichzeitig verlangsamte sich 2016 das Exportwachstum. Zurückzuführen war dies auf die vor dem Hintergrund erhöhter globaler Unsicherheiten immer noch verhaltene Auslandsnachfrage und das Auslaufen der positiven Effekte vergangener Euro-Abwertungen. Die Wachstumsimpulse des relativ niedrigen Ölpreises und der 2014 und 2015 verzeichneten Abwertung des Euro ließen im Berichtsjahr mit dem relativ stabilen Verlauf des effektiven Euro-Wechselkurses nach. Da sich nun allerdings ein etwas kräftigerer globaler Konjunkturaufschwung abzeichnet, sollten die Exporte in Länder außerhalb des Euroraums mit der zunehmenden Auslandsnachfrage an Schwung gewinnen und somit zu einer Stärkung des Wirtschaftswachstums beitragen.

Insgesamt wird die Nachhaltigkeit des aktuellen Aufschwungs von dem durch die steigende Beschäftigung gestärkten Wachstum der Haushaltseinkommen, dem laufenden Schuldenabbau der privaten Haushalte und der breiter werdenden Palette der Wachstumsfaktoren gestützt.

Entwicklung der Preise und Kosten

Im Jahr 2016 spiegelte der Verlauf der am Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) gemessenen Gesamtinflation im Euro-Währungsgebiet im Wesentlichen den Einfluss der Energiepreise wider. Dieser Einfluss war für die niedrigen oder sogar negativen Teuerungsraten in den ersten Monaten des Berichtsjahrs verantwortlich, aber auch für den Aufwärtstrend, der in der Folge aufgrund der rückläufigen nega­tiven Beiträge der Energiepreise einsetzte. Die anhand des HVPI ohne Energie und Nahrungsmittel gemessene Kerninflation ließ keine klaren Anzeichen eines Aufwärts­trends erkennen. Im Jahresverlauf bewegte sie sich zwischen 0,7 % und 1,0 %.

Gesamtinflation wesentlich von Energiepreisen bestimmt

Die am HVPI gemessene Gesamtinflation des Euroraums belief sich 2016 auf durchschnittlich 0,2 %, verglichen mit 0,0 % im Jahr 2015. Bestimmt wurde die Entwicklung der HVPI-Inflation in erster Linie durch die Energiepreise (siehe Abbildung 13). Die Gesamtinflation kehrte sich im Frühjahr ins Negative, stieg anschließend jedoch wieder schrittweise an. Bis Dezember hatte sie verglichen mit ihrem Tiefstand vom April um mehr als 1 1/4 Prozentpunkte zugenommen.

Abbildung 13

HVPI-Inflation und Beiträge der Komponenten

(Veränderung gegen Vorjahr in %; Beiträge in Prozentpunkten)

Quellen: Eurostat und EZB-Berechnungen.

Bei den verschiedenen alternativen Messgrößen der Kerninflation hingegen gab es keine eindeutigen Hinweise auf einen Aufwärtstrend (siehe Abbildung 14). Die Teuerung nach dem HVPI ohne Energie und Nahrungsmittel schwankte im gesam­ten Jahresverlauf 2016 zwischen 0,7 % und 1 %. Das Ausbleiben einer Aufwärts­dynamik war zum Teil auf die indirekten abwärtsgerichteten Effekte vergangener starker Preisrückgänge bei Öl und anderen Rohstoffen zurückzuführen, die erst mit zeit­licher Verzögerung zum Tragen kommen. Bedeutsamer war, dass sich auch der binnenwirtschaftliche – vor allem durch das Lohnwachstum bedingte – Kostendruck weiterhin gedämpft entwickelte (siehe Kasten 3).

Abbildung 14

Messgrößen der Kerninflation

(Veränderung gegen Vorjahr in %)

Quellen: Eurostat und EZB-Berechnungen.
Anmerkung: In der Palette der Messgrößen der Kerninflation wurden folgende Größen berücksichtigt: HVPI ohne Energie, HVPI ohne Energie und unverarbeitete Nahrungsmittel, HVPI ohne Energie und Nahrungsmittel, HVPI ohne Energie, Nahrungsmittel, Dienst­leistungen im Reiseverkehr und Bekleidung, getrimmter Mittelwert (10 %), getrimmter Mittelwert (30 %), Median des HVPI und eine auf einem dynamischen Faktormodell basierende Messgröße. Die letzten Angaben beziehen sich auf November 2016.

Eine genauere Betrachtung der wichtigsten HVPI-Komponenten zeigt, dass die Energiepreise 2016 einen negativen Beitrag von durchschnittlich -0,5 Prozentpunk­ten zur Gesamtinflation leisteten. Zurückzuführen war dies im Wesentlichen auf die Entwicklung der in Euro gerechneten Ölpreise, die sich vor allem auf die Verbrau­cherpreise für Flüssigbrennstoffe auswirken und – wenngleich weniger direkt, schwächer und mit einer größeren zeitlichen Verzögerung – auch auf die Verbrau­cherpreise für Gas durchschlagen.[14]

Der Preisauftrieb bei Nahrungsmitteln sank 2016 im Schnitt wieder auf 1,0 %, nach­dem er im Zuge des Aufwärtstrends im Vorjahr im vierten Quartal 2015 schließ­lich einen Wert von 1,4 % erreicht hatte. Dieser Rückgang und die im Jahres­verlauf verzeichneten Schwankungen waren hauptsächlich der Preisentwicklung bei unver­arbeiteten Nahrungsmitteln – vor allem den Obst- und Gemüsepreisen – zuzuschrei­ben und spiegelten in erster Linie vorübergehende Effekte wider, wie z. B. die starke witterungsbedingte Verteuerung dieser Nahrungsmittel im Juli und August und die darauf folgende kräftige Abwärtskorrektur im September und Oktober. Bei verar­beiteten Nahrungsmitteln hingegen blieb die Preissteigerung im Jahresverlauf weit­gehend stabil.

Die Jahresänderungsrate der Preise für Industrieerzeugnisse (ohne Energie) erhöhte sich im Januar und Februar auf 0,7 %, ging anschließend wieder zurück und lag im Zeitraum August bis Dezember bei 0,3 %. Diese Verringerung war auf die Preise für Gebrauchsgüter mit mittlerer und mit langer Lebensdauer zurückzuführen, die unter den Industrieerzeugnissen ohne Energie den höchsten Importgehalt aufweisen und daher eher von dem seit Frühjahr 2015 zu beobach­tenden Anstieg des nomina­len effektiven Wechselkurses des Euro betroffen sind. Die Preis­steigerung bei Ver­brauchsgütern blieb nahezu unverändert.

Der schwache Preisauftrieb bei den Industrieerzeugnissen (ohne Energie) erklärt sich auch aus dem 2016 erneut schwachen Inflationsdruck auf Ebene der Erzeuger. Die Jahresänderungsrate der Einfuhrpreise ging 2015 stark zurück und ist seit Anfang 2016 negativ, was hauptsächlich den direkten Auswirkungen der Aufwertung des nominalen effektiven Euro-Wechselkurses zuzuschreiben ist (siehe Abbil­dung 15). Bei den binnenwirtschaftlichen Faktoren bewegte sich der Erzeugerpreis­anstieg im Bereich der Konsumgüter ohne Nahrungsmittel während des gesamten Jahres um den Wert null. Die Entwicklung der Erzeugerpreise für Vorleistungsgüter deutet auf einen erheblichen Einfluss der Preise für Rohöl und andere Rohstoffe in den vorgelagerten Stufen der Preiskette sowie auf eine weitere Beeinflussung in deren nachgelagerten Stufen (gemessen an den Konsumgüterpreisen) hin.

Abbildung 15

Einfuhrpreise für Konsumgüter ohne Nahrungsmittel und Wechselkursentwicklung

(Veränderung gegen Vorjahr in %)

Quellen: Eurostat und EZB-Berechnungen.
Anmerkung: Die letzten Angaben beziehen sich für den NEWK-38 auf November 2016 und für die Einfuhrpreise auf Oktober 2016. NEWK-38 steht für den nominalen effektiven Wechselkurs des Euro gegenüber den Währungen von 38 wichtigen Handelspartnern des Euroraums.

Der Preisanstieg bei den Dienstleistungen bewegte sich im gesamten Jahresverlauf 2016 um ein Niveau von 1,1 % und lag damit deutlich unter dem langfristigen Durch­schnitt. Da die im HVPI enthaltenen Dienstleistungen tendenziell im Inland erbracht werden, sollten die Dienstleistungspreise stärker mit der Entwicklung der inländi­schen Nachfrage und der Arbeitskosten in Zusammenhang gebracht werden. Die gedämpfte Entwicklung der Dienstleistungspreise dürfte daher eine immer noch beträchtliche Unterauslastung an den Güter- und Arbeitsmärkten des Euroraums widerspiegeln.

Binnenwirtschaftlicher Kostendruck weiterhin niedrig

Der von den Arbeitskosten ausgehende inländische Kostendruck blieb in den ersten drei Quartalen 2016 verhalten.

Der Anstieg des Arbeitnehmerentgelts je Arbeitnehmer und der Lohnstückkosten im Euroraum belief sich in den ersten drei Quartalen 2016 durchschnittlich auf 1,3 % bzw. 0,9 % (siehe Abbildung 16). Die Lohnstückkosten zogen im Jahr 2016 gegen­über dem Vorjahr leicht an, was im Wesentlichen auf ein geringeres Wachstum der Arbeitsproduktivität zurückzuführen war, wohingegen beim Arbeitnehmerentgelt je Arbeitnehmer kein nennenswerter Zuwachs verzeichnet wurde. Der gedämpfte Lohndruck erklärt sich unter anderem durch die nach wie vor starke Unterauslastung der Arbeitsmärkte und die in den letzten Jahren an diesen Märkten erfolgten Struk­turreformen, die in einigen Euro-Ländern zu mehr Lohnflexibilität nach unten geführt haben, sowie die niedrige Inflation.[15]

Abbildung 16

Inflationsbeiträge der Komponenten des BIP-Deflators

(Veränderung gegen Vorjahr in %; Beiträge in Prozentpunkten)

Quellen: Eurostat und EZB-Berechnungen.

Der binnenwirtschaftliche Kostendruck aus der Gewinn­entwicklung (gemessen als Bruttobetriebs­überschuss) verringerte sich im Berichtsjahr leicht gegenüber dem Jahr 2015. Dies könnte darauf hindeuten, dass die Auf­wärtseffekte auf die Gewinne, die sich aus den verbes­serten Handelsbedingungen im Zusammenhang mit den niedrigen Ölpreisen – dem ausschlaggebenden Faktor für die 2015 verzeichneten Gewinnsteigerun­gen – ergeben hatten, im Zuge der weiteren Erholung der Ölpreise von ihren Anfang 2016 erreichten Tiefstän­den wieder wegfielen.[16] Folglich war der vom vierten Quartal 2015 bis zum dritten Quartal 2016 verzeichnete leichte Rückgang der Jahresänderungs­rate des BIP-Deflators vor allem auf die Gewinne je Produktions­einheit zurückzuführen.

Stabilisierung der langfristigen Inflationserwartungen

Die umfragebasierten langfristigen Inflationserwartungen haben sich 2016 stabili­siert. Dem Survey of Professional Forecasters zufolge lagen die längerfristigen Inflationserwartungen (jährliche Teuerung in fünf Jahren) in allen vier Erhebungen des Jahres 2016 bei 1,8 %. Die im Oktober 2016 veröffentlichten Ergebnisse der von Consensus Economics durchgeführten Umfrage ergaben längerfristige Inflations­erwartungen, die mit 1,9 % leicht über diesem Wert lagen. Die aus den fünfjährigen inflationsindexierten Swapsätzen in fünf Jahren abgeleiteten Inflationserwartungen stiegen wieder an, nachdem sie im Juli einen historischen Tiefstand erreicht hatten. Die marktbasierten langfristigen Inflationserwartungen blieben aber das ganze Jahr hindurch hinter den umfragebasierten Erwartungen zurück.

Kasten 3 Trends im Verlauf der Kerninflation: die Bedeutung der Lohndynamik

Die Kerninflation ließ 2016 nach wie vor keinen überzeugenden Aufwärtstrend erkennen. Im vorlie­genden Kasten werden einige der Faktoren beleuchtet, die sich dämpfend auf die Inflation ausge­wirkt haben dürften. Dabei wird vor allem untersucht, inwieweit die Löhne für den verhaltenen Infla­tionstrend verantwortlich sind.

Im Jahr 2016 bewegte sich die HVPI-Inflationsrate ohne Energie und Nahrungsmittel weiterhin zwischen 0,7 % und 1 % und damit deutlich unter ihrem historischen Durchschnittswert (siehe Abbildung A). Dies war im Wesentlichen auf die nach wie vor niedrige Teuerung bei den Dienstleis­tungen zurückzuführen, wurde aber durch den wieder nachlassenden Preisauftrieb bei den Industrieerzeugnissen ohne Energie, deren Preise im Jahr 2015 bis Anfang 2016 leicht gestiegen waren, noch verstärkt. Diese verhaltene Entwicklung lässt sich zum Teil durch die abwärts gerich­teten indirekten Effekte erklären, die der niedrige Preis für Öl und andere Rohstoffe auf die Preise der Vorleistungen für die Erbringung bestimmter Dienstleistungen (wie z. B. Transportdienst­leistungen) und die Herstellung von Konsumgütern (wie z. B. pharmazeutischer Produkte) hatte. Darüber hinaus wurde der Preisanstieg bei direkt importierten Konsumgütern durch die weltweit moderate Preisentwicklung gebremst.

Abbildung A

Abweichung der HVPI-Inflationsrate ohne Energie und Nahrungsmittel von ihrem langfristigen Mittelwert und Beiträge der wichtigsten Komponenten

(Veränderung gegen Vorjahr in %; Beiträge in Prozentpunkten)

Quellen: Eurostat und EZB-Berechnungen.
Anmerkung: Die rote Linie gibt die Abweichung der Jahreswachstumsrate des HVPI ohne Energie und Nahrungsmittel von ihrem seit 1999 verzeichneten langfristigen Mittelwert von 1,4 % an. Die Beiträge sind als Abweichungen von ihrem jeweiligen langfristigen Mittelwert dargestellt.

In erster Linie ist die geringe Kerninflation jedoch auf die moderate Entwicklung der inländischen Preise und Kosten zurückzuführen. Einen Großteil der Vorleistungskosten machen die Löhne aus, vor allem in dem in der Regel eher personalintensiven Dienstleistungssektor. Trotzdem übt eine Veränderung des Wachstums der Nominallöhne nicht zwangsläufig Druck auf die Unternehmen aus, die Preise anzupassen, etwa wenn diese Entwicklung durch eine Veränderung der Arbeits­produktivität bedingt ist. Bei der Beurteilung des Kostendrucks ist es daher oftmals zweckmäßig, die Veränderungen der Lohnstückkosten zu analysieren. Diese werden als die Differenz zwischen dem Nominallohnwachstum und der Jahreswachstumsrate der Arbeitsproduktivität berechnet. Zudem liegt es im Ermessen der Unternehmen, als Reaktion auf eine Veränderung der Lohn­stückkosten ihre Gewinnmargen und nicht ihre Preise anzupassen. Abgesehen von kurzfristigen Schwankungen aufgrund von Produktivitätsveränderungen scheint sich das Wachstum der Lohnstückkosten in jüngster Zeit im Einklang mit dem Lohnwachstum entwickelt zu haben.[17]

Den unterschiedlichen Indikatoren zufolge blieb das Lohnwachstum 2016 verhalten. Die Jahres­änderungsrate der Tariflöhne bewegte sich auf einem historisch niedrigen Niveau, während der Anstieg des Arbeitnehmerentgelts je Arbeitnehmer bzw. je geleistete Arbeitsstunde sogar noch geringer ausfiel (siehe Abbildung B). Die Differenz zwischen dem Zuwachs der Tarif- und der Effektivlöhne impliziert eine negative Lohndrift, was als Indikator für einen Abwärtsdruck auf die Löhne angesehen werden kann. Nach Sektoren betrachtet ging das Lohnwachstum sowohl im Bereich der marktbestimmten Dienstleistungen als auch in der Industrie (ohne Baugewerbe) beträchtlich zurück. Es stellt sich also die Frage, worauf der geringe Lohnzuwachs zurückzuführen ist.

Abbildung B

Lohnwachstum im Euroraum

(Veränderung gegen Vorjahr in %)

Quellen: Eurostat und EZB-Berechnungen.

Zur Beurteilung des Lohnwachstums wird üblicherweise ein Standardmodell der Phillips-Kurve herangezogen. In diesem Modell werden die Löhne durch die Inflationserwartungen (hier konkret durch auf vergangenheitsbezogenen Werten basierende Erwartungen[18]), die Produktivität und die Arbeitslosenquote bestimmt (siehe Abbildung C). Eine Aufschlüsselung nach diesen Faktoren lässt darauf schließen, dass das im Jahr 2016 verzeichnete unterdurchschnittliche Lohnwachstum im Wesentlichen auf den unterdurchschnittlichen Beitrag der Inflationsdynamik und der hohen Arbeits­losigkeit zurückzuführen war. Aufgrund von Arbeitsmarktreformen und notwendiger Maßnahmen zur Verringerung der Arbeitslosenquote in mehreren Ländern orientierten sich die Tarifverhand­lungen stärker an der Beschäftigung als an der Bezahlung. Zudem gibt es Belege dafür, dass sich die abwärtsgerichteten Lohnrigiditäten im Euroraum insgesamt verringerten, vor allem in den Staaten, deren Wirtschaft einem starken negativen Schock ausgesetzt war.[19] Die niedrige Inflation der letzten Jahre kann sich in vielfältiger Weise auf das Lohnwachstum ausgewirkt haben. So könnte der Druck bei den Tarifverhandlungen tatsächlich nachgelassen haben, da sich die Kaufkraft der Löhne aufgrund des niedrigen Ölpreises erhöhte. Auch vom Produktivitätswachstum ging zuletzt – verglichen mit langfristigen Verlaufsmustern – ein negativer Beitrag zum Lohnzuwachs aus.

Es wird erwartet, dass der dämpfende Einfluss aller oben aufgeführten Faktoren auf das Lohn­wachstum allmählich nachlässt. Erstens dürfte die Unterauslastung am Arbeitsmarkt weiter zurück­gehen, da sich die wirtschaftliche Erholung fortsetzt und Arbeitsmarktreformen zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen. Und zweitens dürfte der Effekt vergangener Ölpreisrückgänge ausge­laufen sein, was zu einem weiteren Anstieg der Inflation führen und den dämpfenden Einfluss auf die Tarifvereinbarungen vermindern dürfte. Insgesamt sollte der erwartete höhere Lohndruck auch auf die Kerninflation durchwirken.

Abbildung C

Beiträge zum Lohnwachstum auf Basis eines Phillips-Kurven-Modells

(Veränderung gegen Vorjahr in %; Beiträge in Prozentpunkten; sämtliche Werte als Abweichungen von ihrem langfristigen Mittelwert)

Quellen: Eurostat und EZB-Berechnungen.
Anmerkung: Die graue Linie zeigt die Abweichungen des jährlichen Anstiegs des Arbeitnehmerentgelts je Arbeitnehmer von seinem langfristigen Mittelwert. Die Beiträge (einschließlich der Restgrößen) sind ebenfalls als Abweichungen von ihrem jeweiligen langfristigen Mittelwert dargestellt. Die Beiträge basieren auf einer Regression des Arbeitnehmerentgelts je Arbeitnehmer (annualisierte vierteljährliche Wachstumsrate der saisonbereinigten Zeitreihen) auf den eigenen Nachlauf, die verzögerte Inflation, die Produktivität je Arbeitnehmer, die verzögerte Arbeitslosenquote und eine Konstante.

  

Geldmengen- und Kreditentwicklung

Die niedrigen Zinsen und die Wirkung der geldpolitischen Maßnahmen der EZB stützten auch weiterhin die Geldmengen-und Kreditdynamik. Das Geldmengen­wachstum stabilisierte sich 2016 auf solidem Niveau, während sich die schrittweise Erholung des Kreditwachstums fortsetzte.

Geldmengenwachstum blieb weitgehend stabil

2016 blieb das Wachstum der weit gefassten Geldmenge M3 weitgehend stabil, wenngleich sich die Wachstumsdynamik im zweiten Halbjahr etwas abschwächte (siehe Abbildung 17). So lag das jährliche M3-Wachstum im Dezember 2016 bei 5,0 %, verglichen mit 4,7 % Ende 2015. Da die Opportunitätskosten für das Halten liquider Einlagen angesichts der sehr niedrigen Zinsen und der flachen Zins­strukturkurve gering waren, wurde die M3-Dynamik weiterhin durch die liquidesten Komponenten bestimmt. Zudem waren auch die Sondermaßnahmen der EZB, insbesondere das Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (APP), wichtige Bestimmungsfaktoren für die monetäre Entwicklung im Euroraum. Die Geldmenge M1, die von der starken Zunahme der von privaten Haushalten und nichtfinanziellen Unternehmen gehaltenen täglich fälligen Einlagen profitierte, verzeichnete ein kräftiges Wachstum, das sich jedoch gegenüber dem Mitte 2015 erreichten Höchst­stand verringerte. Im Dezember 2016 lag es bei 8,8 %, gegenüber 10,7 % im Dezember 2015.

Abbildung 17

M3 und Kreditvergabe an den privaten Sektor

(Veränderung gegen Vorjahr in %)

Quelle: EZB.

Was die übrigen Hauptkomponenten der Geldmenge M3 betrifft, so trug die geringe Verzinsung weniger liquider monetärer Anlagen zur fortgesetzten Kontrak­tion kurzfristiger Einlagen ohne täglich fällige Einlagen (d. h. M2 - M1) bei, wodurch das M3-Wachstum weiterhin gebremst wurde. Die Zuwachsrate der markt­fähigen Finanzinstrumente (d. h. M3 - M2), die inner­halb von M3 nur ein geringes Gewicht haben, erholte sich leicht, wobei sie vom soliden Wachstum der Geldmarktfondsanteile und von einem Anstieg der Bestände an kurzfristigen Bankschuldverschreibungen profitierte.

Geldschöpfung erneut von binnenwirt­schaftlichen Quellen bestimmt

Die inländischen Gegenposten ohne Kredite an öffentliche Haushalte übten 2016 einen positiven Einfluss auf das M3-Wachstum aus (siehe Abbildung 18, blaue Balken). Zum einen kam dadurch die allmähliche Belebung der Kreditvergabe an den privaten Sektor zum Ausdruck. Zum anderen wurde das M3-Wachstum jedoch auch weiterhin durch die stark negative Jahresänderungsrate der längerfristigen finanziellen Verbindlichkeiten (ohne Kapital und Rücklagen) der MFIs gestützt. Diese Entwicklung war zum Teil durch den verhältnismäßig flachen Verlauf der Zinsstruk­turkurve bedingt, der mit den geldpolitischen Maßnahmen der EZB zusammenhängt und bei den Anlegern den Anreiz zur Haltung langfristiger Einlagen und Bankan­leihen vermindert hat. Die Attraktivität der gezielten längerfristigen Refinanzie­rungsgeschäfte (GLRGs) als Alternative zur längerfristigen marktbasierten Bank­finanzierung spielte in diesem Zusammenhang ebenfalls eine Rolle.

Abbildung 18

Geldmenge M3 und ihre Gegenposten

(Veränderung gegen Vorjahr in %; Beiträge in Prozentpunkten)

Quelle: EZB.
Anmerkung: Die Position „Inländische Gegenposten ohne Kredite an öffentliche Haushalte“ umfasst längerfristige finanzielle Verbindlichkeiten (einschließlich Kapital und Rücklagen) der MFIs, MFI-Kredite an den privaten Sektor sowie sonstige Gegenposten.

Der Erwerb von Schuldverschreibungen im Rahmen des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors (PSPP) wirkte sich ausgesprochen positiv auf das M3-Wachstum aus (siehe Abbildung 18, rote Balken). Dagegen war der Beitrag der Kreditvergabe der monetären Finanzinstitute (ohne Eurosystem) an öffentliche Haushalte negativ (siehe Abbildung 18, grüne Balken). Die Nettofor­derungen der MFIs im Euroraum an Gebietsfremde, d. h. das Spiegelbild der über Banken abgewickelten Nettoverbindlichkeiten der Nicht-MFIs im Euroraum gegen­über Gebietsfremden, stellten indes weiterhin das größte Hemmnis für das jährliche M3-Wachstum dar (siehe Abbildung 18, gelbe Balken). Ursächlich hierfür waren vor allem die anhaltenden Kapitalabflüsse aus dem Euroraum sowie die Portfolioum­schichtungen zugunsten gebietsfremder Anlagen. Die im Rahmen des PSPP erfolgten Verkäufe von Staatsanleihen des Euroraums durch Gebietsfremde trugen erheblich zu diesem Trend bei, da die daraus erzielten Erträge überwiegend außerhalb des Euro-Währungsgebiets investiert wurden.

Weiterhin moderate Erholung des Kreditwachstums

Die schrittweise Erholung des Kreditwachstums hing mit der Dynamik der Kreditver­gabe an den privaten Sektor zusammen (siehe Abbildung 17). Das jährliche Wachs­tum der MFI-Kredite an Gebietsansässige des Euroraums (einschließlich der öffentlichen Haushalte und des privaten Sektors) nahm im Berichtsjahr kontinuierlich zu und lag im Dezember 2016 bei 4,7 %, verglichen mit 2,3 % im Dezember 2015. Die Belebung der Kreditdynamik betraf vor allem die Kreditvergabe an nichtfinan­zielle Unternehmen. Das Wachstum der Buchkredite an nichtfinanzielle Unterneh­men erholte sich gegenüber dem Tiefstand im ersten Quartal 2014 deutlich. Diese Entwicklung wurde durch die beträchtlichen Rückgänge der Bankkreditzinsen infolge einer weiteren Verringerung der Refinanzierungskosten der Banken unterstützt, die im Wesentlichen auf die geldpolitischen Sondermaßnahmen der EZB zurückzu­führen war. Das Kreditwachstum wird allerdings weiterhin durch die Konsolidierung der Bankbilanzen und das in einigen Ländern immer noch hohe Niveau an notlei­denden Krediten gedämpft.

Ferner geht aus den Ergebnissen der Umfrage zum Kreditgeschäft im Euro-Währungsgebiet vom Januar 2017 hervor, dass Veränderungen der Kreditnachfrage in sämtlichen Kategorien die Erholung des Kreditwachstums begünstigten und sich die Richtlinien für die Vergabe von Unternehmenskrediten weitgehend stabilisierten. Der Umfrage zufolge hing die wachsende Kreditnachfrage in erster Linie mit dem allgemein niedrigen Zinsniveau sowie mit Fusions- und Übernahmeaktivitäten, Unternehmensumstrukturierungen und den Aussichten am Wohnimmobilienmarkt zusammen. Das APP hatte hierbei eine per saldo lockernde Wirkung auf die Kreditrichtlinien und insbesondere auf die Kreditbedingungen. Die Banken gaben zudem an, dass sie die zusätzliche, vom APP und von den GLRGs stammende Liquidität nutzten, um Kredite zu vergeben und andere Finanzierungsquellen zu ersetzen. Der negative Einlagesatz der EZB wirkte sich den Banken zufolge positiv auf das Kreditvolumen aus und trug auch zu einer Verringerung der Kreditmargen bei.

Zinsen für Bankkredite an private Haushalte und nichtfinanzielle Unternehmen sanken auf historische Tiefstände

Begünstigt durch den akkommodierenden geldpolitischen Kurs der EZB, die Stär­kung der Bankbilanzen und die nachlassende Fragmentierung der Finanzmärkte im Allgemeinen gingen die gewichteten Finanzierungskosten der Banken auf histor­ische Tiefstände zurück. Seit Juni 2014 gaben die Banken ihre rückläufigen Finan­zierungskosten in Form von niedrigeren Kreditzinsen weiter (siehe Abbildung 19), die ebenfalls auf neue Rekordtiefstände fielen. Von Anfang Juni 2014 (dem Beginn der Kreditlockerungsmaßnahmen der EZB) bis Dezember 2016 verringerten sich die gewichteten Bankkreditzinsen für nichtfinanzielle Unternehmen und private Haushalte um rund 110 Basispunkte. Darüber hinaus nahm die Schwankungsbreite der Bankkreditzinsen für nichtfinanzielle Unternehmen und private Haushalte zwischen den einzelnen Euro-Ländern erneut ab.

Abbildung 19

Gewichtete Bankkreditzinsen für nichtfinanzielle Unternehmen und private Haushalte

(in % p. a.)

Quelle: EZB.
Anmerkung: Der Indikator der Bankkreditzinsen (gewichtet) errechnet sich durch Aggregation der kurz- und langfristigen Kreditzinsen auf Basis des gleitenden 24-Monats-Durchschnitts des Neugeschäftsvolumens.

Fiskalpolitik und Strukturreformen

Das Haushaltsdefizit des Euro-Währungsgebiets ging im Jahr 2016 erneut zurück – hauptsächlich als Folge der niedrigeren Zinsausgaben und der günstigen konjunk­turellen Entwicklung –, während die diskretionäre Haushaltspolitik expansiv ausge­richtet war. Die öffentliche Schuldenquote des Euroraums verringerte sich weiter. In einigen Ländern ist der Schuldenstand allerdings nach wie vor hoch, und daher sind weitere Konsolidierungsanstrengungen und eine wachstumsfreundlichere Fiskal­politik erforderlich, um die öffentliche Verschuldung nachhaltig zu senken. Eine beschleunigte Umsetzung von Reformen im unternehmerischen und regulatorischen Umfeld würde dazu beitragen, das Potenzialwachstum im Euroraum zu erhöhen. Zudem sind umfassende Arbeitsmarktreformen zur Ankurbelung der Beschäftigung notwendig.

Haushaltsdefizite im Jahr 2016 weiter gesunken

Den von Experten des Eurosystems erstellten gesamtwirtschaftlichen Projektionen vom Dezember 2016 zufolge ging die gesamtstaatliche Defizitquote im Euroraum von 2,1 % im Jahr 2015 auf 1,8 % im Berichtsjahr zurück (siehe Abbildung 20). Dies entspricht weitgehend der Winterprognose 2017 der Europäischen Kommission. Diese Entwicklung war den niedrigeren Zinsausgaben und der günstigen Konjunk­turentwicklung zuzuschreiben, durch die die Verschlechterung des konjunktur­bereinigten Primärsaldos mehr als ausgeglichen wurde. Die Verringerung des gesamtstaatlichen Haushaltsdefizits im Eurogebiet spiegelte die verbesserte Haushaltslage in den meisten Euro-Ländern wider.

Abbildung 20

Finanzierungssaldo und Ausrichtung der Haushaltspolitik

(in % des BIP)

Quellen: Eurostat und von Experten des Eurosystems erstellte gesamtwirtschaftliche Projektionen vom Dezember 2016.
1) Veränderung des konjunkturbereinigten Primärsaldos bereinigt um den Effekt von Stützungsmaßnahmen für den Finanzsektor.

Im Jahr 2016 war die anhand der Veränderung des konjunkturbereinigten Primär­saldos unter Herausrechnung des Effekts von Stützungsmaßnahmen für den Finanzsektor ermittelte Haushaltspolitik im Euroraum expansiv ausgerichtet (siehe Abbildung 20).[20] Dies resultierte im Wesentlichen aus den diskretionären finanz­politischen Maßnahmen auf der Einnahmenseite, wie z. B. der Senkung direkter Steuern in einer Reihe von Euro-Ländern. Auch die verhältnismäßig starke Zunahme der Sozialausgaben und Vorleistungen spielte eine Rolle. Es gibt Hinweise darauf, dass ein Teil der Zinsersparnisse in einigen Staaten zur Erhöhung der Primär­ausgaben und nicht zur Verringerung der Schuldenquote oder zum Aufbau von Kapitalpolstern verwendet worden sein könnte. Die Flüchtlingszuwanderung hatte 2016 einen geringeren Einfluss auf die öffentlichen Finanzen als im Vorjahr.

Öffentliche Schuldenquote des Euroraums weiter rückläufig

Der staatliche Schuldenstand im Euro-Währungsgebiet verringerte sich weiterhin schrittweise gegenüber dem 2014 verzeichneten Höchststand. Den von Experten des Eurosystems erstellten gesamtwirtschaftlichen Projektionen vom Dezember 2016 zufolge ging die Schuldenquote von 90,4 % im Jahr 2015 auf 89,4 % im Jahr 2016 zurück. Zuzuschreiben war dies in etwa gleichem Maße den folgenden drei Faktoren: a) der günstigen Entwicklung des Zins-Wachstums-Differenzials vor dem Hintergrund der niedrigen Zinsen und der wirtschaftlichen Erholung, b) geringen Primärüberschüssen und c) den negativen Deficit-Debt-Adjustments (siehe Abbildung 21).

Abbildung 21

Determinanten des öffentlichen Schuldenstands

(in % des BIP)

Quellen: Eurostat und von Experten des Eurosystems erstellte gesamtwirtschaftliche Projektionen vom Dezember 2016.

In einigen Ländern ist der öffentliche Schuldenstand jedoch nach wie vor hoch oder nimmt sogar noch weiter zu. Dies ist umso bedenklicher, als eine hohe öffentliche Schuldenlast die Anfälligkeit einer Volks­wirtschaft gegenüber makroökonomischen Schocks und Instabilitäten an den Finanzmärkten verstärkt und die Möglichkeiten der Fiskalpolitik zur Abfederung dieser Schocks begrenzt.[21] Daher sollten insbesondere die Länder mit einer hohen Schuldenquote – unter vollständiger Einhaltung der Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP) – Maßnahmen zum nachhaltigen Abbau ihrer Verschuldung ergreifen. Angesichts der erheblichen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Bevölkerungsalterung, die zu steigenden Ausgaben im Bereich der Altersversorgung und im Gesundheits- und Pflegewesen führt, kommt der Eindämmung der Risiken für die Schuldentragfähigkeit in längerfristiger Betrachtung ebenfalls eine zentrale Bedeutung zu. In einem von der Europäischen Kommission im Jahr 2016 veröffentlichten Bericht wurde festgestellt, dass in den EU-Ländern grundlegende Reformen erforderlich sind, um den Ausgabendruck im Gesundheits- und Pflegewesen zu vermindern.[22]

Fiskalischer Spielraum in den einzelnen Ländern unterschiedlich

In einigen Euro-Ländern müssen noch weitere Anstrengungen zur Haushalts­konsolidierung unternommen werden, um die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sicherzustellen, während in anderen Staaten – bei vollständiger Erfüllung der im SWP festgelegten Anforderungen – Haushaltsspielräume vorhanden sind. Der SWP gewährt den Volkswirtschaften eine gewisse Flexibilität und erleichtert ihnen somit, etwaigen Stabilisierungserfordernissen auf nationaler Ebene Rechnung zu tragen. So lässt er den einzelnen Ländern beispielsweise etwas Handlungsspielraum, was öffentliche Investitionen und mit Strukturreformen einhergehende Haushalts­belastungen anbelangt.

Der fiskalische Handlungsspielraum war in den einzelnen Volkswirtschaften des Euroraums unterschiedlich groß und wurde in unterschiedlichem Umfang genutzt. In einigen Ländern wie z. B. Deutschland konnten durch die Nutzung dieses Spiel­raums umfangreiche Mehrbelastungen bewältigt werden, die sich aus der Flücht­lingszuwanderung ergaben. In anderen Staaten hingegen, die über keine Haushalts­spielräume verfügten, mussten zur Einhaltung der Vorgaben des SWP fiskal­politische Maßnahmen ergriffen werden. Länder wie Italien, Lettland und Litauen machten auch von der Möglichkeit einer höheren Defizitquote Gebrauch, die ihnen aufgrund der im SWP vorgesehenen Flexibilität hinsichtlich öffentlicher Investitionen sowie Renten- und Strukturreformen eingeräumt wurde.

Um die verfügbaren Haushaltsspielräume bestmöglich zu nutzen, sollten die einzelnen Staaten zielgerichtete öffentliche Investitionen tätigen, die geeignet sind, das Wirtschaftswachstum auf mittlere Sicht nachhaltig zu steigern. Wenngleich sich die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen staatlicher Investitionen nur schwer quantifizieren lassen, dürften sie sich doch positiv auf die Nachfrage auswirken und das Potenzialwachstum aufgrund der Erhöhung des öffentlichen Kapitalstocks steigern.[23]

Des Weiteren sollten sich die Staaten zur Förderung der wirtschaftlichen Stabilisie­rung auch um eine wachstumsfreundlichere Ausgestaltung ihrer Finanzpolitik bemühen. So stellen Ausgabenüberprüfungen ein vielversprechendes Instrument dar, um herauszufinden, welche staatlichen Leistungen nicht zwangsläufig zu Wohlfahrtsgewinnen führen; sie können daher zu einer effizienteren Verwendung öffentlicher Mittel beitragen. Auf der Einnahmenseite sind als wichtige Reform­schwerpunkte in mehreren Ländern eine wachstumsfreundlichere Ausgestaltung der Steuersysteme und Maßnahmen zur Eindämmung der Steuerhinterziehung zu nennen. Insbesondere die Verringerung der steuerlichen Belastung des Faktors Arbeit durch Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge kann positive Auswirkungen auf Wachstum und Beschäftigung haben.[24]

EU-Haushaltsregeln nicht durchgängig eingehalten

Die Euro-Länder müssen die strikte Einhaltung der im SWP festgelegten Vorgaben und die zeitnahe Beseitigung von Risiken für die Schuldentragfähigkeit sicherstellen. Im Hinblick auf die Einhaltung der SWP-Vorgaben fiel die Bilanz im Jahr 2016 eher gemischt aus. Was die Anwendung der Haushaltsregeln betrifft, wäre eine entschlos­senere Vorgehensweise zu begrüßen gewesen, um die uneingeschränkte Glaubwür­digkeit des SWP weiterhin zu gewährleisten.

