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Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

August – September 2016

EMBARGO

SPERRFRIST: 23. September 2016, 15.00 Uhr MEZ

Externe Kommunikation

Generation €uro Schülerwettbewerb wird fortgesetzt

Am 28. Juli 2016 nahm der EZB-Rat die positiven Erfahrungen mit dem Generation €uro Schülerwettbewerb zur Kenntnis. Dieser war 2010 für eine Testphase von fünf Jahren als gemeinsamer Wettbewerb des Eurosystems für Schüler weiterführender Schulen im Alter von 16 bis 19 Jahren ins Leben gerufen worden. Die Schüler sollen durch ihn ein besseres Verständnis der Geldpolitik und ihrer Funktion in der Volkswirtschaft vermittelt bekommen. Der EZB-Rat hat beschlossen, den Wettbewerb fortzusetzen. Er wird von 11 nationalen Zentralbanken und der EZB zwischen Oktober 2016 und April 2017 zum sechsten Mal veranstaltet.

Marktoperationen

Korrektur des pauschalen Abzugs von der Mindestreservebasis und Änderung der Verordnung über die Auferlegung einer Mindestreservepflicht

Am 21. Juli 2016 beschloss der EZB-Rat, nach Prüfung neu verfügbarer statistischer Daten, den pauschalen Abzug von der Mindestreservebasis, der auf Verbindlichkeiten mit Laufzeiten von bis zu zwei Jahren innerhalb der Kategorie Schuldverschreibungen anzuwenden ist, von 30 % auf 15 % zu senken, wie in Verordnung (EG) Nr. 1745/2003 über die Auferlegung einer Mindestreservepflicht näher spezifiziert. Dieser Beschluss tritt mit der am 14. Dezember 2016 beginnenden Mindestreserve-Erfüllungsperiode in Kraft.

Am 9. September 2016 verabschiedete der EZB-Rat die Verordnung EZB/2016/26 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1745/2003 über die Auferlegung einer Mindestreservepflicht. Die Änderungsverordnung präzisiert die Methode, die für den pauschalen Abzug für den Ausschluss von Interbankenverbindlichkeiten von der Mindestreservebasis verwendete wird. Die Verordnung EZB/2016/26 tritt am 14. Dezember 2016 in Kraft. Sie wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist auf der Website der EZB in sämtlichen Amtssprachen der EU abrufbar.

Unverbindliche Kalender für die regulären Tenderoperationen des Eurosystems und die Mindestreserve-Erfüllungsperioden

Am 9. September 2016 legte der EZB-Rat die unverbindlichen Kalender für die regulären Tenderoperationen des Eurosystems und für die Mindestreserve-Erfüllungsperioden für die Jahre 2017 und 2018 fest. Einzelheiten hierzu sind einer am 14. September 2016 in 23 Amtssprachen der Europäischen Union auf der EZB-Website veröffentlichten Pressemitteilung zu entnehmen.

Finanzstabilität

Beitrag des Eurosystems zum DG FISMA Konsultationspapier der Europäischen Kommission zu weiteren Überlegungen für die Umsetzung der strukturellen Liquiditätsquote in der Europäischen Union

Am 7. September 2016 genehmigte der EZB-Rat den Beitrag des Eurosystems zum DG FISMA Konsultationspapier der Europäischen Kommission zu weiteren Überlegungen für die Umsetzung der strukturellen Liquiditätsquote in der Europäischen Union, der anschließend bei der Europäischen Kommission eingereicht und am 14. September 2016 auf der EZB-Website veröffentlicht wurde (siehe Beitrag des Eurosystems).

Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr

Bericht zur TITUS-Krisenkommunikationsübung für Finanzmarktinfrastrukturen im Euroraum

Am 28. Juli 2016 billigte der EZB-Rat die Veröffentlichung eines Berichts zur TITUS-Krisenkommunikationsübung. Hierbei handelte es sich um eine am 4. November durchgeführte Krisenkommunikationsübung, an der die Aufsichtsfunktion des Eurosystems für Zahlungssysteme, TARGET2-Betreiber und sämtliche wichtigen Zahlungsverkehrsinfrastrukturen für Transaktionen in Euro, einschließlich einiger ihrer wichtigsten Interessengruppen, beteiligt waren. Die Teilnehmer wurden mit einer simulierten Cyberattacke auf ein systemrelevantes Zahlungsverkehrssystem konfrontiert. Die Übung ermöglichte es dem Eurosystem, seine Bereitschaft zur effektiven Durchführung seiner operationalen und aufsichtlichen Aufgaben während einer Krise zu beurteilen. Zudem warf sie ein Schlaglicht auf die Effektivität der Krisenmanagementverfahren der verschiedenen Interessengruppen für Ereignisse mit grenzüberschreitenden Auswirkungen. Der Bericht ist auf der Website der EZB unter TITUS exercise abrufbar.

