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Dokument 32009D0019(01)

2009/594/EG: Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 17. Juli 2009 zur Änderung des Beschlusses EZB/2006/17 über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (EZB/2009/19)

ABl. L 202 vom 4.8.2009, S. 54–64 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Rechtlicher Status des Dokuments Nicht mehr in Kraft, Datum des Endes der Gültigkeit: 30/12/2010; Stillschweigend aufgehoben durch 32010D0021

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2009/594/oj

4.8.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 202/54


BESCHLUSS DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 17. Juli 2009

zur Änderung des Beschlusses EZB/2006/17 über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank

(EZB/2009/19)

(2009/594/EG)

DER EZB-RAT —

gestützt auf die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 26.2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Leitlinie EZB/2009/10 vom 7. Mai 2009 zur Änderung der Leitlinie EZB/2000/7 über geldpolitische Instrumente und Verfahren des Eurosystems (1) ermöglicht den Zugang zu den Offenmarktgeschäften und ständigen Fazilitäten des Eurosystems durch Kreditinstitute, die im Hinblick auf ihre besondere gemeinschaftsrechtliche institutionelle Stellung einer Überprüfung unterliegen, die einen der Aufsicht durch die zuständigen nationalen Behörden vergleichbaren Standard aufweist.

(2)

Der Beschluss EZB/2009/16 vom 2. Juli 2009 über die Umsetzung des Programms zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (2) sieht die Einführung eines Programms für den Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen vor.

(3)

Der Beschluss EZB/2006/17 vom 10. November 2006 über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (3) ist zu ändern, um diese Entwicklungen zu berücksichtigen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS GEFASST:

Artikel 1

Änderungen

Der Beschluss EZB/2006/17 wird wie folgt geändert:

1.

Artikel 1 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

„(1)   Die in Artikel 1 der Leitlinie EZB/2006/16 definierten Begriffe haben in diesem Beschluss die gleiche Bedeutung.“

2.

Die Anhänge I und II des Beschlusses EZB/2006/17 werden nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Schlussbestimmung

Dieser Beschluss tritt am 1. Juli 2009 in Kraft.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 17. Juli 2009.

Der Präsident der EZB

Jean-Claude TRICHET


(1)  ABl. L 123 vom 19.5.2009, S. 99.

(2)  ABl. L 175 vom 4.7.2009, S. 18.

(3)  ABl. L 348 vom 11.12.2006, S. 38.


ANHANG

Die Anhänge I und II des Beschlusses EZB/2006/17 werden wie folgt geändert:

1.

Die Tabelle mit der Überschrift „Aktiva“ in Anhang I erhält die folgende Fassung:

„AKTIVA

Bilanzposition

Inhalt der Bilanzposition

Bewertungsprinzip

1.

Gold und Goldforderungen

Physisches Gold, d. h. Barren, Münzen, Platten, Klumpen auf Lager oder auf dem Transportweg zwischen Lagern; nicht physisch vorhandenes Gold wie beispielsweise Goldsichtkonten (Metallkonten), Termineinlagen und Goldforderungen aus folgenden Transaktionen: i) Upgrading- oder Downgrading-Transaktionen, und ii) nicht taggleich abgewickelte Goldlagerstellen- und Goldgehaltswaps

Marktwert

2.

Forderungen in Fremdwährung an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets

Forderungen an Geschäftspartner mit Sitz außerhalb des Euro-Währungsgebiets, einschließlich internationaler und supranationaler Institutionen und nicht zum Euro-Währungsgebiet gehörender Zentralbanken, in Fremdwährung

 

2.1.

Forderungen an den Internationalen Währungsfonds (IWF)

a)

Ziehungsrechte in der Reservetranche (netto)

Nationale Quote abzüglich des Euro-Guthabens des IWF. Das IWF-Konto Nr. 2 — Euro-Konto für Verwaltungsaufwand — kann in diese Position eingestellt bzw. unter der Position ‚Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets‘ gebucht werden.

a)

Ziehungsrechte in der Reservetranche (netto)

Nennwert, Umrechnung zum aktuellen Währungskurs

b)

Sonderziehungsrechte

Nennwert, Umrechnung zum aktuellen Währungskurs

b)

Sonderziehungsrechte

Nennwert, Umrechnung zum aktuellen Währungskurs

c)

Sonstige Forderungen

Kredite aufgrund der Allgemeinen Kreditvereinbarungen, Kredite im Rahmen von Sonderfazilitäten, Einlagen im Rahmen der Armutsbekämpfungs- und Wachstumsfazilität

c)

Sonstige Forderungen

Nennwert, Umrechnung zum aktuellen Währungskurs

2.2.

Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite und sonstige ausländische Vermögenswerte

a)

Guthaben bei Banken außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Guthaben der Aktivposition ‚Sonstige finanzielle Vermögenswerte‘

Girokonten, Termineinlagen, Tagesgeld, Reverse-Repo-Geschäfte

a)

Guthaben bei Banken außerhalb des Euro-Währungsgebiets

Nennwert, Umrechnung zum aktuellen Währungskurs

b)

Wertpapieranlagen außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Wertpapieranlagen der Aktivposition ‚,Sonstige finanzielle Vermögenswerte‘

Anleihen und Schuldverschreibungen, Schatzwechsel, Nullkuponanleihen, Geldmarktpapiere, als Teil der Währungsreserven bewertete Aktieninstrumente (jeweils begeben von Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets)

b) i)

Marktgängige Wertpapiere außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren

Marktpreis und Umrechnung zum aktuellen Währungskurs

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

b) ii)

Marktgängige Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung und aktuellem Währungskurs.

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

b) iii)

Nicht marktgängige Wertpapiere

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung und aktuellem Währungskurs.

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

b) iv)

Marktgängige Aktieninstrumente

Marktpreis und Umrechnung zum aktuellen Währungskurs

c)

Auslandskredite (Einlagen) an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Auslandskrediten (Einlagen) der Aktivposition ‚Sonstige finanzielle Vermögenswerte‘

c)

Auslandskredite

Einlagen zum Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs

d)

Sonstige ausländische Vermögenswerte

Banknoten und Münzen von Ländern außerhalb des Euro-Währungsgebiets

d)

Sonstige ausländische Vermögenswerte

Nennwert, Umrechnung zum aktuellen Währungskurs

3.

Forderungen in Fremdwährung an Ansässige im Euro-Währungsgebiet

a)

Wertpapieranlagen innerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Wertpapieranlagen der Aktivposition „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“

Anleihen und Schuldverschreibungen, Schatzwechsel, Nullkuponanleihen, Geldmarktpapiere, als Teil der Währungsreserven bewertete Aktieninstrumente (jeweils begeben von Ansässigen des Euro-Währungsgebiets)

a) i)

Marktgängige Wertpapiere außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren

Marktpreis und Umrechnung zum aktuellen Währungskurs

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

a) ii)

Marktgängige Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung und aktuellem Währungskurs.

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

a) iii)

Nicht marktgängige Wertpapiere

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung und aktuellem Währungskurs.

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

a) iv)

Marktgängige Aktieninstrumente

Marktpreis und Umrechnung zum aktuellen Währungskurs

b)

Sonstige Forderungen an Ansässige des Euro-Währungsgebiets außer Forderungen der Aktivposition „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“

Kredite, Einlagen, Reverse-Repo-Geschäfte, Sonstiges

b)

Sonstige Forderungen

Einlagen und sonstige Kredite zum Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs

4.   Forderungen in Euro an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets

4.1.

Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen und Kredite

a)

Guthaben bei Banken außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Guthaben der Aktivposition „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“

Girokonten, Termineinlagen, Tagesgeld, Reverse-Repo-Geschäfte mit der Verwaltung von Wertpapieren in Euro

a)

Guthaben bei Banken außerhalb des Euro-Währungsgebiets

Nennwert

b)

Wertpapieranlagen außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Wertpapieranlagen der Aktivposition „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“

Aktieninstrumente, Anleihen und Schuldverschreibungen, Schatzwechsel, Nullkuponanleihen, Geldmarktpapiere (jeweils begeben von Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets)

b) i)

Marktgängige Wertpapiere außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren

Marktpreis

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

b) ii)

Marktgängige Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

b) iii)

Nicht marktgängige Wertpapiere

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

b) iv)

Marktgängige Aktieninstrumente

Marktpreis

c)

Kredite an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Krediten der Aktivposition „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“

c)

Kredite außerhalb des Euro-Währungsgebiets

Einlagen zum Nennwert

d)

Wertpapiere, die von Einrichtungen außerhalb des Euro-Währungsgebiets begeben wurden, außer Wertpapieren der Aktivposition „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“

Von supranationalen oder internationalen Organisationen (z. B. der Europäischen Investitionsbank) begebene Wertpapiere, unabhängig von deren Sitz

d) i)

Marktgängige Wertpapiere außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren

Marktpreis

Agio-/Disagiobeträge werden amortisiert.

d) ii)

Marktgängige Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

d) iii)

Nicht marktgängige Wertpapiere

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

4.2.

