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Dokument 52014AB0001

Stellungnahme des EZB-Rates vom 8. Januar 2014 zu einer Empfehlung des Rates zur Ernennung eines Mitglieds des Direktoriums der Europäischen Zentralbank (CON/2014/1)

ABl. C 244 vom 26.7.2014, S. 3–3 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

26.7.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 244/3


STELLUNGNAHME DES EZB-RATES

vom 8. Januar 2014

zu einer Empfehlung des Rates zur Ernennung eines Mitglieds des Direktoriums der Europäischen Zentralbank

(CON/2014/1)

2014/C 244/03

Einleitung und Rechtsgrundlage

Am 8. Januar 2014 wurde die Europäische Zentralbank (EZB) vom Präsidenten des Europäischen Rates um Stellungnahme zu der Empfehlung des Rates vom 7. Januar 2014 (1) zur Ernennung eines Mitglieds des Direktoriums der Europäischen Zentralbank ersucht.

Die Zuständigkeit des EZB-Rates zur Abgabe einer Stellungnahme beruht auf Artikel 283 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

Allgemeine Anmerkungen

1.

Die Empfehlung des Rates, die dem Europäischen Rat übermittelt wurde und zu der das Europäische Parlament und der EZB-Rat angehört werden, empfiehlt, Frau Sabine LAUTENSCHLÄGER als Mitglied des Direktoriums der EZB für eine Amtszeit von acht Jahren zu ernennen.

2.

Der EZB-Rat ist der Ansicht, dass die vorgeschlagene Kandidatin eine in Währungs- oder Bankfragen anerkannte und erfahrene Persönlichkeit im Sinne von Artikel 283 Absatz 2 des Vertrags ist.

3.

Der EZB-Rat hat keine Einwände gegen die Empfehlung des Rates zur Ernennung von Frau Sabine LAUTENSCHLÄGER als Mitglied des Direktoriums der EZB.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 8. Januar 2014.

Der Präsident der EZB

Mario DRAGHI


(1)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.


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