Ad-hoc-Beurteilung von neuen Verbindungen anhand der Standards für die Verwendung von Wertpapierabwicklungssystemen in Kreditgeschäften des Eurosystems

Am 18. August 2016 genehmigte der EZB-Rat im Hinblick auf die dritte Phase der T2S-Migration neue Verbindungen als für die Kreditgeschäfte des Eurosystems geeignet. Die vollständige Liste aller geeigneten Verbindungen, die zuletzt am 12. September 2016 aktualisiert und um neue ab diesem Datum funktionsfähige Verbindungen ergänzt wurde, ist auf der Website der EZB abrufbar.

Bericht zu TARGET2-Stresstests

Am 9. September 2016 genehmigte der EZB-Rat die Veröffentlichung eines Berichts zu TARGET2. In diesem wird die Methode erläutert, die dem Rahmen für Stresstests in Bezug auf das Echtzeit-Brutto-Abwicklungssystem zugrunde liegt, dessen Eigentümer und Betreiber das Eurosystem ist. Zudem werden die Ergebnisse der Stresstests bezüglich der Liquiditätsrisiken in diesem System analysiert. Insgesamt gelangt der Bericht zu dem Schluss, dass die Stresstests die Widerstandsfähigkeit des TARGET2-Systems belegten. Zudem verfüge es, getragen von seinen effizienten Liquiditätsmanagementfunktionen, über ausreichende Liquiditätsreserven. Der Bericht wird in Kürze auf der Website der EZB veröffentlicht.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften

Stellungnahme der EZB zur Überwachung von Zahlungssystemen in Polen

Am 28. Juli 2016 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2016/38 auf Ersuchen des polnischen Finanzministeriums.

Stellungnahme der EZB zu bestimmten Regelungen für die Restrukturierung von auf Fremdwährung lautenden oder indexierten Darlehen in Polen

Am 29. Juli 2016 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2016/39 auf Ersuchen des polnischen Parlaments.

Stellungnahme der EZB zu Änderungen am Mindestreservesystem in Rumänien

Am 30. August 2016 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2016/40 auf Ersuchen der Banca Naţională a României.

Stellungnahme der EZB zum Rundschreiben der Banca d'Italia zur Umsetzung der Reform der italienischen Genossenschaftsbanken

Am 31. August 2016 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2016/41 auf Ersuchen der Banca d’Italia.

Stellungnahme der EZB zu einem zentralen Kreditregister in Slowenien

Am 31. August 2016 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2016/42 auf Ersuchen des slowenischen Finanzministeriums.

Stellungnahme der EZB zur Rolle des Vertreters der Finanzmarktaufsichtsbehörde im Aufsichtsgremium der Europäischen Zentralbank sowie zu Aufsichtsgebühren

Am 7. September 2016 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2016/43 auf Ersuchen des finnischen Finanzministeriums.

Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 345/2013 über Europäische Risikokapitalfonds und der Verordnung (EU) Nr. 346/2013 über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum

Am 12. September 2016 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2016/44 auf Ersuchen des Rates der EU.

Stellungnahme der EZB zur Rolle der Národná banka Slovenska in der Berichterstattung über Abgaben im Zusammenhang mit Versicherungsprämien

Am 19. September 2016 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2016/45 auf Ersuchen des Finanzministers der Slowakischen Republik.]

Statistik

Änderung der Verordnung und der Leitlinie über die Statistiken über Wertpapierbestände

Am 2. August 2016 verabschiedete der EZB-Rat die Verordnung EZB/2016/22 zur Änderung der Verordnung EZB/2012/24 über die Statistiken über Wertpapierbestände, die Leitlinie EZB/2016/23 zur Änderung der Leitlinie EZB/2013/7 über die Statistiken über Wertpapierbestände sowie die Empfehlung EZB/2016/24 über das Rahmenwerk für das Datenqualitätsmanagement für Statistiken über Wertpapierbestände. Die Änderungsrechtsakte sehen die Erhebung von zusätzlichen Rechnungslegungs- und Kreditrisikomerkmalen von Bankengruppen im Hinblick auf eine bessere Analyse der Risiken und Engagements innerhalb des Finanzsystems und eine Vertiefung der EZB-Analysen zum geldpolitischen Transmissionsmechanismus vor. Durch die Rechtsakte wird zudem die Liste meldepflichtiger Bankengruppen auf alle direkt von der EZB beaufsichtigten bedeutenden Gruppen ausgeweitet. Die drei Rechtsakte wurden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und sind auf der Website der EZB abrufbar.

