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Dokument 32001D0224(01)

Beschluss des Rates der Europäischen Zentralbank vom 19. Juni 1998 über die Benennung und die Mandatsdauer der externen Rechnungsprüfer der Europäischen Zentralbank (EZB/1998/NP1)

ABl. L 55 vom 24.2.2001, S. 75–75 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
Sonderausgabe in tschechischer Sprache: Kapitel 01 Band 003 S. 262 - 262
Sonderausgabe in estnischer Sprache: Kapitel 01 Band 003 S. 262 - 262
Sonderausgabe in lettischer Sprache: Kapitel 01 Band 003 S. 262 - 262
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Rechtlicher Status des Dokuments In Kraft

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2001/224(1)/oj

32001D0224(01)

Beschluss des Rates der Europäischen Zentralbank vom 19. Juni 1998 über die Benennung und die Mandatsdauer der externen Rechnungsprüfer der Europäischen Zentralbank (EZB/1998/NP1)

Amtsblatt Nr. L 055 vom 24/02/2001 S. 0075 - 0075


BESCHLUSS DES RATES DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 19. Juni 1998

über die Benennung und die Mandatsdauer der externen Rechnungsprüfer der Europäischen Zentralbank

(EZB/1998/NP1)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK (nachfolgend als "EZB-Rat" bezeichnet) -

gestützt auf die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 27.1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Jahresabschlüsse der Europäischen Zentralbank (nachfolgend als "EZB" bezeichnet) und der nationalen Zentralbanken werden von unabhängigen externen Rechnungsprüfern geprüft, die vom EZB-Rat empfohlen und vom Rat der Europäischen Union anerkannt werden.

(2) Der Rat des Europäischen Währungsinstituts stimmt damit überein, Coopers & Lybrand als externe Rechnungsprüfer der EZB für ein Mandat von fünf Jahren mit einer Beendigungsmöglichkeit nach zwei Jahren zu empfehlen -

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS GEFASST:

Artikel 1

Coopers & Lybrand werden dem Rat der Europäischen Union als externe Rechnungsprüfer der EZB empfohlen.

Artikel 2

Die externen Rechnungsprüfer der EZB erhalten ein Mandat von fünf Jahren mit einer Beendigungsmöglichkeit nach zwei Jahren.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 19. Juni 1998.

Im Auftrag des EZB-Rats

Der Präsident

Willem F. Duisenberg

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