Die Haushaltskonsolidierung schreitet voran, und somit konnten einige Staaten aus dem Verfahren bei einem übermäßigen Defizit entlassen werden. 2016 wurde das Defizitverfahren gegen Irland und Slowenien nach fristgerechter Korrektur und gegen Zypern sogar ein Jahr vor Ablauf der Frist eingestellt. Anfang 2017 verblieben lediglich Frankreich, Spanien und Portugal noch in der korrektiven Komponente des SWP.[25]

Bei einer Reihe von Euro-Ländern stellte die Europäische Kommission jedoch fest, dass sie 2016 weit hinter der im SWP geforderten Haushaltsanpassung zurück­geblieben sind und auch darüber hinaus erhebliche Konsolidierungslücken aufweisen werden. Dies führte aber nicht zu einer wesentlichen Verschärfung der im SWP für diesen Fall vorgesehenen Verfahren.[26] Die Europäische Kommission untersuchte beispielsweise im Zusammenhang mit den im Mai 2016 veröffentlichten länderspezi­fischen Empfehlungen die Verletzung des Schuldenstandskriteriums durch Belgien, Italien und Finnland im Jahr 2015. Auf der Grundlage der Beurteilung des numer­ischen Richtwerts für den Schuldenabbau und/oder der im SWP festgelegten relevanten Faktoren entschied sie sich jedoch gegen eine Verfah­renseröffnung. Im Fall von Spanien und Portugal folgte der Europäische Rat im August 2016 der Empfehlung der Europäischen Kommission, keine Geldbußen zu verhängen, auch wenn in diesen Ländern keine ausreichend wirksamen Maßnah­men zur Beseitigung des übermäßigen Defizits getroffen worden waren. Stattdessen wurde Spanien eine Verlängerung der im Defizitverfahren festgelegten Frist um zwei Jahre bis 2018 gewährt, und die Anforderungen an die erforderlichen Anpassungen wurden erheblich gesenkt. Für Portugal, das 2015 fiskalische Kosten von Stützungs­maßnahmen für den Finanzsektor zu tragen hatte, wurde die Frist um ein Jahr bis 2016 verlängert. Ferner verzichtete die Kommission auf den Vorschlag einer teilweisen Aussetzung von Zahlungen aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds.

Am 16. November 2016 veröffentlichte die Europäische Kommission ihre Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung 2017. Bei sechs unter die präventive Komponente des SWP fallenden Ländern (Belgien, Italien, Zypern, Litauen, Slowenien und Finnland) sah sie die Gefahr einer Nichteinhaltung des SWP gegeben.[27] Was die der korrektiven Komponente des SWP unterliegenden Staaten betrifft, so wurde für Frankreich und – nach Vorlage einer aktualisierten Übersicht über die Haushalts­planung – auch für Spanien eine weitgehende Erfüllung der Vorgaben des SWP festgestellt. Für Portugal wurde von einer sehr knappen Überschreitung des Schwellenwerts für eine erhebliche Abweichung ausgegangen. Die Euro-Gruppe forderte die noch unter die korrektive Komponente des SWP fallenden Mitgliedstaaten am 5. Dezember 2016 auf, ihr übermäßiges Defizit fristgerecht zu beseitigen und im weiteren Verlauf eine angemessene Annäherung an das mittelfristige Haushaltsziel zu gewährleisten sowie die Schuldenregel zu beachten.[28]

Stärkere Institutionen als wesentlicher Faktor für höheres Potenzialwachstum

Ungeachtet der voranschreitenden wirtschaftlichen Erholung bestehen im Euroraum nach wie vor mittel- bis langfristige strukturelle Herausforderungen. Das geringe Produktivitätswachstum, die hohen Schulden­stände und die strukturelle Arbeits­losigkeit bremsen das Wirtschaftswachstum im Euroraum und erfordern weitere angebotsseitige Impulse. Es gibt zahlreiche Belege dafür, dass ein niedriges Trendwachstum des BIP und ein schwacher Beschäftigungszuwachs mit einer geringeren Qualität der nationalen Institutionen (z. B. hinsichtlich Korruptions­kontrolle und Rechts­staatlichkeit) sowie rigiden Arbeits- und Gütermarkt­strukturen im Zusammenhang stehen.[29] Tatsächlich sind zuverlässige Institutionen und solide wirtschaftliche Strukturen für die Widerstandskraft und den lang­fristigen Wohlstand des Euroraums von wesentlicher Bedeutung (siehe Abbildung 22).[30]

Abbildung 22

Zusammenhang zwischen Institutionen und Wachstum in Europa

(x-Achse: Qualität der Institutionen 1999; y-Achse: tatsächliches minus erwartetes Wachstum 1999-2016)

Quellen: Eurostat, Weltbank und EZB-Berechnungen.
Anmerkung: Die Qualität der Institutionen wird anhand eines Durchschnitts der sechs Worldwide Governance Indicators der Weltbank gemessen (Mitspracherecht und Verantwortlichkeit, Wirksamkeit des Regierungshandelns, Rechtsstaatlichkeit, Regulierungsqualität, Korruptionskontrolle sowie politische Stabilität und Abwesenheit von Gewalt). y-Achse: Das erwartete Wachstum ist das Ergebnis einer einfachen Aufholregression, bei der das durchschnittliche Wachstum des Pro-Kopf-BIP im Zeitraum von 1999 bis 2016 lediglich vom Pro-Kopf-BIP im Jahr 1999 und einer Konstanten abhängt.

Mehrere Indikatoren legen den Schluss nahe, dass die Reformdynamik im Euro-Währungsgebiet seit 2013 erheblich nachgelassen hat und das Umsetzungstempo wieder auf das Vorkrisenniveau zurückgekehrt ist.[31] Dieses Nachlassen ist bedauerlich, da bereits während der Krisenjahre glaubwürdige und gezielte Reformen durchgeführt wurden, die in den jeweiligen Euro-Län­dern zu beträchtlichen Fortschritten geführt haben.[32]

Die zögerliche Umsetzung von Reformen beeinträchtigt potenziell die Wachstums- und Beschäftigungsaus­sichten im Euroraum und behindert die Durchführung notwendiger Verbesserungen hinsichtlich der Schock­absorptionsfähigkeit der Währungsunion. Tabelle 1 gibt einen Überblick über den Umsetzungsfortschritt bezüglich der länderspezifischen Empfehlungen der Europäischen Kommission im Jahr 2016. Es ist klar ersichtlich, dass dieser in den einzelnen Euro-Ländern eher begrenzt war. So wurde keine Empfehlung voll­ständig umgesetzt, und bei lediglich zwei der Empfeh­lungen waren substanzielle Fortschritte zu verzeichnen. In den meisten Euro-Ländern wurden 2016 jedoch Fortschritte bei der Reform wichtiger Rahmenbedin­gungen erzielt (darunter die Verbesserung der Wirksamkeit von Insolvenzregeln, der Verfahren für Umschuldungen im privaten Sektor und des Zugangs kleiner und mittlerer Unternehmen zu Finanzmitteln). Was finanzpolitische Strukturreformen anbelangt, so lag der Schwerpunkt weiterhin auf der Verringerung der steuerlichen Belastung des Faktors Arbeit, wobei in einigen Volkswirtschaften des Euroraums darüber hinaus auch Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz der öffentlichen Verwaltung und der Steuererhebungsverfahren ergriffen wurden. Bei Arbeitsmarktreformen oder Maß­nahmen zur Förderung des Wettbe­werbs im Dienstleistungssektor wurden in den meisten Euro-Ländern deutlich weniger oder gar keine Fortschritte erzielt. Dort, wo Reformen durchgeführt wurden, erfolgte dies in der Regel bruchstückhaft. Somit kamen potenziell wichtige Komple­mentärwirkungen zwischen den verschiedenen Reformbereichen nicht zum Tragen, und auch die Möglichkeiten einer vollständigen Internalisierung der nachfrage­stimulierenden Effekte, die sich aus steigenden Erwar­tungen eines höheren Ein­kommens ergeben, konnten nicht genutzt werden.[33]

Tabelle 1

Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen für 2016 – Bewertung durch die Europäische Kommission

Quelle: Europäische Kommission.
Anmerkung: Griechenland war nicht Teil des Europäischen Semesters 2016, da es ein wirtschaftliches Anpassungsprogramm umzusetzen und deshalb keine länderspezifischen Empfehlungen erhalten hat. Der Umsetzungsfortschritt der länderspezifischen Empfehlungen für 2016 wird anhand der folgenden Kategorien beurteilt: Keine Fortschritte: Der Mitgliedstaat hat Maßnahmen zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen nicht glaubhaft angekündigt bzw. ergriffen. Begrenzte Fortschritte: Der Mitgliedstaat hat bestimmte Maßnahmen angekündigt, die die länderspezifischen Empfehlungen jedoch nur begrenzt umsetzen; und/oder es wurden der Exekutive oder der Legislative Rechtsakte vorgelegt, die jedoch noch nicht gebilligt wurden und noch sehr umfangreiche Arbeiten ohne Gesetzescharakter erfordern, bevor die länderspezifischen Empfehlungen umgesetzt werden können; und/oder es wurden Rechtsakte ohne Gesetzescharakter vorgelegt, allerdings ohne konkrete Maßnahmenpläne, die für die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erforderlich sind. Einige Fortschritte: Der Mitgliedstaat hat Maßnahmen beschlossen, die die länderspezifischen Empfehlungen teilweise umsetzen und/oder von denen erst wenige in Kraft sind, sodass noch einige Arbeit erforderlich ist, bis die länderspezifischen Empfehlungen vollständig umgesetzt sind. Substanzielle Fortschritte: Der Mitgliedstaat hat Maßnahmen beschlossen, die die länderspezifischen Empfehlungen weitgehend umsetzen und zum Großteil in Kraft sind. Vollständige Umsetzung: Der Mitgliedstaat hat alle Maßnahmen, die für eine geeignete Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erforderlich sind, in Kraft gesetzt. Dies ist eine Übersichtstabelle; weitere Einzelheiten zu den länderspezifischen Empfehlungen für die verschiedenen Reformbereiche finden sich auf der Website der Europäischen Kommission zum Europäischen Semester.

Insgesamt sollten die Regierungen unternehmensfreundliche Reformen voran-treiben. Wie oben aufgezeigt, wurden im Jahr 2016 einige Maßnahmen zur Verbes-serung des unternehmerischen und regulatorischen Umfelds ergriffen, doch die in den letzten Jahren erzielten Fortschritte reichen bei Weitem nicht aus, um die Euro- Länder auf das Niveau der Best-Practice-Länder weltweit zu bringen. Aus Kasten 4 geht hervor, dass die Möglichkeiten, Produktivität und Beschäftigung durch Refor-men anzukurbeln, noch lange nicht ausgeschöpft sind. Neben der Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur würden auch Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Insolvenzregeln und zur Förderung des Wettbewerbs an den Güter- und Dienstleis-tungsmärkten dazu beitragen, den Investitionen und letztlich der Gesamtnachfrage Auftrieb zu verleihen. Ergänzend zu diesen Reformschwerpunkten sind umfassende Arbeitsmarktreformen vonnöten, um die Flexibilität an den Arbeitsmärkten zu erhöhen, die Unterschiede zwischen den verschiedenen Arten von Arbeitsverträgen zu reduzieren und die Diskrepanz zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage zu verringern. Zudem sollten weitere Maßnahmen zum Aufbau von Humankapital und zur Förderung der Mobilität von Arbeitskräften ergriffen und aktive Arbeitsmarkt-programme forciert werden, um der hohen Arbeitslosigkeit zu begegnen. Eine höhere Effizienz der öffentlichen Verwaltung würde das Produktivitätswachstum ebenfalls ankurbeln und dem privaten Sektor zugutekommen.

Auch auf EU-Ebene sind neue Reformimpulse erforderlich. Der im Europäischen Semester der Europäischen Kommission verankerte neue wirtschaftspolitische Steuerungsrahmen dürfte die Umsetzung von Reformen im Euroraum zwar vorantreiben, die bislang nur begrenzten Fortschritte zeigen jedoch, dass noch sehr viel Handlungsbedarf besteht. Wie in dem 2015 veröffentlichten Fünf-Präsidenten-Bericht[34] dargelegt, müsste beispielsweise der Konvergenzprozess in Richtung widerstandsfähiger wirtschaft­licher Strukturen mittel- bis langfristig verbindlicher gestaltet werden. Eine gezielte Weiterentwicklung des Binnenmarkts, die Schaffung einer echten Kapitalmarktunion und die Vollendung der Bankenunion werden indes ebenfalls dazu beitragen, das Euro-Währungsgebiet widerstandsfähiger und wachstumsfreundlicher zu gestalten.

Kasten 4 Reformbedarf für Verbesserungen des Geschäftsumfelds und an den Gütermärkten im Euroraum

Im Euro-Währungsgebiet besteht noch erheblicher Reformbedarf im Hinblick auf die Schaffung eines unternehmensfreundlicheren Geschäftsklimas, die Verbesserung von Insolvenzregeln und die Stärkung des Wettbewerbs an den Güter- und Dienstleistungsmärkten. Solche Reformen sind unerlässlich, um die Produktivität zu steigern, ausländische Investitionen anzuziehen und unter­nehmerische Aktivitäten sowie Investitionen im Euroraum zu fördern. Die Bedeutung unterneh­mensfreundlicher Rahmenbedingungen und Regelungen wurde auch in der Investitionsoffensive für Europa[35] hervorgehoben. Zur Ergänzung und Weiterentwicklung einiger im Haupttext dieses Berichts vorgestellter Konzepte befasst sich der vorliegende Kasten mit den besonders reform­bedürftigen Bereichen, zieht eine Bilanz der bislang erzielten Fortschritte und untersucht, inwieweit Benchmarking als Instrument zur Belebung des Reformprozesses eingesetzt werden kann.

In einigen Volkswirtschaften des Euroraums sind die Rahmenbedingungen für Unternehmen aufgrund stark regulierter Güter- und Arbeitsmärkte und ineffizienter Insolvenzregeln nach wie vor ungünstig. Im Bericht „Doing Business 2017“ der Weltbank[36] ist im Gesamt-Ranking kein einziges Mitglied des Eurogebiets unter den zehn Ländern mit den weltweit besten Ergebnissen vertreten. Auch was die Rahmenbedingungen für das Unternehmertum betrifft, bleiben die Länder des Euroraums deutlich hinter den weltweit am besten abschneidenden Volks­wirtschaften zurück. So dauern Insolvenzverfahren im Eurogebiet im Schnitt knapp zwei Jahre und damit dreimal so lange wie im Durchschnitt der drei in dieser Hinsicht am besten bewerteten Länder der Welt. Für die Durchsetzung eines Vertrags sind im Euroraum durchschnittlich mehr als 600 Tage erforderlich, während in den drei Staaten mit den kürzesten Fristen lediglich rund 200 Tage benötigt werden. Zudem bestehen hinsichtlich der Rahmenbedingungen nach wie vor große Unterschiede innerhalb des Euroraums. Eine Unternehmensgründung dauert in Estland beispielsweise weniger als vier Tage, in Malta dagegen fast einen Monat (siehe Abbildung A). Neuseeland führt hier mit weniger als einem Tag das weltweite Ranking an. Im Eurogebiet sind durchschnittlich fünf Verfahrensschritte notwendig, um ein Unternehmen zu gründen, wobei deren Zahl von drei (in Belgien, Estland, Finnland und Irland) bis hin zu neun (in Deutschland und Malta) reicht (siehe Abbildung B). In dem in dieser Reihung weltweit führenden Land ist demgegenüber ein einziger Verfahrensschritt vorgesehen.

Abbildung A

Anzahl der zur Gründung eines Unternehmens erforderlichen Tage

Quellen: „Doing Business 2017“-Bericht der Weltbank und EZB-Berechnungen.
Anmerkung: Je höher der Wert auf der linken Skala, desto kostspieliger ist es, gemessen an der hierfür benötigten Zeit, ein Unternehmen zu gründen. Die rechte Skala stellt eine Messgröße der umgesetzten Reformen dar und zeigt die Veränderung der Anzahl von Tagen, die für die Gründung eines Unterneh­mens benötigt werden, zwischen den Zeiträumen 2008-2013 (gelbe Punkte) und 2013-2016 (rote Dreiecke). Eine Veränderung bei der Reformumsetzung von größer (kleiner) null bedeutet, dass ein Land sich den Best Practices annähert (bzw. weiter von diesen entfernt). Die Zahlen auf der x-Achse geben die aktuelle Position des Landes im weltweiten Vergleich wieder. Für Malta sind keine Angaben für 2008 verfügbar.

Abbildung B

Anzahl der zur Gründung eines Unternehmens erforderlichen Verfahrensschritte

Quellen: „Doing Business 2017“-Bericht der Weltbank und EZB-Berechnungen.
Anmerkung: Je höher der Wert auf der linken Skala, desto kostspieliger ist es, gemessen an der Anzahl der hierfür benötigten Verfahrensschritte, ein Unternehmen zu gründen. Die rechte Skala stellt eine Messgröße der umgesetzten Reformen dar und zeigt die Veränderung der Anzahl von Verfahrens­schritten, die für die Gründung eines Unternehmens benötigt werden, zwischen den Zeiträumen 2008-2013 (gelbe Punkte) und 2013-2016 (rote Dreiecke). Eine Veränderung bei der Reformumsetzung von größer (kleiner) null bedeutet, dass ein Land sich den Best Practices annähert (bzw. weiter von diesen entfernt). Die Zahlen auf der x-Achse geben die aktuelle Position des Landes im weltweiten Vergleich wieder. Für Malta sind keine Angaben für 2008 verfügbar.

Im Euroraum sollte folgenden Reformen eine hohe Priorität eingeräumt werden: der Verbesserung des regulatorischen Umfelds und der Rechtsstaatlichkeit, Effizienzsteigerungen bei der Abwicklung notleidender Kredite, der Beseitigung von Hindernissen für den Marktein- und -austritt von Unternehmen sowie der Vereinfachung übermäßig komplizierter Verwaltungsverfahren und der Verbesserung von Insolvenzregeln. Wie im Haupttext erläutert, ließ die Umsetzung unternehmens­freundlicher Maßnahmen vor allem in den letzten Jahren zu wünschen übrig. Der Reformprozess müsste daher in dieser Hinsicht neu angestoßen werden.[37] Neben den im Haupttext bereits beschriebenen Maßnahmen könnte die Reform der unternehmerischen Rahmenbedingungen und der Gütermärkte auch mithilfe eines Benchmarking vorangetrieben werden. Zwar sollen strukturelle Indikatoren vor allem der Veranschaulichung des Geschäftsumfelds in einem bestimmten Land dienen, doch können sie auch zur Ermittlung von Best Practices und zur Festlegung von Zielen verwendet werden und somit einen sinnvollen Beitrag zum Benchmarking-Prozess leisten.

Geldpolitik stützt Konjunkturerholung und Anziehen der Inflation im Euroraum

Erneut geldpolitischer Handlungsbedarf im Jahr 2016

Anfang 2016 erhöhtes Augenmerk auf Verschlechterung der Wirtschafts- und Finanzlage

Die geldpolitischen Maßnahmen der EZB der letzten Jahre dienten dem Zweck, die Konjunkturerholung im Euro-Währungsgebiet zu stützen und das Inflationsniveau mittelfristig wieder in Richtung von Werten unter, aber nahe 2 % zu bringen. Diese Maßnahmen – gezielte längerfristige Refinanzierungsgeschäfte (GLRGs), das Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) und der negative Einlagen­zinssatz – wurden schrittweise umgesetzt und erwiesen sich bei der Stützung der Konjunkturerholung und beim Gegensteuern gegen den Disinflationsdruck als sehr wirkungsvoll. Die Rückkehr der Inflationsraten auf das vom EZB-Rat angepeilte Niveau wurde jedoch vom konjunkturellen Gegenwind im Jahr 2016 gebremst, weshalb die Geldpolitik im Lauf des Jahres wiederholt handeln musste.

Anfang 2016 verschlechterte sich die Wirtschafts- und Finanzlage in einem Umfeld erhöhter Unsicherheit, geopolitischer Risiken und gestiegener Volatilität an den Finanz- und Rohstoffmärkten. So erzeugte insbesondere der Wachstumsrückgang in aufstrebenden Volkswirtschaften, nicht zuletzt in China, zunehmende Unsicherheit darüber, in welche Richtung sich die Weltwirtschaft entwickeln würde. Hinzu kam, dass die Inflationsdynamik in erster Linie aufgrund des erneuten Ölpreisverfalls und des verhaltenen Lohnwachstums schwächer als erwartet blieb. Zusammen mit den rückläufigen kurz- und mittelfristigen Inflationserwartungen war dies ein Zeichen für ein erhöhtes Risiko von Zweitrundeneffekten, weil angesichts der niedrigen Inflationserwartungen der Aufschub einer Lohnerhöhung durch die Tarifpartner im Raum stand.

Vor diesem Hintergrund bestätigte der EZB-Rat im Januar seine Forward Guidance, wonach damit zu rechnen ist, dass die EZB-Leitzinsen für längere Zeit und weit über den Zeithorizont des Nettoerwerbs von Vermögenswerten hinaus auf dem aktuellen Niveau oder darunter bleiben würden. Angesichts der Unklarheit über die Intensität und Dauer der konjunkturbremsenden Einflussfaktoren bekundete der EZB-Rat ferner die Absicht, bei der darauf folgenden geldpolitischen Sitzung im März 2016 die geldpolitische Ausrichtung im Lichte aktuellerer Daten (darunter die neuesten Projek­tionsdaten von Experten der EZB) zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Die Entwicklung im ersten Quartal schmälerte die Aussichten auf eine nachhaltige Anpassung des Inflationsniveaus in Richtung des vom EZB-Rat vorgegebenen Zielwerts von mittelfristig unter, aber nahe 2 %. So verschärfte sich die Finanzmarkt­lage insbesondere an den Aktien- und Devisenmärkten, wodurch sich die Finanzie­rungsbedingungen in der Realwirtschaft zu verschlechtern drohten. Die aktuellen Daten zeigten auch, dass die Konjunkturerholung an Fahrt verloren hatte und dass die Inflationsrate wieder in den negativen Bereich gerutscht war. Während der Inflationsrückgang großteils auf den Ölpreisverfall zurückzuführen war, war auch der Preisdruck niedriger als erwartet. Ein Rückgang marktbasierter Messgrößen der mittelfristigen Inflationserwartungen erhöhte das Risiko von Zweitrundeneffekten zusätzlich. Die im März von Experten der EZB erstellten Inflationsprojektionen lagen deutlich unter den Vergleichsdaten, womit der Zeitpunkt, zu dem die Inflationsrate den Projektionen zufolge wieder auf ein Niveau von unter, aber nahe 2 % kommen würde, noch weiter in die Ferne rückte.

Ungünstigere Aussichten erforderten im März eine starke geldpolitische Antwort

Vor diesem Hintergrund sah sich der EZB-Rat veranlasst, seinen geldpolitischen Kurs zu überdenken und weitere substanzielle geldpolitische Impulse zu setzen, um den erhöhten Risiken für das Preisstabilitätsziel der EZB entgegenzuwirken. Somit beschloss der EZB-Rat im März 2016 die Einführung umfassender geldpolitischer Maßnahmen.

Die März-Sitzung des EZB-Rats brachte folgende Beschlüsse: a) eine Leitzins­senkung, insbesondere die Senkung des Einlagenzinssatzes auf -0,40 %,[38] b) die Erhöhung der monatlichen Ankäufe im Rahmen des APP auf 80 Mrd € ab April 2016 sowie die Anhebung der Ankaufobergrenzen je Wertpapier und Emittent für bestim­mte Wertpapierarten, c) den Ausbau des APP mit einem Programm zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (CSPP) zwecks Erwerb von Investment-Grade-Unternehmensanleihen in Euro aus dem Euroraum und d) vier weitere ge­zielte längerfristige Wertpapiergeschäfte (GLRG-II) mit jeweils vierjähriger Laufzeit ab Juni 2016. Außerdem verdeutlichte der EZB-Rat in seiner Forward Guidance abermals seine Erwartung, dass die Leitzinsen der EZB für längere Zeit und weit über den Zeithorizont des Nettoerwerbs von Vermögenswerten hinaus auf dem aktuellen Niveau oder darunter bleiben würden. Zugleich bestätigte er, dass bis Ende März 2017 oder gegebenenfalls darüber hinaus weitere Ankäufe getätigt werden würden – oder jedenfalls so lange, bis eine nachhaltige Korrektur der Inflationsentwicklung festzustellen ist, die mit dem Inflationsziel des EZB-Rats im Einklang steht.

Mit diesem umfassenden Maßnahmenpaket wurde bezweckt, die Kreditkonditionen für den privaten Sektor weiter zu lockern und die Kreditvergabe an den privaten Sektor anzukurbeln, um so die Konjunkturerholung im Euroraum zu stützen und die Inflation schneller auf das gewünschte Niveau anzuheben. Darüber hinaus konnte so Druck aus dem Finanzmarkt genommen und eine diesbezügliche Beeinträchtigung in der Übertragung der expansiven geldpolitischen Impulse verhindert werden (siehe Kapitel 1 Abschnitt 2.2). Mit der Senkung des Einlagenzinssatzes sollte eine weitere Lockerung der Kreditkonditionen angestoßen werden (siehe Abbildung 23). Die Überlegung war, den Banken, die ihr Mindestreserve-Soll übererfüllten, Anreize zu bieten, anderweitige Investitionen zu tätigen oder mehr Kredite an die Realwirtschaft zu vergeben. Damit verstärkte der negative Einlagenzinssatz durch eine Begüns­tigung von Portfolioumschichtungseffekten die Impulse aus dem APP.

Abbildung 23

Leitzinsen der EZB

(in % p. a.)

Quelle: EZB.
Anmerkung: Die letzten Angaben beziehen sich auf den 7. Dezember 2016.

Die GLRG-II-Serie stellt eine Schlüsselmaßnahme zur Lockerung der Kreditkon­ditionen und Ankurbelung der Kreditvergabe dar, weil dadurch die Übertragung geldpolitischer Impulse über den Bankkreditvergabekanal forciert wird. Während als Zinsobergrenze der Zinssatz für die Zuteilung von Geldern im Rahmen der Haupt­refinanzierungsgeschäfte gilt, wird nur der Einlagenzinssatz verrechnet, wenn eine Bank den für sie definierten Kreditvergabe-Richtwert übererfüllt.[39]

Mit dem neuen CSPP wurde die Transmission der Anleihekäufe des Eurosystems auf die Finanzierungsbedingungen der Realwirtschaft weiter verstärkt. Damit möglichst viele Unternehmen und Branchen von den Maßnahmen profitieren konnten, wurde das Spektrum der zum Ankauf zugelassenen Wertpapiere möglichst breit definiert.[40] Käufe konnten grundsätzlich sowohl auf dem Primärmarkt als auch auf dem Sekundärmarkt erfolgen.[41]

Ereignisse des zweiten Halbjahrs 2016 bei anhaltend schwacher Inflationsdynamik vom Euroraum gut verkraftet

Das im März 2016 beschlossene geldpolitische Paket trug zusammen mit den schon davor gesetzten starken Impulsen maßgeblich dazu bei, dass sich die globale und politische Unsicherheit nicht negativ auf die Wirtschaft im Euroraum auswirkte. Nach dem Referendum über die EU-Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs Mitte 2016 erhöhte sich die Finanzmarktvolatilität zunächst, insgesamt verkrafteten die Märkte den Ausgang der Abstimmung aber bemerkenswert gut und beruhigten sich relativ rasch. Zu verdanken war dies unter anderem der Bereitschaft der Zentralbanken weltweit, gegebenenfalls Liquidität zur Verfügung zu stellen, sowie dem strengen Regulierungs- und Aufsichtsrahmen für die Banken im Euroraum und der expansiven Geldpolitik der EZB.

Zugleich beeinträchtigten die potenziellen Folgen des Ausgangs des Referendums über den Verbleib des Vereinigten Königreichs in der EU zusammen mit anderen geopolitischen Unsicherheiten und den ungünstigen Wachstumsaussichten in aufstrebenden Volkswirtschaften weiterhin die Auslandsnachfrage. In dem Zusam­menhang wurden zunächst auch Abwärtsrisiken für die Wirtschaftsaussichten im Euroraum im zweiten Halbjahr geortet. Dies zeigte sich auch in den im September 2016 von Experten der EZB erstellten gesamtwirtschaftlichen Projektionen, in denen die Wachstumsaussichten des Euroraums gegenüber den Juni-Werten leicht nach unten korrigiert wurden. Anlass zur Sorge gab auch die Tatsache, dass beim Preis­druck nach wie vor kein überzeugender Aufwärtstrend auszumachen war. So hingen die Wachstumsaussichten und die weitere Inflationsentwicklung im Euroraum weiter­hin von den äußerst günstigen Finanzierungsbedingungen ab, die weitgehend die expansive geldpolitische Ausrichtung widerspiegelten.

Der EZB-Rat beobachtete daher die Wirtschafts- und Finanzlage auch im Herbst sehr genau und unterstrich seine Entschlossenheit, den sehr hohen Grad an geld­politischer Unterstützung beizubehalten, der notwendig ist, um die Inflation nach­haltig auf ein Niveau von mittelfristig unter, aber nahe 2 % zu bringen. Um seinen Handlungsspielraum gegebenenfalls noch zu vergrößern, beauftragte der EZB-Rat die zuständigen Eurosystem-Ausschüsse mit der Sondierung der Optionen zur Sicherstellung einer reibungslosen Umsetzung des APP bis März 2017 bzw. falls erforderlich darüber hinaus.

Dank der anhaltend starken Übertragung der geldpolitischen Impulse auf die Realwirtschaft zeigte sich die Konjunkturerholung im Euroraum gegen Jahresende ungeachtet der vorherrschenden Unsicherheiten weiterhin robust. Der Aufschwung verlief moderat, verfestigte sich aber zunehmend, nicht zuletzt aufgrund der erstarkenden Inlandsnachfrage, der Zuwächse beim real verfügbaren Einkommen, des anhaltenden Beschäftigungswachstums und der weiterhin sehr günstigen Finanzierungsbedingungen. Infolge steigender Energiepreise zog auch die Inflation wieder an, wobei der Trend nach oben zeigte.

Fortführung der stark expansiven Geldpolitik mit einem weiteren Maßnahmenpaket im Dezember

Das Szenario allmählich anziehender Preise hing nach wie vor in hohem Maße von der Stützung durch eine expansive Geldpolitik ab. Angesichts der anhaltend schwachen Inflationsdynamik wurde ein nachhaltiger Anstieg der Inflation auf das beabsichtigte Niveau als nicht hinreichend wahrscheinlich eingeschätzt. Daher erschien es angezeigt, über März 2017 hinaus an der stark expansiven Geldpolitik festzuhalten.

Die Dezember-Sitzung des EZB-Rats brachte somit folgende Beschlüsse: a) die Verlängerung der Nettoankäufe im Rahmen des APP über März 2017 hinaus, bei laufender Reinvestition der Mittel aus fällig werdenden Wertpapieren im Ausmaß von monatlich 60 Mrd €,[42] und zwar ab April 2017 bis Ende Dezember 2017 bzw. gegebenenfalls darüber hinaus und jedenfalls so lange, bis eine nachhaltige Korrektur der Inflationsentwicklung festzustellen ist, die mit dem Inflationsziel des EZB-Rats im Einklang steht, und b) die Anpassung der Parameter des APP ab Januar 2017 zur weiteren Sicherstellung einer reibungslosen Umsetzung, konkret die Halbierung der Mindestrestlaufzeit beim Ankauf von Wertpapieren des öffent­lichen Sektors auf ein Jahr und die Möglichkeit, soweit erforderlich auch Wertpapiere mit einer Rückzahlungsrendite unter dem EZB-Einlagenzinssatz zu kaufen.[43] Leitzins­anpassungen wurden keine vorgenommen, wobei der EZB-Rat weiterhin davon ausging, dass die Leitzinsen für längere Zeit und weit über den Zeithorizont des Nettoerwerbs von Vermögenswerten hinaus auf dem aktuellen Niveau oder darunter bleiben würden. Darüber hinaus stellte der EZB-Rat erneut klar, dass er die Ent­wicklung der Aussichten für die Preisstabilität weiterhin genau beobachten und – falls zur Erreichung seines Ziels erforderlich – handeln wird, indem er das komplette im Rahmen seines Mandats verfügbare Instrumentarium nutzt. Sollten sich insbesondere die Aussichten zwischenzeitlich eintrüben oder die Finanzierungs­bedingungen mit der schrittweisen nachhaltigen Korrektur der Inflationsentwicklung nicht mehr im Einklang stehen, so ist davon auszugehen, dass der EZB-Rat das Programm im Hinblick auf Umfang und/oder Dauer ausweiten wird.

Zweck dieser Entscheidungen war es, auch weiterhin für günstige Finanzierungs­bedingungen im Euroraum zu sorgen, von denen nicht zuletzt die Erreichung des Preisstabilitätsziels der EZB maßgeblich abhängt. So erfolgte die Verlängerung der Ankäufe im Rahmen des APP aus der Absicht heraus, die Finanzierungsbedin­gungen dauerhafter zu verbessern und damit für eine nachhaltigere Übertragung der geldpolitischen Impulse auf die Realwirtschaft zu sorgen, um den moderaten, aber sich verfestigenden Wirtschaftsaufschwung zu stützen. Zugleich wurde mit der nachhaltigeren Marktpräsenz des Eurosystems bezweckt, angesichts der erhöhten Unsicherheit (wie Bedenken hinsichtlich etwaiger längerfristiger Konsequenzen des Referendums im Vereinigten Königreich und hinsichtlich der möglichen politischen Implikationen der US-Präsidentschaftswahlen) einen Stabilitätsanker zu schaffen. Die Drosselung der monatlichen Ankäufe war Ausdruck der Neubewertung der Risikolage durch den EZB-Rat, wonach das Vertrauen in die Wirtschaft des Euro­raums insgesamt gestiegen und das Deflationsrisiko weitgehend gebannt war. Insgesamt standen die geldpolitischen Beschlüsse im Zeichen des Bemühens, optimale Finanzierungsbedingungen im Euroraum zu gewährleisten und eine Verfestigung des Aufschwungs auch im Fall etwaiger externer oder interner Schocks zu ermöglichen.

Kasten 5 Die Verteilungswirkung der Geldpolitik

In den letzten Jahren hat die EZB im Hinblick auf die Erreichung des Preisstabilitätsziels diverse geldpolitische Maßnahmen ergriffen: Einerseits wurden die Leitzinsen auf einen historischen Tiefstand gesenkt; andererseits wurde mittels zusätzlicher Sondermaßnahmen wie den gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften und dem Erwerb von Wertpapieren des öffentlichen und privaten Sektors eine weitere Lockerung der Geldpolitik betrieben.[44] Auf diese Weise gelang es sehr gut, die Finanzierungsbedingungen insgesamt zu verbessern sowie die realwirtschaftliche Dynamik und die Inflationsdynamik im Euro-Währungsgebiet zu unterstützen. Wie jede Art von konventioneller Geldpolitik hatten auch die Maßnahmen der letzten Jahre einen Einfluss auf die Marktzinsen und die Vermögenspreise. Während die Wirtschaft von solchen Effekten dank des damit zusammenhängenden Beschäftigungszuwachses insgesamt profitiert, kann der Nutzen von Veränderungen bei den Finanzvariablen je nach Wirtschaftssektor und Privathaushalt ungleich verteilt sein. In diesem Kasten soll die Verteilungswirkung der geldpoli­tischen Maßnahmen der EZB der letzten Jahre näher beleuchtet werden, zunächst mit einer Analyse der direkten Finanzmarkt­kanäle und dann mit einer Analyse der indirekteren Wachstums- und Arbeitsmarkteffekte.[45]

Zunächst kommen die Verteilungseffekte der Geldpolitik über Finanzmarktkanäle, d. h. über die Wirkung der Geldpolitik auf Finanzerträge und Vermögen, zum Tragen. Wenn die Zentralbank ihre Leitzinsen senkt oder Vermögenswerte ankauft und so das Zinsniveau quer über alle Märkte und Laufzeiten nach unten drückt, kommt es zwangsweise zu einer Umverteilung der Finanzerträge zwischen den einzelnen Wirtschaftssektoren sowie zwischen einzelnen privaten Haushalten in Abhängigkeit davon, ob sie Nettosparer oder Nettoschuldner sind. Welche Verteilungswirkung die niedrigen Zinssätze hatten, kann insbesondere anhand der Entwicklung des Nettozinsertrags in den letzten Jahren analysiert werden, weil dies jene Komponente der Finanzerträge ist, auf die die Geldpolitik den unmittelbarsten Einfluss hat. Die Auswirkungen des Zinsrückgangs auf den Netto­zinsertrag (d. h. auf die Differenz zwischen erhaltenen und bezahlten Zinsen) lassen sich schätzen, indem man die Renditenentwicklung seit der Krise auf Basis der Vermögensbestände berechnet. Demnach waren die Zinserträge der Unternehmen der Finanzbranche im Euroraum insgesamt zwischen dem zweiten Quartal 2014 und dem dritten Quartal 2016 per saldo rückläufig. Gleichzeitig verringerte sich der Nettozinsaufwand der nichtfinanziellen Unternehmen und des öffentlichen Sektors (siehe Abbildung A).[46] Der Haushaltssektor, der vielfach als der große Verlierer gilt, weil der Sektor als Ganzes ein Nettosparer ist, musste de facto nur geringe Einbußen beim Nettozinsertrag hinnehmen. Zu Vergleichszwecken sind in Abbildung A auch die Veränderungen im Nettozinsertrag seit 2008 dargestellt, wodurch deutlich wird, dass der Haupteffekt schon vor der Einführung der Negativzinsen auf die Einlagefazilität der EZB im Juni 2014 und dem erstmaligen Ankauf von Wertpapieren der öffentlichen Hand im März 2015 eingetreten war.