Forderungen aus der Kreditfazilität im Rahmen des WKM II

Kreditgewährung zu den Bedingungen des Wechselkursmechanismus II (WKM II)

Nennwert

5.

Forderungen in Euro aus geldpolitischen Operationen an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet

Positionen 5.1 bis 5.5: geldpolitische Geschäfte, wie im Anhang I der Leitlinie EZB/2000/7 vom 31. August 2000 über geldpolitische Instrumente und Verfahren des Eurosystems (1) beschrieben

 

5.1.

Hauptrefinanzierungsgeschäfte

Reguläre befristete Transaktionen zur Bereitstellung von Liquidität mit wöchentlicher Frequenz und einer Regellaufzeit von einer Woche

Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

5.2.

Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte

Reguläre befristete Transaktionen zur Bereitstellung von Liquidität mit monatlicher Frequenz und einer Regellaufzeit von drei Monaten

Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

5.3.

Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen

Befristete Transaktionen, ausgeführt als Ad-hoc-Geschäfte zu Feinsteuerungszwecken

Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

5.4.

Strukturelle Operationen in Form von befristeten Transaktionen

Befristete Transaktionen zur Anpassung der strukturellen Position des Eurosystems gegenüber dem Finanzsektor

Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

5.5.

Spitzenrefinanzierungsfazilität

Bereitstellung von Liquidität über Nacht zu vorgegebenem Zinssatz gegen Beleihung refinanzierungsfähiger Vermögenswerte (ständige Fazilität)

Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

5.6.

Forderungen aus Margenausgleich

Aufstockung von Krediten an Kreditinstitute, die sich aus Wertsteigerungen der zur Besicherung von Refinanzierungsgeschäften hinterlegten Vermögenswerte ergibt

Nennwert oder Anschaffungskosten

6.

Sonstige Forderungen in Euro an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet

Girokonten, Termineinlagen, Tagesgeld, Reverse-Repo-Geschäfte im Rahmen der Verwaltung der unter der Aktivposition „Wertpapiere in Euro von Ansässigen im Euro-Währungsgebiet“ eingestellten Wertpapierportfolios einschließlich Geschäften, die aus der Konversion alter Währungsreserven des Euro-Währungsgebiets resultieren und sonstige Forderungen. Korrespondenzkonten bei Kreditinstituten außerhalb des Euro-Währungsgebietes. Sonstige Forderungen und Geschäfte, die nicht im Zusammenhang mit geldpolitischen Operationen des Eurosystems stehen

Nennwert oder Anschaffungskosten

7.   Wertpapiere in Euro von Ansässigen im Euro-Währungsgebiet

7.1.

Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere

Im Euro-Währungsgebiet begebene Wertpapiere, die zu geldpolitischen Zwecken gehalten werden. Für Feinsteuerungsmaßnahmen erworbene Schuldverschreibungen der EZB

i)

Marktgängige Wertpapiere außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren

Marktpreis

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

ii)

Marktgängige Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

iii)

Nicht marktgängige Wertpapiere

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

7.2.

Sonstige Wertpapiere

Wertpapiere außer Wertpapieren der Aktivpositionen 7.1 ‚Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere‘ und 11.3 „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“; Anleihen und Schuldverschreibungen, Schatzwechsel, Nullkuponanleihen, Geldmarktpapiere in Euro (einschließlich vor Beginn der WWU begebener staatlicher Wertpapiere). Aktieninstrumente

i)

Marktgängige Wertpapiere außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren

Marktpreis

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

ii)

Marktgängige Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

iii)

Nicht marktgängige Wertpapiere

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

iv)

Marktgängige Aktieninstrumente

Marktpreis

8.

Forderungen in Euro gegen öffentliche Haushalte

Vor Beginn der WWU begründete Forderungen gegen den öffentlichen Sektor (nicht marktgängige Wertpapiere, Kredite)

Einlagen/Kredite zum Nennwert, nicht marktgängige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

9.   Intra-Eurosystem-Forderungen

9.1.

