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PRESSEMITTEILUNG

Gemeinsame Erklärung der Europäischen Kommission und der Europäischen Zentralbank anlässlich der offiziellen Einführung von SEPA-Zahlungsinstrumenten durch die Banken in der EU

28. Januar 2008

Der heutige Tag, an dem die europäischen Banken das erste SEPA-Zahlungsinstrument, die SEPA-Überweisung, offiziell einführen, markiert den Beginn des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area, SEPA). Hierbei handelt es sich um den ersten Schritt eines Migrationsprozesses, in dessen Verlauf die Kunden in den nächsten Jahren in einem marktgesteuerten Prozess von den bestehenden nationalen elektronischen Zahlungsinstrumenten zu den neuen SEPA-Instrumenten wechseln. Dies ist eine logische Konsequenz der Einführung des Euro, und SEPA wird durch einen wettbewerbsfähigeren und effizienteren Zahlungsverkehrsmarkt beträchtliche Vorteile generieren.

Der neue einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum ermöglicht es Kunden, Zahlungen überall im Eurogebiet so schnell, sicher und einfach wie nationale Zahlungen zu tätigen. Innerhalb von SEPA gelten alle Euro-Zahlungen als inländische Zahlungen und erfolgen unter Nutzung einheitlicher Zahlungsinstrumente. Daher ist SEPA eine natürliche Weiterentwicklung der Euro-Einführung und ein weiterer wichtiger Schritt bei der Ausschöpfung des vollen Potenzials des Binnenmarkts für Europa. SEPA-Zahlungen können auch für Euro-Zahlungen in EU-Ländern außerhalb des Euroraums sowie in einigen Nachbarländern der Europäischen Union genutzt werden [1].

Die Europäische Zentralbank (EZB) und die Europäische Kommission begrüßen die offizielle Einführung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums und würdigen die umfangreichen Vorbereitungsarbeiten, die die europäischen Banken unter der Federführung des Europäischen Zahlungsverkehrs­ausschusses (European Payments Council, EPC) zur Schaffung von SEPA geleistet haben. Aus diesem Grund ist der heutige Tag, an dem die SEPA-Überweisung offiziell eingeführt wird, ein bedeutender Meilenstein im SEPA-Migrationsprozess. Die Einführung des SEPA-Zahlungsinstruments für Lastschriften erfolgt aus technischen und rechtlichen Gründen zu einem späteren Zeitpunkt, jedoch spätestens am 1. November 2009. Das Rahmenwerk für die Abwicklung von SEPA-Kartenzahlungen ist seit dem 1. Januar 2008 in Kraft.

SEPA wird erheblich zur Agenda von Lissabon beitragen. Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum wird die Effizienz der Zahlungsverkehrsmärkte in der EU verbessern, Innovationen fördern und somit die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft steigern. Im öffentlichen Sektor könnte SEPA als Plattform zur Förderung von elektronischen Behördendiensten (E-Government) dienen und folglich die effiziente Bereitstellung von öffentlichen Dienstleistungen unterstützen.

Wie aus zwei Studien der EZB [2] und der Europäischen Kommission [3] hervorgeht, wird SEPA große Vorteile generieren. Insbesondere die von der Kommission durchgeführte Studie zeigt, dass sich die potenziellen Vorteile von SEPA allein an den Zahlungsmärkten in den nächsten sechs Jahren auf über 123 Mrd € belaufen könnten, weitere Einsparungen in Höhe von 238 Mrd € wären möglich, wenn SEPA als Plattform für die elektronische Rechnungsstellung genutzt werden kann.

Die zwei Studien kommen auch zu dem Ergebnis, dass der Prozess der Migration zu SEPA insbesondere für Banken eine Herausforderung darstellen wird. Der Studie der EZB zufolge dürften die Banken ihre Kosten zwar deutlich verringern, aber verstärktem Wettbewerb ausgesetzt sein. Außerdem ermöglicht SEPA es den Banken, neue Zusatzleistungen im Zusammenhang mit der Zahlungskette anzubieten. Daher fordern die EZB und die Europäische Kommission die Banken dazu auf, die Dynamik des SEPA-Prozesses beizubehalten, damit Nutzer in einem marktgesteuerten Prozess rasch zu den neuen SEPA-Zahlungsinstrumenten wechseln können und die Kosten von parallel existierenden Zahlungsinstrumenten (d. h. bestehende nationale Zahlungsinstrumente sowie neue SEPA-Standards) auf ein Minimum reduziert werden können. Dies setzt auch voraus, dass das neue SEPA-Zahlungsinstrument für Lastschriften schnell eingeführt und das Rahmenwerk für die Abwicklung von SEPA-Kartenzahlungen in vollem Umfang von allen beteiligten Parteien angenommen wird.

Als Großnutzer von Zahlungsinstrumenten können Unternehmen und öffentliche Verwaltungen in erheblichem Maße von den durch SEPA ermöglichten Effizienzgewinnen profitieren. Daher sollten sie eine wichtige Rolle hinsichtlich des Erfolgs von SEPA spielen, indem sie frühe Nutzer der SEPA-Instrumente werden. Dies soll in einem marktgesteuerten Prozess erfolgen, der darauf abzielt, eine Verschlechterung [4] der Zahlungen im Hinblick auf die Faktoren Preis und Leistung im Vergleich zu den bestehenden nationalen Zahlungsinstrumenten zu vermeiden.

Heute Abend findet anlässlich der offiziellen Einführung von SEPA eine Auftaktveranstaltung in Brüssel statt, an der Charlie McCreevy, EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Gertrude Tumpel‑Gugerell, Mitglied des Direktoriums der EZB, Gerard Hartsink, Vorsitzender des EPC, sowie hochrangige Vertreter des EU‑Zahlungsverkehrs­markts teilnehmen.

  1. [1] Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.

  2. [2] The economic impact of the Single Euro Payments Area, Occasional Paper Nr. 71, EZB, August 2007

  3. [3] Siehe COM IP Pressemitteilung zu den Ergebnissen der Capgemini-Studie

  4. [4] http://www.consilium.europa.eu/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/de/ecofin/91492.pdf, S. 19

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