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Dokument 32001D0224(01)
Decision of the Governing Council of the European Central Bank of 19 June 1998 on the appointment and on the duration of the mandate of the external auditor of the European Central Bank (ECB/1998/NP1)
Beschluss des Rates der Europäischen Zentralbank vom 19. Juni 1998 über die Benennung und die Mandatsdauer der externen Rechnungsprüfer der Europäischen Zentralbank (EZB/1998/NP1)
Beschluss des Rates der Europäischen Zentralbank vom 19. Juni 1998 über die Benennung und die Mandatsdauer der externen Rechnungsprüfer der Europäischen Zentralbank (EZB/1998/NP1)
ABl. L 55 vom 24.2.2001, S. 75–75
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
Sonderausgabe in tschechischer Sprache: Kapitel 01 Band 003 S. 262 - 262
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In Kraft
Beschluss des Rates der Europäischen Zentralbank vom 19. Juni 1998 über die Benennung und die Mandatsdauer der externen Rechnungsprüfer der Europäischen Zentralbank (EZB/1998/NP1)
Amtsblatt Nr. L 055 vom 24/02/2001 S. 0075 - 0075
BESCHLUSS DES RATES DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 19. Juni 1998 über die Benennung und die Mandatsdauer der externen Rechnungsprüfer der Europäischen Zentralbank (EZB/1998/NP1) DER RAT DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK (nachfolgend als "EZB-Rat" bezeichnet) - gestützt auf die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 27.1, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Jahresabschlüsse der Europäischen Zentralbank (nachfolgend als "EZB" bezeichnet) und der nationalen Zentralbanken werden von unabhängigen externen Rechnungsprüfern geprüft, die vom EZB-Rat empfohlen und vom Rat der Europäischen Union anerkannt werden. (2) Der Rat des Europäischen Währungsinstituts stimmt damit überein, Coopers & Lybrand als externe Rechnungsprüfer der EZB für ein Mandat von fünf Jahren mit einer Beendigungsmöglichkeit nach zwei Jahren zu empfehlen - HAT FOLGENDEN BESCHLUSS GEFASST: Artikel 1 Coopers & Lybrand werden dem Rat der Europäischen Union als externe Rechnungsprüfer der EZB empfohlen. Artikel 2 Die externen Rechnungsprüfer der EZB erhalten ein Mandat von fünf Jahren mit einer Beendigungsmöglichkeit nach zwei Jahren. Geschehen zu Frankfurt am Main am 19. Juni 1998. Im Auftrag des EZB-Rats Der Präsident Willem F. Duisenberg