Geldpolitische Beschlüsse
Auf seiner heutigen Sitzung beschloss der EZB-Rat, die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität unverändert bei 5,25 % bzw. 3,25 % zu belassen.
Wie am 8. Juni 2000 bekannt gegeben, werden die künftigen Hauptrefinanzierungsgeschäfte des Eurosystems als Zinstender mit Zuteilung nach dem amerikanischen Verfahren (multiple rate auction) durchgeführt. Der Mindestbietungssatz beträgt 4,25 %. Dieser Zinssatz entspricht dem Satz für die beiden am 15. und 21. Juni 2000 im Mengentenderverfahren durchgeführten Geschäfte.
Der EZB-Rat beschloss auch, dass das Eurosystem beabsichtigt, bei den längerfristigen Refinanzierungsgeschäften, die in der zweiten Jahreshälfte 2000 durchgeführt werden, einen Betrag von 15 Mrd. EUR pro Geschäft zuzuteilen. Dieser Betrag berücksichtigt den erwarteten Liquiditätsbedarf des Bankensystems des Euro-Währungsgebiets in der zweiten Jahreshälfte 2000 und den Wunsch des Eurosystems, den größten Teil seiner Refinanzierung des Finanzsektors weiterhin über seine Hauptrefinanzierungsgeschäfte zur Verfügung zu stellen.
Der Wortlaut, auf den sich der EZB-Rat verständigt hat, ist der englischen Originalfassung zu entnehmen.
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