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Dokument 32014D0047(01)

2014/856/EU: Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 24. November 2014 zur Änderung des Beschlusses EZB/2013/46 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2014 (EZB/2014/47)

ABl. L 344 vom 29.11.2014, S. 27–28 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Rechtlicher Status des Dokuments In Kraft

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2014/856/oj

29.11.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 344/27


BESCHLUSS DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 24. November 2014

zur Änderung des Beschlusses EZB/2013/46 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2014

(EZB/2014/47)

(2014/856/EU)

DER EZB-RAT —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 128 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat seit dem 1. Januar 1999 das ausschließliche Recht, den Umfang der Ausgabe von Euro-Münzen durch die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, zu genehmigen.

(2)

Auf der Grundlage von Schätzungen der Nachfrage nach Euro-Münzen im Jahr 2014, die die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, der EZB vorgelegt haben, hat die EZB den Gesamtumfang der Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen und von nicht für den Umlauf bestimmten Euro-Sammlermünzen im Jahr 2014 in dem Beschluss EZB/2013/46 genehmigt (1).

(3)

Am 8. Oktober 2014 beantragte die Central Bank of Cyprus die Aufstockung des Volumens der Euro-Münzen, die Zypern im Jahr 2014 ausgeben kann, von 5,1 Mio. EUR auf 10 Mio. EUR, um eine unerwartete Steigerung der Nachfrage nach Münzen befriedigen zu können.

(4)

Die EZB genehmigt das vorgenannte Ersuchen um Vergrößerung des Umfangs der Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen durch Zypern im Jahr 2014.

(5)

Am 24. Oktober 2014 beantragte die Bank of Greece die Aufstockung des Volumens der Euro-Münzen, die Griechenland im Jahr 2014 ausgeben kann, von 6,856 Mio. EUR auf 12,856 Mio. EUR, um eine unerwartete Steigerung der Nachfrage nach Münzen befriedigen zu können.

(6)

Die EZB genehmigt das vorgenannte Ersuchen um Vergrößerung des Umfangs der Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen durch Griechenland im Jahr 2014.

(7)

Der Beschluss EZB/2013/46 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Änderung

Die Tabelle in Artikel 1 des Beschlusses EZB/2013/46 erhält folgende Fassung:

(in Mio. EUR)

 

Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Münzen und Ausgabe von (nicht für den Umlauf bestimmten) Sammlermünzen im Jahr 2014

Belgien

24,925

Deutschland

655

Estland

11,14

Irland

48,96

Griechenland

12,856

Spanien

201,24

Frankreich

267

Italien

58,36

Zypern

10

Lettland

80,91

Luxemburg

45

Malta

10,04

Niederlande

97,5

Österreich

247

Portugal

20,4

Slowenien

12

Slowakei

21,4

Finnland

60“

Artikel 2

Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Mitteilung an die Adressaten in Kraft.

Artikel 3

Adressaten

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet, deren Währung der Euro ist.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 24. November 2014.

Der Präsident der EZB

Mario DRAGHI


(1)  Beschluss EZB/2013/46 vom 6. Dezember 2013 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2014 (ABl. L 349 vom 21.12.2013, S. 109).


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