Corporate Governance

Vorsitz der Personalleiterkonferenz

Am 7. September 2016 ernannte der EZB-Rat Anne-Sylvie Catherin, Generaldirektorin für Personal, mit sofortiger Wirkung zur Vorsitzenden der Personalleiterkonferenz. Ihre Amtszeit als Vorsitzende endet am 31. Dezember 2016 und somit gleichzeitig mit der Amtszeit aller übrigen Vorsitzenden der Eurosystem/ESZB-Ausschüsse, die am 17. Juli 2013 vom EZB-Rat (wieder)ernannt wurden.

Änderungen an der Geschäftsordnung der EZB

Am Mittwoch, 21. September 2016 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2016/27 zur Änderung des Beschlusses EZB/2004/2 zur Verabschiedung der Geschäftsordnung der Europäischen Zentralbank. Durch den Änderungsbeschluss werden die Regelungen zur Unterzeichnung von Aufsichtsbeschlüssen sowie zur Benachrichtigung in Bezug auf Rechtsinstrumente geändert. Die Geschäftsordnung ist auf der Website der EZB abrufbar.

Banknoten

Beschluss der EZB über Zulassungsverfahren für Hersteller

Am Mittwoch, 21. September 2016 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2016/25 zur Änderung des Beschlusses EZB/2013/54 über Zulassungsverfahren für Hersteller von für die Sicherheit des Euro bedeutsamen Materialien und Euro-Materialien. Mit diesem Beschluss werden folgende Änderungen eingeführt: (a) eine Ausweitung der Herstellern auferlegten fortlaufenden Verpflichtung, die EZB unverzüglich schriftlich über ihre Absicht zur Durchführung bestimmter Handlungen zu informieren, die Auswirkungen auf ihren Zulassungsstatus haben könnten, (b) die Auferlegung einer fortlaufenden Verpflichtung für Hersteller, vor der Durchführung von Handlungen, die Auswirkungen auf ihren Zulassungsstatus haben könnten, die schriftliche Zustimmung der Europäischen Zentralbank einzuholen und (c) die Einführung eines Ermessensspielraums für die EZB, um die schriftliche Zustimmung zu verweigern, sofern Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt wurden oder ein Unternehmen an einer beabsichtigten Transaktion beteiligt ist, das in einem nicht der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelsassoziation angehörenden Drittstaat ansässig ist oder von einem Unternehmen kontrolliert wird, das in einem derartigen Drittstaat ansässig ist.

Bankenaufsicht

Endgültige Ergebnisse des EBA-Stresstests 2016 für SSM-Banken

Am 12. Juli 2016 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen die endgültigen Ergebnisse des EBA-Stresstests 2016 für die 37 daran teilnehmenden, direkt von der EZB beaufsichtigten bedeutenden Kreditinstitute. Die Ergebnisse wurden an die EBA weitergeleitet und am 29. Juli 2016 veröffentlicht. Die EZB veröffentlichte am selben Tag eine Pressemitteilung auf ihrer Website zur Bankenaufsicht [siehe Pressemitteilung].

Beginn des öffentliches Konsultationsverfahrens zum Leitfaden für Banken zu notleidenden Krediten

Am 3. August 2016 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, ein öffentliches Konsultationsverfahren zum Leitfaden für Banken zu notleidenden Krediten einzuleiten. Vom 12. September bis zum 15. November 2016 besteht auf der EZB-Website die Möglichkeit, an dem Konsultationsverfahren teilzunehmen. Eine entsprechende Pressemitteilung wurde am 12. September 2016 veröffentlicht [siehe Pressemitteilung]

Ergänzung des Leitfadens zur Harmonisierung von Optionen und Ermessensspielräumen in der Bankenaufsicht

Am 9. August 2016 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums die Ergänzung ihres Leitfadens zu im Unionsrecht eröffneten Optionen und Ermessensspielräumen zu genehmigen und zu veröffentlichen. Hierbei wurde das im Rahmen eines damit zusammenhängenden öffentlichen Konsultationsverfahrens eingegangene Feedback berücksichtigt. Eine entsprechende Pressemitteilung wurde anschließend zusammen mit der Ergänzung und der Feedback-Erklärung auf der EZB-Website veröffentlicht [siehe Pressemitteilung].

EZB-Benachrichtigung an die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) bezüglich der Einhaltung von EBA-Leitlinien zur Bereitstellung von Informationen in zusammengefasster oder allgemeiner Form im Sinne von Artikel 84 (3) von Richtlinie 2014/59/EU

Am 14. September 2016 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die EBA darüber zu informieren, dass die EZB in Bezug auf die von ihr direkt beaufsichtigten bedeutenden Kreditinstitute die EBA-Leitlinien ab dem Datum der Benachrichtigung an die EBA, die am selben Tag erfolgte, einhalten wird.

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