Wie stark die Effekte auf der Haushaltsebene streuen, geht aus solchen sektoralen Aggregaten allerdings nicht hervor. Individuelle Effekte zu messen ist nicht einfach; gewisse Rückschlüsse kann man aber aus der Erhebung des Eurosystems zu den Finanzen und zum Konsum der privaten Haushalte (HFCS) ziehen. Auf Basis der zwei bisherigen Befragungswellen (2010 und 2014) lässt sich nachvollziehen, wie sich die Nettofinanz­erträge zwischen einzelnen Haushaltsgruppen im Zuge des Zinsrückgangs verschoben haben.[47] Insgesamt sind auf Euroraumebene die Nettofinanzerträge gemessen am gesamten Haushaltseinkommen im Vergleichszeitraum leicht zurückgegangen, was sich mit den sektoralen Daten in Abbildung A deckt. Dabei ist es innerhalb des Haushaltssektors aber zu einer progressiven Umverteilung gekommen. Während sich die Nettofinanzerträge der privaten Haushalte mit dem geringsten Nettovermögen kaum verändert haben, weil sie zwar mit ihren Finanzanlagen geringere Erträge erzielten, aber auch weniger Geld zur Bedienung ihrer Schulden aufwenden mussten, verzeichneten die vermögendsten Haushalte die stärksten Ein­bußen, weil ihr Finanzvermögen ihren Schuldenstand bei weitem übersteigt (siehe Abbildung B).

Die Verteilungswirkung der Geldpolitik hängt noch von einem weiteren Finanzmarktkanal ab, nämlich von den Vermögenseffekten. Auch auf diese Effekte lassen die HFCS-Daten gewisse Schlüsse zu. Im Euroraum sind die privaten Haushalte, die beispielsweise in Aktien oder Anleihen investiert haben, sehr stark an der Spitze der Netto­vermögensverteilung konzentriert. Damit profitiert nur ein relativ kleiner Teil der Bevölkerung von den Vermögenspreissteigerungen auf dem Aktien- und Anleihemarkt, drei Viertel der Bevölke­rung jedoch gar nicht. Im Gegensatz dazu ist der Anteil der Haushalte mit Wohneigentum gleich­mäßiger über alle Vermögensklassen hinweg verteilt. Dies bedeutet, dass der Medianhaushalt von den Wertsteigerungen beim Wohneigentum profitiert hat.[48]

Abbildung A

Sektorale Entwicklung des Nettozinsertrags

(in % des BIP)

Quellen: Eurostat und EZB-Berechnungen.
Anmerkung: Die Angaben beziehen sich auf den laufenden Durchschnitt der Nettozinserträge über jeweils vier Quartale. Dargestellt sind die Veränderun­gen zwischen dem zweiten Quartal 2008 und dem dritten Quartal 2016 sowie zwischen dem zweiten Quartal 2014 und dem dritten Quartal 2016. Um den Effekt von Bestandsveränderungen auf den Nettozinsertrag heraus­rechnen zu können, wurden die jeweiligen Renditen auf die (fiktiven) Be­standsgrößen des ersten Quartals 2008 und des ersten Quartals 2014 angewendet. Die Veränderungen im Nettozinsertrag werden in Prozent des BIP angegeben, wobei das BIP des Basisjahrs konstant gehalten wird. In den Zinsaufwendungen/-erträgen sind die unterstellten Bankgebühren (FISIM) berücksichtigt.

Abbildung B

Finanzerträge (netto) der privaten Haushalte

(in % des Bruttoeinkommens)

Quelle: HFCS 2010 und 2014.
Anmerkung: Die Prozentangaben beziehen sich auf die Nettovermögens­klassen, wobei 0-20 % dem Fünftel der Haushalte mit dem geringsten Netto­vermögen entspricht. Die Nettoerträge/-aufwendungen entsprechen dem Ertrag aus Finanzanlagen, vermindert um den laufenden Schuldendienst. Zur Berechnung der Anteile wird die Summe der Nettoerträge/-aufwendun­gen der Haushalte pro Nettovermögensklasse durch die Summe der Ein­kommen der Haushalte pro Nettovermögensklasse dividiert.

Für die Analyse der Vermögenseffekte ist der Zeitraum seit Mitte 2014 am relevantesten, da der Ankauf von Vermögenswerten durch das Eurosystem als Hauptgrund der Vermögenspreisinflation gilt. Die absoluten und relativen Vermögenseffekte in Bezug auf verschiedene Vermögensklassen in diesem Zeitraum lassen sich anhand der Darstellung schätzen, wie sich der Mitte 2014 gemessene Vermögensbestand (der letzte verfügbare Datenpunkt) entwickelt hätte, wenn er sich seit damals nur im Spiegel der Aktien-, Anleihen- und Wohneigentumspreisentwicklung verändert hätte.[49] Euroraumweit ist dabei absolut betrachtet ein Zugewinn zu verzeichnen: Das Haushaltsvermögen in Prozent des Durchschnittseinkommens ist in allen Vermögensklassen gestiegen. Ausschlag­gebend dafür war, dass das Wohneigentum im Euroraum in diesem Zeitraum an Wert gewonnen hat, wobei auch die Anleihekurse leicht anzogen, während die Aktienkurse im Durch­schnitt nachgaben. Relativ betrachtet profitierten die vermögenderen Haushalte von dieser Entwicklung stärker als die ärmeren Haushalte (siehe Abbildung C).

Eine ausgewogene Betrachtung der Verteilungs­wirkung der Geldpolitik muss die makroökono­mischen Effekte miteinbeziehen. Wenn auch nicht jeder Sektor und nicht jeder Haushalt von den niedrigen Zinsen und den hohen Vermö­genspreisen profitiert, so ergibt sich durch die Nachfragebelebung, den Rückgang der Arbeits­losigkeit und den Beitrag zur Preisstabilität mittelfristig eine positive Verteilungswirkung, wodurch die Ungleichheit tendenziell vermindert wird.

Abbildung C

Geschätzte Entwicklung des Nettovermögens der Haushalte

(Veränderung in Prozentpunkten des mittleren Nettovermögens in % des mittleren Bruttoeinkommens je Vermögensklasse, Q2 2014-Q2 2016)

Quellen: EZB-Simulationen und HFCS.
Anmerkung: Die Prozentangaben beziehen sich auf die Nettovermögens­klassen, wobei 0-20 % dem Fünftel der Haushalte mit dem geringsten Nettovermögen entspricht.

Seit die EZB den Zugang zu Krediten ab Juni 2014 erleichtert hat, profitiert der Euroraum davon, dass die Konjunkturerholung auf brei­terer Basis und durch die Inlandsnachfrage gestützt wird. Im Zeitraum 2009-2011 war dies nicht der Fall; damals stützten vor allem die Nettoexporte die wirtschaftliche Erholung (siehe Kasten 2, Abbildung A). Der Beitrag der Geld­politik zur Konjunkturerholung ist zwar nicht exakt messbar, aber es zeigt sich, dass die Maßnahmen der EZB seit Juni 2014 dazu geführt haben, dass die Kreditzinsen der Banken generell gefallen sind, während das Kreditvolumen tendenziell gestiegen ist. Teilweise ist diese Entwicklung auf die Umkehr des 2011 und 2012 beobachteten Trends zur Finanzmarktfragmentierung zurückzuführen. Ein weiterer Faktor spielt jedoch ebenfalls eine Rolle: Im Hinblick auf jene Länder, die mit Schwierigkeiten zu kämpfen haben, leisteten die Maßnahmen der EZB einen Beitrag dazu, die Entwicklung der Bankkreditzinsen von den Wirtschaftsdaten und der Beurteilung des Länderrisikos zu entkoppeln. Mit der Lockerung der Kreditkonditionen konnte der negative Verteilungseffekt im Hinblick auf den Zugang zu Finanz­mitteln umgekehrt werden, was nun allmählich die Gesamt­nachfrage belebt.

Abbildung D

Arbeitsmarktentwicklung

(Veränderung gegen Vorquartal in % (Beschäftigung) bzw. in Prozentpunkten (Arbeitslosigkeit))

Quellen: Eurostat und EZB-Berechnungen.
Anmerkung: Die letzten Angaben beziehen sich auf das dritte Quartal 2016 (Beschäftigung) bzw. Dezember 2016 (Arbeitslosenrate).

Mit der Wirtschaftserholung ging auch die Arbeitslosenrate zurück. Die dank der Geldpolitik der EZB günstigeren Finanzierungskonditionen stützen die Kreditvergabe an private Haushalte und Unternehmen, was den Konsum (langlebiger Güter) und die Investitionstätigkeit ankurbelt. Dies hatte wiederum positive Auswirkungen auf die Konjunkturentwicklung und das Beschäftigungs­wachstum (siehe Abbildung D). Die Schaffung neuer Arbeitsplätze sollte vor allem ärmeren Haus­halten zugutekommen, weil ihre Beschäftigungssituation am stärksten von der Wirtschaftslage abhängig ist. Dieser Verteilungseffekt wirkt zusätzlich wachstumsfördernd, weil die Haushalte mit niedrigeren Einkommen typischerweise eine höhere marginale Konsumneigung haben. So sind während der jüngsten Phase robusten Beschäftigungswachstums auch das real verfügbare Einkommen und der Konsum stark gestiegen (siehe Abbildung E).

Abbildung E

Konsum und real verfügbares Bruttoeinkommen

(Veränderungen gegen Vorjahr in %)

Quellen: Eurostat und EZB-Berechnungen.
Anmerkung: Die letzten Angaben beziehen sich auf das dritte Quartal 2016.

Die EZB beobachtet die Verteilungseffekte ihrer Geldpolitik, da diese Effekte die Übertragung der geldpolitischen Impulse und somit Anpas­sungen des Inflationsniveaus beeinflussen. Es ist allerdings nicht Sache der Geldpolitik, auf etwaige unerwünschte Umverteilungseffekte zu reagieren, denn die Geldpolitik ist in erster Linie ihrem Preisstabilitätsziel verpflichtet. Die Einkommens- und Vermögensverteilung kann vom Staat beeinflusst werden, nicht zuletzt durch gezielte finanzpolitische Maßnahmen. Auch eine entschlossenere wachstumsfreund­liche Struktur- und Fiskalpolitik ist als Komple­mentärmaßnahme zur expansiven Geldpolitik der EZB essenziell, um so die Rückkehr der Euroraum-Wirtschaft zum Potenzialwachstum zu beschleunigen und den Wachstumspfad des Potenzialoutputs anzuheben. Dies würde im Gegenzug die Geldpolitik entlasten und es möglich machen, dass sie sich wieder auf den Einsatz ihres herkömmlichen Instrumentariums – in einem Umfeld positiver Zinsen – beschränken könnte.

Die Wirkung der Geldpolitik auf die Wirtschafts- und Finanzlage

Umfassende geldpolitische Maßnahmen der EZB waren weiterhin effektiv und wirkten in hohem Maß expansiv

Mitte 2014 ergriff die EZB erstmals breit angelegte Lockerungsmaßnahmen, auch im Hinblick auf die Kreditvergabe. Seither haben ihre umfassenden geldpolitischen Maßnahmen die Konjunkturerholung im Euroraum maßgeblich gestützt. Diese Maß­nahmen – wie der Ankauf von Vermögenswerten, gezielte längerfristige Refinanzie­rungsgeschäfte (GLRGs) und niedrige Leitzinssätze – kamen und kommen auch in der Realwirtschaft an. Damit sind die Kreditkonditionen für private Haushalte und Firmen deutlich günstiger geworden und die Kreditvergabe hat angezogen, wodurch im Euroraum insgesamt mehr ausgegeben wurde.

Die geldpolitische Lockerung wurde in hohem Maß über Nettoankäufe einer breiten Palette von Wertpapieren des öffentlichen und privaten Sektors im Rahmen eines vierteiligen Ankaufprogramms (APP) erzielt, bestehend aus dem Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors (PSPP), dem Programm zum Ankauf von Asset-Backed Securities (ABSPP), dem dritten Programm zum Ankauf gedeckter Schuldver­schreibungen (CBPP3) und dem Programm zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (CSPP). Die Umsetzung des APP verlief auch 2016 reibungslos. Dank der flexiblen Ausgestaltung des APP konnte die Vorgabe des EZB-Rats für den Monats­durchschnitt der insgesamt getätigten Ankäufe – von Januar bis März 2016 durchschnittlich 60 Mrd € pro Monat und in der Folge bis Jahresende durchschnittlich 80 Mrd € pro Monat – eingehalten werden. Tatsächlich lag der Umsatz im August und Dezember – also in Monaten mit traditionell geringerer Marktliquidität – etwas unter dem Durchschnittswert und sonst leicht darüber. Der weitaus größte Anteil an den insgesamt getätigten Ankäufen entfiel wie bisher auf die PSPP-Ankäufe (siehe Abbildung 24).

Abbildung 24

Monatliche Ankäufe im Rahmen des APP je Teilprogramm 2016

(in Mrd €)

Quelle: EZB.

Weiterhin effektive Weitergabe der EZB-Maßnahmen über den Finanzmarkt und das Bankensystem

Auf Finanzanlagen mit Benchmark-Charakter wirkten sich die geldpolitischen Maßnahmen der EZB spürbar aus. So trugen insbesondere die Ankäufe von Vermögenswerten durch das Eurosystem sowie das Niedrigzinsumfeld dazu bei, dass die Geldmarktsätze und die Renditen auf Staatsanleihen seit Mitte 2014 deutlich rückläufig sind.[50] Dass im Euroraum die Anleihekonditionen beim Anstieg der Staatsanleiherenditen in den Vereinigten Staaten gegen Jahresende 2016 nur teilweise mitzogen, lag nicht zuletzt auch an der Geldpolitik der EZB. Zudem beeinflusste sie die Dynamik in anderen Finanzmarktsegmenten. So dürften die Portfolioumschich­tungen und die positiven makroökonomischen Effekte, die mit der stark expansiven Geldpolitik einhergingen, die Erholung der Aktienkurse begünstigt haben. Der nomi­nale effektive Wechselkurs des Euro war 2016 insgesamt rückläufig.

Die geldpolitischen Maßnahmen der EZB trugen in zweifacher Hinsicht zu einer wesentlichen Verbes­serung der Finanzierungsbedingungen der Banken bei. Zum einen zählen die Mittel, über die sich Banken refinanzieren, zu jenen Anlageklassen, deren mittel- bis langfristige Renditen deutlich zurückgingen. Diese Entwicklung war auf Portfolioumschichtungen im Zusammenhang mit Ankäufen von Vermögenswerten durch das Eurosystem zurückzuführen sowie auf Verknappungseffekte aufgrund einer verminderten Emissionstätigkeit der Banken angesichts der Refinan­zierungsmöglichkeiten über GLRGs.[51] Die (gewich­teten) Fremdfinanzierungskosten der Banken gingen infolgedessen deutlich zurück (siehe Abbildung 25). Zum anderen tendierten die Banken weiterhin dazu, am Kapitalmarkt teurer aufgebrachte kurzfristige Mittel durch GLRG-Mittel zu ersetzen (wobei die Banken zusätzlich die Möglichkeit der Umschichtung von GLRG-I-Mitteln in die günstigeren GLRG-II-Tranchen nutzten).[52] Drei der vier angekündigten GLRG-II-Geschäfte wurden 2016 abgewickelt, das vierte Geschäft ist für März 2017 angesetzt.[53] Insgesamt betrug die Mittelaufnahme über GLRGs bis Ende des Berichtsjahrs 506,7 Mrd €, was einer Ausschöpfung des gesamten GLRG-II-Kreditanspruchs der Banken im Euroraum von etwa 43 % entspricht.

Abbildung 25

Fremdfinanzierungskosten der Banken (gewichtet)

(Kosten der Finanzierung über Bankeinlagen und unbesicherte Kapitalmarktgeschäfte (gewichtet); in % p. a.)

Quellen: EZB, Merrill Lynch Global Index und EZB-Berechnungen.

Auf die Ertragslage der Banken haben sich das APP und der negative Einlagen­zinssatz aufgrund der stark gegenläufigen Entwicklung der einzelnen Ertrags­komponenten der Banken in Summe nur beschränkt ausgewirkt (siehe Abbil­dung 26). Zum einen haben die beiden Maßnahmen die Zinsen für eine ganze Reihe von Finanzanlagen gedrückt, die Zinsmargen reduziert und so zu Nettozinsertrags­einbußen beigetragen. Zum anderen profitierten die Banken vom gestiegenen Marktwert von Staatsanleihen in ihrem Anlageportfolio. Zudem haben die positiven Effekte der jüngsten geldpolitischen Maßnahmen auf die Konjunkturaussichten zu einem Anstieg der Kreditvergabe und einer Verbesserung der Kreditqualität beige­tragen.

Abbildung 26

Die Ertragslage der Banken, das APP und der negative Einlagenzinssatz

(2014-2017; Beitrag zur Kapitalrendite der Banken in Prozentpunkten)

Quellen: Europäische Bankenaufsichtsbehörde, EZB und EZB-Schätzungen.
Anmerkung: Die Angaben zum Kapitalertrag basieren auf konsolidierten Daten für 68 Bankengruppen im Euroraum, die laut derzei­tiger Einstufung als bedeutende Institute direkt von EZB beaufsichtigt werden und am EU-weiten Stresstest 2014 teilnahmen. Die Angaben zum Euroraum werden als gewichteter Durchschnitt der betrachteten Länder berechnet, wobei der Anteil der Banken­systeme der einzelnen Länder am Euroraum-Aggregat auf Basis konsolidierter Bankendaten gewichtet wurde.

Unternehmenssektor im Euroraum profitierte von der expansiven Geldpolitik der EZB

Die geldpolitischen Impulse wurden in bemerkenswertem Ausmaß auf die Kredit­konditionen der Banken und die Kreditvergabe übertragen. Seit Juni 2014 sind die Zinssätze für eine ganze Reihe von Anlageklassen und Kreditmärkten deutlich zurückgegangen, wodurch sich die Kreditbedingungen für Unternehmen und private Haushalte im Euroraum verbesserten. So sind die Unternehmenskreditzinsen von Juni 2014 bis Dezember 2016 um mehr als 110 Basispunkte gefallen (siehe Abbildung 19).

Diese Entlastung spürten auch die stark auf Bankkredite angewiesenen Klein- und Mittelunternehmen (KMUs) – das Rückgrat der Euroraum-Wirtschaft. Für diese haben sich die Kreditkonditionen durch den Rückgang der Zinsen für kleine Unter­nehmenskredite um 180 Basispunkte gegenüber Mai 2014 noch weiter verbessert. Zudem ergab die Umfrage über den Zugang von Unternehmen zu Finanzmitteln im Euroraum abermals eine Verbesserung im Kreditzugang von KMUs und eine größere Bereitschaft seitens der Banken, günstigere Kredite zu vergeben.[54] Neue Unternehmenskredite dienen nach wie vor in erster Linie der Finanzierung von Investitionsprojekten, Lagerbeständen und Betriebsmitteln.

Die Ankäufe von Vermögenswerten durch das Euro­system sowie das Niedrigzinsumfeld ließen Investi­tionen in Wertpapiere mit niedrigeren Renditen weniger attraktiv erscheinen und stellten so einen Anreiz für die Banken dar, ihre Kreditvergabe auszuweiten. Dieser Anreiz wurde noch dadurch verstärkt, dass sich Banken, die im Kreditgeschäft aktiv sind, im Rahmen von GLRG-II günstiger refinanzieren können, wenn ihr Kreditvolumen über dem für sie geltenden Richtwert liegt. Dies trug zu einer Lockerung der Kreditrichtlinien und einer Verbesserung der Kreditbedingungen der Banken bei, wie die Umfrage zum Kreditgeschäft im Euroraum zeigt.[55] Infolgedessen zog angesichts der zunehmenden Kreditnachfrage die Kreditvergabe an den privaten Sektor im Euroraum nach und nach weiter an. Von Mai 2014 bis Dezember 2016 stieg die jährliche Wachstumsrate der Kredite an private Haushalte von ‑0,1 % auf 2,0 % und jene der Kredite an nicht­finanzielle Unternehmen von -2,9 % auf 2,3 % (siehe Abbildung 27).

Abbildung 27

MFI-Kredite an nichtfinanzielle Unternehmen und private Haushalte

(Veränderung gegen Vorjahr in %; saison- und kalenderbereinigt)

Quelle: EZB.

Die ersten Daten zum Beitrag der CSPP-Käufe zur Lockerung der Finanzierungs­bedingungen für Firmen sind vielversprechend. Die Ankündigung des CSPP am 10. März 2016 verstärkte die laufende Verengung der Spreads zwischen Renditen für Unternehmensanleihen und einem risikofreien Zinssatz deutlich (siehe Abbil­dung 28).[56] Die CSPP-Käufe trugen außerdem zu einem Anstieg der Emissionen von Unternehmensanleihen in Euro im Jahresverlauf bei (siehe Abbildung 29). Schließ­lich führten Portfolioumschichtungen dazu, dass auch die Nachfrage nach nicht CSPP-fähigen Anleihen stieg, was die Emissionstätigkeit ebenfalls ankurbelte. Das CSPP wirkte sich auch wesentlich auf die Finanzierungskonditionen im Unterneh­menssektor aus; angesichts der Tatsache, dass die Unternehmen die Begebung von Unternehmensanleihen teilweise der Aufnahme von Bankkrediten vorzogen, mel­deten die Banken verstärkten Wettbewerbsdruck und einen höheren Druck auf ihre Margen bei der Kreditvergabe an große Unternehmen.

Die Umsetzung des CSPP verlief plangemäß, d. h., die Ankäufe waren im Hinblick auf Ratings, Sektoren, Länder und Emittenten breit diversifiziert. Am 31. Dezember 2016 hielt das Eurosystem Anleihen von 225 Unternehmen (ohne Banken) im Wert von etwa 51 Mrd €.

Abbildung 28

Spreads bei Investment-Grade-Unternehmensanleihen

(in Basispunkten)

Quellen: Markit und Bloomberg.
Anmerkung: Die Spreads von Unternehmensanleihen werden anhand von Asset-Swap-Spreads gemessen. Die vertikalen Linien zeigen die Sitzungen des EZB-Rats vom 10. März und 21. April an. Die Indizes enthalten auch nachrangige Anleihen.

Abbildung 29

Bruttoanleiheemissionen nichtfinanzieller Unternehmen im Euroraum

(in Mrd €)

Quellen: Dealogic und EZB-Berechnungen.
Anmerkung: Die Daten umfassen sowohl Investment-Grade- als auch Nicht-Investment-Grade-Anleihen. „Emissionen in Euro“ bezeichnet auf Euro lautende Neuemissionen durch nichtfinanzielle Unternehmen mit Sitz im Euro-Währungsgebiet. „Emissionen in allen Währungen“ bezeichnet alle Neuemissionen durch nichtfinanzielle Unternehmen mit Sitz im Euro-Währungsgebiet.

Die expansive Geldpolitik der EZB als maßgebliche Konjunkturstütze im Euroraum

Die geldpolitischen Maßnahmen, die die EZB seit Juni 2014 ergriffen hat, sind spür­bar in der Realwirtschaft angekommen. Ohne diese Maßnahmen wäre 2016 sowohl die Konjunktur- als auch die Inflationsentwicklung deutlich moderater ausgefallen. Insbesondere haben die Maßnahmen der EZB dazu beigetragen, das Deflations­risiko zu bannen.

Kasten 6 Umfang und Zusammensetzung der Eurosystem-Bilanz

Seit Ausbruch der Finanzkrise 2007-08 haben sich Umfang und Zusammensetzung der Bilanz des Eurosystems infolge der diversen geldpolitischen Interventionen des Eurosystems im Lauf der Jahre verändert. Diese Interventionen betrafen die Geldversorgung der Geschäftspartner des Eurosystems sowie den Erwerb von Vermögenswerten in verschiedenen Marktsegmenten mit dem Ziel, die geldpolitische Transmission und die Finanzierungsbedingungen im Euroraum zu verbes­sern. Zum Jahresende 2016 hatte die Bilanzsumme des Eurosystems mit 3,7 Billionen € einen historischen Höchststand erreicht.

Anfang Juni 2014, vor den Beschlüssen des EZB-Rats über entsprechende geldpolitische Maß­nahmen, machten Forderungen aus den geldpolitischen Operationen 40 % der Bilanzsumme des Eurosystems aus. Davon entfiel der Großteil (30 % der Bilanzsumme; siehe Abbildung) auf For­derungen an Kreditinstitute im Euroraum, während zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wert­papiere (im Rahmen des Programms für die Wertpapiermärkte (SMP) und der ersten Programme zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen erworbene Vermögenswerte) zusammen rund 10 % der Bilanzsumme ausmachten. Die sonstigen Finanzanlagen verteilten sich hauptsächlich auf: a) Fremdwährungs- und Goldbestände des Eurosystems, b) nicht mit der Geldpolitik in Zusam­menhang stehende Anlageportfolios in Euro und c) Notstandsliquidität, die zahlungsfähigen Banken mit vorübergehenden Liquiditätsproblemen von einzelnen Eurosystem-Zentralbanken gewährt wurde. Diese sonstigen Finanzanlagen unterliegen Eurosystem-internen Meldevorschriften und mehrfach gesetzlich verankerten Restriktionen aufgrund des Verbots der monetären Finanzierung sowie der Vorgabe, dass sie die Umsetzung der Geldpolitik nicht beeinträchtigen dürfen.[57]

Passivseitig entfielen im Juni 2014 auf den Banknotenumlauf – eine klassische Zentralbankverbind­lichkeit – etwa 44 % der Passiva insgesamt. Der Anteil der Reserveguthaben der Geschäfts­partner[58] betrug 16 % und jener der sonstigen Passiva (darunter Kapital- und Neubewertungs­konten) 40 %.

Durch die seit Juni 2014 vom EZB-Rat beschlossenen geldpolitischen Maßnahmen – insbesondere das erweiterte Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (APP), das am 9. März 2015 gestartet wurde – hat sich sowohl der Umfang als auch die Struktur der Bilanz des Eurosystems verändert. Mit der Inanspruchnahme des geldpolitischen Instrumentariums stieg aktivseitig der Anteil der Forderungen aus geldpolitischen Operationen zum Jahresende 2016 auf 61 %, während das Aus­maß der sonstigen Finanzanlagen relativ stabil blieb. Passivseitig war die größte Veränderung bei den Reserveguthaben der Geschäftspartner des Eurosystems zu beobachten, die um 1 Billion € zunahmen und damit Ende 2016 einen Anteil von 36 % verzeichneten, während der Anteil des Banknotenumlaufs an den Passiva mit 31 % relativ gesehen zurückging.

Abbildung

Entwicklung der konsolidierten Bilanz des Eurosystems

(in Mrd €)

Quelle: EZB.
Anmerkung: Positive Zahlen kennzeichnen Aktiva, negative Zahlen Passiva. Die Überschussliquidität (violette Linie) ist im positiven Bereich dargestellt, obwohl sie der Summe der folgenden Passiva entspricht: Einlagen auf Girokonten, die über das Mindestreserve-Soll hinausgehen, und Guthaben aus der Inanspruchnahme der Einlagefazilität.

Portfolio-Eckdaten (Durchschnittslaufzeit, Anlagestruktur, Länderanteile)

Über die Entwicklung der Bestände im Rahmen der unterschiedlichen APP-Programme veröffent­licht die EZB seit Beginn der Ankäufe wöchentlich aktuelle Zahlen. Zusätzlich veröffentlicht sie Monatsdaten zur Verteilung der Bestände auf Primär- und Sekundärmarktkäufe im Rahmen des dritten Programms zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (CBPP3) und der Programme zum Ankauf von Asset-Backed Securities (ABSPP) und von Wertpapieren des Unternehmens­sektors (CSPP) sowie eine Aufschlüsselung der Ankäufe von Wertpapieren des öffentlichen Sektors (PSPP) nach Herkunft der Emittenten samt Angaben zur gewichteten Durchschnittsfälligkeit.[59]

Ende 2016 machten die PSPP-Bestände mit 82 % den Großteil der Gesamtbestände im Rahmen der APP-Ankäufe aus. Beim PSPP richtet sich die Verteilung der Ankäufe auf die Heimatmärkte der NZBen nach dem Kapitalschlüssel der EZB. Im Rahmen der jeweiligen Quoten können die EZB und die NZBen wahlweise Wertpapiere des öffentlichen Sektors (Bund, Länder oder Gemeinden) oder bestimmter staatsnaher Emittenten sowie gegebenenfalls Wertpapiere supranationaler Institutionen erwerben.

Die gewichtete Durchschnittslaufzeit der PSPP-Bestände lag Ende 2016 bei 8,3 Jahren, wobei dieser Wert innerhalb des Euroraums etwas variierte. Die Duration der vom Eurosystem ange­kauften Vermögenswerte ist aus zwei Gründen relevant: Zum einen kann das Eurosystem mit seinen Ankäufen Zinsänderungsrisiken aus dem Markt nehmen und so für Investoren Anreize zu Portfolioumschichtungen schaffen. Zum anderen strebt das Eurosystem eine marktneutrale Port­folioausrichtung an; d. h., die Struktur des Staatsanleihemarktes im Euroraum wird mit der Streuung nach infrage kommenden Laufzeiten und der Streuung nach Ländern und supranationa­len Emittenten entsprechend gespiegelt. Wie im Dezember 2015 angekündigt werden die Tilgungs­beträge für im Rahmen des APP angekaufte Wertpapiere bei Fälligkeit, so lange wie erforderlich, wieder angelegt, um so die APP-Bestände auch über den Zeithorizont der Nettoankäufe hinaus konstant zu halten.

Entwicklung der Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems

Die Außenstände im Rahmen der Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems gingen seit Anfang Juni 2014 um rund 84 Mrd € zurück. Zu jenem Zeitpunkt war noch ein Großteil der Rückzahlungen im Rahmen der dreijährigen längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte offen gewesen. Seither hat sich das Fälligkeitsprofil der Eurosystem-Kreditgeschäfte verändert und die Fristen sind länger geworden. So stieg die gewichtete Durchschnittslaufzeit von etwa einem halben Jahr im Juni 2014 auf drei Jahre Ende 2016, was in erster Linie auf die beiden Serien gezielter längerfristiger Refi­nanzierungsgeschäfte mit einer Ursprungslaufzeit von bis zu vier Jahren zurückzuführen ist.

Der europäische Finanzsektor: Resilienzaufbau bei schwacher Ertragslage

Im Zuge ihrer regelmäßigen Bewertung der Risikosituation des Finanzsystems im Euroraum und seiner Widerstandsfähigkeit stellte die EZB 2016 eine Reihe von Finanzstabilitätsrisiken fest. Der systemische Stress für das Finanzsystem im Euroraum hielt sich dennoch insgesamt in Grenzen. Zahlreiche Finanzinstitute konnten trotz der vielfach schwachen Ertragssituation ihre Widerstandsfähigkeit – beispielsweise durch eine höhere Kapitalausstattung – verbessern.

Das Berichtsjahr war das zweite volle Jahr, in dem die EZB nach dem Aufbau des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) im November 2014 zusammen mit den nationalen zuständigen Behörden der Euro-Länder ihre neuen makro- und mikro­prudenziellen Aufgaben ausübte. Die EZB beteiligte sich darüber hinaus an mehreren wichtigen Regulierungsinitiativen sowie an Maßnahmen zur Schaffung der dritten Säule der Bankenunion – eines europäischen Einlagensicherungssystems.

Risiken und Schwachstellen im Finanzsystem des Euroraums

Die EZB beobachtet die Entwicklungen im Finanzsystem des Euroraums und der EU, um Schwachstellen und Ursachen systemischer Risiken zu identifizieren. Diese Aufgabe nimmt sie gemeinsam mit den anderen Zentralbanken des Eurosystems bzw. des Europäischen Systems der Zentralbanken wahr. Dem Aufbau möglicher Systemrisiken im Finanzsektor wird mit makroprudenziellen Maßnahmen entge­gengewirkt.

Die Finanzstabilitätsanalysen der EZB werden im Financial Stability Review ver­öffentlicht, der zweimal pro Jahr erscheint.[60] Zudem leistet die EZB analytische Unterstützung für die Finanzstabilitätsanalyse des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB).

Temporäre globale Finanzmarktturbulenzen und pessimistische Einschätzung der Ertragsaussichten der Banken im Euroraum

Im Berichtsjahr hielten sich die Spannungen des Finanzsystems im Euroraum insgesamt in Grenzen, obwohl es wiederholt zu kurzzeitigen Turbulenzen an den globalen Finanzmärkten kam. So trübte sich Anfang 2016 infolge der volatilen chinesischen Aktienkurse und Bedenken über die aufstrebenden Volkswirtschaften die Stimmung an den Finanzmärkten ein. Im weiteren Jahresverlauf belasteten die durch das Ergebnis des Referendums zur EU-Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs und die durch den Ausgang der Präsidentschaftswahlen in den Verei­nigten Staaten ausgelösten politischen Unsicherheiten die Märkte. Im Euroraum schwankten die Bankaktienkurse im Berichtsjahr zeitweise sehr stark, wodurch die Eigenkapitalkosten generell höher anzusetzen waren. Einer der Hauptgründe dafür war der anhaltende Marktpessimismus über die Ertragsaussichten der Banken in den Euro-Ländern angesichts des von niedrigen Zinsen und geringem Wachstum geprägten Umfelds. Gleichzeitig wurden die drastischen Anstiege des systemischen Stresspegels im Euro-Währungsgebiet durch die weiterhin akkommodierende Aus­richtung der Geldpolitik und die abklingende Besorgnis der Märkte über China gedämpft, sodass die Standardindikatoren für systemische Spannungen im Banken-, Finanz- und öffentlichen Sektor zum Jahresende 2016 niedrig blieben (siehe Abbildung 30).

Abbildung 30

Indikator für systemischen Stress an den Finanz- und Staatsanleihemärkten (gewichtet) und die Ausfallwahrscheinlichkeit von zwei oder mehr Bankengruppen

(Jan. 2011 – Dez. 2016)

Quellen: Bloomberg und EZB-Berechnungen.
Anmerkung: „Ausfallwahrscheinlichkeit von zwei oder mehr großen und komplexen Bankengruppen“ bezieht sich auf die Wahrscheinlichkeit gleichzeitiger Ausfälle in einer Stichprobe von 15 solchen Bankengruppen über einen einjährigen Zeithorizont.

Vor diesem Hintergrund wurden im Jahr 2016 vier zentrale Risiken für die Finanz­stabilität im Eurogebiet identifiziert (siehe Tabelle 2). Angesichts erhöhter politischer Unsicherheit, Anfälligkeiten in den aufstrebenden Volkswirtschaften und der relativ niedrigen Bepreisung von Risiken an den Märkten wuchs die Wahrscheinlichkeit einer globalen Neubewertung der Risikosituation. Gleichzeitig erhöhten die Anleger in Anbetracht des Niedrigzinsumfelds weiterhin die Risikopositionen in ihren Portfolios. Hinsichtlich der Preise von Finanzanlagen verharrten die Renditen von Unternehmensanleihen 2016 auf einem niedrigen Niveau, während es an manchen Aktienmärkten Hinweise auf Überbewertungen gab. In einigen Ländern zeigten zudem Wohn- und Gewerbeimmobilien erste Anzeichen für eine Überbewertung.

Tabelle 2

Hauptrisiken für die Finanzstabilität des Euroraums laut Financial Stability Review vom November 2016

Quelle: EZB.
1) Durch die Farbgebung wird das kumulierte Risikoniveau dargestellt; dieses entspricht nach Schätzungen von Experten der EZB einer Kombination aus Risikoeintrittswahrscheinlichkeit und potenziellen systemischen Auswirkungen des Risikos in den kommenden 24 Monaten. Die Pfeile zeigen an, ob sich das Risiko seit Erscheinen des letzten Financial Stability Review erhöht hat.

Weitere 2016 im Eurogebiet bestehende wesentliche Herausforderungen waren in vielerlei Hinsicht Altlasten der Banken- und der Staatsschuldenkrise. Der Banken­sektor des Euroraums blieb trotz seiner Widerstandsfähigkeit gegenüber den zuvor beschriebenen Spannungen an den Märkten anfällig. Die Ertragsaussichten der Banken in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften wurden durch das schwache Wirtschaftswachstum und die damit einhergehenden niedrigen Zinsen getrübt (siehe Abbildung 31). Ungeachtet dieser Herausforderungen konnten die Banken in den vergangenen Jahren ihre Eigenkapitalpositionen beträchtlich stärken (was im Berichtsjahr auch durch die Ergebnisse des EU-weiten Stresstests der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde bestätigt wurde).

Abbildung 31

Median der Eigenkapitalrendite der Banken in den wichtigsten fortgeschrittenen Volkswirtschaften

(2006-2016, Jahresangaben in %)

Quellen: SNL Financial und EZB-Berechnungen.
Anmerkung: Die Angaben für 2016 beziehen sich auf das erste Halbjahr.

In einigen Euro-Ländern wurden die Ertragsaussichten auch durch strukturelle Überkapazitäten und die nach wie vor nicht abgeschlossene Anpassung der Geschäftsmodelle an das Niedrigzinsumfeld abgeschwächt (siehe Kasten 7).

Des Weiteren lösten die in manchen Euro-Ländern weiterhin umfangreichen Bestände an notleidenden Krediten Besorgnis über die künftige Ertragslage der Banken und die Finanzstabilität aus (siehe Kasten 8). Hinzu kommt, dass der Abbau der notleidenden Kredite weiterhin nur schleppend vorankam. Auf Einzelbankebene sind die Gründe dafür u. a. in unzureichenden operativen Kapazitäten, mangelnder Erfahrung im Umgang mit notleidenden Krediten, Kapitalengpässen und geringer Profitabilität zu suchen. Zudem wurde die rasche Abwicklung notleidender Kredite durch strukturelle Faktoren erschwert, z. B. durch ineffiziente Insolvenzrechte, Engpässe im Justizwesen, einen Mangel an außergerichtlichen Lösungsmöglich­keiten, einen unterentwickelten Markt für notleidende Kredite sowie Fragen in den Bereichen Rechnungslegung und Steuern.[61]

Finanzstabilitätsrisiken gingen im Berichtsjahr auch von Entwicklungen außerhalb des Bankensektors aus. Zum einen nahmen die Bedenken bezüglich der Schulden­tragfähigkeit des öffentlichen und des nichtfinanziellen Sektors zu. Zum anderen stieg auch im rasant wachsenden Investmentfondssektor das Ausmaß der Risikoübernahme. Obwohl sich die Investmentfonds im Euroraum Marktspannungen gegenüber als robust erwiesen, zeigten im Vereinigten Königreich nach dem Brexit-Votum die Abflüsse aus einigen Immobilienfonds die Anfälligkeiten offener Fonds auf (d. h. von Fonds, die eine unbegrenzte Anzahl an Anteilen emittieren und deren Anleger ihre Anteile jederzeit zurückgeben können). Die Risikosituation verschärfte sich durch die mangelnde systemische Perspektive bei der Regulie­rung des Sektors, wodurch es in der Folge schwieriger war, den Aufbau sektorweiter Risiken zu verhin­dern.