Forderungen aus Solawechseln zur Deckung der Emission von EZB-Schuldverschreibungen

Nur EZB-Bilanzposition

Von NZBen auf Basis der Back-to-back-Vereinbarung begebene Solawechsel in Zusammenhang mit EZB-Schuldverschreibungen

Nennwert

9.2.

Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung des Euro-Banknotenumlaufs innerhalb des Eurosystems

Forderungen im Zusammenhang mit der Ausgabe von Banknoten durch die EZB gemäß dem Beschluss EZB/2001/15 vom 6. Dezember 2001 über die Ausgabe von Euro-Banknoten (2)

Nennwert

9.3.

Sonstige Forderungen innerhalb des Eurosystems (netto)

Nettoposition der folgenden Unterpositionen:

 

a)

Nettoforderungen aus Guthaben von TARGET2-Konten und Korrespondenzkonten von NZBen, d. h. Saldo aus Forderungen und Verbindlichkeiten — vgl. Passivposition „Sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten (netto)“

a)

Nennwert

b)

Sonstige Intra-Eurosystem-Forderungen, einschließlich Gewinnvorauszahlungen aus EZB-Seigniorage-Einkünften an die NZBen

b)

Nennwert

10.

Schwebende Verrechnungen

Forderungen aus Zahlungsvorgängen, die in der Bank in Abwicklung befindlich sind (insbesondere aus Scheckeinzug)

Nennwert

11.   Sonstige Vermögenswerte

11.1.

Scheidemünzen des Euro-Währungsgebiets

Euro-Münzen

Nennwert

11.2.

Sachanlagen und immaterielles Anlagevermögen

Grundstücke und Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich EDV-Ausstattung, Software

Anschaffungskosten abzüglich Abschreibung

Abschreibung ist die systematische Zuweisung des Abschreibungsvolumens eines Vermögenswerts im Lauf seiner Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauer ist der Zeitraum, während dessen ein Anlagevermögenswert dem Wirtschaftssubjekt voraussichtlich zur Nutzung zur Verfügung steht. Die Nutzungsdauer einzelner wesentlicher Anlagevermögenswerte kann systematisch überprüft werden, falls die Voraussagen von früheren Schätzungen abweichen. Größere Vermögenswerte können aus Bestandteilen mit unterschiedlicher Nutzungsdauer bestehen. Die Nutzungsdauer dieser Bestandteile sollte einzeln bewertet werden.

Die Kosten des immateriellen Anlagevermögens beinhalten den Anschaffungspreis des immateriellen Anlagevermögenswerts. Sonstige unmittelbare oder mittelbare Kosten sind aufwandswirksam zu erfassen.

Aktivierungsuntergrenze (keine Aktivierung von Anlagegütern unter 10 000 EUR exklusive Umsatzsteuer)

11.3.

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Anteile und Beteiligungen an Tochtergesellschaften; aus strategischen/politischen Gründen gehaltene Aktien

Wertpapiere, einschließlich Aktien, und sonstige Finanzinstrumente und Guthaben (z. B. Termineinlagen und Girokonten), die in einem zweckgebundenen Portfolio gehalten werden

Reverse-Repo-Geschäfte mit Kreditinstituten im Rahmen der Verwaltung der in dieser Position eingestellten Wertpapierportfolios

a)

Marktgängige Aktieninstrumente

Marktpreis

b)

Beteiligungen und nicht marktgängige Aktien und sonstige als dauerhafte Anlagen gehaltene Aktieninstrumente

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

c)

Beteiligungen an Tochtergesellschaften oder wesentliche Anteile

Substanzwert

d)

Marktgängige Wertpapiere außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren

Marktpreis

Agio-/Disagiobeträge werden amortisiert.

e)

Marktgängige Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert oder als dauerhafte Anlage gehalten werden

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

f)

Nicht marktgängige Wertpapiere

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

g)

Bankguthaben und Kredite

Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs, soweit die Guthaben oder Einlagen auf Fremdwährungen lauten

11.4.

Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften

Bewertungsergebnisse aus Devisentermingeschäften, Devisenswaps, Zinsswaps, Terminsatz-Vereinbarungen, Wertpapiertermingeschäften, Devisenkassageschäften vom Abschluss- bis zum Erfüllungstag

Nettoposition zwischen Termin und Kassa, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs

11.5.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Noch nicht fällige Einnahmen, die der Berichtsperiode als Ertrag zuzurechnen sind; Vorauszahlungen, gezahlte Stückzinsen (d. h. Anspruch auf aufgelaufene Zinsen, der mit einem Wertpapier erworben wird)

Nennwert, zum aktuellen Währungskurs umgerechnet

11.6.

