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Dokument 32006D0003
2006/248/EC: Decision of the European Central Bank of 13 March 2006 amending Decision ECB/2002/11 on the annual accounts of the European Central Bank (ECB/2006/3)
2006/248/EG: Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 13. März 2006 zur Änderung des Beschlusses EZB/2002/11 über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (EZB/2006/3)
2006/248/EG: Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 13. März 2006 zur Änderung des Beschlusses EZB/2002/11 über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (EZB/2006/3)
ABl. L 89 vom 28.3.2006, S. 56–57
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
ABl. L 118M vom 8.5.2007, S. 497–498
(MT)
Nicht mehr in Kraft, Datum des Endes der Gültigkeit: 31/12/2006; Aufgehoben durch 32006D0017(01)
28.3.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 89/56 |
BESCHLUSS DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK
vom 13. März 2006
zur Änderung des Beschlusses EZB/2002/11 über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank
(EZB/2006/3)
(2006/248/EG)
DER EZB-RAT —
gestützt auf die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 26.2,
in Erwägung nachstehenden Grundes:
Zur Erhöhung der Transparenz ist es notwendig, den Ausweis des Pensionsplans der Europäischen Zentralbank (EZB) im Jahresabschluss der EZB zu verdeutlichen. Anhang II des Beschlusses EZB/2002/11 vom 5. Dezember 2002 über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (1) sollte geändert werden, um die Aufnahme dieser Position auf der Passivseite der Bilanz der EZB in der Bilanzposition 12 „Sonstige Passiva“ wiederzugeben —
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS GEFASST:
Artikel 1
Änderungen
Anhang II des Beschlusses EZB/2002/11 wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am Tag seines Erlasses in Kraft.
Geschehen zu Frankfurt am Main am 13. März 2006.
Der Präsident der EZB
Jean-Claude TRICHET
(1) ABl. L 58 vom 3.3.2003, S. 38. Geändert durch den Beschluss EZB/2005/12 (ABl. L 311 vom 26.11.2005, S. 43).
ANHANG
Änderungen des Anhangs II des Beschlusses EZB/2002/11: Gliederungs- und Bewertungsregeln für die Bilanz
Anhang II des Beschlusses EZB/2002/11 wird wie folgt geändert:
1. |
Auf der Aktivseite in der Bilanzposition 11.3 „Sonstiges Finanzanlagevermögen“ wird in der Spalte „Inhalt der Bilanzposition“ folgender Satz gestrichen: „für die Pensionskasse und Vorsorgepläne zweckgebundene Anlagen“. |
2. |
Auf der Passivseite in der Bilanzposition 12.3 „Sonstiges“ wird in der ersten Zeile der Spalte „Inhalt der Bilanzposition“ folgender Satz eingefügt: „Netto-Pensionsverbindlichkeiten“. |
3. |
Auf der Passivseite in der Bilanzposition 13 „Rückstellungen“ wird in der Spalte „Inhalt der Bilanzposition“ folgender Satz gestrichen: „Für Pensionszahlungen“. |