Gemäß einer strukturellen Analyse des Finanzsektors des Eurogebiets im weiteren Sinn, nämlich einschließ­lich Versicherungsgesellschaften, Pensionskassen und Schattenbanken, wuchs der Nichtbankenfinanzsektor im Jahr 2016 erneut.[62] Gleichzeitig setzte sich im Berichtsjahr die Rückbesinnung der Banken auf ihr klassisches Geschäft fort. Die verstärkte Einlagenfinanzierung statt der Finanzierung über die Zentralbank und die Geld- und Kapitalmärkte ging mit einer Abnahme der Verschuldung einher.

Kasten 7 Geschäftsmodelle der Banken variieren stark und müssen an das Niedrigzinsumfeld angepasst werden

Die Tatsache, dass die Banken in den Euro-Ländern ihre Geschäftsmodelle noch nicht ausreichend an das Niedrigzinsumfeld angepasst haben, ist ein entscheidender Faktor für ihre geringe Rentabi­lität. Waren die Gewinne der Banken vor der Finanzkrise noch durch den hohen Fremdkapitalanteil, die günstige Refinanzierung an den Geld- und Kapitalmärkten und die Risikoübernahme im Zusam­menhang mit Immobilienkrediten und Verbriefungen angekurbelt worden, führte die Krise vor Augen, dass einige dieser Strategien nicht nachhaltig waren. Sowohl die Risikobereitschaft der Banken und Anleger als auch das regulatorische Umfeld veränderte sich als Folge der Krise, und dies machte einen Umbau der Geschäftsmodelle von Banken erforderlich. So haben die Banken ihre Bilanzen gekürzt, ihr Eigenkapital aufgestockt und das risikoreichere Geschäft zugunsten ihres Kerngeschäfts zurückgefahren. Im Euroraum hat dies insgesamt betrachtet zu einer Verlagerung vom Investmentbanking und Großkundengeschäft zum eher traditionellen Privatkundengeschäft geführt (siehe Abbildung A).[63]

Abbildung A

Schlüsselmerkmale der Geschäftsmodelle bedeutender Bankengruppen in der EU vor und nach der Krise

(2001-2014; Index: 2007 = 100)

Quellen: Bloomberg, SNL Financial und EZB-Berechnungen.
Anmerkung: Der Index basiert auf dem Median jedes Indikators. Der Retailgeschäftsanteil wird als das Verhältnis der Kundeneinlagen zuzüglich der (Netto-)Kundenkredite zur Bilanzsumme berechnet.

Es wird immer wieder darauf hingewiesen, dass die Ertragskraft der Banken in dem von geringem Wachstum und niedrigen Zinsen geprägten Umfeld durch eine verstärkte Ausrichtung der Geschäftsmodelle auf das Erzielen von Provisionserträgen unterstützt werden könnte. Allerdings stellt sich bei genauerer Betrachtung heraus, dass das spezifische Geschäftsmodell einer Bank und somit die Art und Weise, wie die Provisions­erträge generiert werden, für den Erfolg einer solchen Strategie ausschlaggebend sind.[64]

Die Geschäftsmodelle von Banken lassen sich anhand der Gewichtung der unterschiedlichen Aktivitäten in den Bankbilanzen klassifizieren. Als wesentliche Bestimmungsfaktoren von Geschäftsmodellen wurden in EZB-Analysen die Bankgröße, das Engagement im Ausland und das Refinanzierungsprofil genannt (siehe Abbil­dung B).[65] Diesen Analysen zufolge erweist sich die Unterteilung von Banken u. a. in Depotbanken, Retailbanken, Universalbanken, Spezialbanken bzw. auf bestimmte Sektoren spezialisierte Banken und große internationale Banken wie die global systemrelevanten Banken (G-SIBs) als zweckdienlich, sei es zur Einschätzung des Effekts ver­schiedener Faktoren auf den Bankensektor (siehe Abbildung C) oder – im Bereich der Banken­aufsicht – zur Durchführung von Peer-Group-Vergleichen anhand des Geschäftsmodells.

Zur Wechselwirkung zwischen Provisionserträgen und Geschäftsmodellen lassen sich ausgehend von den jüngsten Analysen der EZB verschiedene Aussagen treffen. Erstens ist die Tätigkeit der Depotbanken und Vermögensverwalter am stärksten auf die Erzielung von Provisionserträgen ausgerichtet, da ihr Geschäftsmodell zu einem großen Teil auf dem Provisionsgeschäft basiert (siehe Abbildung B). Während der Gewinn von Universal- und Retailbanken in der Regel zu rund einem Viertel durch Gebühren und Provisionen erzielt wird, ist diese Ertragsquelle für Spezial­banken am unbedeutendsten.[66] Letztere dürften aufgrund ihres besonderen Geschäftsmodells am wenigsten dazu in der Lage sein, ihre Provisionserträge maßgeblich zu steigern.

Abbildung B

Bilanzstruktur von Banken erlaubt Klassifizierung nach Geschäftsmodell

(2014; Quoten und prozentuale Anteile an der Bilanzsumme bzw. den gesamten Betriebserträgen)

Quellen: Bankscope, Bloomberg, SNL Financial und EZB-Berechnungen.
Anmerkung: Bilanzdaten von 113 von der EZB beaufsichtigten bedeutenden Instituten. Die Abbildung zeigt für jedes der für 2014 identifizierten sieben Cluster die Mediane der dem Clustering zugrunde liegenden Variablen.

Zweitens sind die Provisionserträge vieler Banken seit 2012 gewachsen (siehe Abbildung C). Im Fall der Depotbanken und Vermögensverwalter, aber auch der Universalbanken wurde das geringere Nettozinsergebnis während des Beobachtungszeitraums durch das gestiegene Provisionsergebnis kompensiert. Banken mit anderen Geschäftsmodellen verzeichneten sowohl beim Nettozins- als auch beim Provisionsergebnis positive Zuwächse, was ein Indiz dafür sein könnte, dass ihre Provisionserträge eng mit ihrer allgemeinen Geschäftstätigkeit zusammen­hängen. Ob sich das Nettozinsergebnis und das Provisionsergebnis möglicherweise ergänzen oder ersetzen, hängt also vom Geschäftsmodell der Bank ab und davon, wie die Provisionserträge generiert werden.

Abbildung C

Veränderungen des Nettozinsergebnisses und des Nettoprovisionsergebnisses von bedeutenden Instituten, nach Geschäftsmodell aufgeschlüsselt

(Veränderung in Prozentpunkten; Nettozinsergebnis bzw. Nettoprovisionsergebnis in Relation zur Bilanzsumme, 2012-2015)

Quellen: EZB und SNL Financial.
Anmerkung: Die Stichprobe umfasst 94 von der EZB beaufsichtigte bedeutende Institute. Die Universalbanken schließen auch als Universalbanken klassifizierte G-SIBs ein, während umgekehrt die G-SIBs keine Universalbanken enthalten.

Wenn man diese Entwicklungen unter dem Blickwinkel der Finanzstabilität betrachtet, so zeigt sich drittens, dass die Widerstandskraft des Provisionsergebnisses gegenüber ungünstigen makro­ökonomischen Entwicklungen je nach Geschäftsmodell variiert.[67] Provisionserträge können auf verschiedenste Weise generiert werden und dürften daher für Banken, die sich auf Geschäfts- bzw. Großkunden oder auf bestimmte Sektoren spezialisieren, sowie für Retailbanken und Universal­banken eine potenziell volatilere Ertragsquelle darstellen als für Banken mit einer Diversifizierungs­strategie und für G-SIBs. Für manche der Geschäftsmodellkategorien gilt, dass der Anstieg der Provisionserträge in den letzten Jahren eine Diversifizierung der Ertragsquellen unterstützte. Unter ungünstigeren Bedingungen könnte sich das Wachstum von Provisionserträgen allerdings empfind­lich verlangsamen.

Viertens schließlich änderten von 2007 bis 2014 nur einige Banken ihr Geschäftsmodell; die meisten blieben derselben Gruppe zugeordnet.[68] Die Geschäftsmodelle der Banken sind also in der Regel relativ starr und können nicht nahtlos an Veränderungen des Umfelds angepasst oder zur Vorbeugung von Stress abgewandelt werden. Besondere Implikationen für die Finanzstabilität sind dann absehbar, wenn einige Banken-Cluster anfälliger als andere für systemische Spannungen sind. Dies könnte zu einer Konzentration von systemischen Risiken führen.

Die makroprudenzielle Funktion der EZB

Die Zuständigkeit für makoprudenzielle Entscheidungen im Euroraum ist zwischen den nationalen Behörden und der EZB verteilt. So werden makroprudenzielle Maßnahmen weiterhin auf einzelstaatlicher Ebene umgesetzt; die EZB ist jedoch bei bestimmten, im Unionsrecht festgelegten Instrumenten befugt, nationale Maßnah­men zu verschärfen. Diese asymmetrische Aufteilung der Zuständigkeiten verdeut­licht die Rolle der EZB: ihre Aufgabe ist zu verhindern, dass nationale Aufseher nicht oder zu wenig, zu spät oder zu zögerlich handeln.

Auch 2016 wurde der Einsatz makroprudenzieller Instrumente zwischen der EZB und den nationalen Behörden auf breiter Basis, d. h. sowohl auf technischer als auch auf politischer Ebene, erörtert. Diese Diskussionen hatten zum Zweck, die Angemes­senheit der makroprudenziellen Maßnahmen in den Ländern zu beurteilen, in denen letztlich die EZB für die Bankenaufsicht zuständig ist.

Makroprudenzielle Politik im Jahr 2016

Während des Berichtsjahrs festigte die EZB ihre Koordinierungsrolle für die makro­prudenzielle Politik und intensivierte die externe Kommunikation mit dem Ziel, größere Transparenz zu schaffen und die Wichtigkeit der makroprudenziellen Politik zu unterstreichen. Der EZB-Rat veröffentlichte im Anschluss an die Tagung seines Makroprudenziellen Forums, das sich aus den Mitgliedern des EZB-Rats und des Aufsichtsgremiums der EZB zusammensetzt, seine erste makroprudenzielle Mitteilung. Im März und Oktober 2016 erschienen darüber hinaus die ersten zwei Ausgaben des Macroprudential Bulletin der EZB. Mit diesem neuen Bericht bezweckt die EZB, die Transparenz im Bereich der makroprudenziellen Politik zu erhöhen, über aktuelle Forschungsprojekte zu makroprudenziellen Themen zu informieren und die Anwendung von Forschungsergebnissen bei der Festlegung ihrer makro­prudenziellen Politik aufzuzeigen. In der ersten Ausgabe dieses Berichts wurden auch der makroprudenzielle Rahmen der EZB und dessen Zusammenhang mit anderen makroprudenziellen Foren und Prozessen in der EU behandelt.[69]

Des Weiteren beurteilte die EZB gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag die makro­prudenziellen Beschlüsse der nationalen Behörden in den der EZB-Bankenaufsicht unterliegenden Ländern. Der EZB wurden über einhundert solcher Beschlüsse angezeigt. Der Großteil von ihnen befasste sich mit der Festsetzung der antizy­klischen Kapitalpuffer und der Identifizierung systemrelevanter Kreditinstitute sowie der Kalibrierung von deren Kapitalpuffer. Außerdem wurde die EZB von einigen Ländern über die Einführung des Systemrisikopuffers und die Anwendung einer Untergrenze für Risikogewichte in Kenntnis gesetzt.

Die zyklischen Systemrisiken werden in allen 19 Euro-Ländern quartalsweise bewertet, woraufhin die Höhe des antizyklischen Kapitalpuffers gegebenenfalls angepasst wird. In den meisten Euro-Ländern hielten sich die zyklischen System­risiken 2016 in Grenzen. Hinsichtlich der von den nationalen Behörden gefassten Beschlüsse zu den antizyklischen Kapitalpuffern hatte der EZB-Rat keine Einwände. Im Fall der Slowakei führte der erhebliche Aufbau zyklischer Systemrisiken dazu, dass die Behörden den antizyklischen Kapitalpuffer des Landes ab dem 1. August 2017 auf 0,5 % festsetzten.

Die EZB, die nationalen Behörden und der Finanzstabilitätsrat (FSB) nahmen 2016 in Abstimmung mit dem Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) eine Neube­wertung der global systemrelevanten Banken (G-SIBs) in den Euro-Ländern vor. Im Ergebnis wurden acht Banken in Frankreich, Deutschland, Italien, den Niederlanden und Spanien den international für G-SIBs vereinbarten Kapitalpufferklassen 1 und 3 zugeordnet, bei denen Kapitalpufferquoten von 1,0 % bzw. 2,0 % vorgesehen sind.[70] Diese neuen Pufferquoten gelten ab dem 1. Januar 2018 und werden schrittweise eingeführt. Die Liste der G-SIBs und anderweitig systemrelevanten Institute (A-SRIs) sowie deren Pufferquoten werden jährlich aktualisiert.

Die nationalen Behörden beschlossen auch die Kapitalpuffer für die 110 A-SRIs. Diese Pufferquoten entsprechen der neu eingeführten Methodik der EZB zur Beurteilung von A-SRI-Kapitalpuffern.[71] Ab 2019 müssen alle identifizierten A-SRIs stets über eine positive Pufferquote verfügen.

Makroprudenzieller Stresstest

Im Rahmen ihrer makroprudenziellen Funktion und zusätzlich zur aktiven Beteiligung am EU-weiten aufsichtlichen Stresstest 2016 führte die EZB einen erweiterten makroprudenziellen Stresstest durch.[72] Während es beim aufsichtlichen Stresstest darum geht, die direkten Auswirkungen auf die Solvabilität der einzelnen Banken zu bewerten, zielte die makroprudenzielle Zusatzkomponente darauf ab, die poten­ziellen makroökonomischen Zweitrundeneffekte im Krisenfall zu quantifizieren. Die Studie basierte auf dem von EZB-Mitarbeitern entwickelten Rahmenkonzept, das die Feinabstimmung makroprudenzieller Maßnahmen unterstützen wird.[73]

In einem ersten Schritt erfolgt die Einschätzung der Effekte von Veränderungen im Kreditbuch auf die Solvenz der Banken. Damit werden die Inkonsistenzen, die von der Annahme einer statischen Bilanz im EU-weiten Stresstest herrühren, teilweise eliminiert. In einem zusätzlichen Schritt werden die Zweitrundeneffekte auf die makroökonomischen Variablen geschätzt. Diese Effekte beziehen sich auf Anpas­sungen, die Banken vornehmen könnten, sobald ihre Eigenkapitalquote im adversen Szenario des Stresstests unter einen vorgegebenen Zielwert fällt. Das Ausmaß solcher Anpassungen ist von der jeweils verfolgten Strategie abhängig: je höher der Anteil der Kapitalaufstockung an der Anpassung ist, desto geringer wirken sich die makroökonomischen Zweitrundeneffekte aus.

Abgesehen von der endogenen Reaktion des Bankensektors auf Stress wurden in der makroprudenziellen Zusatzkomponente zwei weitere Kanäle berücksichtigt, über die die Solvenz der Banken durch adverse Zweitrundeneffekte zusätzlich reduziert werden kann: die Verflechtungen zwischen den Banken und von den Kapital­beteiligungen ausgehende sektorübergreifende Ansteckungseffekte. Der um makro­prudenzielle Aspekte erweiterte Stresstest ergab, dass sich die direkte Ansteckung über die Interbankengeldmärkte in Grenzen halten dürfte. Sektorübergreifende Ansteckungseffekte hingegen würden sich am meisten auf Finanzinstitute außerhalb des Bankensektors auswirken, und hier insbesondere auf Investment- und Pensions­fonds.

Zusammenarbeit mit dem ESRB

Die EZB leistete dem ESRB-Sekretariat, das für das Tagesgeschäft des ESRB zuständig ist, im Berichtsjahr erneut analytische, statistische, logistische und administrative Unterstützung. Der Ausschuss für Finanzstabilität der EZB verfasste gemeinsam mit dem Beratenden Wissenschaftlichen Ausschuss und dem Beratenden Fachausschuss des ESRB einen Bericht über die makroprudenziellen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Niedrigzinsumfeld und den strukturellen Veränderungen des Finanzsystems innerhalb der EU.[74] Darin werden vor dem Hintergrund niedriger Zinssätze potenzielle Risiken in den verschiedenen Finanzsektoren angesprochen und Eingriffsmöglichkeiten der makroprudenziellen Politik beleuchtet. Der Bericht erstreckt sich nicht nur auf Banken, sondern auch auf andere Finanzinstitute, die Finanzmärkte, die Finanzmarktinfrastruktur, das gesamte Finanzsystem betreffende Fragestellungen und die Wechselwirkungen mit der Realwirtschaft.

Ferner unterstützte die EZB den ESRB bei acht länderspezifischen Warnungen vor Krisenanfälligkeiten des Wohnimmobilienmarkts, die am 28. November 2016 veröffentlicht wurden, indem sie Indikatoren für Ungleichgewichte analysierte und Modelle zur Identifizierung von Überbewertungen entwickelte. Die festgestellten Anfälligkeiten bezogen sich auf die steigende Verschuldung und die Schulden­tilgungsfähigkeit der privaten Haushalte sowie auf die Bewertung der Dynamik der Wohnimmobilienpreise. Im Immobiliensektor bestehen auch nach dieser Analyse weiterhin Datenlücken, die – wie in einer Empfehlung des ESRB gefordert – geschlossen werden müssen. Die ESRB-Empfehlung beinhaltet harmonisierte Definitionen, auf deren Basis Daten sowohl zum Wohnimmobilien- als auch zum Gewerbeimmobiliensektor erhoben werden können.

Die mikroprudenzielle Funktion der EZB

2016 nahm die EZB ihre neuen bankaufsichtlichen Aufgaben bereits das zweite volle Geschäftsjahr wahr. Ihr Engagement in diesem Bereich trug auch im Berichtsjahr zur Stabilität des europäischen Bankensektors sowie zur Sicherung gleicher Wettbe­werbsbedingungen für alle Banken im Euroraum bei.

Die EZB verfeinerte den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP), dem die direkt von ihr beaufsichtigten Bankengruppen unterliegen. So veröffentlichte die EZB an die Geschäftsleitung bedeutender Banken adressierte aufsichtliche Erwartungen an die bankinternen Verfahren zur Beurteilung der Angemessenheit der Kapital- und Liquiditätsausstattung sowie eine Empfehlung zur Dividenden-Ausschüttungspolitik von Banken. Zudem berücksichtigte sie Klar­stellungen der Europäischen Kommission und der Europäischen Bankenaufsichts­behörde (EBA). Die aufsichtlichen Kapitalzuschläge setzen sich nunmehr aus zwei Komponenten zusammen: einer Anforderung, die von den Banken jederzeit zu erfüllen ist, und einer Empfehlung, deren Missachtung zwar nicht automatisch zu aufsichtlichen Maßnahmen, aber zu einer Einzelfallbeurteilung und gegebenenfalls zu bankspezifischen Maßnahmen führen würde. Im SREP-Prozess 2016 wurden in dieser Empfehlung die Ergebnisse des von der EBA durchgeführten Stresstests berücksichtigt. Die Kapitalvorgaben blieben trotz dieser methodischen Änderung insgesamt weitgehend stabil.

Weniger bedeutende Institute (Less Significant Institutions – LSIs) werden von den nationalen zuständigen Behörden unter Überwachung der EZB beaufsichtigt. Zur Überwachung der Aufsicht über LSIs wendet die EZB das Proportionalitätsprinzip und einen risikoorientierten Ansatz an; die zusätzliche Beobachtung auf Sektorebene trägt den Verflechtungen der LSIs untereinander Rechnung. Im Berichtsjahr setzten die EZB und die nationalen zuständigen Behörden ihre Arbeit an der Entwicklung gemeinsamer Standards für die Beaufsichtigung von LSIs fort. So wurde beispiels­weise für bedeutende Institute (Significant Institutions – SIs) und LSIs gleicher­maßen die gemeinsame Beobachtung von institutsbezogenen Sicherungs­systemen[75] eingerichtet.

In der europäischen Bankenaufsicht wurde die Ausübung von Wahlrechten und Ermessensspielräumen im bankaufsichtlichen Unionsrecht weiter harmonisiert. Dies stellt einen wichtigen Schritt zur Sicherstellung einheitlicher Beaufsichtigung und gleicher Wettbewerbsbedingungen für SIs und LSIs dar. Nichtsdestotrotz ist der Regulierungsrahmen im Euroraum in manchen Fällen nach wie vor fragmentiert. Dementsprechend bedarf es einer weiteren Harmonisierung, um dem Ziel einer europäischen Bankenunion gerecht zu werden.

Vor dem Hintergrund der Ertragsschwäche des europäischen Bankensektors unter­suchte die EZB die Geschäftsmodelle der Banken und die Einflussfaktoren auf deren Ertragssituation und initiierte eine einschlägige Themenanalyse. Des Weiteren erar­beitete die EZB einen Leitfaden für Banken zum Umgang mit notleidenden Krediten, deren Niveau in manchen Teilen des Euroraums nach wie vor hoch ist. Im Juni veröffentlichte die EZB eine aufsichtliche Mitteilung zur Unternehmensführung und Risiko­bereitschaft der Banken, in der die Erwartungen der Aufsicht erläutert wurden. Zudem initiierte die EZB eine gezielte Überprüfung der internen Modelle der Banken, führte eine Ist-Erhebung zum Stand der IT-Risiken durch und entwarf einen Leit­faden zum Thema Leveraged Finance.

Die EZB-Bankenaufsicht wurde darüber hinaus Mitglied des Plenums des Finanz­stabilitätsrats und intensivierte damit ihre Mitarbeit in internationalen Foren.

Weitere Erläuterungen zur EZB-Bankenaufsicht finden sich im EZB-Jahresbericht zur Aufsichtstätigkeit 2016.

Beitrag der EZB zu Regulierungsinitiativen

Die EZB leistete 2016 erneut Beiträge zur Entwicklung des Regulierungsrahmens auf europäischer und internationaler Ebene. Der EZB geht es dabei in erster Linie darum sicherzustellen, dass das Regelwerk makro- und mikroprudenziellen Erwä­gungen gleichermaßen Rechnung trägt und für Stabilität auf der Einzelinstitutsebene wie auch im Finanzsystem insgesamt sorgt. Im Berichtsjahr fokussierte sich die EZB u. a. auf die folgenden zentralen Aufgaben: a) die Fertigstellung der internationalen Eigenkapital- und Liquiditätsstandards für Banken (Basel III), b) die Überarbeitung des mikro- und makruprudenziellen Regulierungsrahmens in der EU (die Eigen­kapitalverordnung und Eigenkapitalrichtlinie – CRR/CRD IV), c) die Bewältigung der „too big to fail“-Problematik sowie d) die Schaffung einer europäischen Kapital­marktunion und die Stärkung des Regulierungsrahmens über den Bankensektor hinaus. Außerdem beteiligte sich die EZB 2016 an den fortlaufenden Diskussionen über die Errichtung der dritten Säule der Bankenunion – eines einheitlichen europäischen Einlagensicherungssystems.

Fertigstellung der internationalen Eigenkapital- und Liquiditätsstandards für Banken

Die EZB trug 2016 zu mehreren Regulierungsinitiativen bei, mit denen die regulatorische Antwort auf die von der Finanzkrise offenbarten Probleme abge­schlossen werden soll. Dazu zählt die umfassende Überarbeitung des bankauf­sichtlichen Regelwerks Basel III, mit der sich der Basler Ausschuss für Banken­aufsicht (BCBS) seit acht Jahren befasst. Gleichsam als Herzstück der Reform­tätigkeit nach der Krise zielt Basel III darauf ab, für Banken angemessene, international vergleichbare Standards sowie einen gewissen Grad an Regulierungs­sicherheit zu gewährleisten, um die Anpassung der Geschäftsmodelle der Banken an das aktuelle Umfeld zu unterstützen. In diesem Zusammenhang beteiligte sich die EZB an der eingehenden Prüfung der Anwendung interner Modelle im Rahmen der Basler Eigenkapitalvereinbarung. Ziel der Prüfung war es, die übermäßig hohe Variabilität der risikogewichteten Aktiva, auf deren Basis die Eigenkapitalanfor­derungen definiert werden, zu reduzieren. Ferner unterstützte die EZB den BCBS und die Europäische Bankenaufsichtsbehörde bei der endgültigen Ausgestaltung der Verschuldungsquote zur Absicherung der risikobasierten Eigenkapitalanforderungen, insbesondere mit Blick auf die Kalibrierung eines angemessenen Mindesterfor­dernisses, und bei der definitiven Festlegung des Aufschlags für global system­relevante Banken (G-SIBs) basierend auf einer weltweit harmonisierten Definition. Das aus der Gruppe der Zentralbankpräsidenten und Leiter der Bankenaufsichts­instanzen (GHOS) bestehende Führungsgremium des BCBS begrüßte im Januar 2017 die Fortschritte, die bei den nach der Krise in Angriff genommenen Regulie­rungsreformen erzielt worden sind. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass zur Fertigstellung der Reformvorschläge noch mehr Zeit vonnöten sei, bevor diese durch das Führungsgremium überprüft werden können. Die diesbezüglichen Arbeiten sollten in der näheren Zukunft abgeschlossen sein.

Überarbeitung des mikro- und makroprudenziellen Regulierungs­rahmens in der EU

Die Umsetzung der international vereinbarten Standards in EU-Recht, insbesondere durch die Überarbeitung der CRR/CRD IV, war bereits 2016 eine der zentralen Herausforderungen der Regulierungsbehörden und wird diese auch in den nächsten Jahren noch beschäftigen. Im Zuge der Überarbeitung der CRR/CRD IV werden zwei neue Kennzahlen in den EU-Rahmen aufgenommen: die Höchstverschuldungs­quote (Leverage Ratio) als zusätzliche kapitalbasierte Maßnahme zur Ergänzung der risikobasierten Eigenkapitalanforderungen und die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio). Bei Letzterer handelt es sich um eine langfristige Liquiditäts­anforderung zusätzlich zur bestehenden kurzfristigen Mindestliquiditätsquote. Durch das Setzen angemessener Anreize für die Banken und Bankmitarbeiter soll der neue Rahmen auch eine stabilere Bereitstellung von Finanzdienstleistungen für die Real­wirtschaft unterstützen. Die Überarbeitung, die voraussichtlich 2017 abgeschlossen wird, stellt eine entscheidende Phase in der regulatorischen Reformtätigkeit in der EU dar.

Eine weitere bedeutende Regulierungsinitiative, zu der die EZB einen wesentlichen Beitrag leistet, betrifft die 2016 begonnene Überarbeitung des makroprudenziellen Rahmens der EU. Die EZB unterstützt eine umfassende Begutachtung des makro­prudenziellen Rahmens, wodurch dessen Wirksamkeit erhöht werden soll, und veröffentlichte im Berichtsjahr einen Beitrag zur diesbezüglichen Konsultation der Europäischen Kommission.[76] In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass der makroprudenzielle Rahmen der neuen institutionellen Landschaft und hier insbesondere der Einrichtung des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) Rechnung trägt. Zudem gilt es, die spezifischen Befugnisse der für die Mikro- und Makroaufsicht zuständigen Behörden neu zu definieren und klar abzugrenzen, die zwischenbehördlichen Koordinierungsvereinbarungen zu straffen, das makro­prudenzielle Instrumentarium zu erweitern und den Mechanismus zur Auslösung makroprudenzieller Maßnahmen zu vereinfachen, damit die Behörden rasch und effizient auf systemische Risiken reagieren können. Voraussetzung dafür ist eine umfassende Überarbeitung der derzeit geltenden Gesetze. Schließlich stammt der in der CRR/CRD IV und in der ESRB-Verordnung[77] festgelegte makroprudenzielle Rahmen aus einer Zeit, in der es noch keine Bankenunion und insbesondere keinen SSM gab.

Bewältigung der „too big to fail“-Problematik

Die Überarbeitung des Sanierungs- und Abwicklungsrahmens war eine weitere wichtige Regulierungsinitiative, für die sich die EZB im Berichtsjahr engagierte. Ziel der Überarbeitung ist sicherzustellen, dass die Banken nachweislich über eine ausreichende Verlustabsorptionsfähigkeit verfügen und dass die Abwicklungskosten von den Anteilseignern und Gläubigern der betroffenen Bank, und nicht von den Steuerzahlern, getragen werden. Auf internationaler Ebene wurde für global system­relevante Banken bereits ein neuer Standard für die Verlustabsorptionsfähigkeit (Total Loss-Absorbing Capacity – TLAC) verabschiedet. Im EU-Rahmen wurde parallel dazu eine Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (Minimum Requirement for Own Funds and Eligible Liabilities – MREL) definiert, die für alle Kreditinstitute in der EU unabhängig von ihrer Größe gilt. Sowohl die TLAC- als auch die MREL-Anforderung erhöhen die Abwicklungs­fähigkeit von Banken. Dadurch wird einerseits die Finanzstabilität gewährleistet und andererseits wird Fehlanreizen (Moral Hazard) und der Überbeanspruchung der öffentlichen Finanzen vorgebeugt. Allerdings unterscheiden sich diese beiden Konzepte in einigen wesentlichen Punkten, was im Regulierungsrahmen zu Inkonsistenzen führen und darüber hinaus den Wettbewerb verzerren könnte. In diesem Zusammenhang bietet die laufende Überarbeitung der EU-Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und weiterer einschlägiger EU-Gesetze die Möglichkeit, die TLAC-Anforderung in Europa zumindest für G-SIBs umzusetzen und die Anwendung der MREL-Anforderung innerhalb der EU-Mitgliedstaaten weiter zu harmonisieren. Damit wäre gewährleistet, dass für global tätige Institute unabhängig vom anzuwendenden Recht die gleichen Spielregeln gelten.

Finanzmarktregulierung außerhalb des Bankensektors

Es ist von zentraler Bedeutung, dass auch Finanzinstitute außerhalb des Banken­sektors einem angemessenen Regulierungsrahmen unterliegen. Mit diesem Ziel vor Augen brachte sich die EZB in die Diskussion über die Vollendung des Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen und Kapital ein. Damit einhergehen sollen eine weitere Angleichung der Wettbewerbsbedingungen für Banken und Finanzinstitute außer­halb des Bankensektors sowie greifbare Fortschritte bei der Umsetzung des Aktions­plans zur Kapitalmarktunion. Die Wirtschaft profitiert von einer verstärkten Teilung finanzieller Risiken, von der Diversifizierung und vom höheren Wettbewerb zwischen Banken und Nichtbanken und über Ländergrenzen hinweg. So kann der Kapital­markt bei der Mittelbeschaffung eine wichtige Alternative zum Bankensektor dar­stellen. Gleichzeitig wirken sich derartige Entwicklungen zwangsweise auf die Finanzstabilität aus, indem sie neue Risiken hervorrufen können.

Die EZB setzte sich auch 2016 für eine beschleunigte Umsetzung der Kapital­marktunion ein. In einer voll ausgebildeten Kapitalmarktunion müssen die Unter­schiede in den nationalen und europäischen Rechtsrahmen angegangen werden, die ein Hemmnis für die grenzüberschreitende Tätigkeit darstellen. Dies betrifft insbesondere das Insolvenzrecht und die Besteuerung. Ebenso wichtig ist es, eine rechtliche Grundlage für makroprudenzielle Instrumente zu schaffen, die auch außerhalb des Bankensektors angewendet werden können.

Europäisches Einlagensicherungssystem

Die EZB beteiligte sich an den 2016 fortgesetzten Diskussionen über die Einrichtung eines europäischen Einlagensicherungssystems und unterstützt den Fahrplan für die Vollendung der Bankenunion, der u. a. den Aufbau eines Risikoteilungssystems (die eigentliche Einlagensicherung sowie die Absicherung des Einheitlichen Abwicklungs­fonds) und damit verbundene risikomindernde Maßnahmen vorsieht.

Aus Sicht der EZB sind die alsbaldige Schaffung eines solchen Systems und weitere Fortschritte bei der Reduzierung der Risiken angezeigt. Die Einrichtung eines europäischen Einlagensicherungssystems, d. h. der dritten und somit letzten Säule der Bankenunion, würde sich positiv auf die Gewährleistung der Finanzstabilität auswirken. Ex ante können durch eine Einlagensicherung das Vertrauen erhöht und ein Ansturm auf die Banken verhindert werden; ex post schützt dieses Instrument vor den negativen Konsequenzen einzelner Bankinsolvenzen. Gleichzeitig ist auch die Umsetzung der noch ausstehenden Reformen voranzutreiben, die zu einer Reduzie­rung der Risiken im Bankensektor beitragen.

Kasten 8 Notleidende Kredite im Euroraum

Nach dem Ausbruch der Finanzkrise hat sich in den Euro-Ländern die Qualität der Bankenaktiva deutlich verschlechtert. Ein Qualitätsindikator ist die NPL-Quote, d. h. der Anteil der notleidenden Kredite (Non-Performing Loans – NPLs) am gesamten Kreditportfolio einer Bank. Von notleidenden Krediten spricht man im Fall von ausgefallenen oder ausfallgefährdeten Krediten. Im Euroraum stieg die NPL-Quote von 2,5 % (Ende 2007) bis auf 7,7 % (Ende 2013). Dank konzertierter Anstrengungen einer Reihe von Ländern (insbesondere Irland, Slowenien und Spanien) sowie einer leichten Verbesserung des gesamtwirtschaftlichen Umfelds ist inzwischen ein Rückgang auf 6,7 % (Mitte 2016) zu verzeichnen (siehe Abbildung A). In einigen Ländern verharrt die NPL-Quote allerdings nach wie vor auf einem hohen Niveau, z. B. in Zypern (47,0 %), Griechenland (37,0 %), Italien (17,5 %) und Portugal (12,7 %). Die Verschlechterung der Kreditqualität im Euroraum war in erster Linie auf den Unternehmenssektor zurückzuführen, und hier im Besonderen auf die Klein- und Mittelbetriebe (KMUs) sowie auf den Gewerbeimmobiliensektor.

Abbildung A

Entwicklung der NPL-Quoten im Euroraum

(in %)

Quelle: IWF (Financial Soundness Indicators).
Anmerkung: Im Fall von Deutschland und Italien beziehen sich die für Mitte 2016 ausgewiesenen Werte auf Ende 2015. Anstelle von EZB-Daten werden hier IWF-Daten verwendet, da Letztere einen historischen Vergleich der NPL-Niveaus ermöglichen.

In den Jahren vor der Finanzkrise erhöhte sich in einigen Ländern sowohl das Kreditvolumen als auch die Verschuldung des privaten Sektors erheblich, und parallel dazu stiegen vielfach die Immobilienpreise. Diese Umstände verstärkten die Auswirkungen der Krise. Abgesehen von diesen zyklischen Komponenten spiegeln die hartnäckig hohen NPL-Quoten aber auch verschiedene strukturelle Faktoren in den einzelnen Ländern wider. So werden Unternehmensinvestitionen und ‑wachstum durch die hohe Verschuldung, niedrige Produktivität und schwache externe Wettbe­werbsfähigkeit des Unternehmenssektors gebremst, während die Prämien für das Länderrisiko angesichts der angeschlagenen Staatsfinanzen steigen. Gleichzeitig hemmen schleppende Arbeitsmarktreformen (zum Abbau der Segmentierung und zur Erhöhung der geringen Flexibilität) sowie die verhaltene Dynamik an den für die Besicherung von Krediten bedeutenden Immobilien­märkten in einigen Ländern die Sanierung der notleidenden Kredite im Privatkundengeschäft. Schwachstellen im Rechtsrahmen, insbesondere ineffiziente Rahmenbedingungen für Zwangs­versteigerungen und Insolvenzen sowie Einschränkungen beim Datenaustausch zwischen Gläubigern und die steuerliche Behandlung von Abschreibungen, behindern eine effiziente Kreditsanierung.

Hohe NPL-Bestände belasten die Ertragslage der Banken, da sie zu geringeren Zinseinnahmen und höheren Risikovorsorgekosten führen. Notleidende Kredite erhöhen aber auch den Kapital­bedarf der Banken und deren administrativen Aufwand. Sie wirken sich zudem negativ auf die Finanzierungskosten der Banken aus, denn ist die Qualität der Bankenaktiva ein Unsicherheits­faktor, verschlechtert sich das Risikoprofil der Bank und verteuert sich die Finanzierung. Dies kann einen negativen Rückkopplungseffekt bewirken: wenn Banken nicht ausreichend Kapital aufbringen können, gelingt es ihnen auch nicht, die notleidenden Kredite in den Griff zu bekommen. Die durch notleidende Kredite belasteten Banken verlieren durch die geringe Rentabilität und die schwache Kapitalisierung an Handlungsspielraum, denn zur Vergabe neuer Kredite würden sie weiteres Kapital benötigen. Da einige Banken mit Sitz im Euroraum auch außerhalb des Euroraums tätig sind und teils eine wichtige Rolle in ausländischen Bankensektoren einnehmen, können sich ihre Probleme am Heimatmarkt auf andere Bankensektoren negativ auswirken und umgekehrt.

