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Dokument 32015O0028

Leitlinie (EU) 2015/1575 der Europäischen Zentralbank vom 4. September 2015 zur Änderung der Leitlinie EZB/2014/9 über Inlandsgeschäfte zur Verwaltung von Aktiva und Passiva durch die nationalen Zentralbanken (EZB/2015/28)

ABl. L 245 vom 22.9.2015, S. 13–14 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Rechtlicher Status des Dokuments Nicht mehr in Kraft, Datum des Endes der Gültigkeit: 30/09/2019; Stillschweigend aufgehoben durch 32019O0007

ELI: http://data.europa.eu/eli/guideline/2015/1575/oj

22.9.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 245/13


LEITLINIE (EU) 2015/1575 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 4. September 2015

zur Änderung der Leitlinie EZB/2014/9 über Inlandsgeschäfte zur Verwaltung von Aktiva und Passiva durch die nationalen Zentralbanken (EZB/2015/28)

DER EZB-RAT —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 127 Absatz 2 erster Gedankenstrich,

gestützt auf die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf die Artikel 12.1 und 14.3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Leitlinie EZB/2014/9 der Europäischen Zentralbank (1) legt die allgemeinen Grundsätze fest, die von den nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (nachfolgend die „NZBen“), anzuwenden sind, wenn sie Inlandsgeschäfte mit Aktiva und Passiva auf eigene Initiative durchführen.

(2)

In Artikel 2 Buchstabe e der Leitlinie EZB/2014/9 wurde als Marktzinssatz für besicherte Einlagen in Bezug auf Termineinlagen in Landeswährung der EUREPO-Index festgelegt. Der Eurepo-Index wurde am 2. Januar 2015 eingestellt. Als Marktzinssatz für besicherte Termineinlagen in Landeswährung dienen nun die STOXX EUR GC Pooling-Laufzeitenindizes mit einer vergleichbaren Laufzeit.

(3)

Daher sollte die Leitlinie EZB/2014/9 entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE LEITLINIE ERLASSEN:

Artikel 1

Änderung

Artikel 2 Buchstabe e der Leitlinie EZB/2014/9 erhält folgende Fassung:

„e)

‚Marktzinssatz für besicherte Einlagen‘ a) in Bezug auf Termineinlagen in Landeswährung, die STOXX EUR GC Pooling-Laufzeitenindizes mit einer vergleichbaren Laufzeit, und b) in Bezug auf Termineinlagen in einer Fremdwährung, ein vergleichbarer Zinssatz.“

Artikel 2

Wirksamwerden

Diese Leitlinie wird am Tag ihrer Mitteilung an die NZBen wirksam.

Artikel 3

Adressaten

Diese Leitlinie ist an die NZBen gerichtet.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 4. September 2015.

Für den EZB-Rat

Der Präsident der EZB

Mario DRAGHI


(1)  Leitlinie EZB/2014/9 der Europäischen Zentralbank vom 20. Februar 2014 über Inlandsgeschäfte zur Verwaltung von Aktiva und Passiva durch die nationalen Zentralbanken (2014/304/EU) (ABl. L 159 vom 28.5.2014, S. 56).


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