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Dokument 32017D0040

Beschluss (EU) 2017/2443 der Europäischen Zentralbank vom 8. Dezember 2017 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2018 (EZB/2017/40)

ABl. L 344 vom 23.12.2017, S. 61–62 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Rechtlicher Status des Dokuments In Kraft

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2017/2443/oj

23.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 344/61


BESCHLUSS (EU) 2017/2443 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 8. Dezember 2017

über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2018 (EZB/2017/40)

DER EZB-RAT —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 128 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss (EU) 2015/2332 der Europäischen Zentralbank vom 4. Dezember 2015 über einen Verfahrensrahmen für die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Euro-Münzen (EZB/2015/43) (1), insbesondere auf Artikel 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat seit dem 1. Januar 1999 das ausschließliche Recht, den Umfang der Ausgabe von Münzen durch die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, zu genehmigen.

(2)

Die 19 Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, haben der EZB ihre Genehmigungsanträge zum Umfang der Ausgabe von Münzen im Jahr 2018 vorgelegt, ergänzt durch Erläuterungen zur verwendeten Prognosenmethodik. Einige dieser Mitgliedstaaten haben zudem zusätzliche Informationen zu Umlaufmünzen vorgelegt, in Fällen, in denen diese Informationen verfügbar sind und als vom Mitgliedstaat für die Unterlegung des Genehmigungsantrags für wichtig erachtet wurden.

(3)

Da der Umfang der Ausgabe von Euro-Münzen der Genehmigung durch die EZB bedarf, dürfen die Mitgliedstaaten den von der EZB genehmigten Umfang nicht ohne vorherige Zustimmung der EZB überschreiten —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS GEFASST:

Artikel 1

Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Euro-Münzen im Jahr 2018

Die EZB genehmigt hiermit den Umfang der Ausgabe von Euro-Münzen durch die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, im Jahr 2018 wie in der folgenden Tabelle aufgeführt:

(in Mio. EUR)

 

Umfang der zur Ausgabe genehmigten Euro-Münzen im Jahr 2018

 

Umlaufmünzen

Sammlermünzen

(nicht für den Umlauf bestimmt)

Umfang der Ausgabe von Münzen

Belgien

48,8

1,0

49,8

Deutschland

421,0

218,5

639,5

Estland

13,2

0,6

13,8

Irland

18,5

0,5

19,0

Griechenland

101,8

0,7

102,5

Spanien

321,1

30,0

351,1

Frankreich

262,5

51,0

313,5

Italien

203,9

2,1

206,0

Zypern

12,0

0,1

12,1

Lettland

10,0

0,4

10,4

Litauen

22,0

0,5

22,5

Luxemburg

13,5

0,2

13,7

Malta

9,5

0,2

9,7

Niederlande

35,0

4,0

39,0

Österreich

95,2

182,0

277,2

Portugal

52,0

3,0

55,0

Slowenien

24,0

2,0

26,0

Slowakei

17,0

1,5

18,5

Finnland

25,0

10,0

35,0

Insgesamt

1 706,0

508,3

2 214,3

Artikel 2

Wirksamwerden

Dieser Beschluss wird am Tag seiner Mitteilung an die Adressaten wirksam.

Artikel 3

Adressaten

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet, deren Währung der Euro ist.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 8. Dezember 2017.

Der Präsident der EZB

Mario DRAGHI


(1)  ABl. L 328 vom 12.12.2015, S. 123.


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