Die Schwachstellen in den Bankbilanzen können auf die Wirtschaft insgesamt übergreifen; Banken mit einem hohen Bestand an notleidenden Krediten verzeichnen ein geringeres Kreditwachstum und verlangen höhere Kreditzinsen. Der Abbau notleidender Kredite im Euroraum würde sich also positiv auf das Wirtschaftswachstum auswirken.[78] Da für 2017 und 2018 eine moderate wirtschaftliche Erholung im Euroraum erwartet wird[79] und die Verschuldung im privaten wie im öffentlichen Sektor nach wie vor hoch ist, erscheint es unwahrscheinlich, dass sich das NPL-Volumen auf mittlere Sicht deutlich verringern wird, wenn nicht zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Für den Abbau notleidender Kredite ist eine umfassende Strategie vonnöten, die auf die strukturellen Determinanten solcher Kredite abstellt.[80] Eine Analyse historischer Daten zeigt, dass Länder dann notleidende Kredite spürbar senken konnten, wenn sie rechtzeitig mit bilanzwirksamen und außerbilanziellen Maßnahmen gegensteuerten und gezielt die Segmente des Kreditportfolios mit den höchsten uneinbringlichen Forderungen ins Visier nahmen. Ein deutlicher Rückgang der NPL-Quote wurde von 2013 bis Mitte 2016 beispielsweise in Irland (-16,7 Prozentpunkte), Slowenien (-5,3 Prozentpunkte) und Spanien (-3,3 Prozentpunkte) verzeichnet.

Die EZB-Bankenaufsicht unternimmt erhebliche Anstrengungen, um die Abwicklung notleidender Kredite voranzutreiben. So hat die EZB seit der umfassenden Bewertung im Jahr 2014 über den aufsichtlichen Dialog mit den relevanten Banken beständig Aktivitäten zur NPL-Bereinigung unterstützt. Um dieses fortwährende Problem entschlossen und gezielt anzugehen, hat die EZB-Bankenaufsicht a) eine Bestandsaufnahme der aufsichtlichen, rechtlichen sowie gerichtlichen und außergerichtlichen Praktiken in einer Reihe von Euro-Ländern durchgeführt und b) einen NPL-Leitfaden[81] ausgearbeitet, der im September 2016 zur Konsultation veröffentlicht wurde und dessen endgültige Fassung im Lauf des Frühjahrs 2017 erscheinen soll. Die gemeinsamen Aufsichtsteams (Joint Supervisory Teams – JSTs) haben hinsichtlich der Umsetzung dieses Leitfadens den Austausch mit den beaufsichtigten Banken initiiert. Banken mit einem hohen NPL-Bestand sind demnach angehalten, ambitionierte Ziele für den NPL-Abbau zu definieren. Der Leitfaden zielt auch auf eine konsistentere Vorgehensweise betreffend Zwangsversteigerungen, die Erfassung von Krediten als notleidend sowie entsprechende Risikovorsorge und Offenlegung ab. Diese Maßnahmen sollen das Marktvertrauen erhöhen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle sicherstellen. Die Abwicklung notleidender Kredite ist aber nicht nur Sache der Aufsicht und Banken. Hier ist auch die Politik gefordert, es den Banken durch den raschen Abbau struktureller Hindernisse zu ermöglichen, notleidende Kredite zu sanieren bzw. abzuwickeln. Ziel derartiger Maßnahmen könnte sein, die Effizienz der Justizsysteme zu erhöhen, den Zugang zu Sicherheiten zu erleichtern, Verfahren zur außergerichtlichen Schlichtung zu beschleunigen und fiskalische Fehlanreize zu beseitigen. Zudem ist es notwendig, Märkte für Problemaktiva zu entwickeln und den Verkauf von Problemkrediten an Anleger außerhalb des Bankensektors zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang bedarf es auch Bemühungen zum Aufbau einer Branche, die aktiv in notleidende Kredite investiert, zur Verbesserung der Datenqualität und des Datenzugangs sowie zum Abbau steuerlicher und rechtlicher Hindernisse für Umschuldungen.

Sonstige Aufgaben und Aktivitäten

Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr

Dem raschen Tempo von technischem Fortschritt und Innovation, das derzeit sämtliche Lebensbereiche erfasst, müssen sich auch der Finanzsektor und die ihm zugrunde liegenden Marktinfrastrukturen anpassen. Zwar haben sich durch Digitalisierung, Globalisierung und stärkere Vernetzbarkeit für Einzelpersonen wie auch Unternehmen neue Möglichkeiten der Informationsbeschaffung, der Durch­führung von Geschäften und der Kommunikation eröffnet, doch ist durch den Zuwachs an Akteuren und Datenmengen auf digitalen Plattformen, im Cloud­computing und in unterschiedlichen Netzwerken auch die potenzielle Angriffsfläche für Cyberattacken größer geworden. Cyberkriminalität stellt nicht nur für die einzelnen Marktteilnehmer, sondern auch für das gesamte operative Netzwerk eine Bedrohung dar. Aus diesem Grund war die Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberattacken im Jahr 2016 für die EZB und das Eurosystem ein wichtiger Schwerpunkt im Bereich Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr.

Das Eurosystem widmet sich außerdem der künftigen strategischen Entwicklung seiner Finanzmarktinfrastruktur und untersucht, wie das Liquiditätsmanagement in den Bereichen Zahlungsverkehr, Wertpapierabwicklung und Sicherheiten­management des Eurosystems effizienter gestaltet werden kann. In enger Zusam­menarbeit mit den Marktteilnehmern wird analysiert, wie neue Nutzeranforderungen erfüllt und technische Innovationen genutzt werden können, um für sich abzeich­nende Risiken wie Cyberbedrohungen gewappnet zu sein.

Bei der Gestaltung der künftigen Finanzmarktinfrastruktur bleiben Sicherheit und Effizienz die wichtigsten Prioritäten des Eurosystems. Das reibungslose Funktio­nieren dieser Infrastruktur trägt wesentlich dazu bei, das Vertrauen in den Euro zu erhalten und die geldpolitischen Geschäfte zu unterstützen. Es spielt außerdem eine zentrale Rolle bei der Sicherung der Stabilität des europäischen Finanzsystems und der Belebung der Konjunktur.

Konsolidierung von TARGET2 und T2S

Über TARGET2, das Bruttozahlungsverkehrssystem des Eurosystems für die Echt­zeitabwicklung von auf Euro lautenden Zahlungen, wurden im Berichtsjahr im Tagesdurchschnitt Zahlungen im Wert von 1,7 Billionen € abgewickelt. Mit anderen Worten: Die Höhe der über TARGET2 im Lauf von sechs Tagen abgewickelten Beträge entspricht der des jährlichen euroraumweiten BIP.

Mit der Inbetriebnahme von TARGET2-Securities (T2S) im Juni 2015 wurde eine stärkere Integration der bis dahin stark fragmentierten Marktinfrastrukturen für die europäische Wertpapierabwicklung erzielt. Die neue Plattform bildet einen wesentlichen Eckpfeiler der Initiative der Europäischen Kommission zur Schaffung einer Kapitalmarktunion; zugleich wurde eine umfassende Agenda zur Harmoni­sierung des Wertpapier-Nachhandels in Angriff genommen.

Nach zwei erfolgreichen Migrationswellen im März und September 2016 ist die Zahl der an T2S teilnehmenden Wertpapier-Zentralverwahrer von 5 auf 12[82] gestiegen; das Abwicklungsvolumen erhöhte sich damit auf rund 50 % des Gesamtvolumens, das erwartet wird, wenn die 9 noch ausstehenden Zentralverwahrer an die Plattform angebunden sind. Nach vollständigem Abschluss der Migration im Jahr 2017 sollen über T2S im Schnitt mehr als 550 000 Wertpapiertransaktionen pro Tag abgewickelt werden.

Inhaltlich geht es bei TARGET2 und T2S vor allem um effizientes Liquiditätsmanage­ment für die Bereiche Zahlungsverkehr, Wertpapierabwicklung und Sicherheiten­management. Da die beiden Systeme jedoch zu unterschiedlichen Zeitpunkten entwickelt wurden, werden sie auf verschiedenen Plattformen betrieben und verwenden unterschiedliche technische Lösungen und Systemumgebungen. Es ist daher naheliegend, nun mögliche Synergien zwischen den beiden Systemen zu ermitteln. Dabei geht es vorrangig um die Modernisierung von TARGET2 unter Nutzung der in T2S bereits vorhandenen Möglichkeiten und die Konsolidierung technischer und funktioneller Komponenten von TARGET2 und T2S. Zusätzlich bietet eine Konsolidierung die Gelegenheit, die Widerstandsfähigkeit gegen Cyberattacken weiter zu verbessern, das Dienstleistungsangebot für die Nutzer zu erweitern und einen einzigen Zugangskanal einzurichten. Die diesbezüglichen Untersuchungen und Analysen werden bis Ende 2017 dauern.

Abwicklungsdienste zur Unterstützung von Sofortzahlungen

Für das Eurosystem besteht die größte Herausforderung angesichts der fort­schreitenden Digitalisierung des Zahlungsverkehrs darin sicherzustellen, dass die Einführung innovativer, vom Markt entwickelter Zahlungsverkehrsprodukte und ‑dienstleistungen nicht zu einer erneuten Fragmentierung des europäischen Marktes führt.

Im Jahr 2016 waren Sofortzahlungen, bei denen die Mittel dem Empfänger sofort zur Verfügung gestellt werden, das Thema Nummer eins im Massenzahlungsverkehr. Der im November 2016 beschlossene technische Rahmen für Sofortzahlungen ermöglicht die Implementierung von Sofortzahlungslösungen für die Endanwender. Bis November 2017 soll die europäische Finanzmarktinfrastruktur in der Lage sein, Sofortzahlungen europaweit abzuwickeln.

Das Eurosystem wird die Abwicklung von Zahlungen zwischen Massenzahlungs­verkehrsinfrastrukturen, die Clearingdienstleistungen für europaweite Sofort­zahlungen in Euro anbieten, unterstützen, indem es eine erweiterte TARGET2-Funktionalität für automatisierte Clearinghäuser (ACHs) zur Verfügung stellt und den Dialog und die Interoperabilität zwischen den ACHs fördert.

Darüber hinaus prüft das Eurosystem im Rahmen seiner Untersuchungen zur zukünftigen Finanzmarktinfrastruktur die Möglichkeit, ein Echtzeitsystem zur Abwicklung von TARGET-Sofortzahlungen in Zentralbankgeld zu entwickeln, das an jedem Tag im Jahr rund um die Uhr verfügbar ist.

Die künftige Finanzmarktinfrastruktur des Eurosystems und die Distributed-Ledger-Technologie

Die EZB befasst sich im Rahmen ihrer strategischen Überlegungen zur künftigen Finanzmarktinfrastruktur des Eurosystems mit einer Reihe von Modellen auf Basis der Distributed-Ledger-Technologie, die sich derzeit noch in Entwicklung befinden. Nähere Informationen über die möglichen Auswirkungen der Distributed-Ledger-Technologie auf Marktinfrastrukturen finden sich im diesbezüglichen Beitrag auf der EZB-Website.

Eine sichere Finanzmarktinfrastruktur

Das Eurosystem fördert die Sicherheit und Effizienz von Finanzmarktinfrastrukturen (FMIs) im Rahmen seiner Überwachungsfunktion und regt notwendige Veränderun­gen an. Im Juli 2016 veröffentlichte die EZB eine überarbeitete Version des Rahmen­werks des Eurosystems zur Überwachungspolitik (Eurosystem oversight policy framework), die regulatorische und sonstige Entwicklungen der letzten Jahre mit Auswirkung auf die Überwachungsfunktion des Eurosystems berücksichtigt. Die EZB fungiert als hauptzuständige Überwachungsinstanz für drei systemrelevante Zahlungsverkehrssysteme – TARGET2, EURO1 und STEP2. Im Berichtsjahr schloss die EZB in Zusammenarbeit mit den nationalen Zentralbanken (NZBen) des Euroraums eine umfassende Beurteilung dieser drei Systeme anhand der in der Verordnung zu den Anforderungen an die Überwachung systemrelevanter Zahlungsverkehrssysteme[83] festgelegten Aufsichtskriterien ab. Die EZB erweiterte außerdem ihre Überwachungstätigkeit in Bezug auf T2S und trug so der verstärkten Migration von Zentralverwahrern auf die gemeinsame Abwicklungsplattform im Berichtsjahr Rechnung.

Darüber hinaus veröffentlichte die EZB einen Bericht über eine Krisenkommunika­tionsübung für im Euroraum tätige FMIs, die von den Überwachungsinstanzen des Eurosystems organisiert worden war. Anhand dieser marktweiten Übung sollte evaluiert werden, ob das Eurosystem für die effektive Wahrnehmung seiner operativen und aufsichtlichen Verantwortlichkeiten im Krisenfall gerüstet ist und ob es die Effektivität der Krisenmanagementverfahren der verschiedenen beteiligten Akteure für Vorfälle mit grenzüberschreitender Wirkung sicherstellen kann. Ganz allgemein arbeitet die EZB mit anderen Zentralbanken, Regulierungs- und sonstigen Behörden zusammen, um die Widerstandsfähigkeit des gesamten Finanzsektors gegenüber Cyberattacken zu stärken, und leistete damit auch einen Beitrag zur 2016 veröffentlichten internationalen Leitlinie zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberattacken[84].

Im Hinblick auf zentrale Gegenparteien beteiligte sich die EZB an den internatio­nalen Bemühungen unter der Ägide der relevanten G-20-Normierungsgremien zur Umsetzung der Reform der globalen Derivatemärkte.

In ihrer Rolle als emittierende Zentralbank war die EZB auch weiterhin in globale und EU-weite Kooperationsvereinbarungen für bestimmte FMIs eingebunden. In diesem Zusammenhang trug die EZB aktiv zur Arbeit der gemäß der Europäischen Markt­infrastrukturverordnung (EMIR) eingerichteten Aufsichtskollegien für zentrale Gegenparteien bei. Im selben Kontext beteiligte sich die EZB gemeinsam mit den NZBen des Euroraums an den Vorbereitungsarbeiten für die künftige Zulassung von Zentralverwahrern gemäß Zentralverwahrerverordnung.

Finanzdienstleistungen für andere Institutionen

Verwaltung von Anleihe- und Darlehensgeschäften

Die EZB ist für die Verwaltung der von der EU im Rahmen der Fazilität des mittel­fristigen finanziellen Beistands (MTFA)[85] und des Europäischen Finanzstabilisie­rungsmechanismus (EFSM)[86] abgeschlossenen Anleihe- und Darlehensgeschäfte zuständig. So wickelte die EZB im Berichtsjahr Zinszahlungen im Zusammenhang mit MTFA-Krediten ab. Zum 31. Dezember 2016 beliefen sich die gesamten Außenstände im Rahmen der MTFA auf 4,2 Mrd €. Außerdem wickelte die EZB im Berichtsjahr diverse Zahlungen und Zinszahlungen im Zusammenhang mit EFSM-Krediten ab. Zum 31. Dezember 2016 beliefen sich die gesamten Außenstände im Rahmen des EFSM auf 46,8 Mrd €.

Die EZB ist ferner für die Abwicklung von Zahlungen im Zusammenhang mit Geschäften im Rahmen der Europäischen Finanzstabilitätsfazilität (EFSF)[87] und des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)[88] verantwortlich. So führte die EZB im Berichtsjahr mehrere Zins- und Gebührenzahlungen im Zusammenhang mit EFSF-Krediten durch. Des Weiteren ist die Abwicklung von Beitragszahlungen der ESM-Mitgliedstaaten sowie mehrerer Zins- und Gebührenzahlungen im Zusammenhang mit ESM-Krediten zu nennen.

Schließlich ist die EZB dafür zuständig, sämtliche Zahlungen im Zusammenhang mit der Kreditrahmenvereinbarung für Griechenland abzuwickeln.[89] Zum 31. Dezember 2016 beliefen sich die gesamten Außenstände im Rahmen dieser Vereinbarung auf 52,9 Mrd €.

Dienstleistungen des Eurosystems im Bereich der Währungs­reservenverwaltung

Seit 2005 können Kunden des Eurosystems ihre auf Euro lautenden Währungs­reserven vom Eurosystem verwalten lassen, wofür auch 2016 ein umfangreiches Spektrum an Finanzdienstleistungen im Rahmen der Eurosystem Reserve Management Services (ERMS) zur Verfügung stand. Einzelne NZBen des Eurosystems bieten als „Dienstleister des Eurosystems“ Zentralbanken, Währungs- und Regierungsbehörden außerhalb des Euroraums sowie internationalen Organi­sationen das gesamte Dienstleistungsspektrum zu harmonisierten Geschäftsbe­dingungen gemäß marktüblichen Standards an. Im Rahmen einer allgemeinen Koordinierungsfunktion fördert die EZB den reibungslosen Betrieb der ERMS-Dienstleistungen und berichtet an den EZB-Rat.

Die Anzahl der Nutzer des ERMS-Dienstleistungsangebots lag 2016 bei 286 gegen­über 285 im Jahr davor. Der vom Eurosystem im Zusammenhang mit den ERMS-Dienstleistungen verwaltete Vermögensbestand (darunter Barvermögen und Wert­papiere) erhöhte sich 2016 gegenüber dem Jahresendstand 2015 um etwa 8 %.

Banknoten und Münzen

Die EZB und die NZBen des Euroraums sind für die Ausgabe von Euro-Banknoten innerhalb des Euroraums und für die Wahrung des Vertrauens in die Gemeinschafts­währung verantwortlich.

Bargeldumlauf

Im Jahr 2016 erhöhte sich der Euro-Banknotenumlauf mengen- bzw. wertmäßig um etwa 7,0 % bzw. 3,9 %. Zum Jahresende waren 20,2 Milliarden Euro-Banknoten mit einem Gesamtwert von 1 126 Mrd € im Umlauf (siehe Abbildung 32 und 33). Mit 13,4 % bzw. 12,9 % verzeichneten die 100-€- bzw. 200-€-Banknote 2016 die höchsten Jahreszuwachsraten. Der jährliche Zuwachs bei der 50-€-Banknote blieb mit 9,9 % weiterhin dynamisch, fiel jedoch etwas geringer aus als 2015.

Abbildung 32

Mengen- und wertmäßiger Euro-Banknotenumlauf

Quelle: EZB.

Abbildung 33

Wertmäßiger Euro-Banknotenumlauf nach Stückelung

(in Mrd €)

Quelle: EZB.

Nach einer Überprüfung der für die zweite Euro-Banknotenserie, die so genannte Europa-Serie, vorgesehenen Stückelungsstruktur beschloss der EZB-Rat, die Herstellung der 500-€-Banknote der ersten Serie einzustellen und in die Europa-Serie keine 500-€-Banknote aufzunehmen. Mit dieser Entscheidung wurde Beden­ken Rechnung getragen, dass diese Banknote illegalen Aktivitäten Vorschub leisten könnte. Die Ausgabe von 500-€-Banknoten wird um den Jahreswechsel 2018/2019 eingestellt, also zeitnah zur geplanten Einführung der 100-€- und 200-€-Banknoten der Europa-Serie. Die übrigen Stückelungen – von 5 € bis 200 € – werden in der neuen Serie beibehalten. Für die Herstellung der Euro-Banknoten sind die NZBen des Euroraums gemeinsam zuständig; im Jahr 2016 wurden sie mit der Produktion von insgesamt 6,22 Milliarden Banknoten betraut.

Angesichts der internationalen Rolle des Euro und des weit verbreiteten Vertrauens in die Euro-Banknoten wird die 500-€-Banknote gesetzliches Zahlungsmittel bleiben und kann daher auch weiterhin für Zahlungen und zur Wertaufbewahrung genutzt werden. Die 500-€-Banknote wird, wie die übrigen Stückelungen der Euro-Bank­noten, dauerhaft ihren Wert behalten und auf unbefristete Zeit bei jeder NZB des Euroraums umgetauscht werden können.

Nach Bekanntgabe des Beschlusses, die Ausgabe der 500-€-Banknoten einzu­stellen, ging der Umlauf der 500-€-Banknote 2016 zurück. Dieser Rückgang wurde teilweise durch eine erhöhte Nachfrage nach 200-€-, 100-€- und 50-€-Banknoten wettgemacht.

Bearbeitung von Euro-Banknoten

Auf Länder außerhalb des Euroraums entfällt schätzungsweise rund ein Drittel des wertmäßigen Euro-Banknotenumlaufs. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Banknoten in größeren Stücke­lungen, die in erster Linie in den Nachbarländern des Euroraums gehalten und zur Wertaufbewahrung und zur Abwicklung von Transaktionen an internationalen Märkten genutzt werden.

Der gesamte Euro-Münzumlauf erhöhte sich im Berichtsjahr um 4,2 % auf 121,0 Milliarden Stück (Jahresendstand). Der Gesamtwert des Münzumlaufs betrug am Ende des Berichtsjahrs 26,9 Mrd € und war somit um 3,6 % höher als Ende 2015.

Im Jahr 2016 prüften die NZBen des Euroraums rund 32,3 Milliarden Banknoten auf Echtheit und Umlauffähigkeit; etwa 5,4 Milliarden Stück wurden aus dem Verkehr gezogen. Zudem setzte das Eurosystem seine Bemühungen fort, gemeinsam mit den Herstellern von Banknotenbearbeitungsgeräten sicherzustellen, dass deren Produkte den Standards der EZB für die Überprüfung von Euro-Banknoten auf Echtheit und Umlauffähigkeit vor der Wiederausgabe entsprechen. Im Berichtsjahr wurden rund 33 Milliarden Euro-Banknoten von Kreditinstituten und anderen professionellen Bargeldakteuren mit Banknotenbearbeitungsgeräten auf Echtheit und Umlauffähigkeit geprüft.

Die neue 50-€-Banknote

Am 5. Juli 2016 wurde die neue 50-€-Banknote vorge­stellt, die am 4. April 2017 in Umlauf gebracht wird. Damit wurde ein weiterer Schritt zur Erhöhung der Fälschungssicherheit der Euro-Banknoten gesetzt. Mit der neuen 50-€-Banknote wird nach den bereits ausgegebenen 5-€-, 10-€- und 20-€-Banknoten die vierte Stückelung der Europa-Serie eingeführt. Sie weist verbesserte Sicherheitsmerkmale auf, wie etwa die „Smaragdzahl“, auf der sich beim Kippen ein Licht­balken auf und ab bewegt und die dabei auch ihre Farbe verändert, und ein „Porträt-Fenster“ – ein innovatives Sicherheitsmerkmal, das erstmals bei der 20-€-Banknote der Europa-Serie zum Einsatz kam. Hält man die Banknote gegen das Licht, zeigt ein durch­sichtiges Fenster im oberen Bereich des Hologramms ein Porträt der Europa, einer Gestalt aus der griechischen Mythologie, das auf beiden Seiten des Geldscheins zu erkennen ist. Dasselbe Porträt erscheint auch im Wasserzeichen.

Die neue 50-€-Banknote

Im Vorfeld der Einführung der neuen 50-€-Banknote informierten die EZB und die NZBen des Euroraums die Öffentlichkeit und professionelle Bargeldakteure im Rahmen einer Kampagne über die neue Banknote und ihre Sicherheitsmerkmale. Außerdem unterstützten sie die Hersteller von Banknotenbearbeitungsgeräten bei den Vorbereitungen auf die neue Banknote.

Euro-Banknotenfälschungen

Die Gesamtanzahl der Euro-Banknotenfälschungen war im Jahr 2016 rückläufig: Rund 685 000 gefälschte Euro-Banknoten wurden aus dem Verkehr gezogen. Verglichen mit der Anzahl der im Umlauf befindlichen echten Euro-Banknoten ist der Anteil der Fälschungen sehr gering. Vergleichswerte für die Vorjahre sind in Abbildung 34 dargestellt. Bevorzugtes Ziel der Fälscher sind die 20-€- und die 50-€-Banknote, auf die im Berichtsjahr in Summe rund 80 % der insgesamt sichergestellten Fälschungen entfielen. Dabei ging der Anteil der gefälschten 20-€-Banknoten im Jahr 2016 zurück.

Abbildung 34

Aus dem Umlauf sichergestellte Euro-Banknoten­fälschungen

Quelle: EZB.

Die EZB rät der Öffentlichkeit auch weiterhin zur Wachsamkeit im Hinblick auf möglichen Betrug und empfiehlt, Euro-Banknoten nach dem Prinzip „Fühlen - Sehen - Kippen“ zu prüfen und sich nicht nur auf ein einziges Sicherheitsmerkmal zu verlassen. Außerdem bietet die EZB innerhalb wie auch außerhalb Europas regelmäßig Schulungen für professionelle Bargeldakteure an und unterstützt den Kampf des Eurosystems gegen Geldfälschungen mit der Aufbereitung aktueller Informationsmaterialien. Auch in der Zusammenarbeit mit Europol, Interpol und der Europäischen Kommission verfolgt die EZB dieses Ziel.

Statistik

Die EZB konzipiert, erhebt, erstellt und veröffentlicht mit Unterstützung der NZBen eine breite Palette von Statistiken, die eine wichtige Basis für die Geldpolitik des Euroraums, die Aufsichtsfunktionen der EZB, verschiedene andere Aufgaben des ESZB sowie für die Aufgaben des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken darstellen. Diese Statistiken werden auch von öffentlichen Stellen, Finanzmarkt­teilnehmern, den Medien und der Bevölkerung genutzt.

Auch im Berichtsjahr setzte das ESZB die reibungslose und zeitgerechte Bereit­stellung der regelmäßigen Statistiken zum Euroraum fort. Außerdem wurden beträchtliche Anstrengungen unternommen, um neuen Bedürfnissen nach sehr zeitnahen und hochwertigen Statistiken mit höherer Granularität auf der Länder-, Sektor- und Instrumentenebene nachzukommen. Daraus ergab sich die Notwendigkeit, über die Meldung von Aggregaten hinauszugehen – ein Thema, dem sich die 8. Statistikkonferenz der EZB im Juli 2016 widmete.[90]

Neue und verbesserte Euroraum-Statistiken

Seit Juli 2016 erhebt die EZB von den größten Banken des Euroraums Tageswerte zu Einzeltransaktionen in den wichtigsten Marktsegmenten des Euro-Geldmarkts (d. h. zu Geschäften am besicherten und unbesicherten Geldmarkt, am Markt für Devisenswaps und am Markt für Tagesgeldsatz-Swaps), wobei täglich rund 45 000 Transaktionsaufzeichnungen übermittelt werden. Die so gewonnenen Informationen dienen als Grundlage für diverse politische Entscheidungen und ermöglichen die Veröffentlichung neuer Statistiken.

Gemäß Verordnung EZB/2014/50 (und Solvabilität-II-Richtlinie) wurden für das erste und zweite Quartal 2016 neue, verbesserte Statistiken über Versicherungs­gesellschaften erhoben. Diesem Schritt war eine mehrjährige Zusammenarbeit der EZB und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (European Insurance and Occupational Pensions Authority – EIOPA) einerseits und der NZBen und der nationalen zuständigen Behörden (National Competent Authorities – NCAs) andererseits vorausgegangen, die darauf abzielte, die Berichtslast der Branche zu minimieren. Vor der für 2017 geplanten Veröffentlichung werden die Daten derzeit überprüft und aggregiert.

Im April 2016 waren im Auslandsvermögensstatus für das Euro-Währungsgebiet erstmals vollständig abgestimmte Bestands- und Stromgrößendaten enthalten und in den vierteljährlichen Sektorkonten des Euro-Währungsgebiets – zusätzlich zu den Daten zu Einlagen und Krediten – auch Daten zu Schuldner-Gläubiger-Beziehungen für Wertpapiere.

Seit September 2016 veröffentlicht die EZB die monatliche Aufstellung der Währungsreserven und Fremdwährungsliquidität von EZB und Eurosystem mit einer zeitlichen Verzögerung von 15 Tagen und damit um 15 Kalendertage früher als bisher.

Seit November 2016 veröffentlicht die EZB zusätzliche und detailliertere Quartalsdaten zur finanziellen Solidität der direkt von der EZB beaufsichtigten bedeutenden Institute, wobei einige der Statistiken zudem nach Ländern und Bankengruppen aufgegliedert zur Verfügung stehen. Dadurch wird die Qualität der Aktiva der Banken transparenter gemacht und die Marktdisziplin gestärkt.

Im Dezember 2016 veröffentlichte die EZB die Ergebnisse der zweiten Welle der Erhebung des Eurosystems zu den Finanzen und zum Konsum der privaten Haushalte (HFCS), in der mehr als 84 000 Haushalte im Euroraum (mit Ausnahme Litauens) sowie in Ungarn und Polen erfasst sind (siehe auch Kapitel 2 Abschnitt 5). Nach der Analyse der Umfrageergebnisse wird man den Zusammenhang zwischen mikroökonomischer Heterogenität und makroökonomischen Ergebnissen besser verstehen.

Sonstige Entwicklungen im Statistikbereich

Das ESZB setzte die Arbeit an der Entwicklung neuer bzw. erheblich verbesserter Plattformen für Mikrodaten als Primärquellen für ihre Statistiken fort. Obwohl die Datenverarbeitung und Qualitätssicherung granularer Informationen einerseits für den Statistikbereich des ESZB eine höhere Belastung darstellen, haben diese Daten andererseits den potenziellen Vorteil, die Berichtslast der Meldepflichtigen zu verringern. Darüber hinaus sind auf Basis granularer Daten flexible und rasche Anpassungen an die Bedürfnisse der Nutzer möglich, während sich zugleich die Qualität und interne Konsistenz der erhobenen Daten verbessert.

Die Kapazität der zentralisierten Wertpapierdatenbank wurde erweitert, um u. a. das Sicherheitenmanagement zu unterstützen.

Im Mai 2016 verabschiedete die EZB eine neue Statistik-Verordnung (EZB/2016/13), die die Einrichtung einer granularen Mehrzweckdatenbank (AnaCredit) vorsieht, in der harmonisierte Daten zu Krediten und Kreditrisiken für das Eurosystem enthalten sind. Der AnaCredit-Datensatz wird ab Ende 2018 monatliche Informationen auf Einzelkreditbasis zu Krediten liefern, die von Banken im Euroraum und deren ausländischen Zweigstellen an Unternehmen und andere Rechtsträger gemäß der Verordnung (ausgenommen natürliche Personen) vergeben werden. Parallel dazu soll die Kapazität des RIAD-Systems (ESZB-Register der Institutionen und Daten­bank für Tochterunternehmen) so erweitert werden, dass das System auch die erforderlichen Daten zu nichtfinanziellen Unternehmen umfasst.

Im August 2016 änderte die EZB die Verordnung und die Leitlinie über die Statistiken über Wertpapierbestände, um von Bankengruppen zusätzliche Attribute zu Rech­nungslegung und Kreditrisiko erheben zu können. Zudem wird die Liste melde­pflichtiger Bankengruppen um alle direkt von der EZB beaufsichtigten bedeutenden Gruppen erweitert. Des Weiteren legt die geänderte Leitlinie ein Rahmenwerk für das Datenqualitätsmanagement zur Beurteilung und Gewährleistung der Qualität von Outputdaten fest.

Das ESZB legt großen Wert auf die Qualität seiner Statistiken und ist gleichzeitig bemüht, die Berichtslast auf ein Minimum zu beschränken. In dieser Hinsicht spielt die Integration von statistischen und aufsichtlichen Anforderungen eine wesentliche Rolle bei der Harmonisierung des gesamten Prozesses der Berichterstattung von Banken an nationale und europäische Behörden. Die drei wichtigsten Arbeits­bereiche in diesem Zusammenhang befassen sich mit a) der Entwicklung des Banks’ Integrated Reporting Dictionary (BIRD) in Zusammenarbeit mit Branchenvertretern zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Meldungen der Banken an die Behörden,[91] b) der Erarbeitung eines Single Data Dictionary für das Eurosystem und den SSM und c) der Einrichtung eines einheitlichen, harmonisierten Rahmens für die Meldungen der Banken (European Reporting Framework).

Im Oktober 2016 beschloss die EZB, die Transparenz der für die neuen EZB-Verordnungen über europäische Statistiken durchgeführten Folgenabschätzung weiter zu erhöhen, indem im Bedarfsfall zusätzlich zur seit dem Jahr 2000 vorgenommenen Kosten-Nutzen-Analyse ein öffentliches Konsultationsverfahren durchgeführt wird.

Im November 2016 unterzeichneten die Europäische Kommission und die EZB ein Memorandum of Understanding zwischen Eurostat und der Generaldirektion Statistik der EZB bezüglich der Qualitätssicherung jener Statistiken, die dem Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht zugrunde liegen.

Im Berichtsjahr unternahm die EZB weitere Anstrengungen, um die Zugänglichkeit und Benutzerfreundlichkeit ihrer Statistiken zu verbessern, etwa durch eine neue Suchfunktion im Statistical Data Warehouse, dynamische Diagramme, die Aktua­lisierung der „ECBstatsApp“ und neue Beiträge in der Rubrik „Wissenswertes“ auf der EZB-Website „Unsere Statistiken“.

Volkswirtschaftliche Forschung

Wissenschaftliche Forschungsarbeiten auf hohem Niveau tragen dazu bei, eine robuste und stabile Grundlage für die politischen Analysen der EZB zu schaffen und somit die Erreichung politischer Zielsetzungen wesentlich zu unterstützen. Im Berichtsjahr lieferte die volkswirtschaftliche Forschung der EZB neue Erkenntnisse zu einer Reihe herausfordernder und stets wechselnder Analyseprioritäten. Darüber hinaus wurde durch die Aktivitäten von drei Forschungsnetzwerken die enge Forschungszusammenarbeit im gesamten ESZB gefördert.[92]

Forschungsschwerpunkte und -cluster der EZB

Die wissenschaftliche Forschung bei der EZB wird von sieben Forschungsgruppen durchgeführt, die ein breites Spektrum an volks- und finanzwirtschaftlichen Themen abdecken (siehe Schaubild 1). Diese Gruppen helfen mit, das Forschungsprogramm der EZB über die einzelnen Geschäftsbereiche hinweg zu koordinieren. Um darüber hinaus das hohe Forschungspotenzial der EZB bestmöglich auszuschöpfen, kooperieren die Forschungsgruppen zu Themen von gemeinsamem Interesse. Im Berichtsjahr konzentrierten sich die EZB-Forschungsgruppen auf vier Forschungs­schwerpunkte (siehe Schaubild 2) und gewannen dabei neue Erkenntnisse zur geldpolitischen Transmission, zu den Bestimmungsfaktoren für die niedrige Inflation und zur Funktionsweise der neuen institutionellen Rahmenbedingungen in der WWU. Zusätzlich zu den Schwerpunktthemen befasste sich die volkswirtschaftliche Forschung auch mit dem mäßigen Wachstum im Euroraum, dem weltwirtschaftlichen Umfeld, mit Finanzinstituten und mikroprudenzieller Politik sowie mit der Entwicklung und Verbesserung von Modellen. Dabei steht die Aktualisierung von Länder- und Euroraum-Modellen im Mittelpunkt, mit denen die Wechselbeziehungen zwischen Finanzsektor und Realwirtschaft gründlicher erfasst werden können.

Schaubild 1

EZB-Forschungsgruppen

Schaubild 2

Forschungsschwerpunkte 2016

Die Forschungsnetzwerke des Eurosystems bzw. des ESZB

Die Forschungsnetzwerke des Eurosystems bzw. des ESZB konnten im Jahr 2016 bedeutende Fortschritte erzielen; alle drei Netzwerke lieferten wichtige Erkenntnisse zur Funktionsweise der Volkswirtschaften der EU und des Euroraums.

Das Wage Dynamics Network (WDN) schloss seine dritte Umfragewelle ab, in der untersucht wurde, wie Unternehmen in der EU auf die verschiedenen Schocks und Strukturreformen im Zeitraum von 2010 bis 2013 reagiert haben. Die Umfrage, bei der mehr als 25 000 Unternehmen aus 25 EU-Ländern befragt wurden, lieferte einen vollständig harmonisierten Datensatz, der eine eingehende länderübergreifende Analyse gestattet. Im Verlauf des Berichtsjahrs veröffentlichte das Netzwerk Länderberichte mit den wichtigsten Ergebnissen sowie einen Aufsatz im Wirtschaftsbericht der EZB, in dem umfassende neue Erkenntnisse zu Lohn­anpassungen vorgestellt wurden. Eine Haupterkenntnis aus der Arbeit des WDN lautet, dass in den EU-Ländern im Zeitraum von 2010 bis 2013 seltener Lohn­änderungen vorgenommen wurden als in der Zeit vor der Krise (2002-2007) und dass dies zumindest teilweise auf den Widerstand der Unternehmen gegen eine Senkung der Basislöhne zurückzuführen war, auch wenn dieser in Ländern, die ein wirtschaftliches Anpassungsprogramm durchlaufen, geringer war.

Das Household Finance and Consumption Network koordiniert die Durchführung der Erhebung des Eurosystems zu den Finanzen und zum Konsum der privaten Haushalte (HFCS) und analysiert die daraus resultierenden Daten hauptsächlich im Hinblick darauf, inwiefern unterschiedliches Verbraucherverhalten die aggregierte wirtschaftliche Entwicklung beeinflusst. 2016 veröffentlichte das Netzwerk einen Bericht über die Ergebnisse der zweiten Befragungswelle, bei der mehr als 84 000 Haushalte in 20 Ländern befragt wurden. Das Hauptaugenmerk der Umfrage lag auf dem Haushaltsvermögen und seiner Verteilung unter den privaten Haushalten (siehe Abbildung 35). Das Nettovermögen eines privaten Haushalts liegt im Median bei 104 100 €; das 75. Perzentil der Verteilung liegt bei 258 800 €; das 90. Perzentil bei 496 000 € und das 95. Perzentil bei 743 900 €. Das Netzwerk führt Forschungen zu einer Reihe von breit gefassten Themenbereichen durch, wie z. B. zu den Bestimmungsfaktoren des privaten Verbrauchs, zur finanziellen Anfälligkeit privater Haushalte im Zusammenhang mit der Beurteilung makroprudenzieller Instrumente, zu den Verteilungseffekten von Vermögenspreisen und Geldpolitik[93], zur Messung der Vermögensverteilung unter den privaten Haushalten und zur Reaktion der Verbraucherausgaben auf die Steuerpolitik.

