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Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.

Dokument 52010HB0011

    Empfehlung der Europäischen Zentralbank vom 23. August 2010 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Banca d’Italia (EZB/2010/11)

    ABl. C 233 vom 28.8.2010, S. 1–1 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    28.8.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 233/1


    EMPFEHLUNG DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

    vom 23. August 2010

    an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Banca d’Italia

    (EZB/2010/11)

    2010/C 233/01

    DER EZB-RAT —

    gestützt auf die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 27.1,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Die Jahresabschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) und der nationalen Zentralbanken werden von unabhängigen externen Rechnungsprüfern geprüft, die vom EZB-Rat empfohlen und vom Rat der Europäischen Union genehmigt werden.

    (2)

    Das Mandat der gegenwärtigen externen Rechnungsprüfer der Banca d’Italia endete nach der Rechnungsprüfung für das Geschäftsjahr 2009. Es ist deshalb erforderlich, ab dem Geschäftsjahr 2010 externe Rechnungsprüfer zu bestellen.

    (3)

    Die Banca d'Italia hat PricewaterhouseCoopers SpA als externe Rechnungsprüfer für die Geschäftsjahre 2010 bis 2015 ausgewählt —

    EMPFIEHLT:

    Es wird empfohlen, PricewaterhouseCoopers SpA als externe Rechnungsprüfer der Banca d’Italia für die Geschäftsjahre 2010 bis 2015 zu bestellen.

    Geschehen zu Frankfurt am Main am 23. August 2010.

    Der Präsident der EZB

    Jean-Claude TRICHET


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