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Dokument 32007O0014

Leitlinie der Europäischen Zentralbank vom 15. November 2007 zur Änderung der Leitlinie EZB/2005/5 über die statistischen Berichtsanforderungen der Europäischen Zentralbank und die Verfahren für den Austausch statistischer Daten im Europäischen System der Zentralbanken im Bereich der staatlichen Finanzstatistiken (EZB/2007/14)

ABl. L 311 vom 29.11.2007, S. 49–52 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Rechtlicher Status des Dokuments Nicht mehr in Kraft, Datum des Endes der Gültigkeit: 01/08/2009

ELI: http://data.europa.eu/eli/guideline/2007/772/oj

29.11.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 311/49


LEITLINIE DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 15. November 2007

zur Änderung der Leitlinie EZB/2005/5 über die statistischen Berichtsanforderungen der Europäischen Zentralbank und die Verfahren für den Austausch statistischer Daten im Europäischen System der Zentralbanken im Bereich der staatlichen Finanzstatistiken

(EZB/2007/14)

(2007/772/EG)

DER EZB-RAT —

gestützt auf die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf die Artikel 5.1, 5.2, 12.1 und 14.3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Artikel 8 Absatz 3 der Leitlinie EZB/2005/5 vom 17. Februar 2005 über die statistischen Berichtsanforderungen der Europäischen Zentralbank und die Verfahren für den Austausch statistischer Daten im Europäischen System der Zentralbanken im Bereich der staatlichen Finanzstatistiken (1) sieht vor, dass der EZB-Rat jährliche Überprüfungen der Ausnahmeregelungen vornimmt, die er den nationalen Zentralbanken (NZBen), die die Anforderungen des Artikels 2 und des Artikels 4 Absatz 1 der Leitlinie nicht erfüllen können, gewährt hat.

(2)

Leitlinie EZB/2006/27 enthält für Mitgliedstaaten, die zum 18. Dezember 2006 den Euro eingeführt haben, und Slowenien aktualisierte Ausnahmeregelungen zu den statistischen Berichtsanforderungen.

(3)

Zypern wird am 1. Januar 2008 den Euro einführen, und Ausnahmeregelungen für Zypern müssen in die Leitlinie EZB/2005/5 eingefügt werden.

(4)

Gemäß Artikel 3.5 der Geschäftsordnung der Europäischen Zentralbank wurde der Präsident der Zentralbank von Zypern eingeladen, an der Sitzung des EZB-Rates teilzunehmen, in der diese Leitlinie erlassen wurde —

HAT FOLGENDE LEITLINIE ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang IV der Leitlinie EZB/2005/5 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Leitlinie.

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Leitlinie tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.

Artikel 3

Adressaten

Diese Leitlinie ist an die NZBen der Mitgliedstaaten gerichtet, die den Euro eingeführt haben.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 15. November 2007.

Für den EZB-Rat

Der Präsident der EZB

Jean-Claude TRICHET


(1)  ABl. L 109 vom 29.4.2005, S. 81. Zuletzt geändert durch die Leitlinie EZB/2006/27 (ABl. C 17 vom 25.1.2007, S. 1).


ANHANG

„ANHANG IV

AUSNAHMEREGELUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN IN ANHANG I, TABELLEN 1A BIS 3B ANGEGEBENEN ZEITREIHEN

Tabelle/Zeile

Beschreibung der Zeitreihe

Erster Übermittlungszeitpunkt

DEUTSCHLAND

2A.30

Gewinne und Verluste aus Devisenbeständen

Oktober 2008

3A.13, 14

Von Gebietsfremden gehaltene Schulden und Aufgliederung

3A.23, 25

Schulden, davon: mit variablem Zinssatz, Aufgliederung nach Restlaufzeit

GRIECHENLAND

3A.13, 14

Von Gebietsfremden gehaltene Schulden und Aufgliederung

Oktober 2008

3A.20

Langfristige Schulden, davon: mit variablem Zinssatz

3A.21, 22, 23, 24, 25

Schulden, Aufgliederung nach Restlaufzeit

FRANKREICH

3A.13, 14

Von Gebietsfremden gehaltene Schulden und Aufgliederung

Oktober 2008

IRLAND

3A.13, 14

Von Gebietsfremden gehaltene Schulden und Aufgliederung

Oktober 2008

3A.31

Schulden — Nullkuponanleihen

ITALIEN

3A.13, 14

Von Gebietsfremden gehaltene Schulden und Aufgliederung

Oktober 2008

ZYPERN (1)

1B.13

Vermögenstransfers des EU-Haushalts an nicht staatliche Einheiten

Oktober 2008

2A.2

Anpassungen zwischen finanziellen und nicht finanziellen Konten

2A.6

Transaktionen mit Wertpapieren (ohne Anteilsrechte) — Geldmarkt- und Kapitalmarktpapiere

