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PRESSEMITTEILUNG

NEUE VERORDNUNGEN ÜBER DIE GELD- UND BANKENSTATISTIK UND DIE AUFERLEGUNG EINER MINDESTRESERVEPFLICHT

7. Oktober 2003

Der EZB-Rat hat die Verordnungen EZB/2003/9 und EZB/2003/10 erlassen. Mit der Verordnung EZB/2003/9 wird die Verordnung EZB/1998/15 vom 1. Dezember 1998 über die Auferlegung einer Mindestreservepflicht aufgehoben und ersetzt. Mit der Verordnung EZB/2003/10 wird die Verordnung EZB/2001/13 vom 22. November 2001 über die konsolidierte Bilanz des Sektors der monetären Finanzinstitute geändert.

Vorrangiges Ziel der Verordnung EZB/2003/9 ist es, Änderungen des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems umzusetzen (Einzelheiten zu diesen Änderungen können der Pressemitteilung der Europäischen Zentralbank (EZB) vom 1. August 2003 entnommen werden). Darüber hinaus vereinfacht die Verordnung das Verfahren für die Berechnung und Meldung des Mindestreserve-Solls (Artikel 5 der Verordnung).

Vorrangiges Ziel der Verordnung EZB/2003/10 ist es, monetäre Finanzinstitute zur Meldung vierteljährlicher statistischer Daten zu verpflichten, die ihre Positionen in Bezug auf alle beitretenden Staaten sowie ihre auf die Währungen dieser Staaten lautenden Positionen ab dem 1. Mai 2004, dem Datum des Beitritts dieser Staaten zur Europäischen Union, getrennt ausweisen. Diese Änderung gewährleistet, dass Positionen, die in Bezug auf die neuen EU-Mitgliedstaaten gemeldet werden, und Positionen, die auf die Währungen dieser Staaten lauten, genauso behandelt werden wie die Länder-/Währungspositionen in Bezug auf die bestehenden EU-Mitgliedstaaten, die den Euro nicht eingeführt haben. Angesichts der geringen Größe vieler der neuen von der Verordnung erfassten Positionen wurde darauf geachtet, die zusätzliche Berichtslast für die Meldepflichtigen so gering wie möglich zu halten.

Die neuen Verordnungen wurden am 2. Oktober 2003 in allen Amtssprachen der Gemeinschaft im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und können auf der Website der EZB (www.ecb.europa.eu) abgerufen werden.

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Europäische Zentralbank

Generaldirektion Kommunikation

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