Sonstiges

a)

Vorschüsse, Darlehen, andere geringfügige Positionen. Treuhandforderungen.

a)

Nennwert oder Anschaffungskosten

b)

Anlagen aus Goldeinlagen von Kunden

b)

Marktwert

c)

Nettovermögen einer Pensionskasse

c)

Gemäß Artikel 22 Absatz 3

12.

Bilanzverlust

 

Nennwert

2.

Die Tabelle mit der Überschrift „Jahresbilanz der EZB“ in Anhang II erhält die folgende Fassung:

Jahresbilanz der EZB

(in Mio. EUR)

Aktiva (4)

Berichtsjahr

Vorjahr

Passiva

Berichtsjahr

Vorjahr

1.

Gold und Goldforderungen

2.

Forderungen in Fremdwährung an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets

2.1.

Forderungen an den IWF

2.2.

Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite und sonstige ausländische Vermögenswerte

3.

Forderungen in Fremdwährung an Ansässige im Euro-Währungsgebiet

4.

Forderungen in Euro an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets

4.1.

Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen und Kredite

4.2.

Forderungen aus der Kreditfazilität im Rahmen des WKM II

5.

Forderungen in Euro aus geldpolitischen Operationen an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet

5.1.

Hauptrefinanzierungsgeschäfte

5.2.

Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte

5.3.

Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen

5.4.

Strukturelle Operationen in Form von befristeten Transaktionen

5.5.

Spitzenrefinanzierungsfazilität

5.6.

Forderungen aus Margenausgleich

6.

Sonstige Forderungen in Euro an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet

7.

Wertpapiere in Euro von Ansässigen im Euro-Währungsgebiet

7.1.

Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere

7.2.

Sonstige Wertpapiere

8.

Forderungen in Euro gegen öffentliche Haushalte

9.

Intra-Eurosystem-Forderungen

9.1.

Forderungen aus Solawechseln zur Deckung der Emission von EZB-Schuldverschreibungen

9.2.

Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung des Euro-Banknotenumlaufs innerhalb des Eurosystems

9.3.

Sonstige Forderungen innerhalb des Eurosystems (netto)

10.

Schwebende Verrechnungen

11.

Sonstige Vermögenswerte

11.1.

Scheidemünzen des Euro-Währungsgebiets

11.2.

Sachanlagen und immaterielles Anlagevermögen

11.3.

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

11.4.

Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften

11.5.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

11.6.

Sonstiges

12.

Bilanzverlust

 

 

1.

Banknotenumlauf

2.

Verbindlichkeiten in Euro aus geldpolitischen Operationen gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet

2.1.

Einlagen auf Girokonten (einschließlich Mindestreserveguthaben)

2.2.

Einlagefazilität

2.3.

Termineinlagen

2.4.

Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen

2.5.

Verbindlichkeiten aus Margenausgleich

3.

Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet

4.

Verbindlichkeiten aus der Begebung von EZB-Schuldverschreibungen

5.

Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet

5.1.

Einlagen von öffentlichen Haushalten

5.2.

Sonstige Verbindlichkeiten

6.

Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets

7.

Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen im Euro-Währungsgebiet

8.

Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets

8.1.

Einlagen, Guthaben und sonstige Verbindlichkeiten

8.2.

Verbindlichkeiten aus der Kreditfazilität im Rahmen des WKM II

9.

Ausgleichsposten für vom IWF zugeteilte Sonderziehungsrechte

10.

Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten

10.1.

Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Währungsreserven

10.2

. Sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten (netto)

11.

Schwebende Verrechnungen

12.

Sonstige Verbindlichkeiten

12.1.

Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften

12.2

. Passive Rechnungsabgrenzungsposten

12.3

. Sonstiges

13.

Rückstellungen

14.

Ausgleichsposten aus Neubewertung

15.

Kapital und Rücklagen

15.1.

Kapital

15.2

. Rücklagen

16.

Bilanzgewinn

 

 

Aktiva insgesamt

Passiva insgesamt

 

 


(1)  ABl. L 310 vom 11.12.2000, S. 1.

(2)  ABl. L 337 vom 20.12.2001, S. 52.“

(3)  Die EZB kann auch exakte Euro-Beträge oder anders gerundete Beträge veröffentlichen.

(4)  Die Tabelle der Aktiva kann auch über der Tabelle der Passiva veröffentlicht werden.“


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