Abbildung 35

Vermögensverteilung der privaten Haushalte im Euroraum

(y-Achse: Tsd €; x-Achse: Perzentile des Nettovermögens)

Quelle: HFCS.

Auch im Berichtsjahr fungierte das Competitive Research Network weiterhin als Drehscheibe für die Forschung des ESZB im Bereich Wettbewerb und Produktivität. Insbesondere in Bezug auf den internationalen Handel, die internationale Trans­mission wirtschaftlicher Schocks und die Effizienz der Ressourcenallokation in der EU konnten bedeutende Forschungsergebnisse erzielt werden. Als wichtige Leistung des Netzwerks im Jahr 2016 ist z. B. die fünfte Erhebung und Veröffentlichung des EU-weiten Unternehmensdatensatzes zu nennen. Dieser Datensatz besteht aus einer umfassenden Reihe von Produktivitätsindikatoren und ist im Hinblick auf seine länderübergreifende Vergleichbarkeit und den Erfassungsgrad der Daten einzigartig. Forschungsarbeiten auf Grundlage dieser neuen Daten lieferten Erkenntnisse über den Zusammenhang zwischen Produktivitätszuwächsen und Beschäftigungsaufbau im Euroraum.

Konferenzen und Veröffentlichungen

In den letzten Jahren haben innovative Forschung und der Dialog mit Wirtschafts­experten aus der Wissenschaft angesichts der zunehmenden Anzahl und Komplexität der für die EZB relevanten Themen laufend an Bedeutung gewonnen. Vor diesem Hintergrund organisierte die EZB 2016 eine Reihe von hochrangigen forschungsbezogenen Veranstaltungen, die sich mit den dringendsten Fragen befassten, vor denen Zentralbanken heute stehen. Besonders hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang das Zentralbankforum der EZB in Sintra und die erste jährliche Forschungskonferenz der EZB. Als weitere wichtige Konferenzen sind das International Monetary Policy Research Forum, der neunte EZB-Workshop zu Prognosetechniken und die zwölfte Konferenz des Competitiveness Research Network zu nennen.

Zu vielen Forschungsaktivitäten der EZB gibt es auch Veröffentlichungen. In der Working-Paper-Reihe der EZB wurden 2016 insgesamt 115 Arbeiten publiziert. Darüber hinaus erschienen im Berichtsjahr 73 Beiträge von EZB-Mitarbeitern – teils in Kooperation mit externen Autoren – in Journals mit Peer Review. Diese Fülle an qualitativ hochwertigen Forschungsarbeiten diente auch als Grundlage dafür, die Kommunikation von Forschungsergebnissen an die breitere Öffentlichkeit – etwa über das Research Bulletin der EZB – zu verbessern.

Rechtliche Aktivitäten und Verpflichtungen

Im Jahr 2016 war die EZB in verschiedene Gerichtsverfahren vor den europäischen Gerichtshöfen involviert. Zudem verabschiedete sie zahlreiche Stellungnahmen hinsichtlich der im Vertrag verankerten Verpflichtung zur Anhörung der EZB zu allen Vorschlägen für Rechtsakte der EU und allen Entwürfen für Rechtsvorschriften auf einzelstaatlicher Ebene in ihrem Zuständigkeitsbereich sowie hinsichtlich der Überwachung der Einhaltung des Verbots der monetären Finanzierung und des Verbots des bevorrechtigten Zugangs. Schließlich verabschiedete die EZB eine Reihe von Rechtsakten und -instrumenten im Hinblick auf ihre Aufsichtsaufgaben.

Beteiligung der EZB an Gerichtsverfahren auf EU-Ebene

Im September 2016 fällte der Gerichtshof der Europäischen Union im Rechts­mittelverfahren eine Entscheidung in zwei Verfahrensserien, die von Einlegern bei den von den Abwicklungsmaßnahmen des Jahres 2013 betroffenen zyprischen Banken angestrengt worden waren. Die Rechtsmittelführer hatten vorgebracht, dass die EZB und die Europäische Kommission diese Abwicklungsmaßnahmen auf Grundlage ihrer Teilnahme an den Treffen der Euro-Gruppe und ihrer Rolle bei den Verhandlungen und der Annahme des Memorandum of Understanding (MoU) mit Zypern angeordnet hätten.

In der ersten Verfahrensserie[94] strebten die Rechtsmittelführer die Nichtigerklärung der Erklärung der Euro-Gruppe vom 25. März 2013 zum Finanzhilfeprogramm für Zypern und insbesondere zur Restrukturierung seines Bankensektors an. Der Gerichtshof der Europäischen Union bestätigte die Feststellung des Gerichts der Europäischen Union, dass die beanstandete Erklärung der Euro-Gruppe nicht als eine gemeinsame Entscheidung der Europäischen Kommission und der EZB verstanden werden könne. Ferner führte der Gerichtshof aus, dass die Annahme des für die Bankenrestrukturierung erforderlichen Rechtsrahmens durch die zyprischen Behörden nicht als Anordnung aufgrund einer angeblich gemeinsamen Entscheidung von Europäischer Kommission und EZB – konkret in Form der Erklärung der Euro-Gruppe – interpretiert werden könne. Die Fälle wurden daher als unzulässig zurückgewiesen.

In der zweiten Verfahrensserie[95] forderten die Rechtsmittelführer den Ersatz des Schadens, der ihnen durch die Aufnahme der Punkte zur Abwicklung der beiden zyprischen Banken in das MoU mit Zypern entstanden sei, bzw. die Nichtigerklärung dieser strittigen Punkte. Der Gerichtshof der Europäischen Union hob die Unzu­lässigkeitsbeschlüsse des Gerichts der Europäischen Union auf Grundlage dessen auf, dass die Europäische Union gemäß Artikel 340 Absatz 2 und Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union durch die angeblich rechts­widrige Vorgehensweise der EU-Institutionen – wenn diese auch innerhalb des rechtlichen Rahmens des Vertrags zur Einrichtung des Europäischen Stabilitäts­mechanismus (ESM-Vertrag) liegt – theoretisch haftungspflichtig werden könnte. Diese Feststellung gründet sich auf die Verpflichtung der Europäischen Kommission gemäß Artikel 17 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union, die allge­meinen Interessen der Union zu fördern und die Anwendung des Unionsrechts zu überwachen, und auf ihre Verpflichtung gemäß Artikel 13 Absatz 3 und Absatz 4 ESM-Vertrag, die EU-Rechtskonformität eines jeglichen vom ESM abgeschlossenen MoU sicherzustellen. Der Gerichtshof der Europäischen Union führte zu dieser Sache an, dass die im MoU mit Zypern festgelegten Abwicklungsmaßnahmen angesichts des im allgemeinen Interesse liegenden Ziels der Europäischen Union, die Finanzstabilität des Bankensystems im Euroraum zu gewährleisten, keinen unverhältnismäßigen und nicht tragbaren Eingriff in das Eigentumsrecht der Rechts­mittelführer darstelle. Somit könne nicht davon ausgegangen werden, dass die Europäische Kommission dadurch, dass sie die Aufnahme der strittigen Punkte in das MoU mit Zypern zugelassen hat, zu einer Verletzung des Eigentumsrechts der Rechtsmittelführer beigetragen habe. Der Gerichtshof der Europäischen Union wies deshalb die Schadensersatzforderungen als jeder rechtlichen Grundlage entbehrend ab.

Im Juli 2016 entschied das Gericht der Europäischen Union in einer Rechtssache betreffend eine Forderung nach Nichtigerklärung und Schadensersatz bezüglich bestimmter Beschlüsse des EZB-Rats im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Notfall-Liquiditätshilfe (ELA) durch die griechische Zentralbank an griechische Banken zugunsten der EZB. In der Rechtssache T-368/15 führte der Rechts­mittelführer an, dass die beeinspruchten ELA-relevanten Beschlüsse rechtswidrig seien und „unweigerlich dazu geführt hätten“, dass die griechischen Behörden im Sommer 2015 temporäre Bankschließtage und Kapitalverkehrsbeschränkungen verhängten, wodurch wiederum der Rechtsmittelführer „ernsten und nicht wiedergutzumachenden Schaden“ erlitten habe. Im Hinblick auf die Forderung nach Nichtigerklärung entschied das Gericht der Europäischen Union, dass die Bedingung, der Rechtsmittelführer müsse von den strittigen ELA-Beschlüssen unmittelbar betroffen sein, offensichtlich nicht erfüllt sei, und wies die Forderung daher als unzulässig ab. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass die Beibe­haltung der ELA-Obergrenze in den strittigen Beschlüssen in keiner Weise einer Anordnung der zur Debatte stehenden Maßnahmen (d. h. der Kapitalverkehrs­beschränkungen) gleichkam, sodass es den griechischen Behörden völlig frei gestanden wäre, gegebenenfalls andere Maßnahmen zu ergreifen. Das Gericht wies auch die Schadensersatzforderung als unzulässig ab.

Im Mai 2016 entschied das Gericht der Europäischen Union über das von 150 Bediensteten der EZB vorgebrachte Rechtsmittel (Rechtssache T-129/14 P) gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union in der Rechtssache F-15/10 betreffend die Reform des Vorsorgesystems der EZB. Im Mai 2009 hatte die EZB nach einem rund zweijährigen Reformprozess den bestehenden Pensionsplan (ein Hybridsystem) eingefroren und einen neuen Versorgungsplan beschlossen, der auf zwei Säulen beruht: einem System mit Leistungszusagen und einem System mit Beitragszusagen. Für Dienstzeiten ab dem 1. Juni 2009 erwerben grundsätzlich sämtliche Bediensteten der EZB Rentenanwartschaften im Rahmen des EZB-Versorgungsplans. Dies gilt auch für Bedienstete, die ihre Beschäftigung bei der EZB vor dem oder zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Reform aufgenom­men haben. Davon ausgenommen sind nur Bedienstete, die am 31. Mai 2009 zwischen 60 und 65 Jahre alt waren. Diese fallen weiterhin generell unter den alten EZB-Pensionsplan. Das von 150 Bediensteten eingebrachte Rechtsmittel kritisierte einige Punkte des Urteils erster Instanz zu acht Klagegründen. In seinem Rechts­mittelurteil hielt das Gericht der Europäischen Union am Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst fest und wies alle acht Klagegründe in ihrer Gesamtheit zurück; damit wurde die Rechtmäßigkeit der Reform des EZB-Vorsorgesystems in vollem Umfang bestätigt. Hinsichtlich der operativen Umsetzung der Reform befand das Gericht, dass die EZB nicht gegen die Grundsätze der Legalität und Rechts­sicherheit verstoßen hatte. Es bestätigte, dass die Änderungen der Pensions­regelungen im Einklang mit der relevanten Kompetenzen- und Verfahrensordnung beschlossen worden waren. Hinsichtlich der Sachfragen war aufgrund dieses Urteils eine eingehende Analyse des Wesens von Rentenanwartschaften geboten. Diesbe­züglich befand das Gericht der Europäischen Union, dass Rentenanwartschaften nicht unter den Begriff „Arbeitsentgelt“ im Sinne der Richtlinie 91/533[96] fallen. Somit sind sie kein immaterieller Bestandteil des Arbeitsvertrags, d. h., die EZB ist berechtigt, Reformen des Vorsorgesystems ohne Zustimmung der Belegschaft durchzuführen. Hinsichtlich des von den Rechtsmittelführern angeführten erworbenen Rechts, ab dem Alter von 60 Jahren ohne Kürzung der Renten­leistungen in den Ruhestand eintreten zu können, verwies das Gericht der Europäischen Union darauf, dass ein Beamter nach ständiger Rechtsprechung ein erworbenes Recht nur dann geltend machen kann, wenn die Tatsachen, aus denen dieses Recht erwächst, bereits vor Änderung der entsprechenden Bestimmungen eingetreten sind. Darüber hinaus befand das Gericht, dass die Anwartschaften von Bediensteten, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Reform das Alter von 60 Jahren bereits erreicht hatten, aufgrund der von der EZB als Teil ihres Reform­pakets vorgesehenen Übergangsregelungen von der Reform nicht betroffen waren.

Stellungnahmen der EZB und Verstöße gegen die Konsultationspflicht

Die EZB ist gemäß Artikel 127 Absatz 4 und Artikel 282 Absatz 5 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (in der Folge „der Vertrag“) zu allen in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Vorschlägen für Rechtsakte der EU und Entwürfen für Rechtsvorschriften auf einzelstaatlicher Ebene zu hören.[97] Sämtliche Stellungnahmen der EZB sind auf der EZB-Website abrufbar. Sofern sie Vorschläge für Rechtsakte der EU betreffen, werden die Stellungnahmen der EZB auch im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Im Berichtsjahr verabschiedete die EZB 8 Stellungnahmen zu Vorschlägen für EU-Rechtsakte sowie 53 Stellungnahmen zu Entwürfen für Rechtsvorschriften auf einzelstaatlicher Ebene, die in ihren Zuständigkeitsbereich fielen.

Auf EU-Ebene bezogen sich die wichtigsten von der EZB verabschiedeten Stellung­nahmen auf einen europäischen Rahmen für einfache, transparente und standar­disierte Verbriefungen und auf Änderungen der Kapitaladäquanzverordnung (CON/2016/11), die einheitliche Vertretung des Euro-Währungsgebiets im Interna­tionalen Währungsfonds (CON/2016/22) und die Schaffung eines europäischen Einlagenversicherungssystems (CON/2016/26).[98]

In einer Reihe von Fällen wurde die EZB von nationalen Behörden zu Rechts­vorschriften konsultiert, etwa hinsichtlich Banknoten und Münzen,[99] der Zahlungs­systemüberwachung,[100] des Systems für stücklose Wertpapiere,[101] der Pflichtab­gaben bei Überweisungen und Lastschriften[102] sowie der Bekämpfung von Geld­wäsche und Terrorismusfinanzierung[103].

Die EZB verabschiedete des Weiteren eine Reihe von Stellungnahmen betreffend die nationalen Zentralbanken (NZBen), nämlich zu den Rechnungsprüfungs­anforderungen für einige NZBen,[104] zu den Berichtspflichten von NZBen gegenüber dem nationalen Parlament,[105] zur Arbeitsweise von NZB-Beschlussorganen,[106] zur Verringerung der Vergütung hochrangiger Mitarbeiter einer NZB,[107] zur Beteiligung einer NZB an einer Gesellschaft, die geldpolitische Operationen in Regionen in äußerster Randlage und in überseeischen Gebieten durchführt,[108] zu den Ge­schäften von NZBen im Rahmen der Notfall-Liquiditätshilfe (ELA),[109] zu den Abwicklungsaufgaben von NZBen,[110] zur Rolle einzelner NZBen bei der Einlagen­sicherung,[111] zur NZB-seitigen Überwachung der Bereitstellung von Zahlungsdienst­leistungen,[112] von Organisationen, die unbewegliches Eigentum übertragen,[113] und von Konsumentenkreditvereinbarungen,[114] zum Betrieb von zentralen Kreditregistern und Bankkontenregistern durch NZBen,[115] zur Erhebung statistischer Daten im Bereich Finanzen durch eine NZB,[116] zur Rolle einer NZB bei der Bewertung des Wettbewerbs am Hypothekarkreditmarkt,[117] zum Beitrag einer NZB an einen vom IWF verwalteten Fonds,[118] zur Rolle einer NZB bei der Meldung hinsichtlich einer Abgabe auf Versicherungsprämien,[119] zu den geldpolitischen Instrumenten von NZBen außerhalb des Euroraums,[120] zum Ausschluss von Aufrechnungsrechten in Bezug auf bei ESZB-Zentralbanken als Sicherheit gestellte Forderungen[121] und zur Ausgabe von Gedenkmünzen durch eine NZB[122].

Außerdem verabschiedete die EZB Stellungnahmen zu verschiedenen Aspekten der Tätigkeiten von Finanzinstituten,[123] nämlich zur Rangfolge der Gläubiger von Kredit­instituten,[124] zur Deckelung variabler Zinssätze für Hypothekarkredite,[125] zur Vergütung von Spareinlagekonten,[126] zu Vorschriften für die Amortisation von Hypotheken,[127] zur Erstattung bestimmter auf Fremdwährungskredite erhobener Gebühren,[128] zur Restrukturierung von Fremdwährungskrediten,[129] zur Reform von Genossenschaftsbanken,[130] zu Einschränkungen bezüglich des Immobilien- oder Kapitalerwerbs durch Kreditinstitute,[131] zur Ernennung von Aufsichtsratsmitgliedern einer Bank,[132] zu Schuldendienst- und Beleihungsquote,[133] zu einer Bürgschafts­regelung für Verbriefungen notleidender Kredite,[134] zur Einführung einer Steuer für bestimmte Finanzinstitute,[135] zur Funktionsweise von zentralen Kreditregistern[136] und zur Funktionsweise nationaler Einlagensicherungssysteme[137].

Schließlich verabschiedete die EZB auch eine Stellungnahme zur Rolle eines Vertreters einer nationalen Finanzaufsichtsbehörde im Aufsichtsgremium der EZB.[138]

Im Berichtsjahr wurden acht Fälle verzeichnet, in denen gegen die rechtliche Verpflichtung zur Anhörung der EZB zu Entwürfen für Rechtsvorschriften auf einzelstaatlicher Ebene verstoßen wurde. Dabei wurden einige Fälle als eindeutig und erheblich[139] eingestuft.

So versäumte es das italienische Ministerium für Wirtschaft und Finanzen, die EZB zum Gesetzesdekret über dringende Maßnahmen zum Schutz von Sparguthaben im Bankensektor zu konsultieren, mit denen ein gesetzlicher Rahmen für die Bereit­stellung von außerordentlicher finanzieller Unterstützung aus öffentlichen Mitteln für die italienischen Banken geschaffen werden sollte. Das griechische Finanz­ministerium wiederum unterließ es, die EZB zum Gesetz über elektronische Zah­lungen zu konsultieren.

Das ungarische Wirtschaftsministerium schließlich versäumte es, die EZB zum Gesetz über nationale Wohnbaugemeinschaften[140] zu konsultieren, woraus Bedenken hinsichtlich einer möglichen Verletzung der Zentralbankunabhängigkeit erwuchsen.

Die im Berichtsjahr verzeichneten Verstöße gegen die rechtliche Verpflichtung zur Anhörung der EZB durch Griechenland, Ungarn und Italien wurden als eindeutige und erhebliche sowie als wiederholte Fälle eingestuft.

Rechtliche Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus

Im Jahr 2016 erließ die EZB eine Reihe von Rechtsinstrumenten im Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihrer Aufsichtsaufgaben, die im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der Website der EZB veröffentlicht wurden. Eine Liste der im Zusammenhang mit der Bankenaufsicht im Berichtsjahr erlassenen Rechts­instrumente findet sich im EZB-Jahresbericht zur Aufsichtstätigkeit 2016.

Einhaltung des Verbots der monetären Finanzierung und des bevorrechtigten Zugangs

Gemäß Artikel 271 Buchstabe d des Vertrags über die Arbeitsweise der Europä­ischen Union (VAEU) ist die EZB mit der Aufgabe betraut, die Einhaltung der in Artikel 123 und 124 des VAEU sowie in den Verordnungen (EG) Nr. 3603/93 und 3604/93 des Rates festgelegten Verbote durch die nationalen Zentralbanken (NZBen) der EU-Mitgliedstaaten und durch die EZB selbst zu überwachen. Nach Artikel 123 ist es der EZB und den NZBen untersagt, Regierungs­stellen sowie Organen bzw. Einrichtungen der EU Überziehungs- oder andere Kreditfazilitäten einzuräumen oder von solchen Institutionen begebene Schuldtitel am Primärmarkt zu erwerben. Gemäß Artikel 124 sind Maßnahmen, die nicht aus aufsichtsrechtlichen Gründen getroffen werden und Regierungsstellen sowie Organen bzw. Einrichtungen der EU einen bevorrechtigten Zugang zu Finanz­instituten verschaffen, verboten. Über die Einhaltung dieser Bestimmungen durch die Mitgliedstaaten wacht neben dem EZB-Rat auch die Europäische Kommission.

Die EZB überwacht ferner die durch die Zentralbanken der EU-Mitgliedstaaten am Sekundärmarkt getätigten Käufe von Schuldtiteln der öffentlichen Hand – also Käufe inländischer Staatspapiere sowie Käufe von Schuldtiteln, die von anderen Mitglied­staaten oder von Organen bzw. Einrichtungen der EU begeben wurden. Laut den Erwägungsgründen der Verordnung (EG) Nr. 3603/93 des Rates darf der Erwerb von Schuldtiteln der öffentlichen Hand am Sekundärmarkt nicht zur Umgehung der Ziel­setzung von Artikel 123 des VAEU genutzt werden. Solche Käufe dürfen also nicht zu einer indirekten monetären Finanzierung des öffentlichen Sektors führen.

Die für 2016 durchgeführte Überwachung bestätigte, dass die Bestimmungen von Artikel 123 und 124 des VAEU und die diesbezüglichen Ratsverordnungen im Allge­meinen eingehalten wurden.

Sie zeigte jedoch auch, dass nicht alle NZBen in der EU die geltenden Obergrenzen für die Verzinsung von Einlagen der öffentlichen Hand in vollem Umfang einhielten. Insbesondere müssen einzelne NZBen sicherstellen, dass die Verzinsung von Ein­lagen der öffentlichen Hand nie über der Obergrenze liegt, auch wenn diese negativ sein sollte.

Die EZB stellte fest, dass die Errichtung und Finanzierung der Vermögensverwal­tungsgesellschaft MARK Zrt. durch die ungarische Zentralbank (MNB) eine Ver­letzung des Verbots der monetären Finanzierung darstellt, die es zu korrigieren gilt.

Im Mai 2016 räumte die MNB dem ungarischen Anlegerentschädigungssystem Kárrendezési Alap einen dreimonatigen Überbrückungskredit ein. Die EZB stellte fest, dass diese Operation potenziell im Widerspruch zum Verbot der monetären Finanzierung steht, da andere Wege zur kurzfristigen Finanzierung des Anlegerent­schädigungssystems ohne Involvierung der MNB offen gestanden wären. Das Engagement der MNB sollte keinen Präzedenzfall darstellen.

Schon in den Jahresberichten 2014 und 2015 hatte die EZB Bedenken im Hinblick auf einige von der MNB in den Jahren 2014 und 2015 initiierte Programme geäußert, die nicht geldpolitisch ausgerichtet sind und potenziell im Widerspruch zum Verbot der monetären Finanzierung stehen. Es könnte nämlich der Eindruck entstehen, dass die MNB hier Aufgaben des Staates übernimmt oder der öffentlichen Hand anderweitig finanzielle Vorteile angedeihen lässt. Die gegenständlichen Programme umfassen Immobilieninvestitionen der MNB, ein über sechs verflochtene Stiftungen betriebenes Finanzbildungsprogramm sowie die Anlagestrategie dieser Stiftungen, die Übernahme von vormals bei der ungarischen Finanzmarktaufsicht beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Personalstand der MNB, ein Programm zum Ankauf ungarischer Kunstwerke und Kulturgüter sowie ein Anreizsystem zur Förde­rung des Erwerbs zugelassener Wertpapiere, insbesondere von Staatsanleihen, durch die Banken. Die EZB wird diese umfangreichen Maßnahmen weiterhin genau beobachten um sicherzustellen, dass jegliche Konflikte mit dem Verbot der mone­tären Finanzierung und des bevorrechtigten Zugangs vermieden werden. Die MNB sollte des Weiteren sicherstellen, dass ihre in das Stiftungsgeflecht eingebrachten Mittel nicht direkt oder indirekt zur Staatsfinanzierung verwendet werden. Darüber hinaus wird die EZB weiterhin die Beteiligung der MNB an der Budapester Börse überwachen, da die im November 2015 begründete Mehrheitsbeteiligung der MNB an der Budapester Börse nach wie vor Anlass zu Bedenken hinsichtlich der mone­tären Finanzierung geben könnte.

Im Hinblick auf die seitens der irischen Zentralbank vollständig abzubauenden Forderungen im Zusammenhang mit der Irish Bank Resolution Corporation (IBRC) konnte der Bestand 2016 hauptsächlich durch Veräußerung langfristiger, variabel verzinster Anleihen reduziert werden, was ein Schritt in die richtige Richtung ist. Dennoch würde ein ambitionierterer Zeitplan für die Veräußerung dieser Forde­rungen die nach wie vor schwerwiegenden Bedenken hinsichtlich monetärer Staats­finanzierung rascher zerstreuen.

Internationale und europäische Beziehungen

Europäische Beziehungen

Die EZB stand auch im Jahr 2016 in einem engen Dialog mit europäischen Institutionen und Gremien, insbesondere mit dem Europäischen Parlament, dem Europäischen Rat, dem ECOFIN-Rat, der Euro-Gruppe und der Europäischen Kommission. Im Berichtsjahr konnten weitere Schritte zur Vollendung der Banken­union und zur laufenden Sanierung des Finanzsektors im Euroraum gesetzt werden. Ferner standen die wirtschaftliche Lage im Eurogebiet und das makroökonomische Anpassungs­programm für Griechenland auf der Tagesordnung der Sitzungen der Euro-Gruppe und des ECOFIN-Rats, an denen der EZB-Präsident und weitere Direktoriums­mitglieder teilnahmen. Die Notwendigkeit, ein kohärentes Vorgehen in den Bereichen Haushalts-, Finanz- und Strukturpolitik festzulegen, um die wirtschaftliche Erholung in Europa zu fördern, war ein Diskussionsthema in den Sitzungen des Europäischen Rates, zu denen der Präsident der EZB jeweils eingeladen war.

Die Wirtschafts- und Währungsunion Europas vollenden

Im Berichtsjahr wurden weitere Schritte zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) unternommen – aufbauend auf dem im Fünf-Präsidenten-Bericht vorgezeichneten Plan, der 2015 unter dem Titel „Die Wirtschafts- und Währungsunion Europas vollenden“ veröffentlicht wurde.

Im Bereich der Bankenunion wurden mit der Umsetzung der Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und der Richtlinie über Einlagen­sicherungssysteme weitere Fortschritte erzielt. Die EZB sprach sich auch 2016 wiederholt für entschlossene Maßnahmen zur Vollendung der Bankenunion aus, insbesondere im Rahmen der Entwicklung einer glaubwürdigen europäischen Lösung („Backstop“) zur Absicherung des Einheitlichen Abwicklungsfonds (SRF) und in Diskussionen zur Ausgestaltung eines europäischen Einlagensicherungssystems. Neben der Bankenunion könnte eine europäische Kapitalmarktunion die Wider­standskraft des Finanzsystems durch eine gleichmäßigere grenzüberschreitende Risikoverteilung erhöhen; gleichzeitig würde die Kapitalmarktunion den Zugang zu Finanzmitteln verbreitern und erleichtern.

Im Berichtsjahr waren einige Fortschritte im Bereich der wirtschaftspolitischen Steuerung zu verzeichnen, so nahm zum Beispiel der Europäische Fiskalausschuss seine Arbeit auf. In weiterer Folge sollen das Mandat und die institutionelle Unab­hängigkeit des Europäischen Fiskalausschusses weiter gestärkt werden um sicher­zustellen, dass er einen wichtigen Beitrag zu erhöhter Transparenz und zur Einhal­tung der haushaltspolitischen Regeln leisten kann.[141] Am 20. September 2016 verabschiedete der EU-Rat eine Empfehlung, mit der die Mitgliedstaaten des Euroraums dazu aufgerufen werden, nationale Ausschüsse für Produktivität ein­zurichten. Letztere sollen neue Impulse für die Umsetzung von Strukturreformen in den Euro-Ländern geben. Der Erfolg wird dabei nicht nur von einem erwartungs­gemäß hohen Maß an Expertise innerhalb dieser Ausschüsse abhängen, sondern auch von der vollständigen Unabhängigkeit dieser Gremien. Bei der Arbeit der Ausschüsse muss gewährleistet sein, dass die europäische Dimension ausreichend berücksichtigt wird, wie durch den Austausch von Best Practices unter den Mitglied­staaten und durch die stärkere Beachtung euroraumrelevanter Aspekte bei der Beur­teilung und Lösung von Produktivitätsproblemen auf der Ebene einzelner Mitglied­staaten.

Darüber hinaus betonte die EZB im Berichtsjahr regelmäßig, dass die Bestim­mungen des derzeitigen Governance-Rahmens konsequent und gründlich umzu­setzen sind; bislang waren die Fortschritte in diesem Bereich nicht zufriedenstellend. Dies zeigen unter anderem die eingeschränkte Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen der Europäischen Kommission (siehe Kapitel 1 Abschnitt 1.6) und die mangelhafte Einhaltung der Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts.

Eine Vertiefung der WWU ist nur auf Grundlage gegenseitigen Vertrauens unter den Mitgliedstaaten möglich. Der Aufbau solchen Vertrauens wiederum erfordert die vollständige Umsetzung der Haushaltsregeln und eine wirksamere Abstimmung im Bereich der Wirtschaftspolitik. Die EZB hat bereits wiederholt betont, wie wichtig es ist, mittel- bis langfristig ein höheres Maß an gemeinsamer Souveränität zu errei­chen, zum Beispiel durch eine Verbesserung der Governance-Strukturen – weg von einem regelbasierten hin zu einem institutionellen Ansatz[142].

Abseits wirtschaftlicher Themen sieht sich Europa gleichzeitig auch anderen Herausforderungen gegenüber, vor allem in den Bereichen Migration und Sicherheit. Die nachhaltige Bewältigung dieser Herausforderungen ist nur auf Grundlage einer starken Wirtschaft möglich. Die Vollendung der WWU ist also ein wichtiger Schritt zur Stärkung Europas. Das Eurosystem ist bereit, diese Arbeit zu unterstützen.

Erfüllung der demokratischen Rechenschaftspflicht

Die EZB ist eine unabhängige Institution, die die nach Maßgabe ihres Mandats erforderlichen Instrumente frei wählen und einsetzen kann. Dieser Unabhängigkeit steht notwendigerweise auch ein hohes Maß an Rechenschaftspflicht gegenüber. Laut Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat die EZB ihre Handlungen primär gegenüber dem Europäischen Parlament als der gewählten Vertretung der EU-Bevölkerung zu verantworten.

So trat der Präsident der EZB auch 2016 im Rahmen der regelmäßigen Anhörungen viermal vor den Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments.[143] Dabei konzentrierten sich die Abgeordneten insbesondere auf die Geldpolitik der EZB, Finanzsektorpolitik, makroökonomische Anpassungsprogramme und die Reform der Governance-Strukturen innerhalb des Euroraums (siehe Abbildung 36).

Abbildung 36

Inhalte der bei den regelmäßigen Anhörungen vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung gestellten Fragen

(in %)

Quelle: EZB.

Im Interesse einer noch umfassenderen Erfüllung ihrer Rechenschaftspflicht beschloss die EZB 2016 als Reaktion auf einen Vorschlag des Europäischen Parlaments, erstmals ihre Anmerkungen zu den im Rahmen der Entschließung zum letzten Jahresbericht vorgebrachten Anregungen des Europäischen Parlaments zu veröffentlichen.[144] Früher wurden diese Anmerkungen nur an die Abgeordneten des Europäischen Parlaments übermittelt, zusammen mit dem Jahresbericht.

Tabelle 3

Anhörungen vor dem Europäischen Parlament 2016

Quelle: EZB.

Darüber hinaus ist die regelmäßige Berichterstattung Teil der Rechenschaftspflicht der EZB, genauso wie die Beantwortung von schriftlichen Anfragen der Abge­ordneten des Europäischen Parlaments. Die Antworten auf die 2016 an den Präsidenten der EZB gerichteten Anfragen wurden online veröffentlicht.[145] Die meisten Fragen im Berichtsjahr betrafen die Umsetzung der geldpolitischen Sondermaßnahmen der EZB, die Wirtschaftsaussichten und wirtschaftliche Anpassungsprogramme.

Wie in den Vorjahren lieferte die EZB auch 2016 Beiträge zu Diskussionen im Europäischen Parlament und im EU-Rat über Gesetzesvorlagen, die in ihre Zuständigkeit fallen. Über die Anforderungen der Rechenschaftspflicht hinaus beteiligten sich Vertreterinnen und Vertreter der EZB an öffentlichen Sitzungen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung und brachten dort ihre Expertise ein.

Auch hinsichtlich ihrer Bankenaufsichtsagenden ist die EZB gegenüber dem Europäischen Parlament und dem EU-Rat rechenschaftspflichtig.[146] Nähere Angaben dazu finden sich im EZB-Jahresbericht zur Aufsichtstätigkeit 2016.

Internationale Beziehungen

In einem herausfordernden internationalen Umfeld intensivierte die EZB im Berichts­jahr ihre Beziehungen zu anderen Zentralbanken und sonstigen internationalen Schlüsselakteuren, indem sie Diskussionsbeiträge in internationalen Foren lieferte, Informationen einholte und ihre geldpolitischen Maßnahmen kommunizierte. In einem Jahr, in dem die aufkeimende wirtschaftliche Erholung weiterhin von Wäh­rungsbehörden weltweit unterstützt wurde, war dies von besonderer Bedeutung.

G 20

Vor dem Hintergrund der weiterhin zögerlichen Wirtschaftserholung konzentrierte sich die Arbeit der G 20 unter dem Vorsitz Chinas auf die Förderung des globalen Wirtschaftswachstums. Dabei wurde die Bedeutung von Strukturreformen als flankie­rende Maßnahmen zur Fiskal- und Geldpolitik für das Erreichen dieses Ziels nach­drücklich betont. Auch die Rolle von Innovation und Digitalisierung als mögliche Wachstumsmotoren wurde verstärkt thematisiert. Darüber hinaus beschlossen die G 20 eine „Enhanced Structural Reform Agenda“, die Grundsätze und Indikatoren für die bessere Messung der Fortschritte bei Strukturreformen enthält. Angesichts der zunehmenden Antiglobalisierungsstimmung richteten die G 20 ihren Fokus verstärkt auf Ungleichheiten bzw. Inklusion und forderten weltweit mehr Fairness bei der Besteuerung. Besondere Aufmerksamkeit soll dabei wirtschaftlichem Eigentum und Strategien zum Umgang mit unkooperativen Steuersystemen gewidmet werden. Die Finanzminister und Zentralbankpräsidenten der G 20, an deren Treffen auch der Präsident der EZB teilnimmt, bekannten sich zu enger Abstimmung im Bereich der Devisenmärkte und verständigten sich darauf, dass jede Form von Handels- und Investitionsprotektionismus zu vermeiden ist. Vor dem Hintergrund der jüngsten Anschläge wurden die Bemühungen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung weiter verstärkt. Die Fertigstellung der Eckpunkte des finanzregulatorischen Rahmens wurde unterstützt, mit entsprechendem Hinweis auf die Notwendigkeit einer rechtzeitigen, vollständigen und konsistenten Umsetzung der vereinbarten Finanzsektorreformen. Beim Gipfeltreffen von Hangzhou riefen die Staats- und Regierungschefs der G 20 auch zu vermehrter Förderung ökologisch orientierter Finanzierung auf. Im Zuge von Diskussionen der internationalen Finanzarchitektur wurde darüber hinaus die erweiterte Nutzung von Sonderziehungsrechten (SZR) erörtert, die Aufnahme weiterer Mitglieder in den Pariser Club begrüßt und eine Ausweitung der Rolle bestehender und neuer multilateraler Entwicklungsbanken befürwortet.

IWF und internationale Finanzarchitektur

Auch im Berichtsjahr brachte die EZB beim Internationalen Währungsfonds (IWF) gemeinsame europäische Standpunkte zu IWF-Positionen und zur internationalen Finanzarchitektur im Allgemeinen ein. Anfang 2016 trat die weitreichende, 2010 vereinbarte IWF-Quoten- und -Governance-Reform in Kraft, nachdem sie von der erforderlichen Mehrheit an IWF-Mitgliedern ratifiziert worden war. Dies bewirkte eine Verlagerung von Quotenanteilen in Höhe von mehr als 6 % auf dynamische Schwellen- und Entwicklungsländer, die der zunehmenden Rolle dieser Länder in der Weltwirtschaft Rechnung trägt. Als Teil des Reformpakets stimmten die europä­ischen Industrieländer der Reduzierung ihrer Vertretung im Exekutivdirekto­rium um zwei Sitze zu.

Abbildung 37

Verteilung der IWF-Quotenanteile vor und nach der 2010 beschlossenen Reform

(in Mio SZR)

Quellen: IWF und EZB-Berechnungen.

Die EZB befürwortet einen starken, quotenbasierten und finanziell adäquat ausge­statteten IWF im Zentrum des internationalen Währungssystems, wo er einen wichtigen Beitrag zu globaler Wirtschafts- und Finanzstabilität leistet. Mit dem Beitrag der EU-Mitgliedstaaten verdoppelten sich die gesamten quotenbasierten Mittel des IWF im Berichtsjahr auf 477 Mrd SZR. Darüber hinaus ist eine adäquate Mittelausstattung des IWF auf Grundlage verbesserter Finanzierungsrichtlinien und dank zusätzlicher bilateraler Darlehenszusagen einzelner Mitgliedstaaten, auch aus den Reihen der EU, im Ausmaß von rund 260 Mrd SZR gesichert. Der Zeitplan zur Vorbereitung der 15. allgemeinen Quotenrevision wurde überarbeitet, um die Über­prüfung spätestens bei der IWF-Jahrestagung 2019 abschließen zu können.

Die Kreditvergabepolitik des IWF muss auf die Bedürfnisse seiner Mitglieder zuge­schnitten bleiben. Deshalb überprüfte der IWF die Angemessenheit des globalen finanziellen Sicherheitsnetzes, also etwaige Lücken in diesem Netz, die Mittelverfüg­barkeit und die Finanzierungskosten des Instrumentariums zur Krisenprävention und -bewältigung.