2A.8

Transaktionen mit Krediten

2A.9

Transaktionen mit Anteilsrechten

2A.12

Transaktionen mit Anteilsrechten — Sonstige

2A.22

Transaktionen mit sonstigen Verbindlichkeiten

2A.29

Bewertungseffekte bei den Schulden

2A.30

Gewinne und Verluste aus Devisenbeständen

2A.31

Sonstige Bewertungseffekte — Nennwert

2A.32

Sonstige Veränderungen des Schuldenvolumens

3A.10

Von sonstigen Finanzinstituten gehaltene Schulden

3A.28

Schuldenkomponente Gemeinden

3B.11

Von Gemeinden emittierte Schulden

LUXEMBURG (2)

2A.2

Anpassungen zwischen finanziellen und nicht finanziellen Konten

Oktober 2008

2A.3

Nettotransaktionen mit Forderungen und Verbindlichkeiten

2A.11, 12

Transaktionen mit Anteilsrechten und Aufgliederung

2A.7, 19

Transaktionen mit finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, davon: Transaktionen mit Finanzderivaten

2A.13, 22

Transaktionen mit sonstigen finanziellen Vermögenswerten und sonstigen Verbindlichkeiten

2A.29, 30, 31

Bewertungseffekte bei den Schulden und Aufgliederung

2A.32

Sonstige Veränderungen des Schuldenvolumens

3A.12, 13, 14

Von Gebietsfremden gehaltene Schulden und Aufgliederung

3A.21, 22, 23, 24, 25

Schulden, Aufgliederung nach Restlaufzeit

3A.30

Durchschnittliche Restlaufzeit der Schulden

NIEDERLANDE

3A.13, 14

Von Gebietsfremden gehaltene Schulden und Aufgliederung

Oktober 2008

ÖSTERREICH

2A.10, 11, 12

Transaktionen mit Anteilsrechten und Aufgliederung

Oktober 2008

2A.25, 26, 27

Transaktionen mit Schuldtiteln, Aufgliederung nach der Währung, auf die die Schuldtitel lauten

2A.29, 30, 31

Bewertungseffekte bei den Schulden und Aufgliederung

2A.32

Sonstige Veränderungen des Schuldenvolumens

3A.13, 14

Von Gebietsfremden gehaltene Schulden und Aufgliederung

3A.15, 16, 17

Schulden, Aufgliederung nach der Währung, auf die die Schulden lauten

3A.20

Langfristige Schulden, davon: mit variablem Zinssatz

3A.21, 22, 23, 24, 25

Schulden, Aufgliederung nach Restlaufzeit

3A.30

Durchschnittliche Restlaufzeit der Schulden

3A.31

Schulden — Nullkuponanleihen

SLOWENIEN (3)

1A.2, 3, 4, 5

Defizit nach Teilsektoren

Oktober 2008

2A.10, 11, 12

Transaktionen mit Anteilsrechten und Aufgliederung

2A.24

Transaktionen mit langfristigen Schuldtiteln

2A.25, 26, 27

Transaktionen mit Schuldtiteln, Aufgliederung nach der Währung, auf die die Schuldtitel lauten

2A.29, 30, 31

Bewertungseffekte bei den Schulden und Aufgliederung

2A.32

Sonstige Veränderungen des Schuldenvolumens

3A.13, 14

Von Gebietsfremden gehaltene Schulden und Aufgliederung

3A.20

Langfristige Schulden, davon: mit variablem Zinssatz

3A.30

Durchschnittliche Restlaufzeit der Schulden

3A.31

Schulden — Nullkuponanleihen


(1)  Für die Position 2A.2 gilt die Ausnahmeregelung nur für zu meldende Daten für 1997. Für die Positionen 2A.6, 8, 9, 22 gilt die Ausnahmeregelung nur für zu meldende Daten für den Zeitraum von 1995 bis 1998. Für die Positionen 2A.12, 29, 30, 31, 32 gilt die Ausnahmeregelung nur für zu meldende Daten für den Zeitraum von 1995 bis 2001. Für die Positionen 3A.28 und 3B.11 gilt die Ausnahmeregelung nur für zu meldende Daten für den Zeitraum von 1995 bis 1997.

(2)  Für die Positionen 2A.2, 3, 7, 13, 19, 22 gilt die Ausnahmeregelung nur für zu meldende Daten für den Zeitraum von 1995 bis 1998.

(3)  Für Slowenien gelten Ausnahmeregelungen für sämtliche zu meldende Daten in den Tabellen 2A, 2B, 3A und 3B des Anhangs I für den Zeitraum von 1995 bis 1998. Für die Positionen 1A.2, 3, 4, 5 gilt die Ausnahmeregelung nur für zu meldende Daten für den Zeitraum von 1995 bis 1998. Für die Positionen 2A.10, 11, 12, 24 gilt die Ausnahmeregelung nur für zu meldende Daten für 1999.“


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