EUR-Lex Der Zugang zum EU-Recht
Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.
Dokument 52014AB0050
Opinion of the European Central Bank of 8 July 2014 on a proposal for a Council regulation amending Regulation (EC) No 974/98 as regards the introduction of the euro in Lithuania and on a proposal for a Council regulation amending Regulation (EC) No 2866/98 as regards the conversion rate to the euro for Lithuania (CON/2014/50)
Stellungnahme der Europäischen Zentralbank vom 8. Juli 2014 zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 974/98 im Hinblick auf die Einführung des Euro in Litauen und zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2866/98 im Hinblick auf den Umrechnungskurs gegenüber dem Euro für Litauen (CON/2014/50)
Stellungnahme der Europäischen Zentralbank vom 8. Juli 2014 zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 974/98 im Hinblick auf die Einführung des Euro in Litauen und zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2866/98 im Hinblick auf den Umrechnungskurs gegenüber dem Euro für Litauen (CON/2014/50)
ABl. C 244 vom 26.7.2014, S. 1–1
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
26.7.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 244/1 |
STELLUNGNAHME DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK
vom 8. Juli 2014
zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 974/98 im Hinblick auf die Einführung des Euro in Litauen und zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2866/98 im Hinblick auf den Umrechnungskurs gegenüber dem Euro für Litauen
(CON/2014/50)
2014/C 244/01
Einleitung und Rechtsgrundlage
Am 16. Juni 2014 wurde die Europäische Zentralbank (EZB) vom Rat der Europäischen Union um Stellungnahme zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 974/98 im Hinblick auf die Einführung des Euro in Litauen (1) ersucht. Am 4. Juli 2014 wurde die EZB vom Rat der Europäischen Union um Stellungnahme zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2866/98 im Hinblick auf den Umrechnungskurs gegenüber dem Euro für Litauen (2) ersucht.
Die Zuständigkeit der EZB zur Abgabe einer Stellungnahme beruht auf Artikel 140 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Diese Stellungnahme wurde gemäß Artikel 17.5 Satz 1 der Geschäftsordnung der Europäischen Zentralbank vom EZB-Rat verabschiedet.
Anmerkungen
1. |
Die vorgeschlagenen Verordnungen ermöglichen die Einführung des Euro als Währung Litauens im Anschluss an die Aufhebung der Ausnahmeregelung für Litauen gemäß dem in Artikel 140 Absatz 2 des EU-Vertrags festgelegten Verfahren. |
2. |
Die EZB begrüßt die Verordnungsvorschläge. |
Geschehen zu Frankfurt am Main am 8. Juli 2014.
Der Präsident der EZB
Mario DRAGHI
(1) COM(2014) 325 endg.
(2) COM(2014) 447 endg.