Im Zusammenhang mit den Schuldenkrisen in einzelnen Euro-Ländern und aus diesem Anlass beschlossenen EU/IWF-Kredit- und Anpassungsprogrammen für diese Länder veröffentlichte das Unabhängige Evaluierungsbüro (IEO) einen umfas­senden Bericht zur Rolle des IWF während dieser Krisen und zu seiner Beteiligung an Finanzhilfeprogrammen für Griechenland, Irland und Portugal. Der Bericht behan­delte zwar in erster Linie den Entscheidungsprozess beim IWF, enthielt aber auch Überlegungen zu verschiedenen wirtschaftspolitischen Themen, so zu den Ursachen für die Krise und zur Ausgestaltung und Angemessenheit der durchgeführten wirt­schaftspolitischen Maßnahmen.

Technische Kooperation

Die EZB baute die technische Kooperation mit Notenbanken außerhalb der Europä­ischen Union aus, um Best Practices im Bereich des Zentralbankwesens weiter­geben zu können und somit einen Beitrag zur weltweiten Währungs- und Finanz­stabilität zu leisten. Die Initiativen der EZB in diesem Bereich spiegeln ihre Rolle als bedeutende Zentralbank in der globalen Wirtschaft wider. Im Berichtsjahr setzte die EZB ihre Zusammenarbeit mit den Zentralbanken von Schwellenländern der G 20 (z. B. Indien und Türkei) fort, um den Austausch von Fachwissen und Best Practices zu fördern. Darüber hinaus wurde 2016 ein Memorandum of Understanding mit der brasilianischen Notenbank unterzeichnet. Dieses soll den Grundstein für verstärkte Zusammenarbeit legen, vor allem in den Zentralbankkernbereichen Geldpolitik, Finanzstabilität und Bankenaufsicht. Bei ihren Aktivitäten in Lateinamerika, Asien und Afrika arbeitete die EZB auch enger mit internationalen und regionalen Organi­sationen zusammen.

Die Kooperation der EZB mit den Notenbanken von Ländern mit einer EU-Beitritts­perspektive wurde im Wesentlichen in Form einer Workshop-Reihe fortgesetzt. Themenschwerpunkte der Veranstaltungen waren institutionelle Herausforderungen im Zuge des EU-Beitritts, makro- und mikroprudenzielle Aufsichtsfragen sowie die Zentralbankunabhängigkeit als Schlüsselelement solider wirtschaftspolitischer Steuerung. Die technische Kooperation mit den Zentralbanken der EU-Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländer erfolgt in enger Zusammenarbeit mit nationalen Zentralbanken innerhalb der EU; sie ergänzt die regelmäßige Überwachung und Analyse der Wirtschafts- und Finanzentwicklung der EU-Kandidaten- und poten­ziellen Kandidatenländer durch die EZB sowie den politischen Dialog mit der jeweiligen Notenbank.

Kasten 9 Brexit – Status quo und Ausblick

Am 23. Juni 2016 wurde im Vereinigten Königreich ein Referendum über den weiteren Verbleib des Landes in der Europäischen Union abgehalten. Eine Mehrheit von 51,9 % stimmte für einen Austritt aus der EU. Gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union werden nun, sobald der Europäische Rat offiziell von der Austrittsabsicht in Kenntnis gesetzt worden ist, Verhandlungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich über ein Austrittsabkommen in Gang gesetzt. Derzeit ist die Zukunft der Wirtschaftsbeziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU ungewiss.[147]

Unmittelbar nach dem Referendum reagierten die Märkte angesichts der erhöhten Unsicherheit kurzfristig sehr volatil, und es kam zu einem starken Kursverlust des Pfund Sterling. Der Euroraum verkraftete diese Phase der erhöhten Verunsicherung und die Volatilitätsausschläge bemerkens­wert gut – dank dem verbesserten Regulierungsrahmen und entsprechender Vorkehrungen der Zentralbanken und Aufsichtsbehörden (so hatten die Zentralbanken Entschlossenheit demonstriert, im Notfall Liquiditätsengpässe aufzufangen, und die Aufsichtsbehörden sich vorab verstärkt mit möglichen Liquiditäts-, Finanzierungs- und operationellen Risiken im Bankensektor auseinan­dergesetzt).[148] Die Notwen­digkeit für Notfallmaßnahmen vonseiten der EZB erschien angesichts der großen Liquiditätsüber­schüsse zwar unwahrscheinlich (siehe Pressemitteilung der EZB vom 24. Juni 2016), dennoch wurde vorgesorgt, um im Bedarfsfall zusätzliche Liquidität bereitstellen zu können, unter anderem auf Grundlage unbefristeter Swap-Vereinbarungen mit der Bank of England. Darüber hinaus stand die EZB-Bankenaufsicht vor dem Referendum in engem Kontakt mit den am stärksten exponierten Banken, um sicherzustellen, dass diese erhöhtes Augenmerk auf ihre Risikosituation legen und für jeden Entscheidungsausgang gerüstet sind.

Die genauen wirtschaftlichen Folgen des Brexit-Votums sind schwierig vorherzusagen. Letztlich hängen sie vor allem vom Timing, Fortschritt und Endergebnis der bevorstehenden Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich ab. Die Auswirkungen auf die Wirtschaftsaussichten im Euroraum wurden in den von Experten der EZB erstellten gesamtwirt­schaftlichen Projektionen vom September 2016 und in einem Kasten in einem EZB-Wirtschafts­bericht analysiert: bislang sind nur geringe kurzfristige konjunkturelle Effekte festzustellen. Mögliche Konsequenzen für die Finanzstabilität waren ein Thema in dem im November 2016 veröffentlichten Financial Stability Review der EZB. Dieser Analyse zufolge haben sich die meisten Marktsegmente, in denen sich die kurzfristigen Turbulenzen nach dem Referendum bemerkbar gemacht hatten, sehr rasch wieder von einem Großteil ihrer Verluste erholt.

Auch der Präsident der EZB erläuterte vor dem Europäischen Parlament bei mehreren Gelegen­heiten die möglichen Folgen des Brexit nach Einschätzung der EZB, zum Beispiel am 26. Septem­ber 2016 und am 28. November 2016. Dabei betonte er wiederholt die Vorteile des Binnenmarkts für den Euroraum und für das Vereinigte Königreich. Egal wie die Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich künftig genau aussehen mögen – die Integrität des Binnenmarkts muss auf Grundlage homogener, einheitlich anzuwendender Regeln unbedingt gewahrt bleiben. Bei einem informellen Treffen in Bratislava im September führten die Staats- und Regierungschefs der verbleibenden 27 EU-Mitgliedstaaten eine erste Diskussion zur gemeinsamen Zukunft nach dem zu erwartenden Austritt des Vereinigten Königreichs. Um den aktuellen Sorgen der Bevölkerung Rech­nung zu tragen, wurde bei diesem Anlass auch ein Maßnahmenplan zur Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen im Zusammenhang mit Migration, Terrorismus sowie wirtschaftlicher und sozialer Unsicherheit vereinbart. Die EZB betonte bei unterschiedlichen Gelegenheiten, dass das europäische Projekt ein solideres wirtschaftliches Fundament benötigt, um die Handlungsfähigkeit in diesen Bereichen zu verbessern.

Externe Kommunikation

Informationen über die Politik der EZB für die Bürgerinnen und Bürger Europas

Offene und transparente Kommunikation unterstützt die Wirksamkeit von Zentral­bankmaßnahmen. Sie ermöglicht Zentralbanken, die allgemeine Öffentlichkeit und die Finanzmärkte über ihre institutionellen Ziele und Aufgaben auf dem Laufenden zu halten, die Gründe für ihr Handeln zu erläutern und somit Erwartungen zu steuern. In diesem Sinn pflegt die EZB seit langem eine sehr offene Kommuni­kationspolitik. Auch 2016 wurden in diesem Bereich weitere Akzente gesetzt, vor allem in Bezug auf öffentliche Information und digitale Kommunikation.

Dialog mit der Bevölkerung

Die EZB baute ihr Bildungs- und Informationsangebot für die Bevölkerung im Jahr 2016 weiter aus, um das Verständnis für ihre strategische Ausrichtung und Entschei­dungen und somit das öffentliche Vertrauen im Euroraum weiter zu stärken.

So begrüßte die EZB im Berichtsjahr 522 Gruppen mit mehr als 15 000 Besucher­innen und Besuchern aus 35 Ländern in Frankfurt. Je nach Bedarf bot die EZB allgemeine Informationsbesuche oder individuell zugeschnittene Besuche an, die einen direkten Austausch mit Expertinnen und Experten der EZB ermöglichten. Auch die architektonischen Aspekte des Neubaus der EZB sowie ihre Kunstsammlung und Euro-Ausstellung konnten im Zuge von Führungen erkundet werden. Ab Juli 2016 öffnete die EZB am ersten Samstag jeden Monats ihre Türen für interessierte Bürge­rinnen und Bürger – ein Angebot, das bis Jahresende mehr als 3 000 Personen wahrnahmen.

Um ihre Aufgaben auch Jugendlichen näherzubringen, veranstaltete die EZB zum sechsten Mal den „Generation €uro“-Schülerwettbewerb. Dieser Bewerb ist der Hauptkommunikationskanal, über den die EZB mit Schülerinnen und Schülern zwischen 16 und 19 Jahren und deren Lehrkräften in Kontakt tritt, um ihnen ein besseres Verständnis der Geldpolitik und der EZB zu vermitteln. Die Jugendlichen nehmen an einer Simulation teil, die es ihnen ermöglicht, auf Grundlage ihrer Ein­schätzung der wirtschaftlichen und monetären Situation im Euroraum geldpolitische Entscheidungen zu treffen.

Die EZB trat im Berichtsjahr aber auch mit den Jüngeren in Kontakt. So waren am 3. Oktober 2016 230 Kinder im Alter von 8 bis 10 Jahren zusammen mit ihren Familien und einer der erfolgreichsten Kindersendungen des deutschen Fernsehens („Die Sendung mit der Maus“) zu Gast bei der EZB. Unter dem Motto „Türen auf für die Maus“ hatten Kinder bereits zum zweiten Mal die Gelegenheit, das Gebäude und diverse Ausstellungen der EZB zu erkunden, im Rahmen von Präsentationen und Workshops mehr über die Rolle der EZB sowie die Euro-Banknoten und -münzen zu erfahren und sich spielerisch viel neues Wissen anzueignen.

Auch außerhalb von Frankfurt suchte die EZB den Dialog mit den europäischen Bürgerinnen und Bürgern. So war die EZB zum Beispiel zusammen mit der irischen Zentralbank bei den „National Ploughing Championships 2016“, Europas größter Freiland-Agrarmesse, vertreten.

Stärkere Präsenz in digitalen Medien

Um dem Wandel im Nachrichtenkonsum Rechnung zu tragen, erhöhte die EZB ihre Präsenz in digitalen Kommunikationsmedien weiter.

So intensivierte sie im Berichtsjahr durch die Verwendung einfacher Sprache und die Nutzung digitaler Kommunikationskanäle ihre Bemühungen, der Öffentlichkeit bessere Einblicke in ihre Entscheidungsgrundlagen zu ermöglichen. Dies erleichtert die Vermittlung von allgemeinen Inhalten und zum Teil sehr technischen Konzepten. Ein Beispiel sind die Kurzbeiträge unter der Rubrik „Wissenswertes“, die auf der Website der EZB in zahlreichen EU-Sprachen angeboten werden. Diese Initiativen wurden von einer intensiveren Nutzung von Infografiken sowie einer Modernisierung des Onlineauftritts der EZB begleitet.

Die Website der EZB und des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken wurde vollständig auf responsives Webdesign umgestellt. So ist sichergestellt, dass Web­inhalte und wichtige Publikationen auf jedem Endgerät optimal angezeigt werden. Darüber hinaus reagierte die EZB auf die steigende Nachfrage nach qualitativ hochwertigem Streaming von Veranstaltungen und baute ihre Präsenz auf Social-Media-Plattformen weiter aus.

Mittlerweile folgen mehr als 360 000 Menschen der EZB auf Twitter, wodurch Informationen zu neuen Publikationen und Schlüsselbotschaften aus Reden gut sichtbar platziert werden können. Im Dezember 2016 organisierte die EZB ihre erste Live-Debatte auf Twitter und ermöglichte so der allgemeinen Öffentlichkeit unter #askECB direkt und in Echtzeit Fragen an Benoît Cœuré zu richten. Darüber hinaus nutzt die EZB auch YouTube, um auf ihrem eigenen Kanal Videoinhalte zu präsen­tieren, sowie Flickr, um Fotos zu veröffentlichen. Die EZB hat auch einen LinkedIn-Account, über den sie mit rund 43 000 Bürgerinnen und Bürgern vernetzt ist.

Anhänge

Institutioneller Rahmen

Beschlussorgane und Corporate Governance der EZB

Das Eurosystem und das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) werden von den Beschlussorganen der EZB – dem EZB-Rat und dem Direktorium – geleitet. Als drittes Beschlussorgan fungiert, solange noch nicht alle EU-Mitgliedstaaten den Euro eingeführt haben, der Erweiterte Rat. Die Zuständigkeiten der Beschlussorgane sind im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, in der ESZB-Satzung und in den einschlägigen Geschäftsordnungen[149] geregelt. Die Entscheidungsfin­dung innerhalb des Eurosystems und des ESZB ist zentralisiert. Auf strategischer und operativer Ebene jedoch arbeiten die EZB und die nationalen Zentralbanken des Eurogebiets zusammen an der Erreichung der gemeinsamen Ziele des Euro­systems – unter gebührender Berücksichtigung des in der ESZB-Satzung veranker­ten Grundsatzes der dezentralen Organisation.

Im Zusammenhang mit den neuen Zuständigkeiten der EZB im Bereich der Banken­aufsicht verabschiedet der EZB-Rat Rechtsakte, die den allgemeinen Rahmen für Aufsichtsbeschlüsse festsetzen, und genehmigt die Beschlussentwürfe des Aufsichtsgremiums nach dem Verfahren der impliziten Zustimmung.[150] Genauere Informationen zur Aufsichtsfunktion der EZB finden sich im EZB-Jahresbericht zur Aufsichtstätigkeit 2016.

Der EZB-Rat

Der EZB-Rat ist das oberste Beschlussorgan der EZB. Er setzt sich aus den Mitgliedern des EZB-Direktoriums und den Präsidentinnen und Präsidenten der nationalen Zentralbanken des Euro-Währungsgebiets zusammen. Die Stimmrechte der Mitglieder des EZB-Rats werden auf Basis eines Rotationssystems ausgeübt, das auf der EZB-Website näher erläutert wird.

Der EZB-Rat tagt in der Regel zweimal pro Monat bei der EZB in Frankfurt am Main. Im Berichtsjahr fanden insgesamt 23 Sitzungen statt. Das Intervall zwischen den geldpolitischen Sitzungen des EZB-Rats beträgt sechs Wochen. Zusammen­fassungen der geldpolitischen Sitzungen werden in der Regel nach jeweils vier Wochen veröffentlicht. Bei den anderen Sitzungen werden vorwiegend Themen erörtert, die sich aus den übrigen Aufgaben und Verantwortungsbereichen der EZB und des Eurosystems ergeben. Damit die Trennung der geldpolitischen und übrigen Aufgaben von den Aufsichtspflichten der EZB sichergestellt ist, finden zu Aufsichts­fragen gesonderte Sitzungen des EZB-Rats statt.

Die Beschlüsse des EZB-Rats können auch im Rahmen eines schriftlichen Verfah­rens getroffen werden. Im Berichtsjahr wurde über mehr als 1 400 Beschlüsse schriftlich abgestimmt, über mehr als 1 000 davon im Verfahren der impliziten Zustimmung.

Der EZB-Rat

Mario Draghi Präsident, Europäische Zentralbank

Vítor Constâncio Vizepräsident, Europäische Zentralbank

Josef Bonnici Präsident, Bank Ċentrali ta’ Malta/Central Bank of Malta (bis 30. Juni 2016)

Benoît Cœuré Direktoriumsmitglied, Europäische Zentralbank

Carlos Costa Präsident, Banco de Portugal

Chrystalla Georghadji Präsidentin, Central Bank of Cyprus

Ardo Hansson Präsident, Eesti Pank

Boštjan Jazbec Präsident, Banka Slovenije

Klaas Knot Präsident, De Nederlandsche Bank

Philip R. Lane Präsident, Banc Ceannais na hÉireann/Central Bank of Ireland

Sabine Lautenschläger Direktoriumsmitglied, Europäische Zentralbank

Erkki Liikanen Präsident, Suomen Pankki – Finlands Bank

Luis M. Linde Präsident, Banco de España

Jozef Makúch Präsident, Národná banka Slovenska

Yves Mersch Direktoriumsmitglied, Europäische Zentralbank

Ewald Nowotny Gouverneur, Oesterreichische Nationalbank

Peter Praet Direktoriumsmitglied, Europäische Zentralbank

Gaston Reinesch Präsident, Banque centrale du Luxembourg

Ilmārs Rimšēvičs Präsident, Latvijas Banka

Jan Smets Gouverneur, Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique

Yannis Stournaras Präsident, Bank of Greece

Vitas Vasiliauskas Vorsitzender des Direktoriums, Lietuvos bankas

Mario Vella Präsident, Bank Ċentrali ta’ Malta/Central Bank of Malta (seit 1. Juli 2016)

François Villeroy de Galhau Präsident, Banque de France

Ignazio Visco Präsident, Banca d’Italia

Jens Weidmann Präsident, Deutsche Bundesbank

Vordere Reihe (von links nach rechts): Yannis Stournaras, Carlos Costa, Ewald Nowotny, Vítor Constâncio, Mario Draghi, Sabine Lautenschläger, Benoît Cœuré, Chrystalla Georghadji, Philip R. Lane, Yves Mersch

Mittlere Reihe (von links nach rechts): Ilmārs Rimšēvičs, François Villeroy de Galhau, Jens Weidmann, Erkki Liikanen, Jozef Makúch, Ignazio Visco

Hintere Reihe (von links nach rechts): Gaston Reinesch, Boštjan Jazbec, Ardo Hansson, Klaas Knot, Jan Smets, Peter Praet, Vitas Vasiliauskas

Anmerkung: Luis M. Linde und Mario Vella waren beim Fototermin nicht anwesend.

Das Direktorium

Dem Direktorium gehören neben dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der EZB vier weitere Mitglieder an, die vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit nach Konsultation des Europäischen Parlaments und der EZB ernannt werden. Zu den Aufgaben des Direktoriums zählen die Vorbereitung der EZB-Ratssitzungen, die Durchführung der Geldpolitik des Euroraums gemäß den Leitlinien und Entschei­dungen des EZB-Rats sowie die Führung der laufenden Geschäfte der EZB.

Das Direktorium

Mario Draghi Präsident, Europäische Zentralbank

Vítor Constâncio Vizepräsident, Europäische Zentralbank

Benoît Cœuré Direktoriumsmitglied, Europäische Zentralbank

Sabine Lautenschläger Direktoriumsmitglied, Europäische Zentralbank

Yves Mersch Direktoriumsmitglied, Europäische Zentralbank

Peter Praet Direktoriumsmitglied, Europäische Zentralbank

Vordere Reihe (von links nach rechts): Sabine Lautenschläger, Mario Draghi, Vítor Constâncio

Hintere Reihe (von links nach rechts): Yves Mersch, Peter Praet, Benoît Cœuré

Der Erweiterte Rat

Der Erweiterte Rat setzt sich aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der EZB sowie den Präsidentinnen und Präsidenten der nationalen Zentralbanken aller 28 EU-Mitgliedstaaten zusammen. Er wirkt unter anderem mit bei der Erfüllung der Beratungsfunktionen der EZB, bei der Regelung von Datenerhebungen sowie der standardisierten buchmäßigen Erfassung und der Meldung der Geschäfte der nationalen Zentralbanken, beim Treffen aller nicht im Vertrag geregelten Maß­nahmen zur Festlegung des Schlüssels für die Kapitalzeichnung der EZB und bei der Festlegung der Beschäftigungs­bedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EZB.

Der Erweiterte Rat

Mario Draghi Präsident, Europäische Zentralbank

Vítor Constâncio Vizepräsident, Europäische Zentralbank

Marek Belka Präsident, Narodowy Bank Polski (bis 20. Juni 2016)

Josef Bonnici Präsident, Bank Ċentrali ta’ Malta/Central Bank of Malta (bis 30. Juni 2016)

Mark Carney Präsident, Bank of England

Carlos Costa Präsident, Banco de Portugal

Chrystalla Georghadji Präsidentin, Central Bank of Cyprus

Adam Glapiński Präsident, Narodowy Bank Polski (seit 21. Juni 2016)

Ardo Hansson Präsident, Eesti Pank

Stefan Ingves Präsident, Sveriges riksbank

Mugur Constantin Isărescu Präsident, Banca Naţională a României

Boštjan Jazbec Präsident, Banka Slovenije

Klaas Knot Präsident, De Nederlandsche Bank

Philip R. Lane Präsident, Banc Ceannais na hÉireann/Central Bank of Ireland

Erkki Liikanen Präsident, Suomen Pankki – Finlands Bank

Luis M. Linde Präsident, Banco de España

Jozef Makúch Präsident, Národná banka Slovenska

György Matolcsy Präsident, Magyar Nemzeti Bank

Ewald Nowotny Gouverneur, Oesterreichische Nationalbank

Dimitar Radev Präsident, Българска народна банка (Bulgarische Nationalbank)

Gaston Reinesch Präsident, Banque centrale du Luxembourg

Ilmārs Rimšēvičs Präsident, Latvijas Banka

Lars Rohde Präsident, Danmarks Nationalbank

Jiří Rusnok Präsident, Česká národní banka (seit 1. Juli 2016)

Miroslav Singer Präsident, Česká národní banka (bis 30. Juni 2016)

Jan Smets Gouverneur, Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique

Yannis Stournaras Präsident, Bank of Greece

Vitas Vasiliauskas Vorsitzender des Direktoriums, Lietuvos bankas

Mario Vella Präsident, Bank Ċentrali ta’ Malta/Central Bank of Malta (seit 1. Juli 2016)

François Villeroy de Galhau Präsident, Banque de France

Ignazio Visco Präsident, Banca d’Italia

Boris Vujčić Präsident, Hrvatska narodna banka

Jens Weidmann Präsident, Deutsche Bundesbank

Vordere Reihe (von links nach rechts): Yannis Stournaras, Carlos Costa, Ewald Nowotny, Vítor Constâncio, Mario Draghi, Mark Carney, Chrystalla Georghadji, Philip R. Lane

Mittlere Reihe (von links nach rechts): Ilmārs Rimšēvičs, François Villeroy de Galhau, Jens Weidmann, Erkki Liikanen, Ignazio Visco

Hintere Reihe (von links nach rechts): Gaston Reinesch, Boštjan Jazbec, Lars Rohde, Ardo Hansson, Klaas Knot, Jan Smets, Jozef Makúch, Vitas Vasiliauskas, Dimitar Radev

Anmerkung: Adam Glapiński, Stefan Ingves, Mugur Constantin Isărescu, Luis M. Linde, György Matolcsy, Jiří Rusnok, Boris Vujčić und Mario Vella waren beim Fototermin nicht anwesend.

Corporate Governance

Die Corporate-Governance-Strukturen der EZB umfassen neben den Beschluss­organen zwei hochrangige Gremien – den Prüfungsausschuss und den Ethikaus­schuss – sowie eine Reihe anderer externer und interner Kontrollinstanzen. Dazu kommen der Ethik-Rahmen, der EZB-Beschluss über die Bedingungen und Modali­täten für Untersuchungen im Bereich Betrugsbekämpfung[151] sowie die Regeln hin­sichtlich des Zugangs der Öffentlichkeit zu EZB-Dokumenten. Seit der Einrichtung des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) haben Fragen der Corporate Governance für die EZB noch stärker an Bedeutung gewonnen.

Prüfungsausschuss

Der EZB-Prüfungsausschuss unterstützt den EZB-Rat, indem er Empfehlungen und Stellungnahmen zur a) Integrität von Finanzinformationen, b) Aufsicht über das interne Kontrollsystem, c) Einhaltung geltender Gesetze, Bestimmungen und Verhaltenskodizes und d) Erfüllung von Prüfungsaufgaben abgibt. Das Mandat des Prüfungsausschusses ist auf der Website der EZB abrufbar. Neben dem Vorsitzen­den, Erkki Liikanen, zählte der Prüfungsausschuss 2016 die folgenden vier Mitglie­der: Vítor Constâncio, Josef Bonnici[152], Patrick Honohan und Ewald Nowotny.

Ethikausschuss

Um die angemessene und einheitliche Umsetzung der unterschiedlichen Verhal­tenskodizes für alle Beschlussorgane der EZB sicherzustellen, ist ein eigener Ausschuss eingerichtet, der die Mitglieder des EZB-Rats, des Direktoriums und des Aufsichtsgremiums in Bezug auf ethische Angelegenheiten berät. Das Mandat des Ethikausschusses ist auf der Website der EZB abrufbar. Aktuell ist Jean-Claude Trichet der Vorsitzende des Ausschusses, der mit Patrick Honohan[153] und Klaus Liebscher zwei weitere externe Mitglieder umfasst.

Externe und interne Kontrollinstanzen

Externe Kontrollinstanzen

Die ESZB-Satzung sieht zwei externe Kontrollinstanzen vor: einen nach Rotations­prinzip für jeweils fünf Jahre bestellten externen Rechnungsprüfer, der den Jahres­abschluss der EZB prüft, und den Europäischen Rechnungshof, der die Effizienz der Geschäftsführung der EZB prüft.

Interne Kontrollinstanzen

Bei der EZB ist ein dreistufiges System interner Kontrollen eingerichtet, das sich aus a) Kontrollen der Leitungsebene, b) verschiedenen Aufsichtsfunktionen in Bezug auf Risiken und Compliance sowie c) unabhängigen Prüfungen zusammensetzt.

Die interne Kontrollstruktur der EZB basiert auf einem funktionellen Ansatz. Jede Organisationseinheit (Generaldirektion, Direktion, Abteilungsebene und darunter) trägt selbst die Hauptverantwortung für ihr Risikomanagement sowie für die Effek­tivität und Effizienz ihrer Geschäftsprozesse.

Überwachungsmechanismen und wirksame Prozesse zur adäquaten Steuerung finanzieller und operationeller Risiken sowie von Risiken in Bezug auf Reputation und Geschäftsgebaren sind Teil der Aufsichtsfunktionen. Diese Kontrollaufgaben der zweiten Ebene werden durch interne Funktionen der EZB abgedeckt (z. B. Budget und Controlling, operationelles und finanzielles Risikomanagement, Qualitäts­sicherung in der Bankenaufsicht, Compliance) bzw. durch Ausschüsse des Euro­systems/ESZB wahrgenommen (z. B. Ausschuss für Organisationsentwicklung, Ausschuss für Risikomanagement, Haushaltsausschuss).

Prüfungen führt darüber hinaus die direkt dem Direktorium unterstellte interne Revision durch, und zwar unabhängig von der internen Kontrollstruktur und der Risikoüberwachung der EZB und im Einklang mit der Geschäftsordnung für das Revisionswesen der EZB. Die internen Revisionstätigkeiten der EZB entsprechen den „International Standards for the Professional Practice of Internal Auditing“ des Institute of Internal Auditors. Ferner leistet der Ausschuss der internen Revisoren, dem Experten der EZB, der nationalen Zentralbanken und der nationalen zustän­digen Behörden angehören, Unterstützung bei der Verwirklichung der Ziele des Eurosystems/ESZB und des SSM.

Ethik-Rahmen der EZB

Der Ethik-Rahmen der EZB umfasst den Verhaltenskodex für die Mitglieder des EZB-Rats, den Ergänzenden Kodex der Ethik-Kriterien für die Mitglieder des Direktoriums, den Verhaltenskodex für die Mitglieder des Aufsichtsgremiums sowie die Dienstvorschriften der EZB. Die im Ethik-Rahmen niedergelegten ethischen Regeln und Leitlinien sollen gewährleisten, dass die Aufgabenerfüllung der EZB stets von höchster Integrität, Kompetenz, Effizienz und Transparenz geprägt ist. Er beinhaltet unter anderem detaillierte Bestimmungen hinsichtlich der Vermeidung von und dem Umgang mit potenziellen Interessenkonflikten; Einschränkungen, Melde­pflichten und ein Überwachungssystem in Bezug auf private Finanzgeschäfte; Sperr­fristen für die Aufnahme einer neuen Tätigkeit; sowie genaue Bestimmungen zu externen Tätigkeiten und Beziehungen zu externen Dritten.

Maßnahmen zur Bekämpfung von Betrug und Geldwäsche

Eine 1999 vom Europäischen Parlament und vom EU-Rat verabschiedete Ver­ordnung[154] befähigt unter anderem das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), bei Verdacht auf Betrug interne Untersuchungen bei den Organen, Ein­richtungen und sonstigen Stellen der EU einzuleiten. Der 2004 vom EZB-Rat gebilligte Rechtsrahmen, der die Bedingungen für Untersuchungen des OLAF bei der EZB zur Bekämpfung von Betrug, Korruption und sonstigen rechtswidrigen Handlungen festlegt, wurde 2016 überarbeitet.[155] Darüber hinaus betreibt die EZB seit 2007 interne Programme zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terroris­musfinanzierung, ergänzt um ein eigenes internes Berichtswesen. Damit sollen das systematische Einholen aller maßgeblichen Informationen und deren ordnungs­gemäße Weiterleitung an das Direktorium gewährleistet werden.

Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten der EZB

Der von der EZB verabschiedete Beschluss über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten der EZB[156] steht im Einklang mit den entsprechenden Zielsetzungen und Standards anderer Einrichtungen und Organe der EU. Mit dem Beschluss wird einerseits die Transparenz erhöht, andererseits wird der Unabhängigkeit der EZB und der nationalen Zentralbanken Rechnung getragen und die Vertraulichkeit bestimmter, speziell die Erfüllung der Aufgaben der EZB betreffender Angelegen­heiten sichergestellt. Angesichts der neuen Aufgaben der EZB im Bereich der Bankenaufsicht sind sowohl Anzahl als auch Komplexität der Anfragen hinsichtlich Dokumenteneinsichtnahme durch die Öffentlichkeit und die nationalen Behörden erheblich angestiegen.

Im Sinne einer noch transparenteren Informationspolitik und umfassenderen Erfüllung ihrer Rechenschaftspflicht veröffentlicht die EZB seit Februar 2016 die monatlichen Terminkalender der Direktoriumsmitglieder der EZB und der Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums, wobei die Bekanntmachung jeweils drei Monate im Nachhinein erfolgt.

Stabsstelle Compliance und Governance

Die direkt dem Präsidenten der EZB berichtende Stabsstelle unterstützt das Direktorium dabei, die Integrität und das Ansehen der EZB zu schützen, ethische Verhaltensstandards zu fördern sowie die Erfüllung der Rechenschaftspflicht und die Transparenz der EZB zu stärken. Im Interesse der Konsistenz und Wirksamkeit des gesamten Corporate-Governance-Rahmens der EZB erfüllt die Stabsstelle auch Sekretariatsaufgaben für den Prüfungs- und den Ethikausschuss der EZB und dient ferner als Anlaufstelle für die bzw. den Europäische(n) Bürgerbeauftragte(n) und das OLAF.

Ausschüsse des Eurosystems/ESZB

Die Ausschüsse des Eurosystems bzw. des ESZB unterstützten die Beschluss­organe der EZB auch 2016 maßgeblich bei der Aufgabenerfüllung. Die Ausschüsse werden vom EZB-Rat und vom Direktorium mit der Bearbeitung einschlägiger Themen betraut, um ihre Expertise einzubringen. Im Regelfall ist die Mitgliedschaft in den Aus­schüssen auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Eurosystem-Zentral­banken beschränkt. Wenn jedoch Angelegen­heiten aus dem Zuständigkeitsbereich des Erweiterten Rats erörtert werden, sind auch die Zentralbanken jener Mitglied­staaten, die den Euro noch nicht eingeführt haben, in den Ausschuss­sitzungen vertreten. Darüber hinaus tagen einige der Ausschüsse in der SSM-Zusammen­setzung, wenn sie die EZB bei politischen Fragestellungen im Bereich der Banken­aufsicht unterstützen. Dann sind sowohl die Zentralbanken als auch die nationalen zuständigen Behörden aller Euro-Länder mit je einem Aus­schussmitglied vertreten. Bei Bedarf können auch Mitglieder anderer zustän­diger Gremien zu den Sitzungen eingeladen werden.

Eurosystem-/ESZB-Ausschüsse, Haushaltsausschuss und Personalleiterkonferenz sowie Ausschussvorsitzende (Stand: 1. Januar 2017)

Hinzu kommen der Haushaltsausschuss, der dem EZB-Rat in Budgetangelegen­heiten beratend zur Seite steht, und die Personalleiterkonferenz, die als Forum für den Erfahrungs-, Wissens- und Informationsaustausch im Bereich Personalwesen innerhalb des Eurosystems bzw. des ESZB dient.

Entwicklungen im Bereich Organisation und Personal

Das Organigramm der EZB (Stand: 1. Januar 2017)

Personal

Im Januar 2016 wurde erstmals die neu geschaffene Funktion des Chief Services Officer (CSO) besetzt. Dieser soll im Sinn der Organisationseffizienz höchste Standards bei allen betrieblichen und analytischen Abläufen sicherstellen sowie für bessere Abstimmung zwischen den verschiedenen Supportfunktionen der EZB sorgen, damit deren Leistungsangebot besser auf die Bedürfnisse der Institution als Ganzes zugeschnitten werden kann. Arbeitsschwerpunkt des CSO, der unter anderem für Serviceleistungen in den Bereichen Verwaltung und IT zuständig ist, war im Berichtsjahr die Entwicklung eines stärker holistisch ausgerichteten strategischen Planungsprozesses. Im Vordergrund stand dabei die Förderung der engeren Zusammenarbeit zwischen den ihm unterstellten und allen anderen Geschäftsbereichen.

Durch die Schaffung eines neuen Geschäftsbereichs im April 2016, der alle finan­ziellen Angelegenheiten abdeckt, ist es der neu strukturierten Personalfunktion jetzt möglich, sich vollständig auf die Erbringung qualitativ hochwertiger HR-Dienstleis­tungen zu konzentrieren. So ist gesichert, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EZB ihr Potenzial innerhalb einer modernen und flexiblen Organisationsstruktur entfalten können. Dazu gilt es natürlich auch, neue Talente zu rekrutieren und an die Institution zu binden – eine Top-Priorität. Um langfristig deren Leistungsfähigkeit sicherzustellen, ist die Gesundheit und das Wohlbefinden innerhalb der Belegschaft ein vorrangiges Anliegen der Personalentwicklung in der EZB.

Im Berichtsjahr wurden erste Schritte zur Optimierung der Funktion Personal­strategie gesetzt, damit personalbezogene Grundsatzthemen innerhalb der EZB besser bearbeitet werden können. Außerdem soll es hierdurch leichter werden, betriebliche Anforderungen in entsprechende HR-Maßnahmen umzusetzen.

Die Stärkung ihres Instrumentariums zum Talentmanagement sowie zur Weiter­entwicklung von Führungskräften bildete neben der Förderung höchster Standards im Bereich der Berufsethik und langfristiger betrieblicher Nachhaltigkeit einen weiteren Schwerpunkt der Personalarbeit der EZB im Jahr 2016. Wesentliche HR-Initiativen für Führungskräfte umfassten im Berichtsjahr die Entwicklung des sogenannten Leadership Growth Programme, das 2017 und 2018 schrittweise verwirklicht wird, und die Umsetzung eines Programms unter dem Schlagwort „Healthy Leading“. Ein weiterer Schwerpunkt war die Unterstützung der vor einiger Zeit innerhalb der EZB eingerichteten Stabsstelle Compliance und Governance bei der Entwicklung einer verpflichtenden Schulung zu Ethikfragen.

Darüber hinaus wurde 2016 eine Reihe von Initiativen zur Stärkung der EZB-Bankenaufsichtsfunktion umgesetzt, darunter die strategische Weiterentwicklung SSM-weiter Schulungen für Aufsichtspersonal (über 1 900 Teilnehmerinnen und Teilnehmer) und 28 Team-Building-Events zur weiteren Intensivierung der länder­übergreifenden Zusammenarbeit in gemeinsamen Aufsichtsteams (JSTs). Im Berichtsjahr wurde zudem mit 33 Jungabsolventinnen und -absolventen die erste Generation von Nachwuchskräften in der Bankenaufsicht begrüßt, die das SSM-Traineeprogramm erfolgreich durchlaufen hat (Einführung, Schulung und Arbeit vor Ort bei nationalen zuständigen Behörden).

Die EZB setzte 2016 ihre Bemühungen fort, den Frauenanteil – vor allem auf der Managementebene – weiter anzuheben. Zum Jahresende lag dieser auf der Führungsebene insgesamt bei 27 % und auf der oberen Managementebene bei 18 %; nun gilt es, die für 2017 gesteckten Zwischenziele und die für 2019 anvisierten endgültigen Werte zu erreichen (siehe Schaubild 3). Seit Einführung der Zielvor­gaben zur Förderung der beruflichen Entwicklung von Mitarbeiterinnen im Juni 2013 sowie eines entsprechenden Maßnahmenpakets ist die Herstellung beruflicher Chancengleichheit für Frauen und Männer ein zentrales Thema für die EZB. Gezieltes Recruiting von Frauen, Potenzialerkennung und -förderung sind dabei wichtige Elemente. Ferner wurden im Berichtsjahr weitere Maßnahmen zur Stärkung der Diversität – ein Thema, das mit dem Direktoriumsmitglied Benoît Cœuré und dem CSO Michael Diemer hochrangige Schirmherren hat – ergriffen. Hier sind unter anderem ein Informationstag für Studentinnen und die Einrichtung eines ESZB- und SSM-Diversity-Netzwerks zu nennen.

Im Sinn einer inklusiven Arbeitskultur ist der EZB Diversität in all ihren Facetten ein großes Anliegen. Grundlage für ein entsprechendes Klima sind vereinte Bemü­hungen durch die Schirmherren, die EZB-Diversity-Beauftragten, die General­direktion Personal, die Führungskräfte im Allgemeinen und die eingerichteten Diversity-Netzwerke (z. B. Female Network, Rainbow Network und ECB Ethnic and Cultural Group).

Schaubild 3

Frauen-/Männeranteil bei der EZB – Status quo und Zielwerte (Stand: 31. Dezember 2016)

Quelle: EZB.

Zum 31. Dezember 2016 waren im Personalplan der EZB 2 898,5 Stellen in Vollzeit­äquivalenten veranschlagt (Ende 2015: 2 650). Die tatsächliche Mitarbeiterzahl betrug in Vollzeitäquivalenten ausgedrückt 3 171 (31. Dezember 2015: 2 871).[157] Im Berichtsjahr vergab die EZB 208 neue befristete Verträge (die teils nach Ablauf des Vertrages enden und teils in unbefristete Verträge umgewandelt werden können). Außerdem wurden zu Vertretungszwecken 304 Kurzzeitverträge (mit einer Laufzeit von unter einem Jahr) abgeschlossen bzw. einige Kurzzeitverträge verlängert. Die EZB bot im Berichtsjahr Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nationaler Zentralbanken und internationaler Organisationen erneut Kurzzeitverträge mit einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten an. Zum Stichtag 31. Dezember 2016 waren 250 Belegschaftsmit­glieder nationaler Zentralbanken und internationaler Organisationen in verschie­denen Funktionen bei der EZB tätig (11 % mehr als Ende 2015). Im September 2016 ging das Graduate Programme der EZB mit 14 Personen in die elfte Runde, und zum 31. Dezember 2016 sammelten 320 Praktikantinnen und Praktikanten bei der EZB erste Berufserfahrung (ein Plus von 17 % gegenüber dem Vorjahr). Darüber hinaus vergab die EZB im Rahmen der Forschungsprogramme für führende Ökonominnen und Ökonomen (Wim Duisenberg Research Fellowship) und für Nachwuchsforschende (Lamfalussy Fellowship) fünf bzw. sechs Stipendien.

Während die EZB als Organisation 2016 in Summe etwas wuchs, schieden auch insgesamt 56 Personen mit befristeten bzw. unbefristeten Arbeitsverträgen aus dem Dienst der EZB aus, weil sie sich beruflich verändern wollten oder in Rente gingen (2015: 53); außerdem liefen im Berichtsjahr 317 Kurzzeitverträge aus.

Erweiterter Jahresabschluss

https://www.ecb.europa.eu/pub/pdf/annrep/ar2016annualaccounts_de.pdf

Konsolidierte Bilanz des Eurosystems zum 31. Dezember 2016

https://www.ecb.europa.eu/pub/pdf/other/eurosystembalancesheet2016.de.pdf

Statistikteil (nur auf Englisch verfügbar)

https://www.ecb.europa.eu/pub/pdf/annrep/ar2016/EN_AR16_STATISTICAL_ANNEX.pdf

Abkürzungen

Länder

BE

Belgien

BG

Bulgarien

CZ

Tschechische Republik

DK

Dänemark

DE

Deutschland

EE

Estland

IE

Irland

GR

Griechenland

ES

Spanien

FR

Frankreich

HR

Kroatien

IT

Italien

CY

Zypern

LV

Lettland

LT

Litauen

LU

Luxemburg

HU

Ungarn

MT

Malta

NL

Niederlande

AT

Österreich

PL

Polen

PT

Portugal

RO

Rumänien

SI

Slowenien

SK

Slowakei

FI

Finnland

SE

Schweden

UK

Vereinigtes Königreich

USA

Vereinigte Staaten

Entsprechend der in der EU angewendeten Praxis werden die EU-Länder im Bericht in der alphabetischen Reihenfolge der Bezeichnung der Länder in den jeweiligen Landessprachen aufgeführt.

Weitere Abkürzungen

BCBS

Basler Ausschuss für Bankenaufsicht

BIP

Bruttoinlandsprodukt

BIZ

Bank für Internationalen Zahlungsausgleich

EBA

Europäische Bankenaufsichtsbehörde

ESRB

Europäischer Ausschuss für Systemrisiken

ESZB

Europäisches System der Zentralbanken

EU

Europäische Union

EUR

Euro

EWK

Effektiver Wechselkurs

EZB

Europäische Zentralbank

HFCS

Erhebung des Eurosystems zu den Finanzen und zum Konsum der privaten Haushalte

HVPI

Harmonisierter Verbraucherpreisindex

IWF

Internationaler Währungsfonds

KMU

Klein- und Mittelunternehmen

MFI

Monetäres Finanzinstitut

NPL

Notleidender Kredit

NZB

Nationale Zentralbank

OECD

Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

SSM

Einheitlicher Aufsichtsmechanismus

SWP

Stabilitäts- und Wachstumspakt

VPI

Verbraucherpreisindex

WKM

Wechselkursmechanismus

WWU

Wirtschafts- und Währungsunion

In den Tabellen verwendete Abkürzungen und Zeichen

„-“ Daten werden nicht erhoben/Nachweis nicht sinnvoll

„.“ Daten noch nicht verfügbar

© Europäische Zentralbank, 2017

Postanschrift 60640 Frankfurt am Main, Deutschland

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Internet www.ecb.europa.eu

Übersetzt von der Deutschen Bundesbank, der Oesterreichischen Nationalbank und der Europäischen Zentralbank. Alle Rechte vorbehalten. In Zweifelsfällen gilt der englische Originaltext.

Die Anfertigung von Fotokopien für Ausbildungszwecke und nichtkommerzielle Zwecke ist mit Quellenangabe gestattet.

Redaktionsschluss für die in dieser Ausgabe enthaltenen Daten war am 10. Februar 2017. Redaktionsschluss für die im Statistikteil dargestellten Daten war am 15. März 2017.

Fotos Andreas Böttcher

Luis Felipe Torrego

Andreas Varnhorn

ISSN 1725-2849 (html) DOI 10.2866/233711 (html)

ISSN 1725-2849 (pdf) DOI 10.2866/085916 (pdf)

ISBN 978-92-899-2677-5 (html) EU-Katalognummer QB-AA-17-001-DE-Q (html)

ISBN 978-92-899-2709-3 (pdf) EU-Katalognummer QB-AA-17-001-DE-N (pdf)

  1. Weitere Informationen dazu finden sich auf der Website der U.S. Energy Information Administration.
  2. Siehe EZB, Wirtschaftliche Entwicklungen im Gefolge des Referendums zur EU-Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs, Kasten 1, Wirtschaftsbericht 7/2016, November 2016.
  3. Weitere Informationen zur Lockerung der Kreditkonditionen durch die Banken finden sich in Kapitel 1 Abschnitt 1.5, wo die Ergebnisse der Umfrage zum Kreditgeschäft im Euroraum erläutert werden.
  4. Siehe EZB, The euro area bank lending survey, Oktober 2016.
  5. Die geldpolitischen Sondermaßnahmen hatten nur sehr begrenzte Auswirkungen auf die Ertragslage der Banken; siehe EZB, Financial Stability Review, Kasten 4, November 2016.
  6. Siehe ESRB, Macroprudential policy issues arising from low interest rates and structural changes in the EU financial system, November 2016.
  7. Siehe C. Kok, H. Mirza, C. Móré und C. Pancaro, Adapting bank business models: financial stability implications of greater reliance on fee and commission income, in: EZB, Financial Stability Review, Special Feature C, November 2016.
  8. Siehe EZB, Financial Stability Review, Abschnitt 3, November 2016.
  9. Siehe T. Jappelli und L. Pistaferri, Fiscal policy and MPC heterogeneity, in: American Economic Journal: Macroeconomics, Bd. 6, Nr. 4, 2014, S. 107-136.
  10. Der Schluss, dass die gegenwärtige Erholung vor allem konsumgetrieben ist, ergibt sich unabhängig von der Methode, die zur Messung des Konsumbeitrags zum Konjunkturaufschwung angewendet wird. Bei einer Methode wird etwa der Beitrag des Konsums zum gesamten BIP-Wachstum in Beziehung gesetzt, bei einer anderen wird das Konsumwachstum mit dem BIP-Wachstum verglichen. In diesem Kasten wird der Konsumbeitrag zum BIP-Wachstum betrachtet, da die stärkere Konjunkturabhängigkeit der Investitionen (d. h. ihr höheres Wachstum während eines Aufschwungs) die Analyse verzerren könnte.
  11. Während das quartalsmäßige Beschäftigungswachstum stark positiv autokorreliert (d. h. persistent) ist, ist die Autokorrelation des quartalsmäßigen Lohnwachstums sehr schwach. Das jährliche Beschäfti­gungswachstum ist also etwas persistenter als das jährliche Lohnwachstum.
  12. J. Campbell und A. Deaton, Why is consumption so smooth?, in: Review of Economic Studies, Bd. 56, 1989, S. 357-373.
  13. Siehe etwa T. Japelli und L. Pistaferri, Fiscal policy and MPC heterogeneity, in: American Economic Journal: Macroeconomics, Bd. 6, Nr. 4, 2014, S. 107-136; J. M. Casado und J. A. Cuenca, La recuperación del consumo en la UEM, in: Banco de España, Boletín Económico, November 2015; und Banco de España, Annual Report 2015.
  14. Siehe EZB, Ölpreise und Verbraucherpreise für Energie im Euro-Währungsgebiet, Kasten 6, Wirtschaftsbericht 2/2016, März 2016.
  15. Siehe EZB, Jüngste Trends bei der Lohnentwicklung im Euro-Währungsgebiet, Kasten 2, Wirtschafts­bericht 3/2016, Mai 2016.
  16. Siehe EZB, Bestimmungsfaktoren der jüngsten Entkopplung des BIP-Deflators und des HVPI ohne Energie und Nahrungsmittel im Euro-Währungsgebiet, Kasten 5, Wirtschaftsbericht 6/2016, September 2016.
  17. Die jährliche Zuwachsrate der Lohnstückkosten erhöhte sich in den ersten drei Quartalen 2016 gegenüber 2015, was in erster Linie einem geringeren Wachstum der Arbeitsproduktivität zuzuschrei­ben war. Dennoch lag das Jahreswachstum der Lohnstückkosten weiterhin deutlich unter seinem historischen Durchschnitt. Im aktuellen Umfeld niedriger Inflationsraten wurde es jedoch über eine Anpassung der Gewinnmargen aufgefangen.
  18. Ein Modell, das auch Inflationserwartungen ohne vergangenheitsbezogene Komponente einbezieht, weist nur einen unwesentlich höheren Erklärungsgehalt auf.
  19. Siehe EZB, Neue Erkenntnisse zur Lohnanpassung in Europa im Zeitraum von 2010 bis 2013, Wirtschaftsbericht 5/2016, August 2016, sowie R. Anderton und B. Bonthuis, Downward Wage Rigidities in the Euro Area, Nottingham University Centre for Research on Globalisation and Economic Policy, Research Paper Series, Nr. 2015/09, 2015.
  20. Zum Konzept der fiskalischen Ausrichtung im Euroraum siehe EZB, Der fiskalische Kurs im Euro-Währungsgebiet, Wirtschaftsbericht 4/2016, Juni 2016. Die Beurteilung der Angemessenheit der fiskalischen Ausrichtung auf Ebene des Eurogebiets ist nicht ohne Weiteres möglich, denn sie muss unterschiedlichen Zielsetzungen – wie z. B. Tragfähigkeits- und Stabilisierungserfordernissen – sowie Messproblemen Rechnung tragen, die hauptsächlich in Bezug auf die Produktionslücke bestehen.
  21. Siehe EZB, Strategien zur Senkung der Staatsverschuldung im Euro-Währungsgebiet, Wirtschafts­bericht 3/2016, Mai 2016.
  22. Siehe Europäische Kommission, Joint Report on Health Care and Long-Term Care Systems and Fiscal Sustainability, Institutional Paper Nr. 37, Oktober 2016.
  23. Siehe EZB, Öffentliche Investitionen in Europa, Wirtschaftsbericht 2/2016, März 2016.
  24. Siehe z. B. Attinasi et al., Budget-neutral labour tax wedge reductions: a simulation-based analysis for selected euro area countries, Diskussionspapier Nr. 26 der Deutschen Bundesbank, 2016.
  25. Griechenland durchläuft derzeit ein Finanzhilfeprogramm, und daher wird für dieses Land keine Stellungnahme zur Einhaltung der SWP-Vorgaben im Haushaltsplan abgegeben.
  26. Siehe EZB, Länderspezifische Empfehlungen zur Finanzpolitik im Rahmen des Europäischen Semesters 2016, Kasten 5, Wirtschaftsbericht 4/2016, Juni 2016.
  27. Siehe die am 16. November 2016 veröffentlichte Mitteilung der Europäischen Kommission. Eine Analyse der Bewertung der Europäischen Kommission findet sich in: EZB, Überprüfung der Übersichten über die Haushaltsplanung 2017 und Gesamthaushaltslage im Euro-Währungsgebiet, Kasten 5, Wirtschaftsbericht 8/2016, Dezember 2016.
  28. Siehe z. B. die am 5. Dezember 2016 veröffentlichte Erklärung der Euro-Gruppe.
  29. Siehe etwa Masuch et al., Institutions, public debt and growth in Europe, Working Paper Series der EZB, Nr. 1963, September 2016.
  30. Siehe auch EZB, Steigerung der Widerstandsfähigkeit und des langfristigen Wachstums: die Bedeutung stabiler Institutionen und Wirtschaftsstrukturen für die Länder des Euro-Währungsgebiets und die WWU, Wirtschaftsbericht 5/2016, August 2016.
  31. Siehe etwa OECD, Going for Growth Interim Report, 2016.
  32. Siehe etwa EZB, Beschäftigungsdynamik und Strukturreformen in jüngster Zeit, Kasten 3, in: Zur Beziehung zwischen Beschäftigung und BIP seit der Krise, Wirtschaftsbericht 6/2016, September 2016; aus dem Kasten geht hervor, dass in Ländern, in denen Reformen umgesetzt wurden, während der Erholung eine höhere Reagibilität der Beschäftigung gegenüber der BIP-Entwicklung zu verzeich­nen war. Siehe auch EZB, Episodischer Rückgang der Arbeitslosigkeit im Euro-Währungsgebiet und die Bedeutung von Strukturreformen, Kasten 3, in: Steigerung der Widerstandsfähigkeit und des langfristigen Wachstums: die Bedeutung stabiler Institutionen und Wirtschaftsstrukturen für die Länder des Euro-Währungsgebiets und die WWU, Wirtschaftsbericht 5/2016, August 2016; dort wird gezeigt, dass Episoden rückläufiger Arbeitslosigkeit oftmals auf Phasen folgten, in denen Strukturreformen durchgeführt wurden.
  33. Siehe etwa J. Fernández-Villaverde, P. Guerrón-Quintana und J. F. Rubio-Ramírez, Supply-Side Policies and the Zero Lower Bound, in: IMF Economic Review, Bd. 62(2), 2014, S. 248-260.
  34. J.-C. Juncker, D. Tusk, J. Dijsselbloem, M. Draghi und M. Schulz, Die Wirtschafts- und Währungsunion Europas vollenden, Europäische Kommission, Juni 2015.
  35. Siehe auch Rat der Europäischen Union, Schlussfolgerungen zur dritten Säule der Investitionsoffensive der EU, in denen einige Investitionshemmnisse aufgezeigt werden.
  36. Zur Veranschaulichung sind die Indikatoren für einige der im „Doing Business 2017“-Bericht der Weltbank abgedeckten Bewertungskategorien dargestellt. Ähnliche Schlussfolgerungen lassen sich auch aus anderen Indikatoren ableiten (z. B. den sektorspezifischen OECD-Indikatoren zur Produkt­marktregulierung oder den globalen Wettbewerbsfähigkeitsindikatoren des Weltwirtschaftsforums).
  37. Siehe auch EZB, Strukturelle Indikatoren des Geschäftsumfelds im Euro-Währungsgebiet, Kasten 3, Wirtschaftsbericht 8/2016, Dezember 2016.
  38. Ferner beschloss der EZB-Rat, den Hauptrefinanzierungssatz und den Spitzenrefinanzierungssatz jeweils um weitere 5 Basispunkte zu kürzen (auf 0 % bzw. 0,25 %).
  39. Anders als bei der ersten GLRG-Serie gibt es bei der GLRG-II-Serie keine Auflagen zur vorzeitigen Rückzahlung. Nähere Einzelheiten finden sich in Anhang I des Beschlusses (EU) 2016/810 und in der Pressemitteilung zur GLRG-II-Serie vom 10. März 2016.
  40. Im Rahmen des CSPP dürfen im Sinne der Vorgaben für den Sicherheitenrahmen des Eurosystems nur bestimmte Unternehmensanleihen (keine Bankenanleihen) erworben werden. Weitere Einzelheiten finden sich im Beschluss (EU) 2016/948.
  41. Das CSPP-Regelwerk enthält eine Reihe von Klauseln zum Verbot der monetären Finanzierung. So dürfen etwa Unternehmensanleihen des öffentlich-rechtlichen Sektors nur auf dem Sekundärmarkt erworben werden.
  42. Im Dezember 2015 hatte der EZB-Rat beschlossen, die Tilgungsbeträge der im Rahmen des APP erworbenen Wertpapiere bei Fälligkeit so lange wie erforderlich wieder anzulegen. Siehe die Einleitenden Bemerkungen im Rahmen der EZB-Pressekonferenz im Dezember 2015.
  43. Zugleich wurden die Rahmenbedingungen für Wertpapierleihegeschäfte verändert, um ihre Effektivität zu erhöhen. Siehe dazu die Pressemitteilung vom 8. Dezember 2016.
  44. Nähere Angaben zu den Faktoren, die für die niedrigen Zinsen maßgeblich sind, finden sich in EZB, Warum sind die Zinsen so niedrig?, Kasten 2, Jahresbericht 2015.
  45. Siehe auch Mario Draghis Rede zum Thema „Stabilität, Gerechtigkeit und Geldpolitik“ bei der zweiten „DIW Europe Lecture“ am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin am 25. Oktober 2016.
  46. Zinsänderungen werden je nach Anlagedauer oder Kreditlaufzeit unterschiedlich schnell weitergegeben. Die Berechnungen basieren auf den tatsächlichen Zinsströmen zwischen den Sektorkonten, die die Laufzeitstruktur der Sektorbilanzen implizit widerspiegeln.
  47. Die Nettofinanzerträge der privaten Haushalte entsprechen dem Ertrag, den sie mit ihren Finanzanlagen in Form von Zinsen und Dividenden, vermindert um ihren Schuldenaufwand, erzielen.
  48. Siehe K. Adam und P. Tzamourani, Distributional consequences of asset price inflation in the euro area, in: European Economic Review, Bd. 89, 2016, S. 172-192.
  49. Für die Zwecke der Simulation wird unterstellt, dass die Veränderung der Vermögenskomponenten von Mitte 2014 bis Mitte 2016 durch die länderspezifische Dynamik der Wohneigentumspreise und der Aktien- und Anleihekurse beeinflusst wurde. Davon ausgehend wird auf Basis der Vermögensstruktur der einzelnen Haushalte ermittelt, wie sich das Nettovermögen der privaten Haushalte entwickelt hat.
  50. Seit Mitte 2014 ist die BIP-gewichtete Durchschnittsrendite zehnjähriger Staatsanleihen der Euro-Länder um rund 90 Basispunkte gesunken. Der generelle Abwärtstrend wurde gegen Jahresende 2016 unterbrochen, als die Staatsanleiherenditen angesichts der zunehmenden politischen Unsicherheit dem globalen Aufwärtstrend folgten.
  51. Die erste GLRG-Serie (GLRG-I) wurde am 5. Juni 2014 angekündigt, die zweite Serie (GLRG-II) am 10. März 2016. Nähere Informationen zu GLRG-I finden sich in der entsprechenden Pressemitteilung, nähere Informationen zu GLRG-II in Kapitel 1 Abschnitt 2.1.
  52. Im Jahr 2016 wurden 333 Mrd € an GLRG-I-Mitteln in GLRG-II-Mittel umgeschichtet. Mit den ersten drei GLRG-II-Geschäften reduzierten sich die Refinanzierungskosten der Banken um schätzungsweise 11 Basispunkte.
  53. Die Abwicklung der GLRG-II-Geschäfte war für Juni, September und Dezember 2016 sowie März 2017 angesetzt. Damit wird das letzte Geschäft im März 2021 auslaufen.
  54. Siehe hierzu die Pressemitteilung der EZB zur Umfrage über den Zugang von Unternehmen zu Finanzmitteln im Euroraum – April bis September 2016, vom 30. November 2016.
  55. Konkret nannten die Banken auch 2016 die GLRGs, das APP und den negativen Einlagenzinssatz als Faktoren, die zur Vergünstigung der Kreditbedingungen beitrugen. In der Umfrage zum Kreditgeschäft vom Juli 2016 wurden speziell die Auswirkungen der GLRGs abgefragt. In der Umfrage zum Kredit­geschäft vom Oktober 2016 wurden speziell die Auswirkungen des APP und des negativen Einlagen­zinssatzes auf die Kreditkonditionen und das Kreditvolumen abgefragt.
  56. Empirischen Schätzungen zufolge ist diese Verengung zum Großteil auf die Einführung des CSPP zurückzuführen. Siehe EZB, Der Markt für Unternehmensanleihen und das EZB-Programm zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors, Kasten 2, Wirtschaftsbericht 5/2016, August 2016.
  57. Siehe insbesondere die Leitlinie der EZB über Inlandsgeschäfte zur Verwaltung von Aktiva und Passiva durch die nationalen Zentralbanken (EZB/2014/9) und die Vereinbarung über Netto-Finanzanlagen (ANFA).
  58. Die Reserveguthaben der Geschäftspartner umfassen Giroguthaben und Einlagen bei den NZBen sowie – so das Eurosystem im jeweiligen Zeitraum derartige Geschäfte durchführte – zu geldpoli­tischen Zwecken hereingenommene Termineinlagen.
  59. Angaben zur Entwicklung der APP-Bestände (in englischer Sprache) finden sich auf der Website der EZB unter https://www.ecb.europa.eu/mopo/implement/omt/html/index.en.html.
  60. Siehe EZB, Financial Stability Review, Mai 2016, und EZB, Financial Stability Review, November 2016.
  61. Siehe J. Fell, M. Grodzicki, R. Martin und E. O’Brien, Addressing market failures in the resolution of non-performing loans in the euro area, in: EZB, Financial Stability Review, Special Feature B, November 2016.
  62. Siehe EZB, Report on financial structures, Oktober 2016.
  63. Siehe C. Kok, C. Moré und M. Petrescu, Recent trends in euro area banks’ business models and implications for banking sector stability, in: EZB, Financial Stability Review, Special Feature C, Mai 2016.
  64. Siehe C. Kok, H. Mirza, C. Moré und C. Pancaro, Adapting bank business models: financial stability implications of greater reliance on fee and commission income, in: EZB, Financial Stability Review, Special Feature C, November 2016.
  65. Siehe F. Franch und D. Żochowski, A statistical approach to classify euro area banks according to business model characteristics, in: EZB, Financial Stability Review, Special Feature C, Kasten 2, Mai 2016.
  66. Siehe auch Abbildung C.2 in C. Kok, H. Mirza, C. Moré und C. Pancaro, Adapting bank business models: financial stability implications of greater reliance on fee and commission income, in: EZB, Financial Stability Review, Special Feature C, November 2016.
  67. Siehe Fußnote 66.
  68. Siehe Fußnote 66.
  69. Siehe EZB, Macroprudential Bulletin, Ausgabe 1, 2016.
  70. Als G-SIBs wurden folgende Banken identifiziert (in der Klammer Kapitalpufferanforderungen ab 2019, d. h. nach Abschluss der Einführungsphase): BNP Paribas (2,0 %), BPCE Group (1,0 %), Crédit Agricole Group (1,0 %), Deutsche Bank (2,0 %), ING Bank (1,0 %), Banco Santander (1,0 %), Société Générale (1,0 %) und UniCredit Group (1,0 %). Die Anforderungen wurden auf der Grundlage der Methodik des BCBS vom Juli 2013 festgelegt.
  71. Im Rahmen dieser Methodik wird jede Bank entsprechend dem Score ihrer systemischen Relevanz einer von vier für A-SRIs definierten Kapitalpufferklassen zugeordnet. Dieser Score wird gemäß der EBA-Leitlinien zur Bewertung von A-SRIs (EBA/GL/2014/10) und den darin zur Messung der System­relevanz von Banken festgelegten Indikatoren berechnet. Siehe auch den Anhang zur Pressemitteilung der EZB vom 15. Dezember 2016.
  72. Siehe EZB, Macroprudential Bulletin, Ausgabe 2, 2016.
  73. Siehe J. Henry und C. Kok (Hrsg.), A macro stress testing framework for assessing systemic risks in the banking sector, Occasional Paper Series der EZB, Nr. 152, Oktober 2013, und V. Constâncio, The role of stress testing in supervision and macroprudential policy, Vortrag an der London School of Economics am 29. Oktober 2015 anlässlich der Konferenz zu Stresstests und makroprudenzieller Regulierung. Es handelt sich um eine modulare Top-Down-Analyselandschaft, die sich aus eigen­ständigen Modellen und Werkzeugen zusammensetzt, die untereinander kombinierbar sind und damit eine umfassende Analyse der Auswirkungen des makrofinanziellen Stressszenarios ermöglichen.
  74. Siehe die Pressemitteilung des ESRB vom 28. November 2016.
  75. Eine vertragliche oder satzungsmäßige Haftungsvereinbarung zur Absicherung der teilnehmenden Institute stellt sicher, dass die Institute im gegebenen Fall über die zur Abwendung einer Insolvenz notwendige Liquidität und Solvabilität verfügen.
  76. Siehe EZB, ECB contribution to the European Commission’s consultation on the review of the EU macroprudential policy framework, Dezember 2016.
  77. Verordnung (EU) Nr. 1092/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über die Finanzaufsicht der Europäischen Union auf Makroebene und zur Errichtung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken.
  78. Der mögliche Nutzen eines NPL-Abbaus wird von M. Balgova, M. Nies und A. Plekhanov in The economic impact of reducing non-performing loans, Working Paper Nr. 193, Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, Oktober 2016, mit einem um bis zu 2 Prozentpunkte höheren BIP-Wachstum pro Jahr beziffert. Der zugrunde liegende internationale Datensatz umfasste 100 Länder. Ähnliche Ergebnisse für den Euroraum finden sich allerdings auch in: IWF, Global Financial Stability Report, Oktober 2016; IWF, Euro area policies: selected issues – Country Report Nr. 15/205, Juli 2015; und Europäische Investitionsbank, Unlocking lending in Europe , Kasten 5, Oktober 2014.
  79. Siehe EZB, Von Experten der EZB erstellte gesamtwirtschaftliche Projektionen für das Euro-Währungsgebiet, September 2016, 2016.
  80. Eine detaillierte Beschreibung der strukturellen Determinanten notleidender Kredite findet sich in J. Fell, M. Grodzicki, R. Martin und E. O’Brien, Addressing market failures in the resolution of non-performing loans in the euro area, in: EZB, Financial Stability Review, Special Feature B, November 2016.
  81. Siehe EZB-Bankenaufsicht, Draft guidance to banks on non-performing loans, September 2016.
  82. Im Juni 2015 wurden vier Zentralverwahrer aus Griechenland, Malta, Rumänien und der Schweiz an T2S angebunden; der italienische Zentralverwahrer folgte im August 2015. Im März und September 2016 migrierten weitere sieben Zentralverwahrer – je einer aus Portugal, Frankreich, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark sowie zwei aus Belgien – auf die neue Plattform.
  83. Verordnung (EU) Nr. 795/2014 der Europäischen Zentralbank vom 3. Juli 2014 zu den Anforderungen an die Überwachung systemrelevanter Zahlungsverkehrssysteme (EZB/2014/28).
  84. Guidance on cyber resilience for financial market infrastructures, Ausschuss für Zahlungsverkehr und Marktinfrastrukturen und Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden, Juni 2016.
  85. Gemäß Artikel 141 Absatz 2 VAEU, Artikel 17, 21.2, 43.1 und 46.1 der ESZB-Satzung sowie Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 332/2002 des Rates vom 18. Februar 2002.
  86. Gemäß Artikel 122 Absatz 2 und Artikel 132 Absatz 1 VAEU, Artikel 17 und 21 der ESZB-Satzung sowie Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 407/2010 des Rates vom 11. Mai 2010.
  87. Gemäß Artikel 17 und 21 der ESZB-Satzung (in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 5 des EFSF-Rahmenvertrags).
  88. Gemäß Artikel 17 und 21 der ESZB-Satzung (in Verbindung mit Artikel 5.12.1 der „ESM General Terms for Financial Assistance Facility Agreements“).
  89. Im Zusammenhang mit der Kreditrahmenvereinbarung zwischen den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets (mit Ausnahme Griechenlands und Deutschlands) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – die im öffentlichen Interesse handelt und den Anweisungen der Bundesrepublik Deutschland unterliegt, die eine Garantie zugunsten der KfW übernimmt – als Kreditgeber einerseits und der Hellenischen Republik als Kreditnehmerin und der griechischen Zentralbank als deren Vertreterin andererseits sowie gemäß Artikel 17 und 21.2 der ESZB-Satzung und Artikel 2 des Beschlusses EZB/2010/4 vom 10. Mai 2010.
  90. Nähere Informationen finden sich auf der Website der EZB.
  91. Weitere Informationen finden sich unter http://banks-integrated-reporting-dictionary.eu/.
  92. Nähere Informationen zur Forschungstätigkeit der EZB sowie zu forschungsbezogenen Veranstaltungen, Veröffentlichungen und Netzwerken finden sich auf der Website der EZB.
  93. Siehe Kasten 5 in Kapitel 1 Abschnitt 2.1.
  94. Verbundene Rechtssachen C-105/15 P bis C-109/15 P.
  95. Verbundene Rechtssachen C-8/15 P bis C-10/15 P.
  96. Richtlinie des Rates vom 14. Oktober 1991 über die Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die für seinen Arbeitsvertrag oder sein Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen (91/533/EWG).
  97. Gemäß dem Protokoll (Nr. 15) über einige Bestimmungen betreffend das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, das den Verträgen beigefügt ist, gilt diese Konsultationspflicht nicht für das Vereinigte Königreich.
  98. Bei den weiteren Stellungnahmen handelt es sich um: CON/2016/10 zu einem Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Kapitaladäquanzverordnung im Hinblick auf die Ausnahmen für Waren­händler; CON/2016/15 zu einem Vorschlag für eine Verordnung über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist; CON/2016/27 zu einem Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente, der Verordnung über Marktmissbrauch und der Verordnung über Zentralverwahrer sowie zu einem Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie über Märkte für Finanz­instrumente; CON/2016/44 zu einem Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Verord­nung (EU) Nr. 345/2013 über Europäische Risikokapitalfonds und der Verordnung (EU) Nr. 346/2013 über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum; sowie CON/2016/49 zu einem Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanz­systems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Richtlinie 2009/101/EG.
  99. Siehe CON/2016/2, CON/2016/4, CON/2016/25, CON/2016/36 und CON/2016/58.
  100. Siehe CON/2016/38 und CON/2016/61.
  101. Siehe CON/2016/46.
  102. Siehe CON/2016/13.
  103. Siehe CON/2016/23.
  104. Siehe CON/2016/24, CON/2016/30, CON/2016/33 und CON/2016/52.
  105. Siehe CON/2016/33, CON/2016/35 und CON/2016/52.
  106. Siehe CON/2016/9, CON/2016/33, CON/2016/47 und CON/2016/52.
  107. Siehe CON/2016/32.
  108. Siehe CON/2016/14.
  109. Siehe CON/2016/55.
  110. Siehe CON/2016/5 und CON/2016/28.
  111. Siehe CON/2016/3 und CON/2016/6.
  112. Siehe CON/2016/19.
  113. Siehe CON/2016/16.
  114. Siehe CON/2016/31 und CON/2016/34.
  115. Siehe CON/2016/42 und CON/2016/57.
  116. Siehe CON/2016/29.
  117. Siehe CON/2016/54.
  118. Siehe CON/2016/21.
  119. Siehe CON/2016/45.
  120. Siehe CON/2016/12, CON/2016/40 und CON/2016/56.
  121. Siehe CON/2016/37.
  122. Siehe CON/2016/60.
  123. Siehe CON/2016/17, CON/2016/41, CON/2016/50, CON/2016/1, CON/2016/18 und CON/2016/55.
  124. Siehe CON/2016/7, CON/2016/28 und CON/2016/53.
  125. Siehe CON/2016/54.
  126. Siehe CON/2016/51.
  127. Siehe CON/2016/18.
  128. Siehe CON/2016/50.
  129. Siehe CON/2016/39.
  130. Siehe CON/2016/17 und CON/2016/41.
  131. Siehe CON/2016/48.
  132. Siehe CON/2016/28.
  133. Siehe CON/2016/8.
  134. Siehe CON/2016/17.
  135. Siehe CON/2016/1.
  136. Siehe CON/2016/42.
  137. Siehe CON/2016/3 und CON/2016/6.
  138. Siehe CON/2016/43.
  139. Dazu zählen: a) Fälle, in denen es eine nationale Behörde unterließ, der EZB Entwürfe für Rechtsvor­schriften, die innerhalb der Zuständigkeitsbereiche der EZB liegen, zur Stellungnahme vorzulegen, und b) Fälle, in denen eine nationale Behörde die EZB zwar formell konsultierte, ihr jedoch zur Prüfung der betreffenden Entwürfe für Rechtsvorschriften sowie zur Verabschiedung einer Stellungnahme vor Erlass der jeweiligen Rechtsvorschriften keinen ausreichend bemessenen Zeitrahmen einräumte.
  140. Gesetz über nationale Wohnbaugemeinschaften, veröffentlicht im ungarischen Amtsblatt Magyar Kozlony, Ausgabe 49, 11. April 2016.
  141. Siehe EZB, Zur Schaffung eines Europäischen Fiskalausschusses, Kasten 5, Wirtschaftsbericht, Ausgabe 7/2015, November 2015.
  142. Siehe auch EZB, Steigerung der Widerstandsfähigkeit und des langfristigen Wachstums: die Bedeutung stabiler Institutionen und Wirtschaftsstrukturen für die Länder des Euro-Währungsgebiets und die WWU, Wirtschaftsbericht 5/2016, August 2016.
  143. Die einleitenden Bemerkungen sind auf der Website der EZB abrufbar.
  144. Siehe Punkt 23 der Entschließung des Europäischen Parlaments zum EZB-Jahresbericht 2014 – abrufbar auf der Website des Europäischen Parlaments.
  145. Alle Antworten des Präsidenten der EZB auf Anfragen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments sind in einem eigenen Bereich der EZB-Website öffentlich einsehbar.
  146. Antwortschreiben der Vorsitzenden des EZB-Aufsichtsgremiums auf Anfragen durch Abgeordnete des Europäischen Parlaments werden auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht veröffentlicht.
  147. Siehe Kapitel 1 Abschnitt 1.1.
  148. Siehe Kapitel 1 Abschnitt 1.2 für eine ausführlichere Analyse.
  149. Siehe den Beschluss (EU) 2016/1717 der EZB vom 21. September 2016 zur Änderung des Beschlus­ses EZB/2004/2 zur Verabschiedung der Geschäftsordnung der Europäischen Zentralbank (EZB/2016/27), ABl. L 258 vom 24.9.2016, S. 17, sowie die Beschlüsse EZB/2015/8, EZB/2014/1 und EZB/2009/5; den Beschluss der EZB vom 19. Februar 2004 zur Verabschiedung der Geschäftsordnung der Europäischen Zentralbank (EZB/2004/2), ABl. L 80 vom 18.3.2004, S. 33; den Beschluss der EZB vom 17. Juni 2004 zur Verabschiedung der Geschäftsordnung des Erweiterten Rates der EZB (EZB/2004/12), ABl. L 230 vom 30.6.2004, S. 61, und den Beschluss der EZB vom 12. Oktober 1999 hinsichtlich der Geschäftsordnung des Direktoriums der EZB (EZB/1999/7), ABl. L 314 vom 8.12.1999, S. 34. Alle angeführten Dokumente sind auch auf der Website der EZB abrufbar.
  150. Weitere Informationen zur Beschlussfassung im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus finden sich auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht.
  151. Beschluss (EU) 2016/456 der Europäischen Zentralbank vom 4. März 2016 über die Bedingungen und Modalitäten der Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung in der Europäischen Zentralbank zur Bekämpfung von Betrug, Korruption und sonstigen gegen die finanziellen Interessen der Union gerichteten rechtswidrigen Handlungen (EZB/2016/3), ABl. L 79 vom 30.3.2016, S. 34.
  152. Seit 1. Dezember 2016 – Nachfolger von Hans Tietmeyer.
  153. Seit 1. August 2016 – Nachfolger von Hans Tietmeyer.
  154. Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF), ABl. L 136 vom 31.5.1999, S. 1.
  155. Beschluss (EU) 2016/456 der Europäischen Zentralbank vom 4. März 2016 über die Bedingungen und Modalitäten der Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung in der Europäischen Zentralbank zur Bekämpfung von Betrug, Korruption und sonstigen gegen die finanziellen Interessen der Union gerichteten rechtswidrigen Handlungen (EZB/2016/3), ABl. L 79 vom 30.3.2016, S. 34.
  156. Beschluss EZB/2004/3 vom 4. März 2004 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten der Europäischen Zentralbank, ABl. L 80 vom 18.3.2004, S. 42.
  157. Diese Zahl enthält neben den auf Basis von Vollzeitäquivalenten gerechneten Verträgen auch Kurzzeitverträge für zur EZB entsandtes Personal nationaler Zentralbanken und internationaler Organisationen sowie Verträge für Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Graduate Programme.